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Einheit durch "Beitritt": Organisationsstrukturen der Vereinigung Deutschlands

Einheit durch "Beitritt": Organisationsstrukturen der Vereinigung Deutschlands

Vertragliche Grundlagen des Beitritts

Die vertraglichen Grundlagen des Beitritts der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland sind in drei Verträgen festgelegt:

- dem Vertrag über die Schaffung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion,
- dem Einigungsvertrag und
- dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag.
Der Vertrag über die Schaffung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion Der erste bedeutsame Schritt in Richtung auf die Herstellung der staatlichen Einheit nach Artikel 23 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland wurde Mitte Mai 1990 getan, und zwar mit dem "Vertrag m 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik". Damals unterzeichneten Bundesfinanzminister Dr. Theo Waigel und DDR-Finanzminister Dr. Walter Romberg diesen ersten Staatsvertrag.

Die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion trat am 1. Juli 1990 in Kraft. In Kapitel I des Vertrages sind in neun Artikeln die Grundlagen behandelt.

-Artikel1(2)
"Die Vertragsparteien bilden beginnend mit dem 1. Juli 1990 eine Währungsunion mit einem einheitlichen Währungsgebiet und der Deutschen Mark als gemeinsamer Währung. Die Deutsche Bundesbank ist die Währungs- und Notenbank dieses Währungsgebietes. Die auf Mark der Deutschen Demokratischen Republik lautenden Verbindlichkeiten und Forderungen werden nach Maßgabe dieses Vertrages auf Deutsche Mark umgestellt."




- Artikel 1 (3)
"Grundlage der Wirtschaftsunion ist die Soziale Marktwirtschaft als gemeinsame Wirtschaftsordnung beider Vertragsparteien. Sie wird insbesondere bestimmt durch Privateigentum, Leistungswettbewerb, freie Preisbildung und grundsätzlich lle Freizügigkeit n Arbeit, Kapital, Gütern und Dienstleistungen; besondere Eigentumsformen für die Beteiligung der öffentlichen Hand oder anderer Rechtsträger am Wirtschaftsverkehr sind nicht ausgeschlossen, soweit private Rechtsträger dadurch nicht diskriminiert werden. Sie trägt den Erfordernissen des Umweltschutzes Rechnung." -Artikel 1(4)
"Die Sozialunion bildet mit der Währungsund Wirtschaftsunion eine Einheit. Sie wird insbesondere bestimmt durch eine der Sozialen Marktwirtschaft entsprechende Arbeitsrechtsordnung und ein auf den Prinzipien der Leistungsgerechtigkeit und des sozialen Ausgleichs beruhendes umfassendes System der sozialen Sicherung". -Artikel 2(1)
" Zur Gewährleistung der in diesem Vertrag oder in Ausführung dieses Vertrages begründeten Rechte garantieren [die Vertragsparteien] insbesondere die Vertragsfreiheit, Gewerbe-, Niederlassungs- und Berufsfreiheit, die Freizügigkeit n Deutschen in dem gesamten Währungsgebiet, die Freiheit, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden" (Die Vereinigung 1991, S. 14-l5).

Der Einigungsvertrag
Nur etwa drei Monate nach Unterzeichnung des Vertrages über die Schaffung einer Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion wurde dann der Einigungsvertrag signiert.
Am 31. August 1990 unterschrieben in Ost-Berlin Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble und DDR-Staatssekretär Dr. Günther Krause den Einigungsvertrag: "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag -m 31. August 1990".
Mit dem Beitritt der DDR am 3. Oktober 1990 trat der Vertrag in Kraft. Dieses Datum wurde n der DDR-Volkskammer in einer Sondersitzung am 23. August 1990 festgelegt.
In neun Kapiteln mit insgesamt 45 Artikeln sind Einzelheiten angegeben. Kapitel I enthält Ausführungen über die Wirkung des Beitritts:
- Artikel 1 (1)
"Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung n Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik m 22. Juli 1990 - Ländereinführungsgesetz - (GBL. I Nr. 51 S. 955) maßgebend."

- Artikel 1 (2)
"Die 23 Bezirke n Berlin bilden das Land Berlin." -Artikel 2(1)
"Hauptstadt Deutschlands ist Berlin" Kapitel III, Artikel 10 (1) "Mit dem Wirksamwerden des Beitritts gelten in dem in Artikel 3 genannten Gebiet die Verträge über die Europäischen Gemeinschaften nebst Anderungen und Ergänzungen sowie die internationalen Vereinbarungen, Verträge und Beschlüsse, die in Verbindung mit diesen Verträgen in Kraft getreten sind." Kapitel VI, Artikel 25 (1) "Die Treuhandanstalt ist auch künftig damit beauftragt, gemäß den Bestimmungen des Treuhandgesetzes die früheren lkseigenen Betriebe wettbewerbsfähig zu strukturieren und zu privatisieren. Sie wird rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Fach- und Rechtsaufsicht obliegt dem Bundesminister für Finanzen, der die Fachaufsicht im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und dem jeweils zuständigen Bundesminister wahrnimmt." -Artikel 27(1)
"Das Eigentum und alle sonstigen Vermögensrechte, die zum Sondervermögen Deutsche Post gehören, werden Vermögen der Bundesrepublik Deutschland. Sie werden mit dem Sondervermögen Deutsche Bundespost vereinigt."
- Artikel 28 (2)
"Die zuständigen Ressorts bereiten konkrete Maßnahmenprogramme zur Beschleunigung des wirtschaftlichen Wachstums und des Strukturwandels r. Die Programme erstrecken sich auf folgende Bereiche:
- Maßnahmen der regionalen Wirtschafts-förderung unter Schaffung eines besonderen Programms
- Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Gemeinden mit besonderem Schwerpunkt in der wirtschaftsnahen Infrastruktur,
- Maßnahmen zur raschen Entwicklung des Mittelstandes,
- Maßnahmen zur verstärkten Modernisierung und strukturellen Neuordnung der Wirtschaft auf der Grundlage n in Eigenverantwortung der Industrie erstellten Restrukturierungskonzepten (z. B. Sanierungsprogramme auch für RGW-Exportproduktion),
- Entschuldung n Unternehmen nach Einzelfallprüfung."
-Artikel 29(1)
"Die gewachsenen außenwirtschaftlichen Beziehungen der Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere die bestehenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Ländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe, genießen Vertrauensschutz. Sie werden unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten und unter Beachtung marktwirtschaftlicher Grundsätze sowie der Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaften fortentwickelt und ausgebaut. Die gesamtdeutsche Regierung wird dafür Sorge tragen, daß diese Beziehungen im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit organisatorisch angemessen geregelt werden." Kapitel VII, Artikel 34 (1) "Ausgehend n der in Artikel 16 des Vertrages m 18. Mai 1990 in Verbindung mit dem Umweltrahmenprogramm der Deutschen Demokratischen Republik m 29. Juni 1990 (GBL I Nr. 42 S. 649) begründeten deutschen Umweltunion ist es Aufgabe der Gesetzgeber, die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen unter Beachtung des Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzips zu schützen und die Einheitlichkeit der ökologischen Lebensverhältnisse auf hohem, mindestens jedoch dem in der Bundesrepublik Deutschland erreichten Niveau zu fördern." - Artikel 34 (2)
"Zur Förderung des in Absatz 1 genannten Zieles sind im Rahmen der grundgesetzlichen Zuständigkeitsregelungen ökologische Sanierungs- und Entwicklungsprogramme aufzustellen. Vorrangig sind Maßnahmen zur Abwehr n Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung rzusehen." (Die Vereinigung 1991, S. 102-l25).

Der Zwei-Plus- Vier- Vertrag
Zu den vertraglichen Grundlagen gehört
auch "Die Zwei-plus-Vier-Regelung".
Die außenpolitische Absicherung der deutschen Einheit wurde in den "Zwei-plus-Vier-Gesprächen" zwischen den Außenministern der beiden deutschen Staaten und ihren Kollegen aus den USA, Großbritannien, Frankreich und der UdSSR erreicht. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde am 12. September 1990 unterzeichnet. - Artikel 1 (1)
"Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlin umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrages endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa." - Artikel 1 (2)
"Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag."

- Artikel 1 (3)
"Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch in Zukunft nicht erheben." -Artikel 3(1)
"Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz n und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen" (Die Vereinigung 1991, S. 168 - 169).


Länderbildung und Landesregierungen
Am 3. 10. 1990 war das Gebiet der ehemaligen DDR (einschl. Ostberlin) gemäß Artikel 23 GG dem Bundesgebiet beigetreten. Auf der Grundlage des n der Volkskammer der DDR gebilligten Ländereinführungsgesetzes m 22. Juli 1990 sind die fünf neuen Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen im Ergebnis der Landtagswahlen m 14. Oktober 1990 konstituiert worden Die politisch-administrative Wiedervereinigung n West- und Ostberlin zum neuen Land Berlin erfolgte im Ergebnis der Wahlen zum Gesamtberliner Abgeordnetenhaus. Diese waren mit den ersten gemeinsamen Wahlen zum Bundestag am 2. Dezember 1990 gekoppelt. Im Juni 1990 erfolgte die Wahl Berlins zur Bundeshauptstadt.
Ohne großen Widerstand verlief die Entscheidung für die Landeshauptstädte Dresden (Sachsen), Erfurt (Thüringen) und Potsdam (Brandenburg). In Sachsen-Anhalt konnte sich nach heftigen Auseinandersetzungen Magdeburg gegen Halle durchsetzen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde Schwerin gegenüber Rostock farisiert.
Mit dem Einigungsvertrag übernahmen am 3.10.1990 die neuen Länder das föderalistische Staatssystem, dessen verfassungsrechtliche Strukturen im Grundgesetz festgelegt sind. Am 14.10.1990 wurden in allen neuen Bundesländern die ersten Landtage gewählt und die ersten Länderparlamente und Landesregierungen gebildet.
In den folgenden Jahren entstanden in einigen neuen Bundesländern auch noch Regierungsbezirke (Abb. 1.6). Und schließlich gilt es noch zu erwäh nen, daß in allen neuen Bundesländern in der ersten Hälfte der 1990er Jahre auch noch Kreisreformen durchgeführt wurden, die besonders die Zahl der Landkreise stark reduzierten .

Probleme durch Systemwandel: Der Umbruch der Gesellschaftsund Wirtschaftsordnung in den neuen Ländern

Von der staatlichen Kommandowirtschaft zur sozialen Marktwirtschaft
Von November 1989 bis Februar 1990 versuchte die Modrow-Regierung, die zum größten Teil n SED-Funktionären geführt wurde, die aus dem Gleichgewicht geratene DDR-Volkswirtschaft durch Not- und Reparaturmaßnahmen zu silisieren. Es begannen aber auch gleichzeitig Arbeiten an einem wirtschaftlichen Reformprogramm, mit dem das ganze Wirtschaftssystem der DDR umgestaltet werden sollte. Angestrebt wurde eine "sozialistische Marktwirtschaft". Vorgesehen war eine staatliche Rahmenung mit dirigistischen Eingriffen in das Marktgeschehen.
Das wirtschaftspolitische Reform- und Sanierungsprogramm umriß Ministerpräsident Modrow in seiner Regierungserklärung am 18. November 1989 mit den Worten:
"Die Wirtschaftsreform muß zu einer grundlegenden Erneuerung der sozialistischen Planwirtschaft führen Sie erfordert eine neue Stellung der Betriebe im Wirtschaftssystem, nämlich so gestaltet, daß sie sich als sozialistische Warenproduzenten ll entfalten, ihre Verantwortung auf dem Markt ll wahrnehmen können und die wirtschaftliche Rechnungsführung ll durchgesetzt ist." (Modrow 1989, S. 4).
Bis zu den ersten freien Wahlen in der DDR am 18. März 1990 gab es dann auch eine Reihe n Maßnahmen zur Umgestaltung der zentral gelenkten Staatswirtschaft in eine sozialistische Marktwirtschaft mit begrenzter Staatsregulation:

1.Aufhebung der Planbindung Mit dieser Einleitung der ökonomischen Verselbständigung der Betriebe erfolgte die formelle Entlassung der Unternehmen aus der Planbindung.

2. Einstellung der staatlichen Materialbewirtschaftung Die Kontingentierung der staatlichen Materialwirtschaft und der Materialverteilung wurde aufgehoben. Es erging ein Appell an die Betriebe, ihre Vorprodukte durch Selbstversorgungsaktivitäten und Kompensationsgeschäfte selbst zu beschaffen.

3. Neuorganisation der Wirtschaftsverwaltung Aus zehn Industrieministerien und einem Fachressort (Ministerium für Geologie) entstanden drei Industrieministerien: Schwerindustrie, Maschinenbau und Leichtindustrie. Der Generals der Zentralwirtschaft, die Staatliche Plankommission, wurde mit Wirkung m 18. Januar 1990 in ein neu geschaffenes "Wirtschaftskomitee" gegliedert. Dieses Komitee prüfte und genehmigte seitdem alle Anträge und Unterlagen zur Gründung neuer Unternehmen, auch die Errichtung n Joint Ventures ab dem 25. Januar 1990. Diese Genehmigungsinstanz erhielt n der Regierung umfassende Leitungs-, Lenkungs- und Kontrollbefugnisse.

4. Zulassung n Joint ventures Mit einer Kapitalbeteiligung des ausländischen Investors n höchstens 49% konnten Joint Ventures gegründet werden. Die Mindestbeteiligung am Grund- und Stammkapital belief sich auf mindestens 20%. Jeder Gemeinschaftsbetrieb mußte staatlich genehmigt werden. Da z.T. staatliche Fest- und Höchstpreise für Waren-und Dienstleistungen, die Unternehmen im Inland ein- oder verkaufen wollten, rgeschrieben waren, war eine freie Preisgestaltung den Joint ventures n Anfang an nicht zugestanden. Außerdem gab es gesetzliche Verpflichtungen, einen Teil der Devisenerlöse an den Staat abzuliefern.

5. Gewerbefreiheit
Diese galt nur für DDR-Bürger, DDR-Unternehmen und Joint ventures. Westdeutsche und ausländische Interessenten wurden ausgeschlossen.

6. Zulassung örtlicher Wochenmärkte

7. Drastische Steuersenkungen
Die Einkommens-, Körperschafts- und Vermögenssteuern wurden stark gesenkt. Bis März 1990 betrug der Spitzensteuersatz n Privatpersonen bei der Einkommens steuer 90 % bei einem Jahreseinkommen n über 500000 Mark (Ost). Nun wurde der neue Höchstsatz für Einkommenssteuern auf 60 % festgesetzt.

8. Reprivatisierung ausgewählter
Staatsbetriebe Im Rahmen dieser einzigen Reprivatisie-rungsaktion der Modrow-Regierung im Produktionssektor wurden rd. 5600 mittelständische Betriebe den ehemaligen Eigentümern oder ihren Erben zur Rücknahme angeboten. Diese Aktion betraf allerdings nur die 1972 in Staatseigentum überführten Privatuntemehmen. Dazu kamen die "halbstaatlichen Betriebe" (Kommanditgesellschaften). Im Rahmen der letzten Sozialisierungskamne der SED 1972 waren diese in staatseigene Betriebe umgewandelt und zwangsweise in Kombinate eingegliedert worden.

9. Neuordnung des Bankwesens Die in der DDR-Staatsbank zusammengefaßten Zentralbankfunktionen und Geschäftsbank-Aufgaben wurden mit Wirkung m 1. April 1990 in zwei getrennte selbständige Bankinstitute gegliedert. Dieses zweistue Bankensystem trat nun an die Stelle der zentralwirtschaft-lichen Organisation der DDR-Staatsbank. In einem neuen Notenbankgesetz wurde die Unabhängigkeit bei der Gestaltung n Währungs- und Geldpolitik verankert.

10. Wiederzulassung n Kommunalkrediten In der SED-Zentralwirtschaft war es den Kommunen verboten, Kredite aufzunehmen. Seit dem 1. März 1990 wurde es ihnen allerdings erlaubt, um kommunalpolitische Vorhaben zur Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur zu finanzieren (Bück 1991, S. 14-77).
All diese Reformmaßnahmen haben allerdings nicht dazu geführt, die Zentralwirtschaft in eine funktionstüchtige Marktwirtschaft zu transformieren. Durch diese wenigen Reparaturmaßnahmen war die sozialistische Zentralwirtschaft nicht reformierbar.
Die neu geschaffenen Wirtschaftsbedingungen waren nicht anziehend genug, um westliches Kapital ins Land zu holen. Völlig unberücksichtigt ließ die Regierung Modrow das Grundstücks- und Immobilienrecht. Doch die Verkehrsfreiheit für Immobilien ist unabdingbare Voraussetzung für einen Transformations- und Systemwandlungsprozeß.
Die Regierung Modrow verteidigte bis in den März des Jahres 1990 auch ein modifiziertes Außenhandelsmonopol. Die staatliche Devisenbewirtschaftung war nur leicht gelockert worden. Mit diesen Maßnahmen sollte die außenwirtschaftliche Unabhängigkeit und die staatliche Eigenständigkeit der DDR erhalten bleiben. Außerdem wollte man den Importbedarf staatlicherseits regulieren, größere Zahlungsdefizite vermeiden und die Auslandsverschuldung eindämmen.
Die zentral regulierten Importschleusen der Regierung mußten jedoch schon bald immer weiter geöffnet werden, nachdem schon ab Januar 1990 bei Rohstoffen, Halbwaren, Ersatzteilen, Investitionsgütern und Konsumwaren immer größere Versorgungsprobleme auftraten. Dazu kamen häue Produktionsstockungen. Der lkswirtschaftliche Kreislauf geriet durcheinander. Es konnten zwar die schlimmsten Versorgungslücken geschlossen werden, aber es kam sehr schnell zum harten Wettbewerb zwischen Ost- und Westwaren. DDR-Anbieter wurden m Markt gedrängt. In dieser Situation des noch staatlich abgeschirmten Marktes bildeten westliche Unternehmen mit DDR-Partnern Joint Ventures. Diese Gemeinschaftsunternehmen hatten besondere Importerleichterungen. DDR-Waren gerieten schnell in eine Absatzkrise. Es kam zu ersten größeren Entlassungen n Arbeitskräften und zur Schließung n Betriebsteilen.
Am 18. März 1990 fanden in der DDR seit mehr als 40 Jahren die ersten freien, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen statt. Die Bürger der DDR stimmten bei der Wahl für viele Ziele; und zwar für die - DM als künftige gesamtdeutsche Währung;
- Marktwirtschaft nach westdeutschem Vorbild;
- Einheit Deutschlands und
- Parteien der amtierenden Regierungskoalition in Bonn.
Unter dem CDU-Ministerpräsidenten de Maiziere wurde innerhalb n vier Wochen der Grundriß eines Staatsvertrages über die Errichtung einer gesamtdeutschen Wäh-rungs-, Wirtschafts- und Sozialunion erarbeitet. Dieser Vertrag trat dann am 1. Juli 1990 in Kraft.
Mit der Annahme des Staatsvertrages wurden unwiderruflich die Grundlagen für eine Einführung der Marktwirtschaft geschaffen. Die Umorientierung erfolgte sofort und radikal. Über Nacht, also zum 1. Juli 1990, wurden für die DDR Gestaltungsprinzipien bestimmend, n denen im folgenden einige aufgelistet sind:
- Vertragsfreiheit,
- Gewerbefreiheit,
- Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit,
- freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl,
- freie Preis- und Zinsbildung,
- Bekämpfung n Wettbewerbsbeschränkungen,
- Gewährleistung des privaten Produktionsmitteleigentums.
Dieser erste Vertrag bildete den erforderlichen rechtlichen Ordnungs- und Handlungsrahmen, um die erhofften Anpassungsprozesse einzuleiten und wirtschaftliche Aktivitäten anzustoßen.
So wurde Deutschland r zwei große Ordnungs- und Wirtschaftsprobleme gestellt. Diese beiden großen Herausforderungen n Bund, Ländern, Gemeinden und Wirtschaft am Ende dieses Jahrhunderts waren
- Angleichung der Eigentumsordnung = Privatisierung und
- Angleichung des Leistungsniveaus (Bück 1991, S. 27-30).

Privatisierung als Grundlage und Entwicklungshemmnis
Die Privatisierung der ehemals staatseigenen und kollektivierten Wirtschaftsbetriebe erfolgte durch die Treuhandanstalt, die ab Juli 1990 einen geänderten Auftrag erhielt. Wie bereits rher erwähnt, hatte sie zur Zeit Modrows nur einen restaurativen Regierungsauftrag. Alle Betriebe und Kombinate mußten sich in Kapitalgesellschaften (GmbH, KG) umwandeln. Sie sollten sich in kurzer Zeit zu ökonomisch selbstverantwortlichen Wirtschaftsunternehmen entwickeln. Mit der Wahl n Lothar de Maiziere am 18. März 1990 und dem wirtschaftspolitischen Kurswechsel trat eine grundlegende Anderung ein. Die Volkskammer beschloß am 17. Juni 1990 das "Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des lkseigenen Vermögens". Am 1. Juli 1990 trat es in Kraft. Alle Gesetze über die treuhänderische Verwahrung und Verwaltung des Volkseigentums wurden aufgehoben und nun der Treuhand ein relutionärer ordnungspolitischer Auftrag erteilt. Dieser komplizierte Transformationsauftrag umfaßte vier große Aufgaben:
- Privatisierung,
- Entflechtung,
- Sanierung,
- Stillegung.
Nach den Ergebnissen der Bestandsermittlung des Treuhandvermögens m November 1990 gingen mit dem Untergang der zentralgelenkten Staatswirtschaft der DDR 7446 Kombinate (Betriebsvereinigungen) und Betriebe mit etwa 40 000 einzelnen Werken, den Produktions- und Betriebsstätten in Eigentum und Obhut der Treuhandanstalt über. Die Masse der Betriebe und Betriebsvereinigungen gab es in den Wirtschaftsbereichen Industrie und Handel.

Für die Treuhandzentrale in Berlin-Ost waren etwa 3 000 Betriebszusammenschlüsse und Einzelbetriebe zur Privatisierung, Sanierung oder Stillegung rgesehen. Für die übrigen Firmen gab es in den früheren Bezirkshauptstädten insgesamt 15 neu errichtete Treuhandniederlassungen (Bück 1991, S. 39-43).







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