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Die Grundung der Unternehmung



Ich behandle heute das Thema: Die Gründung der Unternehmung!

Da in meinem Referatsstoff viele wichtige Informationen stecken, kann ich nicht viel kürzen, und bin so gezwungen, einige Passagen aus dem Buch zu übernehmen.


Will ich eine Unternehmung Gründen, so habe ich mir viele Fragen zu stellen:

*) Warum will ich ein Unternehmen Gründen?

*) Was will ich erzeugen, verbessern oder überhaupt leisten?

*) In welcher Rechtsform will ich auf den Markt gehen? (Öffentlich oder Privat, wenn Privat dann

Einzel-, oder Geselschaftsunternehmung)

*) Wie finanziere ich mein Unternehmen?



*) Wie soll die Organisation meines Unternehmens aussehen?

*) Und schließlich die Frage: Muß ich das Unternehmen neu gründen, oder kann ich ein anderes,

ähnliches Unternehmen erwerben und umfunktionieren?


Zunächst zu den Gründungsmotiven:

Diese unterscheiden sich in Individuelle- und Gesamtwirtschaftliche Motive.

Individuelle: sie können wirtschaftlicher oder persönlicher Natur sein (Ich will mir etwas beweisen, jemand braucht eine gute Kapitalanlage, jemand findet Freude an einer Tätigkeit, Emanzipation)

Gesamtwirtschaftliche: schaffung neuer Arbeitsplätze, Verbesserung der Wirtschaftsstruktur einer Region, Verbesserung der Zahlungsbilanz,


Als nächstes muß entschieden werden, was ich erzeugen will:

Die Themenkreise, über die ich jetzt referiere, gelten auch für schon bestehende Unternehmen, die ein neues Produkt, oder einen neuen Standort in betracht ziehen.

Es gibt drei verschiedene Wirtschaftsbereiche: Urproduktion, Produktion und Dienstleistungssektor. Bei Großunternehmern fällt diese Entscheidung nach einer intensiven Marktforschung. Bei Klein- und Mittelbetrieben stellen sich folgende Fragen: Welche Fähigkeiten besitzt mein Unternehmen? Mit wem würde ich gerne zusammenarbeiten?


Die nächste große Entscheidung ist die Standortfrage:

Es ist wichtig, den Standort richtig zu wählen, da er aufgrund hoher Investitionen selten rückgängig gemacht werden kann.

Kann ich meinen Standort frei wählen, oder bin ich gebunden? Wenn ich gebunden bin, natürlich oder rechtlich?

Natürlich: meist bei Urproduktion wie Bergbau, Landwirtschaft oder Erdölförderung

Rechtlich: So gesehen gibt es überhaupt keine freien Standorte, da überall Abgaben zu bezahlen sind und man sich überall an irgedwelche Forschriften halten muß. Um dennoch günstig "auszusteigen", muß man die Einflußgrößen des Standortes genau kennen.


Standortfaktoren:

Rohstoffe: man muß sich an diesen orientieren, wenn Waren im Rohzustand leicht verderblich sind, oder im Produktionsprozeß viel wegfällt, weil der Transport leichter Fertigwaren billiger ist.

Energie: Sie spielte früher eine wichtige Rolle (Mühlen, ) ist heute aber nahezu zu vernachlässigen

Arbeitskräfte: In Gebieten mit geringer Betriebsdichte ist es möglich Arbeiter billig anzustellen, da die Abwanderungsgefahr gering ist.

Grundstücke: Durch den hohen Preis in und um die Städte, werden neue Industriegebiete erschlossen, die früher landwirtschaftlich genutzt wurden. Es müssen auch Grundstücke für eventuelle Erweiterungen zur verfügung stehen. Versch. Ges. haben sich darauf speziallisiert Gebiete Verkehrs- und Energiemäßig zu erschließen, und an Interessentenzu um ein vielfaches zu verkaufen.

Umweltschutzbestimmungen: Da früher viele Industriegebiete Landwirtschaftsgebiete waren, herschen dort strenge Umweltschutzbestimmungen. Wo sie noch nicht so streng sind, wird viel verschmutzt, nachträglich verschärft und die Firmen aufgerüstet.

Absatz: Einzelhändler wählen ihre Standorte nahe dem Abnehmer. Anbieter ähnlicher Güter (Autoverkäufer) sammeln sich immer in den selben Gebieten, da dem Kunden bekannt ist, daß er dort eine große Auswahl hat. Andere Betriebe wählen ihren Standort so, daß Kilometerweit kein Konkurent zu sehen ist. Beides führt meist zum Erfolg.

Verkehrslage und Transportkosten: Die Kosten, die bei einer Leistungserstellung oder -verwertung duch den Weg entstehen, spielen eine große Rolle.

Steuerbelastung und Subventionen: Bei internationalen Unternehmen spielt die Steuerbegünstigung, für Firmenneugründung, eine große Rolle. Länder gewären solche der Arbeitsplatzbeschaffung wegen, und um die Wirtschaftsstruktur zu verbessern.

Politische Sicherheit: Die Gefahr einer Verstaatlichung oder die Gefahr, daß ein Gewinntransfer durch die Anderung der Devisenbestimmungen verhindert wird, soll vermieden werden. Es werden daher Länder mit stabilen Regierungsformen. Aus diesem Grund verlangsamt sich auch die Industriealisierung in den Entwicklungsländern.


Die Standortwahl:

entscheidet sich also indem man Vor- und Nachteile des jeweiligen Gebietes in betracht zieht und abwägt.


Betriebsstandort und Unternehmensleistung:

Der Betriebsstandort muß nicht der selbe wie der Standort der Unternehmensleistung sein. Meist liegen die Produktionsstätten weiter außerhalb, die Unternehmensleitung aber in den Städten, um den Kontakt zu den Konkurenten und zu Kunden zu wahren.

Aus steuerlichen Gründen können sich diese auch in versch. Staaten befinden.


Die Wahl der Rechtsform:

Übersicht über die Rechtsformen der Unternehmung:

Für die Wahl der Rechstform sind folgende Gründe maßgebend:

*) Kapitalbeteiligung

*) Risikostreuung und Haftung

*) Mitarbeit und Kontrolle

Je mehr Kapital ich für die Verwirklichung benötige, desto eher brauche ich fremde Hilfe, und desto weniger Kontrolle hat der einzelne Gesellschafter.

Einzel- und Personengeselschaften ermöglichen:

Intensive Mitarbeit und Kontrolle der Gesellschafter schon bei geringer Kapitalbeteiligung jedoch mitgroßem Haftungsausmaß.

Kapitalgesellschaften ermöglichen:

Geringes Haftungsausmaß, aufbringen vieler Kapitalien, die sich über viele Gesellschafter verteilen können, jedoch geringe Kontrolle und Mitsprache der Gesellschafter.




Jetzt ein kleiner Überblick über die einzelnen Unternehmungsformen:

Öffentlich-rechtliche Unternehmungen: Bund, Länder oder Gemeinden sind die Betreiber. Es gibt aber auch öffentlich-rechtliche Unternehmungen die dem Privatrecht unterliegen; die Verstaatlichte.

Private Unternehmungen: Dies bedeutet nur, daß der Besitzer ein Privater ist. Es wird nach der Anzahl der Gesellschafter und der Art der Beteiligung unterschieden in:

Einzel- und Gesellschaftsunternehmen:

Einzelunternehmen sind zB.: ein Schuster => Er ist sein eigener Herr

Bei Ges.unternehmen haben sich mehrere Personen zusammengeschlossen. Man unterscheidet in:

Personenges.: Die persönliche Arbeitskraft der Gesellschafter und die Kapitalbeteiligung stehen gleichermaßen im Vordergrund.

Kapitalges.: Die Persönlichkeit des Gesellschafters tritt in den Hintergrund. Gesellschafter ist, wer das Kapital zur Verfügung stellt.

Genossenschaften: Dient zur Steigerung des Erwerbs. (Weingenossenschaften)


Die Einzelunternehmung:

Beteiligung: Der Geschäftsinhaber, der auch das gesammte Kapital aufbringen muß.

Haftung: Der Geschäftsinhaber haftet mit seinem ganzen, auch privaten, Vermögen.

Kontrolle: Der Geschäftsinhaber ist allein verantwortlich. Er kann Bevollmächtigte bestellen.

Der Vorteil dieser Form ist, daß er völlige Handlungsfreiheit hat.

Die Nachteile bestehen darin, daß er allein haftet, die Bindung des Unternehmens an eine Person (Krankheit oder Tod), Fremdkapitalfinanzierung ist nur schwer möglich.


Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht:

werden gegründet, wenn Arbeitsgemeinschaften, Porr und Hofman-Maculan, gefragt sind, wenn keine Vollkaufmannseigenschaft erworben werden kann, zB.: bei freiberuflichen wie Architekten, oder wenn Vorgesellschaften gesucht sind, das sind Ges. die zwischen Gründungsvertrag und dem Eintrag ins Handelsregister stehen.

Diese Ges.form wird nicht ins Handelsregister eingetragen. Geschäftsführung, Dauer der Ges., Gewinnverteilung werden im Vertrag geregelt und jeder Gesellschafter hat das Recht in die Bücher einzusehen.


Die offene Handelsgesellschaft

Übersicht:

Es handelt sich dann um eine OHG, wenn bei keinem Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist §105.

Eine OHG kann nur für ein Unternehmen gegründet werden, dem eine Vollkaufmannseigenschaft zukommt.

Vorteile: - volle Kontrollmöglichkeit aller Unternehmer

- Arbeitsteilung möglich

- erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten gegenüber der Einzelunternehmung

Nachteile­: - unbeschränkte und solidarische Haftung (Die Gläubiger können jeden bel. Ges. für den vollen Betrag verantwortlich machen.)

- enge Bindung der Unternehmer an die Ges.


So das wars. Gustl wird euch jetzt weiter belehren.





























Kontrollfragen:


1) Fünf Standortfaktoren, die dir am wichtigsten erscheinen.

Verkehrslage, Steuerbelastung, Absatz, Umweltschutzbestimmungen, Rohstoffe, Grundstücke, Arbeitskräfte


2) In welche Gesellschaften ist die Gesellschaftsunternehmung aufgeteilt?

Personenges.

Kapitalges.

Genossenschaften

Ges. nach bürgerlichem Recht








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