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Die Agrarpolitik der EU



Die Agrarpolitik der EU

In den meisten Industrieländern der Erde wird die Landwirtschaft durch protektionistische Maßnahmen gegenüber dem Weltmarkt geschützt. Die EU liegt derzeit mit einem Wert n 45% Subventionsanteil über dem OECD-Durchschnitt n 37%. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) war und ist ein Motor der Einigung Europas.

Dementsprechend greift die EU in die Agrarpolitik auch stärker ein als in andere Politikbereiche. Sie hat hierzu eine Umwelt- und Strukturpolitik mit einer beispiellosen Regelungsbreite n 22 Marktorganisationen für alle wichtigen Produktionsbereiche aufgebaut (Fleisch, Milch, Eier, Obst und Gemüse, Wein, Zucker, ak, Hopfen, Flachs, Hanf, Blumen, Getreide, Reis, Mais, Kartoffeln, Saatgut und Trockenfutter). Die dabei praktizierte Regelungstiefe hat zu einem außerordentlich ausgefeilten administrativen System geführt. Allein das gültige Agrarrecht der EU umfasst 20.000 Textseiten und die gemeinsame Agrarpolitik beansprucht weiterhin die Hälfte des EU-Budgets.
Es lassen sich mehrere Phasen der Agrarpolitik unterscheiden:
Die erste Phase der Agrarpreispolitik (1962-l977) war am landwirtschaftlichen Einkommen orientiert. Es erfolgte eine starke Expansion der Agrarproduktion, und es entstanden Produktionsüberschüsse. Die EWG wurde n einem Importeur zu einem Exporteur n Nahrungsmitteln.



Dementsprechend mussten in der zweiten Phase (1978-l981+) Budgetbegrenzungen erfolgen. Durch die rasch steigenden Agrarüberschüsse und Marktordnungsausgaben war der EG-Agrarhaus-halt unverhältnismäßig ausgeweitet worden: Die Agrarsubventionen erreichten zeitweise 65% der gesamten EG-Ausgaben.
Die dritte Phase (198^-l988) brachte mit der Einführung des Quotensystems eine staatliche Mengensteuerung. Das Modell bildete die Milchquotenregelung und eine restriktive Preispolitik, besonders beim Getreide.
In der vierten Phase (1988-l992) wurden zur Begrenzung der Agrarausgaben Produktionsschwellen festgelegt, bei deren Überschreitung im Folgejahr die staatlich festgelegten Preise automatisch gekürzt wurden. Als flankierende Maßnahmen wurden Prämien zur freiwilligen Flächenstill-legung gezahlt sowie finanzielle Anreize zum rzeitigen Ausscheiden landwirtschaftlicher Beschäftigter (Vorruhestandsprogramm) gewährt.
In der fünften Phase (1992-l999) erfolgte eine Reform der EU-Agrarpolitik mit dem Ziel einer Entkoppelung n Einkommens- und Preispolitik. Um die Gefahren fortdauernder Überangebote zu verringern, wurden die Erzeugerpreise für einige Produkte erheblich gesenkt. Die daraus resultierenden Einkommensverluste wurden durch Transferzahlungen an die Erzeuger ausgeglichen. Voraussetzung hierfür war allerdings eine Flächenstillle-gung.
Die sechste Phase der Agrarpolitik, die so genannte Agenda 2000, richtet sich noch stärker auf den Markt aus. Nach langen Verhandlungen haben die EU-Agrarminister am 26. Juni 2003 eine grundlegende Reform der GAP verabschiedet, welche die Beihilfen an den einzelnen EU-Landwirt, der den Förderbedingungen entspricht, n der Produktion abkoppelt. Um zu verhindern, dass notwendige Produktionen eingestellt oder zu stark reduziert werden, bleibt es jedoch den einzelnen EU-Mitgliedstaaten überlassen, die Maßnahmen entsprechend zu variieren.
Bei den Förderbedingungen geht es erstens künftig um die Einhaltung bestimmter Umwelt-, Lebensmittelsicherheits- und Tierschutznormen. Der in diesem Zusammenhang international verwendete Begriff "cross compliance ist als "bindende Förderverpflichtungen zu interpretieren.

Es geht zweitens um die Schaffung eines europäischen Modells des ländlichen Raumes, welches die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft und die Erhaltung der ländlichen Räume ebenso einschließt wie die Probleme des Umweltschutzes. Agrarwirtschaft und ländlicher Lebensraum werden damit als Einheit verstanden. Konkret geht es um Maßnahmen zur Dorferneuerung und -entwicklung, zur Verbesserung der Dienstleistungseinrichtungen sowie zur Förderung n Handwerk und Fremdenverkehr.
Die EU-Agrarpolitik hat damit ihre Aufgabe in den abgelaufenen Jahrzehnten geändert. Sie hat zunächst entscheidend zur Steigerung der Flächen- und Arbeitskraftkapazität beigetragen und damit die europäische Agrarwirtschaft in die Position eines globalen Exporteurs gebracht. Im Zuge der Effizienzsteigerung konnte die im Hintergrund stets geäußerte Zielrgabe, den Landwirt auch als Pfleger der Kulturlandschaft einzusetzen, infolge der Kommerzialisierung der Agrarwirtschaft nur teilweise erfüllt werden. Räumliche Konzentrationsprozesse und betriebliche Spezialisierungen ließen in weiten Teilen Europas neue Typen n Agrarlandschaften entstehen, welche das Muster der traditionellen ländlichen Kulturlandschaften, wie es zu Beginn des 20. Jahrhunderts sichtbar war, flächig zerstört haben. Dies ist nicht weiter erstaunlich, denn die traditionellen Lebensformen der Agrarverfassung, wie Bauern oder Teilpächter, sind nahezu ausgestorben und wurden durch neue Lebensstile n ökonomisch denkenden Landwirten, Managern, Angestellten und Arbeitern ersetzt.

Die zweite Agrarrelution hat als eine stille Relution zuerst die Agrarbevölkerung dezimiert und dann neue Formen der Agrarwirtschaft geschaffen, die wohl den ländlichen Raum als Produktionsstätte benötigen, seine kulturlandschaftliche Gestaltung aber nicht mehr als integrierte Aufgabe betrachten. Diese muss vielmehr n einer neuen ländlichen Gesellschaft übernommen werden, welche den ländlichen Raum als Wohngebiet mit hoher Lebensqualität gegenüber städtischen Lebensräumen präferiert. Die professionellen Betreiber der Agrarwirtschaft und die nichtagrarische Wohnbevölkerung des ländlichen Raumes haben unterschiedliche Zielrstellungen zu seiner Gestaltung. Es bleibt abzuwarten, welche Modelle des ländlichen Raums auf nationaler und regionaler Grundlage im Zuge der neuen EU-Politik im 21. Jahrhundert geschaffen werden.











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