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Europaische Union

Europäische Union


Seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags am 1.11. 1993 Bez. für die Europäischen Gemeinschaften (in Verbindung mit einer >Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik< [GASP] und einer >Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres<.


Mitglieder und Organe


Mgl.länder sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien und Portugal.


Die Aufgaben und Kompetenzen der EU werden durch gemeinsame Organe wahrgenommen. Oberstes Organ der EU ist der Ministerrat (Rat der Europ. Union), der sich aus je einem Vertreter (Fachminister) der Regierungen der Mgl.staaten zusammensetzt.


Als Exekutive fungiert unter Leitung eines Präsidenten die Kommission der EU, die (seit 1995) aus 20 Mgl. besteht, welche von den Regierungen der Mgl.staaten im gegenseitigen Einvernehmen für vier Jahre ernannt werden; Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien entsenden jeweils zwei Mgl., die restl. Staaten jeweils ein Mitglied.


Diese EU-Kommissare sind für einen bestimmten Zuständigkeitsbereich verantwortlich z.B. Verkehr, Umwelt, Finanzen, Landwirtschaft). Das Europäische Parlament wird direkt gewählt und hat Befugnisse bei der Gesetzgebung, der Kontrolle und der Verabschiedung des Haushalts. Dem Europäischen Gerichtshof als Judikative der EU obliegt zur Sicherung und Wahrung des Rechts die Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts. Daneben bestehen der Europäische Rechnungshof, der Europäische Rat und zahlr. beratende Ausschüsse.


Entstehung und Zielsetzungen


Die von den Außen-Min. der Mgl.staaten in der 1986 unterzeichneten Einheitlichen Europäischen Akte niedergelegte Zielsetzung basiert auf einem Einigungsprogramm, das über Zollunion, gemeinsamen Binnenmarkt, Schaffung eines weiterentwickelten Europäischen Währungssytems und die Europäische Politische Zusammenarbeit die Verwirklichung der polit. Union anstrebt.


Ende 1991 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der Mgl.staaten auf einen Stufenplan zur Realisierung der Europ. Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU);



Am 7.2. 1992 wurde daraufhin der Maastrichter Vertrag (Vertrag über die Europ. Union) unterzeichnet.


In 3 Stufen sollen u.a. das Europ. Währungssytem ausgebaut und die Außen-, Sicherheits-, Rechts-, Sozial- und Wirtschafts-politik aufeinander abgestimmt werden. Nach Erfüllung bestimmter finanz- und wirtschaftspolit. Konvergenzkriterien durch die Mgl.staaten soll frühestens zum 1.1. 1997 die Europ. Zentralbank gegründet werden, am Ende des Stufenplans steht die Einführung einer gemeinsamen Europ. Währung frühestens zum 1.1. 1999.


Eine zusätzl. Dimension gewinnt die EU durch die Zusammenarbeit mit der EFTA (Einführung des Europäischen Wirtschaftsraums zum 1.1. 1993) und das noch offene Verhältnis zu den osteurop. Staaten. Zu den außen- und außenwirtschaftspolit. Aktivitäten der EU (ab 1973) gehören v. a. die vertragl. Bindung mit den Staaten des Mittelmeerraumes, die Konventionen von Lomé (ab 1975) mit jetzt über 60 afrikan., karib. und pazif. Staaten (AKP-Staaten), die Handelsverträge mit Indien und der VR China sowie die Vereinbarungen und Dialoge mit den Staaten der EFTA, der Arab. Liga, der ASEAN und dem Andenpakt.


Geschichte der europäischen Integration


Im Zuge der europ. Einigungsbewegung seit Ende des 2. Weltkrieges wurde 1952 die Europ. Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) von Belgien, der BR Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden gegründet. 1957 wurden mit den Römischen Verträgen die Europ. Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europ. Atomgemeinschaft (EURATOM) eingerichtet; der EWG oblag v.a. die Schaffung eines gemeinsamen Agrarmarktes, während die EURATOM die friedl. Nutzung der Kernenergie vorantreiben sollte. 1967 wurden die Institutionen der drei Gemeinschaften miteinander verschmolzen, so daß für alle drei (de jure weiterbestehenden) Gemeinschaften gemeinsame Organe geschaffen wurden. Mit dem erfolgten Abbau der Binnenzölle und dem Aufbau eines gemeinsamen Außenzolltarifs konnte die Grundlage für eine Zollunion zum 1.1. 1970 gelegt werden.


1973 konnte die ursprüngl. Sechsergemeinschaft um Dänemark, Großbritannien und Irland erweitert werden, 1981 trat Griechenland bei, Spanien und Portugal kamen 1986 hinzu, Österreich, Finnland und Schweden wurden 1995 Mgl.staaten.







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