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Der soziale Wohlfahrtsstaat

Der soziale Wohlfahrtsstaat

Der soziale Wohlfahrtsstaat ist in seiner heutigen Form ein Produkt der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, als Europa seine globale Position nach dem Zweiten Weltkrieg verloren hatte und -gleichsam auf sich selbst zurückgeworfen - in einer Welt der Zerstörung und des Mangels die Lebensgrundlagen seiner Bevölkerung wieder herstellen musste. In der Zeit der Wirtschaftswunder, nicht nur in Deutschland, sondern in allen europäischen Staaten, erhielt die soziale Frage eine staatliche Heimstatt, wurde "sozial zum Grundbekenntnis der Gesellschaft und der Politik. Der Ausbau des sozialen Wohlfahrtsstaates begann in großem Stil und erreichte in einzelnen Staaten alle Bereiche des Lebens des einzelnen Bürgers. Das "soziale Denken erfasste gleichermaßen Gesellschaft und Wirtschaft. In den 1990er Jahren setzte der Rückbau ein, die gesellschaftlichen Strukturen hatten sich geändert, die Finanzierung der sozialen Sicherheit war nicht mehr gesichert. Die Krise des sozialen Wohlfahrtsstaates wurde zum Schlagwort, das die Medien füllte und zur wissenschaftlichen Analyse herausforderte. Hierzu sei mit einer These eröffnet:

Der Um- und Rückbau der Sozialpolitik wird die globale Sonderstellung der sozialen Wohlfahrtsstaaten in Europa nicht beseitigen können. Grundsätzlich geht es bei diesem Rückbau in den meisten europäischen Wohlfahrtsstaaten um mehr als um die Sozialpolitik im engeren Sinn, wie etwa die Finanzierung des Pensionssystems und der Sozialfürsorge. Es geht um den bisherigen "sozialen Dienstleistungssektor der Staaten, die Bildungseinrichtungen n den Grundschulen bis zu den Universitäten, das Gesundheitswesen, den subventionierten öffentlichen Verkehr, die subventionierte Landwirtschaft, den sozialen Wohnungsbau, das "soziale Grün und die sozialen Freizeiteinrichtungen. Es geht um die Regionalpolitik für Zentrale Orte und entwicklungsschwache Gebiete. Sozialpolitik wird auch in mittelfristiger Zukunft keine Stand-alone-Politik sein können, sondern Teil einer integrierten Gesellschafts-, Regionalund Kommunalpolitik bleiben, bei der spezifische nationale Lösungen für das Problem des Rückbaus gefunden werden müssen, unabhängig dan, in welchem Tempo n der Europäischen Kommission eine europäische Sozialunion mit Mindeststandards der Arbeitsmarktpolitik aufgebaut werden kann.



Die Regime der Sozialpolitik in den EU-Staaten

Sozialpolitik ist bisher eine nationale Angelegenheit geblieben. Das außerordentlich komplexe, institutionell vernetzte System der "sozialen Wohlfahrt, in welchem keine Kontroll- und Steuerungsmechanismen für die demographischen Veränderungen vorgesehen sind, unterscheidet sich von Staat zu Staat hinsichtlich der Regelungstiefe und -breite.
Es wurden zahlreiche Klassifikationssysteme und Typologien generiert, um diese Komplexität der sozialen Wohlfahrtsstaaten zu erfassen. Sie gehen von der Intervention des Staates in die Marktmechanismen aus (Titmuss 1974), definieren die Abhängigkeit oder Unabhängigkeit der Sozialpolitik von der Wirtschaftspolitik (Mishra 1984) und fügen das Kriterium der Vollbeschäftigung ein (Therborn 1987). Leibfried (1992) hat in seinem Artikel "Towards a European Weifare State? vier Regime der Sozialpolitik in der EU unterschieden. Fassmann und Meusburger gelangten 1997 aufgrund von Kriterien der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Regionalpolitik zu einer ähnlichen Gliederung und fügten die Transformationsstaaten als fünfte Gruppe an, welche inzwischen im Zuge der fünften EU-Erweiterung in die EU integriert worden sind. In der Tabelle 5.2, welche die Staatsausgaben und Sozialquoten der sozialen Wohlfahrtsstaaten für das Jahr 2001 angibt, wird eine modifizierte Gliederung vorgenommen.
Die sozialen Regime der Wohlfahrtsstaaten der EU sind mit verschiedenen Zielsetzungen ausgestattet und verfügen über unterschiedliche Interventionsstrategien.

1. Die egalitären Wohlfahrtsstaaten Skandinaviens
haben ihre Sozialpolitik auf das Ziel des Rechts auf Arbeit für jedermann zentriert und subventionieren den Eintritt in den und Nichtaustritt aus dem Arbeitsmarkt. Alle Bürger besitzen dieselben "Sozialrechte. Die Gleichbehandlung von Frauen ist ein wesentliches Ziel der egalitären Sozialpolitik. Eine breite Palette von Einrichtungen der sozialen und technischen Infrastruktur ist allgemein zugänglich. Nur die Arbeitslosenversicherung beruht auf Freiwilligkeit.

2. Die institutionellen Wohlfahrtsstaaten Zentraleuropas - Deutschland, Österreich und die Schweiz -, zu denen aufgrund des Systems der Sozialversicherung auch Frankreich und Belgien zu rechnen sind, folgen paternalistisch-korporatisti-schen Prinzipien. Die Sozialpolitik verfügt über eine staatliche Organisation mit Hoheitscharakter. Die staatliche Sozialgesetzgebung ist zwingendes Recht. Die soziale Sicherheit dient nicht allein den Arbeitnehmern, sondern externe Effekte machen sie zu einem öffentlichen Gut. Erfolgreiche Armutsbekämpfung erhöht auch die tebensqualität der Wohlhabenden, indem sie - so meint man -die Kriminalität eindämmt.
Weitere Tätigkeitsfelder sind der Sozialpolitik zugewachsen: die Altersversorgung der Selbständigen, die Familienpolitik, der Konsumentenschutz, die Behindertenhilfe, Teilaspekte der Bildungspolitik, des Wohnungswesens und der Vermögensbildung. Auch in diesen Fällen impliziert Sozialpolitik eine Korrektur der Einkommensverteilung gegenüber dem Ergebnis marktwirtschaftlicher Prozesse.

3. Als Wohlfahrtsstaat im Rückbau kann Großbritannien bezeichnet werden. Seine Struktur folgte dem Beveridge-System mit niedrig angesetzten Benefizien, so dass ein Anreiz für Besserverdienende bestand, Privatversicherungen abzuschließen. Seit der neokonservativen Thatcher-Regierung wurde die Relation zwischen Staat und Markt im Hinblick auf das Aufgabenspektrum der Sozialpolitik zugunsten des Marktes verschoben. Als Hauptunterschiede gegenüber den USA verdienen Hervorhebung: die Mietbeihilfen für alle Arbeitslosen und Haushalte mit niedrigem Einkommen, die Arbeitslosenunterstützung und die Kinderbeihilfen sowie die Beibehaltung eines öffentlichen Gesundheitswesens. Festzuhalten ist, dass 18 Jahre konservativer Regierung wohl die Stillegung und Privatisierung von Bahnen, die Schließung und Privatisierung staatlicher Industriebetriebe und eine umfassende Privatisierung des Council Housing gebracht, das eigentliche Sozialpaket jedoch nur mäßig verkleinert haben.

4. Die unfertigen Wohlfahrtsstaaten Südeuropas, darunter Spanien, Portugal und Griechenland, mit einer ausgeprägten karitativen Tradition und noch funktionierenden sozialen Netzwerken auf der Basis der Familie sind in ihren Verfassungen als soziale Wohlfahrtsstaaten konstituiert, doch ist die institutionelle und instrumentelle Implementierung der Sozialprogramme teilweise erst im Aufbau. Allerdings haben sie im letzten Jahrfünft des 20. Jahrhunderts aufgeholt.
Verwendet man ein gedankliches Entwicklungsmodell der Sozialstaatlichkeit, so befinden sich die genannten Idealtypen der sozialen Wohlfahrtsstaaten einerseits noch in der Take-off-Phase der Entwicklung, wie etwa die südeuropäischen Staaten, während andererseits Großbritannien in die Phase des Rückbaus eingetreten ist.
Die egalitären Wohlfahrtsstaaten haben ebenfalls den Höhepunkt erreicht, der Umverteilungsgrad des BIP kann kaum mehr gesteigert werden, die interne Umverteilung ist in eine Reformphase eingetreten. Die Sozialquoten werden zurückgebaut.
Auch in den institutionellen Wohlfahrtsstaaten ist der Um- und Rückbau des Sozialstaates in die erste Phase eingetreten. Die sich verstärkende Tendenz zur Privatisierung richtet sich gegen die tief verwurzelte öffentliche Überzeugung, dass ein ausgedehntes Wohlfahrtssystem wünschenswert sei.
Es geht daher um eine Strategie der Ermutigung für den einzelnen Bürger, persönliche Renten aufzubauen und gleichzeitig die Mindestauszahlungen des Staates zu begrenzen. Die Taktik der kleinen Schritte kennzeichnet auch die Reformen im Gesundheitswesen, darunter eine stärkere Selbstbeteiligung und Zunahme der Privatbehandlung. Dem stehen die neue Pflegeversicherung in Deutschland, Österreich, Skandinavien und Belgien sowie zusätzliche Urlaubsansprüche für Beschäftigte, für Ausbildungsmaßnahmen oder Kinderbetreuung usw. entgegen. Es ist sehr schwierig, aus der geschaffenen obrigkeitlichen Struktur einen Weg der Delegierung der Sozialpolitik zurück zur Eigenvorsorge und auf die lokale Ebene zu finden.
Eine Sonderstellung nehmen gegenwärtig die Niederlande ein, in denen die gesamte Sozialpolitik auf die Grundschichten und die unteren Mittelschichten zurückgefahren wurde, während die Besserverdienenden einerseits auf Betriebspensionen angewiesen sind und sich andererseits mittels Privatversicherungen für das dritte Lebensalter absichern müssen. Dasselbe gilt für das Gesundheitssystem. Schwierig ist begreiflicherweise die Lage der mittleren Einkommensbezieher mit rund 28.000 Euro Jahresbezug netto, die sich nunmehr mit Privatversicherungen arrangieren müssen. Die Niederlande sind ferner mit einem Teilzeitanteil von k2,k% der Spitzenreiter in der EU hinsichtlich der Flexibilisierung des Arbeitsprozesses, wobei dem einzelnen Bürger auch die Akkumulation von Teilzeitverträgen möglich ist.
Nun weisen die Niederlande durch die Kombination einer sehr alten Tradition der Stadt- und Regionalplanung, welche reglementierend eingreift und egalitären Prinzipien folgt, mit einem hoch entwickelten öffentlichen Verkehrssystem, technischer und sozialer Infrastruktur sowie andererseits den Wirtschaftsinteressen von nationalen Großkonzernen, wie Philips, bisher relativ günstig scheinende Voraussetzungen dafür auf, dass derart drastische Umstrukturierungen des Arbeitsmarktes, wie sie derzeit stattfinden, nicht zur Exklusion breiter Bevölkerungskreise führen. Das niederländische Arbeitsmarktmodell ist daher nur mit Einschränkungen auf andere Kleinstaaten übertragbar.
Italien besitzt eine Übergangsposition zu den institutionellen Wohlfahrtsstaaten dadurch, dass den Pensionen und Renten außer der Funktion der sozialen Sicherheit auch eine Funktion für die ökonomische Entwicklungs- und die Arbeitsmarktpolitik zugeschrieben wird. Im Schul- und Gesundheitswesen konnte die traditionelle Klassengesellschaft noch nicht beseitigt werden.

5.Die postsozialistischen Staaten sind dabei, die Leitbilder für das Sozialsystem und die Sozialpolitik mehr oder minder komplett umzubauen. Ungarn und Polen haben unter dem Druck der Weltbank im Kontext einer neoliberalen Wirtschaftspolitik eine Steigerung der individuellen Eigenverantwortung mit parlamentarischen Mehrheiten beschlossen. 1998 wurde in Ungarn, 1999 in Polen ein Zweisäulenmodell der Alterssicherung mit einem Mix von Umlageverfahren für die Älteren und einem Kapitaldeckungsverfahren für die Neueintretenden auf dem Arbeitsmarkt als Gesetz eingeführt. Chile und Argentinien dienten hierbei als Vorbilder. Andere postsozialistische Staaten werden folgen. Bereits jetzt werden 9% der Löhne in Polen und 6% in Ungarn an private Pensionsfonds abgeführt. Eine Sicherung von 50% des letzten Arbeitseinkommens wird angestrebt (in den USA derzeit 40%). Im gleichen neoliberalen Kontext liegen der Rückbau der sozialen Leistungen für Familien und Kinderbetreuung. Welche Modelle der EU-15-Staaten auf Dauer von den einzelnen Staaten übernommen werden, ist derzeit noch nicht abzusehen, ganz abgesehen davon, dass die statistischen Angaben der EU, der UNO und der Weltbank vor allem bei Polen stark divergieren.

Finanzierung und Sparten der Sozialleistungen

Es bestehen große Unterschiede bezüglich der Finanzierung der Sozialleistungen. Im Jahr 2000 stammten in den EU-Staaten 35,5% aus dem Steueraufkommen und 60,7% aus den Sozialversicherungsbeiträgen; der Rest von 3,8% kam aus anderen Quellen. Hierbei hoben sich die egalitären Wohlfahrtsstaaten mit einem überdurchschnittlichen Beitrag aus dem Steueraufkommen deutlich heraus, allen voran Dänemark mit einem Anteil von 81,7% an staatlichen Zuweisungen, gefolgt von Norwegen (außerhalb der EU) mit 58,8%. Dagegen hatte unter den institutionellen Wohlfahrtsstaaten Frankreich nur 17,6% aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt und auf der anderen Seite den Arbeitgeberanteil auf 45,9% gegenüber einem EU-Durchschnitt von 38,3% angehoben. Das beschriebene niederländische Modell sticht durch den höchsten Arbeitnehmeranteil von 28,8% gegenüber dem EU-Mittel von 22,if% heraus. An das deutsche Finanzierungsmodell mit 65,2% Sozialversicherungsbeiträgen haben sich die EU-Erweiterungsländer Slowakei (67,1%) und Slowenien (66,3%) angeschlossen.

Auch bezüglich der Aufteilung der Sozialausgaben der einzelnen Staaten in Hinblick auf die Sparten der Sozialleistungen, den Anteil von Renten und Pensionen, des Gesundheitswesens, der Familien, der Arbeitslosen- und Sozialfürsorge im engeren Sinn einschließlich Wohnungen, bestehen große Unterschiede. Im EU-Mittel stehen die Renten und Pensionen an erster Stelle mit k6,k%, gefolgt vom Gesundheitswesen mit 27,3%, während Familien und Kinder mit 8,2%, Invalidität mit 8,1%, die Arbeitslosigkeit mit 6,3% und die Sozialfürsorge mit 3,7% zu Buche stehen.

Pensionspolitik

Der beschriebene Alterungsprozess der europäischen Gesellschaft konnte in den Babyboom-Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg nicht vorhergesehen werden, als Wirtschaftswachstum und Ausbau des sozialen Wohlfahrtsstaates Zug um Zug die Anteile der Sozialausgaben an den Staatsbudgets -und darunter auch für die Pensionen - erhöhten.
Das Wachstum der Wirtschaft brachte aufgrund der steigenden Arbeitsproduktivität eine beachtliche Reduzierung der Tages-, Wochen-, Jahresund Lebensarbeitszeit. Besonders die Verkürzung der Lebensarbeitszeit erschien als großer Fortschritt. Darüber hinaus gestattete die weiterhin steigende Arbeitsproduktivität seit den 1980er Jahren, das Instrument der Frühverrentung zur Bewältigung der Arbeitsmarktprobleme einzusetzen. Beides zusammen bewirkte eine weitere, über den demographischen Alterungsprozess hinausgehende Zunahme des aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Bevölkerungsanteils.
Es wurde eine Hypothek auf die Zukunft aufgenommen und gleichzeitig das Ende des Ausbaus des sozialen Wohlfahrtsstaates eingeleitet. Die von Politikern und Medien verkündete Botschaft, dass das Umlageverfahren, welches in den meisten europäischen Staaten das System der Pensionsversicherung trägt, zu Beginn des 21. Jahrhunderts in große Schwierigkeiten kommen werde, hat die Bürger verunsichert und eine weitere Welle von Frühpensionierungen ausgelöst. In West- und Nordeuropa ist ein Rück- und Umbau des Sozialstaates in Gang gekommen, der die Rentenpolitik betrifft, aber auch "Mitnahmeeffekte auf andere Sozialpakete aufweist. Eine Vielfalt von Maßnahmen kennzeichnet die Situation. Dazu einige Angaben:

■ In mehreren europäischen Staaten ist man von
der aktiven Förderung der Frühverrentung und
der Senkung des Pensionsalters zu einer Strategie der Eindämmung der Kosten für Rentenzahlungen übergegangen.
■ Die Hinaufsetzung des Ruhestandsalters wurde in fünf Mitgliedstaaten beschlossen, darunter in Deutschland 1996, und zwar schrittweise auf 65 Jahre.
■ In Frankreich wurde 1994 der Zeitraum für die Festlegung des Pensionseinkommens von 10 auf 25 Jahre verlängert und der so genannte Durchrechnungszeitraum auf 1*0 Jahre erhöht.
■ In Schweden wurde 1994 statt der Pauschalrente eine beitragsgebundene, d.h. einkommensbezogene, Rente eingeführt. Dabei wird die Umlagefinanzierung beibehalten, sie wird ergänzt durch ein System mit selbstfinanziertem Rentenanspruch. Es wird jedoch daneben eine staatlich finanzierte Grundrente bestehen bleiben.
■ Auf der anderen Seite muss man ebenso zur Kenntnis nehmen, dass in Italien die Lebensarbeitszeit 1997 nochmals reduziert worden ist. Das Pensionsantrittsalter wurde bei Beamten von 58 auf 57 Jahre herabgesetzt, mit 53 Jahren können Lehrer in den Ruhestand gehen, nach 24 Arbeitsjahren Bedienstete der Staatsbahnen.

Diese Angaben belegen, dass nationale Sonderwege weiterhin den Eckpfeiler der Sozialpolitik, nämlich die Pensionspolitik, kennzeichnen werden. Eine europäische Sozialunion mit einer einheitlichen Messlatte des Pensionssystems ist nicht in Sicht. Es stehen einander derzeit - vereinfacht ausgedrückt - zwei Prinzipien gegenüber, nämlich das so genannte Bismarck-Modell, das eine klare Beziehung zwischen Leistung und Anspruch betont mit dem Ziel, im Bereich der Altersversorgung den vorher erreichten Lebensstandard zu sichern, und das Beveridge-Modell, nach dem britischen Sozialreformer benannt, auf den die Schaffung des steuerfinanzierten National Health Service in Großbritannien zurückgeht und das eine einheitliche Versorgung der Staatsbürger zum Ziel hat (Volksrente) (L'Hoest 1996). In Finnland bestehen zwei parallele Rentenversicherungssysteme, die an den Wohnort gebundene Volksrente und die Beschäftigtenrente. Ein komplettes Abgehen vom Umlageverfahren erscheint selbst in längerfristiger Perspektive wenig realistisch. Das PROGNOS-Gut-achten von 1997 ging vielmehr für Deutschland davon aus, dass sich die Beitragssätze der Sozialversicherung von derzeit 39,2% auf ca. 50% im Jahr 2050 erhöhen werden. An dieser Aussage hat sich bisher nichts Grundsätzliches geändert.
Zu berücksichtigen ist ferner, dass in Europa nur wenige Staaten Institutionen der privaten Pensionsversicherung aufgebaut und ähnlich wie in Nordamerika das Kapital zu einem beachtlichen Teil in Immobilienbesitz angelegt haben. Dies gilt für die Schweiz mit 91,5% (!), gefolgt von den Niederlanden mit 82,4% und Großbritannien mit 79,9%. Mit Abstand folgt Schweden mit 35%. In weitem Abstand stehen alle anderen EU-Staaten, darunter Deutschland mit 5,8% und Frankreich mit 4,8% (Die Presse, Sonderbeilage "Ihr Geld, S. XVIII, 30.12.1997).

Arbeitsmarkt und Regionalisierung der Arbeitslosigkeit

Während die Aufgaben der nationalen Sozialpolitik wie Pensions-, Familien-, Wohnungspolitik und dergleichen bisher zur Gänze im Bereich der Mitgliedstaaten verblieben sind, hat die EU entsprechend ihrer Basisideologie als Wirtschaftsgemeinschaft bereits in der ersten Strukturfondsperiode von 1989 bis 1993 neben den regional ausgerichteten Zielen auch das Ziel 3 "Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und das Ziel 4 "Erleichterung der Eingliederung der Jugendlichen in das Erwerbsleben in ihr Programm aufgenommen.
In der zweiten Strukturfondsperiode von 1994 bis 1999 wurde ein weiteres Ziel, nämlich die Erleichterung der Anpassung der Arbeitskräfte an die industriellen Wandlungsprozesse und an Veränderungen der Produktionssysteme, definiert, welches ebenso als horizontales Ziel auf den gesamten Raum der Gemeinschaft ausgerichtet war.
Dem entsprechend wurde ein Europäischer Sozialfonds (ESF) für Maßnahmen eingerichtet, welche die Eingliederung von Arbeitslosen, Jugendlichen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen erleichtern und durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur rascheren Anpassung an die im Wandel begriffenen Arbeitsmarktverhältnisse beitragen sollen. Es geht darum, die Freisetzung von mit produktionsspezifischen Kenntnissen ausgestatteten Arbeitskräften aufgrund der Entin-dustrialisierung abzupuffern und den neuen Anforderungen EDV-strukturierter Arbeitsprozesse im wachsenden Dienstleistungssektor entgegenzukommen.
In der dritten Strukturfondsperiode von 2000 bis 2006 hat die EU-Kommission 12,3% des Haushaltsbudgets der EU-15, d.h. 24,05 Mrd. Euro, für den Europäischen Sozialfonds vorgesehen.
Die umfangreiche Arbeitsmarktstatistik von Eurostat (vgl. Tabelle 8.11 im Anhang) bildet die Grundlage für die ambitionierten Zielsetzungen der EU-Kommission zur Dynamisierung der europäischen Wirtschaft, nämlich eine Erwerbsquote von 70% der Altersjahrgänge von 15 bis 65 bis zum Jahr 2010 zu erreichen und dabei einerseits einen möglichst zügigen Übergang von der Ausbildung zum Arbeitsmarkt hin für die Jugendlichen zu generieren und andererseits die älteren Jahrgänge von 55 bis 65 in höherem Ausmaß als bisher, nämlich zu 50%, im Arbeitsprozess zu halten.

Der europäische Arbeitsmarkt befindet sich etwas verzögert gegenüber dem der USA in einem Umbruch: Grundsätzlich handelt es sich um einen wachsenden Arbeitsmarkt mit den üblichen Konjunkturknicken. Es steigt die Zahl der Erwerbstätigen. 2003 wurde eine Erwerbsquote von 62,7% erreicht, im Zeitraum von 1995 bis 2001 sind 11 Mio. Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor und 1,5 Mio. in der Industrie entstanden, die Erwerbsquote der Frauen hat von 56,6 auf 62,2% zugenommen, vor allem dadurch, dass eine Kommerzialisierung von bisher unbezahlten sozialen Dienstleistungen erfolgt ist. Die Erwerbsbeteiligung Jugendlicher hat sich vor allem durch Teilzeitarbeit erhöht, welche von 19 auf 23% angestiegen ist, ferner ist das Qualifikationsniveau gestiegen. Der Anteil der hoch Qualifizierten hat von 15 auf 19% zugenommen.

Trotz der Schaffung von Arbeitsplätzen ist es nicht gelungen, die Arbeitslosigkeit massiv zu reduzieren, welche gegenwärtig in der EU und insbesondere in den Erweiterungsstaaten als das Hauptproblem angesehen wird. Immerhin ist seit dem Höchststand der Arbeitslosigkeit im Jahr 1994 mit 18,5 Mio. durch die Schaffung von Arbeitsplätzen doch eine Abnahme erfolgt. Im Jahr 2002 registrierten die EU-15-Staaten bei einer Erwerbsbevölkerung von 163 Mio. rund 7,6%, d.h. 13,5 Mio. Menschen, als arbeitslos, die EU-Erweiterungsstaaten mit 29 Mio. Erwerbstätigen brachten weitere 14,8%, d.h. 5Mio., dazu, womit wiederum der oben genannte Wert erreicht worden ist.
Das eigentliche Hauptproblem in beiden Teilen der EU bildet die Jugendarbeitslosigkeit der 15- bis 24-Jährigen, die jeweils mehr als doppelt so hoch ist. Dazu kommt das Problem der 7 Mio. Langzeitarbeitslosen. Das Ansteigen der Teilzeitarbeit kommt im Wesentlichen der Feminisierung des Arbeitsmarktes zugute.
Zur Verringerung der Arbeitslosigkeit gibt es von Seiten der Arbeitnehmer nur ein Gegenmittel, und dieses heißt Aus- und Weiterbildung. Die Statistik belegt, dass mit steigender Bildung bei den Abgängern von den Grundschulen über die höheren Schulen bis zu den Hochschulen die durchschnittlichen Arbeitslosenquoten von 10,8% auf 7,8% und 4,6% sinken. Allerdings belegt die Statistik ebenfalls, dass beim Übergang von der Ausbildung auf den Arbeitsmarkt in 40% der Fälle kein adäquater Arbeitsplatz gefunden werden kann.
Eine Rangreihung der wichtigen Indikatoren zum Arbeitsmarkt, nämlich Erwerbsquote, Arbeitslosenquote und Anteil der Teilzeitarbeit, dokumentiert die ausgeprägten Unterschiede zwischen den EU-Staaten entsprechend dem Sozialregime.
Die beiden Nicht-EU-Staaten Schweiz und Norwegen repräsentieren sich als Arbeitsgesellschaften mit einer Erwerbsquote von 79,1% für die Schweiz und 77,5% für Norwegen bei freilich gleichzeitig hohem Anteil der Teilzeitarbeit. Die von der EU als Ziel für 2010 angegebene 70%-Quote überschreiten die egalitären Wohlfahrtsstaaten Schweden und Dänemark; Finnland erreicht sie knapp. Die Niederlande, mit dem höchsten Teilzeitarbeitsanteil von 42,4%, überschreiten sie ebenfalls, aber auch der liberale Wohlfahrtsstaat Großbritannien, der die Teilung von Arbeitsplätzen als Instrumentarium gegen die Arbeitslosigkeit eingesetzt hat. Auf der anderen Seite erreichen die "unfertigen Wohlfahrtsstaaten Südeuropas mit Ausnahme von Portugal nicht einmal eine Erwerbsquote von 60%. Allerdings ist auf ihren Arbeitsmärkten die Berufstätigkeit von Frauen noch niedrig und daher auch die Teilzeitarbeit von geringer Bedeutung geblieben. Auf die wesentlich geringere Partizipation der Bevölkerung in den EU-Erweiterungsstaaten an der Arbeitsgesellschaft wurde schon hingewiesen. Die beiden ehemals der österreichischen Reichshälfte der Donaumonarchie angehörenden Staaten Tschechien und Slowenien erhalten die besten Noten.

Auch zwei Kleinstaaten in der EU-15, Österreich und Portugal, fallen durch niedrige Arbeitslosenquoten bei ähnlicher mittlerer Erwerbsquote auf. In beiden Staaten ist ein Akkumulationsprinzip von Einkommensanteilen aus verschiedenen Tätigkeiten durchaus gebräuchlich. Österreich kann auf eine jahrzehntelange Praxis bei der Privatzimmervermietung (einschließlich "Urlaub auf dem Bauernhof) wie auch in der nebenbetrieblichen Landwirtschaft verweisen. In Portugal gilt ähnliches für Fischfang, Landwirtschaft und Tourismus sowie Einkommenstransfers durch die Gastarbeiterwanderung, vor allem nach Frankreich. Zwei Staaten mit unterschiedlichem Sozialregime, Finnland und Frankreich, fallen andererseits durch eine hohe Arbeitslosigkeit auf, Sie befinden sich in einer Übergangsposition zu den südeuropäischen Staaten, welche hohe Beträge aus dem Strukturfonds der EU erhalten.
Die Arbeitslosigkeit bildet einen wesentlichen Indikator für die soziale Qualität eines Raumes.

Ihre räumliche Verteilung in der Europäischen Union ist eine Grundlage für die Strukturmaßnahmen der europäischen Regionalpolitik. Das Muster ist einfach. Um einen prosperierenden Kernraum mit geringer Arbeitslosigkeit, der von England über die Niederlande in den deutschen Sprachraum und nach Oberitalien zieht, d.h. eine Achse, welche als Megalopolis bzw. popularisiert als "Banane in die regionalökonomische und geographische Literatur eingegangen ist, sind in einem gewissen Abstand Peripherien vorhanden: im Süden im Mittelmeerraum und im Osten in den EU-Erweiterungsstaaten (Abb. 5.13). Damit ist die Zentrum-Peripherie-Situation der EU gekennzeichnet, welche von der Regionalpolitik widergespiegelt wird. Periphere wirtschaftsschwache Regionen sind nunmehr im Rahmen der Strukturpolitik der EU zu Zielgebieten von Förderungsmitteln geworden, mit deren Vergabe bestehende Disparitäten der sozioökonomischen Ausstattung reduziert werden.







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