Die KommanditgesellschaftKG
		
		
Die Kommanditgesellschaft(KG)
 - Abkürzung KG
- Sonderform der Offenen Handelsgesellschaft (OHG)
- Unterschied zur OHG: nur ein Teil der Gesellschafter (mindestens
     einer) haftet mit seinem gesamten Vermögen gegenüber den
     Gesellschaftsgläubigern 
- Komplementär, persönlich haftender Gesellschafter, ist zur Führung
     des Unternehmens berechtigt und verpflichtet
- Die anderen Gesellschafter sind in ihrer Haftung auf eine
     bestimmte Vermögenseinlage (Kommanditkapital) beschränkt (Kommanditist,
     Kommanditär)
- Ihre Leitungsbefugnisse sind auf die Einsicht der Bücher
     beschränkt, können sich jederzeit über die wirtschaftliche Lage des
     Unternehmens informieren und die Arbeit der Komplementäre kontrollieren
- Wenn nicht anders vereinbart erhalten die Gesellschafter aus dem
     Gewinn 4% ihrer Kapitalanlage als Kapitalverzinsung, der restliche Gewinn
     wird an die Komplementäre verteilt
- Komplementäre haften wie die Gesellschafter einer OHG: unbeschränkt,
     unmittelbar und solidarisch
- Kommanditisten haften nur mit dem eingebrachten Kapital, nicht mit
     ihrem Privatvermögen
- Relativ einfache Beschaffung von Eigenkapital, durch Aufnahme
     neuer Kommanditisten = erhöhte Bereitschaft von Banken für Aufnahme von
     Krediten da mehr Sicherheit 
- BESONDERHEIT: Kommanditgesellschaft auf Aktien
- Abkürzung: KgaA
- Seltene Form der Kapitalgesellschaft , im Aufbau aber ähnlich wie
     KG
- Kommanditaktionäre sind an dem in Aktien angelegten Grundkapital
     beteiligt, ohne persönlich zu haften, die Rechte und Pflichten der
     Komplementäre entsprechen denen einer Kommanditgesellschaft
 
		
		
		
		  
 
Haupt | Fügen Sie Referat | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen