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Referat Teilzeitarbeit und Flexibilisierung der Arbeitszeit - Chancen und Risiken



Referat: Teilzeitarbeit und Flexibilisierung der Arbeitszeit – Chancen und Risiken



1. Flexibilisierung der Arbeitszeit


Heutzutage gilt in Deutschland eine Vollzeitbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden als normal. Meistens teilen sich diese Stunden auf fünf Tage auf, von Montag bis Freitag einschließlich. Dieser Zeitplan wird jede Woche, jeden Monat wiederholt (ausgenommen an Freiertagen und Urlaub).

Unter Teilzeitarbeit sind viele verschiedene Formen von Arbeitszeitflexibilisierung zusammen gefasst.

Dazu gehören zum Beispiel: Schichtarbeit, Telearbeit, Altersteilzeit und einige mehr, auf die ich später noch eingehen werde. Viele, darunter Männer genauso wie Frauen sind in verschiedenen Tätigkeitsbereichen und haben einen Beruf der unter eine der Form der Arbeitszeitflexibilisierung fällt.



Die meisten Arbeitszeitmodelle sind aufgrund von wirtschaftlichen Zwangslagen der Unternehmen entstanden. Dabei standen nicht nur die Interessen der Arbeitgeber im Vordergrund, auch die Gewerkschaften lissen die Interessen der Arbeitnehmer mit einfließen. Durch diese Vielzahl von Interessen und Ziele, die teilweise auch contraher waren entstanden viele flexible Modelle der Arbeitszeit.


Was ist Freizeit?

Freizeit ist die frei zur Verfügung stehende Zeit, die der Mensch neben der Arbeitszeit und anderen mit Stress verbundenen Verpflichtungen hat. Diese Zeit dient der Entspannung und der persönlichen Entfaltung, sofern diese nicht mit oben erwähnter Arbeitszeit in Verbindung zu bringen ist. In seiner Freizeit widmet sich der Mensch häufig seiner Familie, seinen Freunden und Dingen, die ihm Freude bereiten.


3. Welche Interessen vertreten der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber?

Interessen der Arbeitgeber an flexiblen Arbeitszeiten:

Höhere Produktivität und niedrigere Fehlzeiten

Kurze Tagesarbeitszeiten günstiger als Vollzeitbeschäftigung

Keine vollzeitige Besetzung erforderlich

Vermeidung der 'Zeitverbrauchskultur'

Erhöhung des Wettbewerbsvorteil

Überwindung einer vorübergehenden Beschäftigungskrise

Arbeitszeitwünsche engagierter Mitarbeiter

Interessen der Arbeitnehmer an flexiblen Arbeitszeiten :

Mehr Zeit für die Familie

Steuerliche Vorteile

Mehr Zeit für sich selbst

Mehr Zeit für Aus- und Weiterbildung bzw. Nebenbeschäftigung

Geringere Belastung durch Teilzeitarbeit als durch Vollzeitarbeit

Arbeiten zu gehen

Zusätzliches Einkommen


4. Teilzeitarbeit

Die Teilzeitarbeit ist eine regelmäßige, freiwillige Arbeit, welche im vergleich zur Vollbeschäftigung weniger Arbeitsstunden voraussetzt. Die jetzige Regierung unter Gerhard Schröder fährt den Kurs die Arbeitszeitflexibilisierung zu unterstützen, nicht nur als Mittel gegen die Arbeitslosigkeit.

Es wurde ein Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge verabschiedet, welches am 1.1.2001 in Kraft getreten ist. Ziel dieses Gesetzes ist es die Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.
Arbeitgeber sollen auch Arbeitnehmern in leitenden Positionen, im Rahmen des Gesetzes, Teilzeitarbeit ermöglichen. Bei Stellenausschreibungen muss diese Stelle, sofern sie sich eignet, auch als Teilzeitstelle ausgeschrieben werden. Ein Arbeitnehmer, der länger als 6 Monate im Unternehmen beschäftigt ist, kann verlangen, dass seine Arbeitszeit reduziert wird. Er hat diesen Wunsch 3 Monate vor dem gewünschten Termin geltend zu machen. Der Arbeitgeber muss diesem Wunsch zustimmen, sofern nicht betriebliche Gründe dem entgegen sprechen. Betriebliche Gründe wären eine erhebliche Beeinträchtigung der Organisation, des Arbeitsablaufes, der Sicherheit oder die Verursachung erheblicher Kosten. Sollte sein Wunsch abschlägig beschieden werden, hat er frühestens nach Ablauf von zwei Jahren die Möglichkeit seinen Antrag zu wiederholen.
Festangestellte Teilzeitkräfte dürfen gegenüber den Vollzeitkräften nicht benachteiligt werden. Sie erhalten den gleichen Stundenlohn und kommen in den Genuss der üblichen Sozialleistungen.
Diese Vereinbarungen gelten bei einer Betriebsstärke von mehr als 15 Arbeitnehmern.


Teilzeitarbeit wird vom Arbeitsamt wie nachfolgend beschreiben: 'Teilzeit ist ein regelmäßiges, unbefristetes und freiwillig eingegangenes Beschäftigungsverhältnis, das sich von anderen Beschäftigungsverhältnissen durch eine kürzere Arbeitszeit von 1% bis 99% unterscheidet'.



Die bekanntesten Formen der Teilzeitarbeit sind: Nicht arbeiten nach manchen Werktagen, Verkürzung der Arbeitszeit von Montag bis Freitag, Verkürzung der Arbeitszeit nur an manchen Arbeitstagen, manchmal auch Schichten von wenigen Stunden. Bei Teilzeitarbeit im wöchentlichen Wechsel wechselt immer zwischen einer Woche Arbeit und einer Woche Freizeit.

Bei einer Teilzeitbeschäftigung kann die Arbeitsbeziehung genau wie bei der Vollzeitbeschäftigung langfristig sein, jedoch kann eine Teilzeitbeschäftigung auch von kurzer Dauer sein, welches bei der Vollzeitbeschäftigung seltener in Frage kommt. Die Mitarbeiter im Teilzeitmodell haben daher genauso Anspruch auf eine Gehalt und einen entsprechenden Urlaub.

Teilzeitmodelle werden insbesondere in den Dienstleistungsbereichen, Handel und Verwaltung, aber in zunehmendem Maße auch in der Produktion angewendet.

Die Teilzeitarbeitsbranche ist für manche zu einem Sprungbrett für den Widereinstieg in eine dauerhafte Beschäftigung geworden.
Die Betriebe gewinnen durch Leiharbeiter mehr Flexibilität und Handelsspielraum in ihrer Personalwirtschaft. Sie können bei Personalmangel, welche durch Kranke, Schwangere oder große Aufträge entstanden sind, schneller und eine einfachere Lösung finden.
Die Arbeitnehmer sind durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geschützt. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen wie das Lohnfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Mutterschutzgesetz sowie das Schwerbehindertengesetz.

4.1 Welche Auswirkungen hat Teilzeitarbeit auf das Arbeitsentgelt

Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer muss mindestens in dem Umfang entlohnt werden, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. In die Rechnung einzubeziehen sind nicht nur das Arbeitsentgelt, sondern auch Gratifikationen und sonstige Einmalzahlungen.


4.2 Warum keine Teilzeitarbeit bei Führungskräften?

Managementtätigkeiten sind aufgrund des hohen Anteils an Arbeiten die nur er machen kann nicht teilbar.

Führungskräfte müssen ständig verfügbar sein.

Überlange Arbeit wird häufig als Qualitätsmaßstab angesetzt.

Es ergeben sich Schwierigkeiten durch unterschiedliche Führungsstile.


4.3 Soziale Folgen der Teilzeitarbeit:

Das Privatleben wird immer weniger planbar. Es vielen Menschen schwer soziale Kontakte zu knüpfen und dann in der Arbeit ihren Lebensinhalt sehen.

Die Individualisierung von Arbeitszeiten führt auch zu einer Individualisierung des Verkehrs,

somit kann der Verkehr nicht mehr so gut geplant werden. Daraus folgen ungünstige Fahrtzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel und es wird mehr mit dem eigenen Auto gefahren.

Besonders als Frau ermöglicht es einem den Widereinstieg in den Beruf nach der Babypause oder dem Erziehungsurlaub.


5. Die verschiedenen Arten der Teilzeitarbeit und Arbeitszeitflexibilisierung


5.1. Schichtarbeit

Unter Schichtarbeit wird die Aufteilung der Betriebszeit in mehrere Zeitabschnitte verstanden, die durch unterschiedliche Dauer gekennzeichnet sind und von verschiedenen Mitarbeitern nacheinander ausgefüllt werden. Die individuellen Arbeitszeiten werden in mehrere Schichten so aneinandergereiht, dass die Arbeitsplätze entsprechen der gewünschten Betriebszeit ständig besetzt sind, um eine optimale Auslastung der Maschinen zu gewährleisten.


Man unterscheidet folgende Formen der Schichtarbeit:

Einschicht-Betrieb: Pro Arbeitstag wir eine Schicht gefahren.

Mehrschicht-System: Die tägliche Betriebszeit wird auf zwei oder mehrere Schichten aufgeteilt. Ein Arbeitsplatz wird somit von mehreren Mitarbeitern belegt.

Wechselschicht-System: Die Mitarbeiter wechseln in einem bestimmten Rhythmus (täglich, wöchentlich, monatlich) den Schichteinsatz in zum Beispiel Tag oder Nachtschicht.  Jedoch sind hier auch Fehlzeiten einzukalkulieren, wie zum Beispiel Urlaub oder Krankheiten. Hier werden zum Teil dann so genannte Springer eingesetzt. Gesetzliche und tarifvertragliche Restriktionen sind hierbei zu beachten.

Schichtsysteme sind zur Ausdehnung der Betriebszeiten besonders gut geeignet und werden daher vor allem in kapitalintensiven Bereichen eingesetzt.


5. Telearbeit

Telearbeit wird entfernt vom Standort des Arbeitgebers verrichtet, meistens Zuhause.
Durch die Einführung der Telearbeit können zum Beispiel Miete gespart werden. Qualifizierte Mitarbeiter bleiben dem Unternehmen erhalten.
Die Arbeitnehmer müssen jedoch Kriterien wie Zuverlässigkeit, eine hohe Eigenmotivation und die Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Arbeiten mitbringen. Diese Mitarbeiter müssen sich ihre Zeit gut einteilen können, in der Lage sind ihre Probleme selbst zu lösen.
Aufgrund dieser Kriterien kommt Telearbeit nur für einen kleinen Teil der Arbeitnehmer in Betracht.

Die Vorteile für das Unternehmen sind:
Kosteneinsparung, besserer Kundenservice

Die Vorteile für den Arbeitnehmer sind:
Einsparung von Fahrzeiten/-kosten, Vereinbarkeit von Familie u. Beruf, weitgehend ungestörtes Arbeiten, freie Zeiteinteilung, höhere Arbeitszufriedenheit, gute Chance für Menschen mit körperlichen Handicaps einen Beruf zu ergreifen

Die Vorteile für die Gesellschaft sind:
Verkehrsentlastung, Energieeinsparung, mehr Arbeitsplätze, qualifizierte Mitarbeiter wandern nicht ab, globale Unternehmensorganisation bei gleichzeitiger Standorttreue.


5.3. Gleitzeitarbeit

In der Gleitzeitarbeit sind die Hauptarbeitszeiten festgelegt und es besteht eine Anwesenheitspflicht. Dieses Arbeitszeitmodell wird vor allem im Bankengewerbe und im Dienstleistungsgewerbe genutzt.  Je größer der Betrieb ist, umso höher ist der Anteil der Mitarbeiter, die diese Arbeitsform wählen,
besonders verbreitet ist diese Form bei Angestellten mit leitenden Positionen.

Das Gleitzeitarbeitsmodell basiert auf dem so genannten 'Ottobrunner Modell', welches in den sechziger Jahre eingeführt wurde. Dieses ist heute das am weitesten verbreiteteste  Modell der flexiblen Arbeitszeitgestaltung.

Bei der Gleitzeit wird die Arbeitszeit in Hauptarbeitszeiten und in die so genannten Gleitzeitspannen aufgeteilt. In den Hauptarbeitszeiten herrscht Anwesenheitspflicht, während die Arbeitnehmer die Gleitzeitspannen individuell nutzen können.

Wenn in einem Unternehmen die Gleitzeit vorhanden ist, können die Mitarbeiter somit den Beginn und das Ende ihrer Arbeitszeit in gewissem Maße selbst bestimmen. Dies ermöglicht ihnen damit eine bessere Abstimmung zwischen Beruf und Privatleben. Meistens resultiert hier raus eine höhere Motivation, Zufriedenheit und ein erhöhtes Verantwortungsbewusstsein. Die Gleitzeit von jedem Mitarbeiter allerdings auch ein größeres Maß an Abstimmung mit den andere Mitarbeitern, um das gesamte Arbeitsmaß zu bewältigen.



Die Gleitzeit unterscheidet sich durch unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten.


Einfache Gleitzeit

Bei der einfachen Gleitzeit hat der einzelne Arbeitnehmer die Möglichkeit, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit - innerhalb bestimmter Grenzen frei zu wählen. Die Dauer der täglichen Arbeitszeit liegt jedoch fest.



Qualifizierte Gleitzeit

Bei der qualifizierten Gleitzeit erweitert sich die Gestaltungsoption auf die individuelle Länge der täglichen Arbeitszeit. Es liegt im Interesse des Unternehmens, die Erfüllung eines bestimmten Pensums festzulegen und zu kontrollieren.

In der Regel werden bestimmte Hauptarbeitszeiten vorgegeben, um einen reibungslosen betriebliche Ablauf zu ermöglichen.


Vertrauensgleitzeit

Die Vertrauensgleitzeit ist ein neueres Modell der Gleitzeit. Sie verzichtet größtenteils auf die Zeiterfassung beziehungsweise überlässt sie den Mitarbeitern. Die Vorteile der Vertrauensgleitzeit werden sich nur dann in vollem Maße bemerkbar machen, wenn das Führungsverhalten der entsprechenden Vorgesetzten auf Eigenverantwortung und Transparenz setzt. Die Einhaltung bestimmter Hauptarbeitszeiten ist natürlich auch hier unumstößlich.

Das Modell wird jedoch in der Regel nur bei Führungskräften eingesetzt.



KAPOVAZ (Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit)

Dieses Modell funktioniert folgendermaßen: Mit dem Arbeitnehmer wird die monatlich oder jährlich zu leistende Arbeitszeit und das Gehalt festgelegt. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet dem Unternehmen jederzeit abrufbereit zur Verfügung zu stehen. Ihnen wird kurzfristig mitgeteilt wann und wie lange sie arbeiten sollen. Die Beschäftigten unterliegen einem größeren Arbeitsplatzrisiko und die Wechselhaftigkeit ist viel höher als bei den anderen Formen der Flexibilisierung, wie zum Beispiel bei der Gleitzeit. KAPOVAZ ist vor allem in der Textilindustrie und der Bekleidungsindustie das geläufigste Arbeitszeitmodell.           

Überschreiten bzw. unterschreiten Mitarbeiter bei Anwendung von Gleitzeit die tarifliche Wochenarbeitszeit, so erhalten sie ein Gleitzeitguthaben bzw. eine Gleitzeitschuld, welche dann später durch Freizeit oder Überstunden ausgeglichen werden muss.


Altersteilzeit

Mit dem Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand wurden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer neue Rahmenbedingungen für Vereinbarungen über Altersteilzeitarbeit geschaffen. Das Arbeitsamt fördert die Teilzeitarbeit von Arbeitnehmern, die ihre Arbeitszeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die Hälfte verkürzen. Wie die Arbeitszeit verteilt wird, bleibt den Vertragspartnern überlassen. Der ältere Arbeitnehmer kann täglich mit verminderter Stundenzahl, an bestimmten Tagen der Woche, im wöchentlichen oder im monatlichen Wechsel arbeiten. Bedingung ist lediglich, dass über einen Gesamtzeitraum von bis zu drei Jahren die Arbeitszeit im Durchschnitt halbiert wird. Dieser Zeitraum kann auf bis zu zehn Jahre erweitert werden, wenn dies durch Tarifvertrag zugelassen ist. Die Altersteilzeitvereinbarung muss immer mindestens bis zum Rentenalter reichen.
Die Arbeitnehmer über 55 können entweder bei reduziertem Gehalt ihre regelmäßige Arbeitszeit verkürzen oder sie arbeiten bei reduzierten Bezügen eine Zeitlang weiter und bleiben die zweite Hälfte dieser Zeit unter Fortzahlung der Bezüge zu Hause. In beiden Fällen gibt es vom Arbeitgeber Aufschlagszahlungen auf das reduzierte Gehalt sowie auf die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Anreiz zum Vorruhestand soll die Einstellungschancen für junge Leute verbessern. Arbeitgeber erhalten Zuschüsse von der Bundesanstalt für Arbeit, wenn sie mit einem mindestens 55-jährigen Mitarbeiter eine Halbierung der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbaren, das entsprechend gekürzte Teilzeitentgelt sowie die darauf entfallenden Sozialbeiträge aufstocken und eine Arbeitslosen einstellen bzw. einen Auszubildenden übernehmen. Der Zuschuss gleicht die Mehrbelastung durch die Aufstockungsbeträge aus.

Durch hohe Belastungen im Arbeitsprozess steigt die Zahl der gesundheitlich beeinträchtigten, in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkten, älteren Arbeitnehmer. Verkürzte Arbeitszeiten senken die Arbeitsbelastung und erhalten dem Betrieb das Wissen und die langjährige Erfahrung dieser Arbeitskräfte. Im Gegensatz zu den Frührentneren bedeutet dies keine abrupte Ausgliederung aus dem Arbeitsprozess. Das hat den Vorteil, dass die Anpassung an den völligen Ruhestand langsam geschieht.


5.6 Jobsharing

Neu ist die Beziehung zwischen den Arbeitnehmern, die sich einen Arbeitsplatz teilen.

Die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit eigenverantwortlicher Zeitaufteilung und größere Freiheit und Unabhängigkeit gegenüber dem Arbeitgeber.

Jobsharingverhältnisse können unterschiedliche Formen annehmen:

Nach  Zahl der Jobsharer

zeitliche Aufteilung der verfügbaren Arbeitszeitmenge

Nach der zeitlichen Gestaltung der Arbeitszeit: halbtägiger Wechsel, wöchentlicher Wechsel, Aufteilung der Wochenarbeitszeit nach ganzen Tagen.

Nach dem Inhalt der Arbeit

Nach der Art der ausgeübten Tätigkeit

Die Verteilung der individuellen Arbeitszeiten hinsichtlich Dauer obliegt vollständig den Jobsharern. Sie haben jedoch sicherzustellen, dass der Arbeitsplatz entsprechend der für ihn geltenden Betriebszeit besetzt ist. Pro Jobsharer wird vertraglich eine bestimmte Wochenstundenzahl festgelegt, die innerhalb einer festgelegten Abrechnungsperiode nach Abstimmung mit den anderen Jobsharer abgeleistet werden muss. Bei einer funktionalen Arbeitsteilung werden die Arbeitsinhalte auf die Job-sharer verteilt. Wenn Berufsanfänger und ältere Mitarbeiter, die das Unternehmen bald verlassen werden, sich einen Vollarbeitsplatz teilen können Erfahrungen weitervermittelt und die Einarbeitung der neuen Mitarbeiter verkürzt werden.



Die Vorteile des Jobsharings liegen in der erhöhten Eigenverantwortung der Mitarbeiter, einer vermehrten Arbeitszufriedenheit und verringerten Fehlzeiten. Demgegenüber werden an die Vorgesetzten erhöhte Führungs Anforderungen gestellt. Der Informations- und Abstimmungsbedarf sowie Personalaufwendungen aufgrund der durch Jobsharing erhöhten Mitarbeiterzahl nehmen zu.


6. Persönliche Erfahrungen mit Teilzeitarbeit
Wenn man kleine Kinder hat ist es für einen Teil der Familie selten möglich nebenbei einen Vollzeitjob zu bewältigen. So auch hier:

Die Frau hat einen festen Arbeitsplatz und der Mann übernimmt den Haushalt und die Kinder bis sie in der Schule sind. Er möchte jedoch auch wieder zurück in das Berufsleben und auch ein wenig Geld als Nebenverdienst zu dem festen Gehalt der Frau beitragen. Dieses macht Teilzeitarbeit möglich, in dem er jetzt Vormittags arbeitet. Nachmittags wenn die Kinder aus der Grundschule wieder da sind haben sie eine Bezugsperson und der Haushalt wird auch noch erledigt. In den Ferien dann wenn die Kinder dann frei haben arbeitet er Zuhause und teilt sich seine Stunden individuel ein.

So kann zum Beispiel Teilzeitarbeit funktionieren und so funktioniert es nicht nur in unserer Familie.


7. Fazit

Flexible Arbeitszeiten liegen nicht immer gleichermaßen im Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, aber sie sind durchaus vereinbar. Die vielfältigen Ansätze der Arbeitgeber resultieren meist aus dem Interesse heraus, die Arbeits- und Betriebsnutzungszeiten zu optimieren. Mit einer besseren zeitlichen Auslastung der Maschinen und Anlagen sind Kostenersparnisse zu erzielen, die die Rationalisierungsgewinne bei den Lohnkosten bei weitem übersteigen.
Die Entstehung der ,,neuen' Heimarbeit am Bildschirm spart den Arbeitgebern Kosten für Büroräume.
Es ist zu befürchten, dass in absehbarer Zeit die erkämpfte Normalarbeitszeit an Bedeutung verlieren wird. Die Grenze zwischen Arbeitszeit und Nichtarbeitszeit wird zugunsten des einseitigen und Kapitalzentrierten Zugriffs auf bisher verschlossene Zeiträume verschwommener.
Dem Bedürfnis nach Selbstbestimmung über Lage und Dauer der Arbeitszeit wird immer weniger entsprochen.

Der Arbeitgeber hat dem grundsätzlich bestehenden Anspruch der Arbeitnehmer auf Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen.
Im Gesetz sind dabei betriebliche Gründe, die eine Ablehnung des Teilzeitanspruchs des Arbeitnehmers begründen können, beispielhaft genannt. Wenn die Verkürzung der Wochenarbeitszeit die betriebliche Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Besonders personelle Veränderungen reichen dazu nicht aus. Folgende Nachteile muss der Unternehmer hinnehmen: Belastung der Personalabteilung, Kosten für Anzeigen und Bewerbungsgespräche, Einarbeitungsbemühungen und dadurch bedingte Ablaufstörungen. Dem Gesetzgeber waren diese Nachteile bei Erlass des Teilzeitbefristungsgesetzes bekannt und werden von ihm geduldet.

Mobilarbeitnehmer haben die gleichen Rechte wie Ihre in Vollzeit arbeitenden Kollegen, wenn Sie mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und mehr als 350€ verdienen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf den allgemeinen Sozialversicherungsschutz. Sie haben zwar durch das geringere Einkommen im Regelfall eine Minderung der Ansprüche bei der Arbeitslosen- und Rentenverssicherung, zahlen aber auch weniger Steuern an das Finanzamt.

Argumente für die Einstellung von Teilzeitkräften:


Durch Teilzeitarbeit entstehen neue Arbeitsplätze

es stehen mehr qualifizierte und gut eingearbeitete Kräfte zur Verfügung

2 Teilzeitkräfte kosten nicht mehr als eine Vollzeitkraft

Höhere Produktivität, weniger Ausfall durch Pausen

Flexibilität bei Auftragsspitzen

Vertretungsmöglichkeit

erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit

Doppelbesetzung zu Zeiten erhöhter Kundennachfrage

motivierende Arbeitszeiten erhöhen die Mitarbeiterproduktivität, reduzieren Fehlzeiten und Fluktuationskosten,






















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