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Zwangsheirat

Zwangsheirat


3 Sichtweisen/Bewertungen zur Zwangsheirat
 Eine Sichtweise, die sich bemüht, fremde Kulturen aus ihrem Kontext heraus zu verstehen und keine universelle Ethik möchte. Ihnen wirft man oft vor, ihre eigene Sichtweise zum allgemeingültigen Maßs zu erheben (Kulturrelativisten)
 Eine Sichtweise, die an der eigenen Kultur orientiert ist (Konservativen)
 Eine Sichtweise, die eine vermittelnde Funktion hat, und den anderen Perspektiven Einseitigkeit vorwirft: Die Kulturrelativisten fühlen sich schuldig und identifizieren sich deshalb mit den "Opfern der Industrieländer". Die Konservativen seien rücksichtslos und zu autoritär. Man betont in der dritten Sichtweise außerdem, dass es wichtig sei, in anderen Kulturen eine weitere Zivilisierung, Pazifizierung und Demokratisierung zu fördern.

rbreitung von Zwangsheirat
rbreitung im Islam
 Im Islam ist es eigentlich verboten, Frauen gegen ihren Willen zu verheiraten. (In der vor- und frühislamischen Praxis geschah dies wahrscheinlich, weil jungfräuliche Frauen als unmündig angesehen wurden.) Allerdings räumte ein Prophet auch Jungfrauen das Recht ein, einen Heiratsantrag abzulehnen, aber die Zustimmung zu solchem bestand in Schweigen.



 Die gezwungene Heirat mit einer Frau gilt als ungültig.
 Im Falle einer Hochzeit (nach klassischer Rechtslehre) muss für die Braut ein Ehevormund gewählt werden, der mit dem Bräutigam den Ehevertrag eingeht. Ist der Ehevormund Vater oder Großvater väterlicherseits, kann er die Ehe auch gegen den ausdrücklichen Wunsch der Frau schließen (nur wenn es sich um eine Jungfrau, d.h. die erste Ehe, handelt), seine Entscheidung muss sich aber am Wohl der Frau orientieren.
 In den meisten islamischen Staaten gibt es heutzutage Regeln, die die alten Traditionen modifizieren. In der Türkei (die nach dem europäischen Rechtsbild gestaltet worden ist) ist die Zwangsehe beispielsweise verboten.
 Bei der häusten Form der Zwangsehe unter den muslimischen Migranten werden junge Frauen (meist Minderjährige) in den Ferien in ihr Heimatland geschickt, um dort zwangsverheiratet zu werden.
rbreitung im Hinduismus
 Im Manusmriti (wichtigste hinduistische Schrift für soziale Regeln wie das Kastensystem) werden acht Formen der Heirat beschrieben, wobei der Brahma-Ritus als ideale Form gehandelt wird:
"Die Gabe einer Tochter, geschmückt und sie ehrend, an einen gebildeten Mann, der den da studiert hat und gutes Benehmen hat, den der Vater selbst einlädt, wird der Brahma-Ritus genannt" (MS III.27)
 Zwei Heiratsformen entsprechen nicht dem im Hinduismus gültigem Dharma:
 Der Rakshasa-Ritus: "Die gewaltsame Entführung eines Mädchens aus ihrem Zuhause, während sie schreit und weint, nachdem ihre rwandten erschlagen und verwundet wurden und das Haus aufgebrochen wurde, wird der Rakshasa-Ritus genannt." (MS III.33)
 Der Pisaka-Ritus: "Wenn ein Mann durch List ein Mädchen, das schläft, berauscht oder geistesgestört ist, verführt, wird dies der sündenvolle Pisaka-Ritus genannt." (MS III.34)
rbreitung im christlichen Europa
 Im Mittelalter war die sog. Muntehe (eine Form der Zwangsehe) unter Adligen üblich.
 Auch in vielen Komödien kam das Thema Zwangsehe zur Sprache (z.B. im Einakter "Le mariage forcé von Molière). Erst in der Romantik im 19. Jahrhundert wurde eine Liebesheirat als ideal angesehen.
 Im zaristischen Russland soll es Kinderehen gegeben haben, da verheiratete Männer (in diesem Fall Jungs) vom Wehrdienst ausgenommen waren
 Im 19. Jahrhundert kam es in Europa in Einzelfällen zur Zwangsheirat und zwar im Zuge der christlichen Missionsarbeit (z.B. verheiratete der deutsche Missionar Carl Hugo Hahn seine Magd mit einem seiner Missionsgehilfen und drohte sie zu entlassen, sollte sie sich weigern.)

Ursachen von Zwangsheirat
 Materielle Interessen, da häu Brautgeld gezahlt wird
 Im Westen aufgewachsene Söhne und Töchter muslimischer Familien sollen durch eine Heirat mit einem Partner aus dem Herkunftsland diszipliniert werden und den Normen und Traditionen ihres Heimatlandes näher kommen
 Angst der Familien vor dem rlust der "Ehre"
 Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung

Umgang mit Zwangsheirat
Global
- Eine Zwangsehe verstößt gegen Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der reinten Nationen. Diverse Organisationen versuchen, die reinten Nationen zu einem Vorgehen gegen die Zwangsheirat zu bewegen.
- Im Jahre 2007 erhielt die Fotografin Stephanie Sinclair den Preis "UNICEF-Foto des Jahres". Auf ihrem Foto befand sich ein Brautpaar aus Afghanistan. Der Bräutigam Mohammed ist 40 Jahre alt, die Braut Ghulam nur 11 Jahre.
- Nach UNICEF-Angaben leben heute weltweit mehr als 60 Millionen Frauen, die noch als Minderjährige verheiratet wurden. Davon mehr als die Hälfte in Südasien.



In Europa
- Man forderte 2005 im Europarat ein staatliches Vorgehen gegen Kinderehen und Zwangsehen.
- Auch in Deutschland werden Frauen eingesperrt und misshandelt, um eine Zwangsheirat zu erwirken. Obwohl das Problem schon seit langem angeprangert wird, wurde es erst 2004 öffentlich thematisiert (z.B. im Spiegel)
- Es gibt staatliche und zivilgesellschaftliche Organisationen, die Beratungsangebote für Betroffene unterhalten.
- Es wird ein Ausbau der Opferhilfe, ein höheres Strafmaß und eine konsequentere rfolgung gefordert. Es gibt auch Stimmen, die eine Politisierung ablehnen, und sogenannte Mediatoren bevorzugen, die zwischen Eltern und Kindern vermitteln können. In Deutschland ist Zwangsheirat (als Nötigung) strafbar und wird/kann so zumindest teilweise bekämpft werden (6 Monate bis 10 Jahre Haft).
- In Frankreich wurde das Mindestalter für eine Heirat (nur bei Frauen) auf 18 Jahre gesetzt, um Minderjährige vor Zwangsehen zu schützen.
In Asien und Afrika
- In Südasien und der islamischen Welt wird Zwangsheirat noch praktiziert, obwohl sie oft gesetzlich verboten ist. In Südasien ist sie heute (im Gegensatz zu früheren Jahrhunderten) eine Ausnahme. In Malawi (Afrika) allerdings werden Mädchen oft bereits mit zwölf oder dreizehn Jahren verheiratet und das ist eher die Regel als die Ausnahme.
- Erst am 22. Februar 2008 in Sierra Leone wurde Zwangsheirat als rbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt







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