Grundung einer KEG
Gründung einer KEG
Betriebsgründung allg.
Gesellschaftsformen
Firmenname, -buch,
Gesellschaftsvertrag
Haftungsordnung
Gewerbeberechtigung +
Soz.Versicherung
Besteuerung
Praktisches Beispiel
NEUFÖG
Voraussetzungen:
Erstmalige Geschäftseröffnung
Neueröffnung eines gewerblichen, land- und
forstwirtschaftlichen oder dem selbständigen (nebenberuflichen) Erwerb
dienenden Betriebes durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen
betrieblichen Struktur.
Die die Betriebsführung beherrschende/n Person/en
(Betriebsinhaber) hat/haben sich bisher in den letzten 15 Jahren nicht in
vglbarer Art sowohl im In- als auch im Ausland beherrschend betrieblich
betätigt.
Es liegt keine bloße Anderung der Rechtsform vor.
Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des
Betriebsinhabers vor.
Es wird im Kalendermonat der Neugründung und den
folgenden elf Kalendermonaten die geschaffene Struktur nicht um bereits
bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe erweitert.
Neugründungsförderungsgesetz
NEUFÖG
Folgende Gründungskosten entfallen:
Nur im direkten Zusammenhang mit der Neugründung
Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben
Grunderwerbssteuer
Gerichtsgebühren
Gesellschaftssteuer
Börsenumsatzsteuer
Lohnnebenkosten
Gesellschaftsformen
Einzelunternehmen
Gesellschaften
bürgerlichen Rechts
Personengesellschaften
(OHG, KG, OEG, KEG, Stille Gesellschaft, GmbH & Co. KG)
Kapitalgesellschaften
(AG, GmbH )
Genossenschaften
Einzelunternehmen
Nur 1 Geschäftsinhaber
muß das gesamte
Eigenkapital aufbringen
unbeschränkte Haftung
alleinige
Geschäftsführung
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)
§§ 1175 - 1216 ABGB
mind. 2 Gesellschafter
unbeschränkte,
solidarische Haftung
nicht über den Umfang
eines Kleingewerbes hinausgehen
keine
Firmenbucheintragung
Dauer und
Gewinnverteilung im Gesellschaftsvertrag vereinbart
Offene Handelsgesellschaft (OHG
§§ 105 - 160 HGB
Vollkaufmannseigenschaft
mind. 2 Gesellschafter
unbeschränkte,
solidarische Haftung
Mitarbeitspflicht aller
Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG
§§ 161 - 177 HGB
Vollkaufmannseigenschaft
mind. 2 Gesellschafter
Komplementär (unbeschränkte,
solidarische Haftung, Mitarbeitspflicht)
Kommanditist (haftet bis
zur Höhe der Einlage, keine Mitarbeitspflicht, beschränkte Kontrollrechte)
Stille Gesellschaft
§§ 178 - 188 HGB
Keine
Firmenbucheintragung
Echte Stille Gesellschaft
(G und V Beteiligung bis zur Höhe der Einlage)
Unechte Stille
Gesellschaft ( Kom-manditisten ähnliche Rechtsstellung)
Aktiengesellschaft (AG)
Aktiengesetz
Grundkapital
(1.000.000,--)
Haftung auf Einlage
beschränkt
Kapitalbeteiligung und
Mitarbeit getrennt
gewählter Vorstand
vertritt AG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
GmbH Gesetz
Stammkapital (500.000,--)
mind. 2 Gesellschafter
keine persönliche Haftung
gewählter Vorstand
vertritt GmbH
Genossenschaften
Genossenschaftsgesetz
Vereine zur Förderung des
Erwerbes
Haftung bis zur Höhe der
Einlage
gewählter Vorstand
vertritt Genossenschaft
Verschiedene Arten (z.B.
Einkaufsgenos-senschaft,)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG
(GmbH & Co. KG)
Personengesellschaft
Komplementär ist GmbH
(haftet mit Gesellschaftsvermögen)
Kommanditisten sind
natürliche Personen (Höhe ihrer Einlage)
Einmann GmbH & Co KG
Eingetragene Erwerbsgesellschaften (EEG)
Kommanditerwerbsgesellschaft
(KEG)
Offene
Handelserwerbsgesellschaft (OEG)
per 1.1.1991 eigenes
Gesetz
für
Kleingewerbetreibende, freie Berufe, Land- und Forstwirte
nicht über den Umfang
eines Kleingewerbes hinausgehen
Firmenbucheintragung
Unterschied KG - KEG
Um eine KG Gründen zu
können muß die Gesellschaft einen Umsatz von 2 aufeinanderfolgenden Jahren von
mind. 5 Mio. haben. Bei Lebensmittelhändler 8 Mio.
Ist man unter dieser
Grenze kann nur eine KEG gegründet werden.
HAFTUNGSSYSTEM DER KEG
Komplementäre
Unbeschränkt haftende Gesellschafter
Kommanditisten
Beschränkt haftende Gesellschafter
Komplementär haftet für die Gesellschaftsschulden:
Unbeschränkt
Unbeschränkbar
Persönlich
Unmittelbar
Primär
Solidarisch
Kommanditist haftet für die Gesellschaftsschulden
Hafteinlage
Summe für die Haftung gegenüber
Gesellschaftsgläubigern
Gewerberecht
Gewerberechtliche Geschäftsführer
muß allgemeine
Voraussetzungen erfüllen
muß entweder ein persönlich haftender
Gesellschafter, oder
muß ein Arbeitnehmer, der
mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt und voll
versichert ist, sein
Wie kommt man konkret zu einer Gewerbeberechtigung?
Gewerbebehörde
Auszug aus dem Firmenbuch
Sozialversicherung
GSVG pflichtversichert:
Alle persönlich haftenden
Gesellschafter
ASVG pflichtversichert:
Beschränkt haftende
Gesellschafter
(Kommanditisten)
Versicherungsumfang:
Kranken-,
Unfall-,
Pensionsversicherung
Höhe der
Sozialversicherung:
Krankenversicherungsbeitrag: 9,1%
Pensionsversicherungsbeitrag:
14,5%
Unfallversicherungsbeitrag:
Pauschalbeitrag: S 1046.-
Gründung einer KEG
Besteuerung
Besteuerung
Allgemeines
Einkommenssteuer
Umsatzsteuersteuer
Einkommenssteuer
10% bis 50% des Einkommen
Vierteljährliche
Vorauszahlung
Kapitalertragssteuer
Körperschaftssteuer
Progressiver Staffeltarif
Umsatzsteuer
20% oder 10%
Wann ist die Umsatzsteuer
fällig?
Vorsteuerabzug
Sondervorauszahlung
B & E Bauprojektfinanzierungsges. mbH & Co KEG
Projekt "Sanierung Hans Resel Gasse 21, 8020 Graz"
Projekt "Sanierung Hans Resel Gasse 21, 8020 Graz"
Projekt "Sanierung Hans Resel Gasse 21, 8020 Graz"
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