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Referat MENSCHENRECHTE



MENSCHENRECHTE


Definition:

Grundlegenede Rechte, die die Rechtsstellung des einzelnen Bürgers in einer bestimmten Gesellschaft und sein Verhältnis zum Staat wiederspiegelt.[]Menschenrechte reflektieren die Interessen der herrschenden Klasse in der jeweiligen historischen Epoche, das Kräfteverhältnis der Klassen und üben neben ihrer politischen auch eine ausgeprägte ideologische Funktion aus.(aus: Kleines politisches Wörterbuch, 3.Auflage1987, S.577)

Menschenrechte werden heute angesehen als übergeordnete Rechtsnormen, die dem positiven (gesetzen) und subjektiven (persönlichen) Recht vorgelagerrt sind. Diese Rechte sind dem Menschen- aus christlicher Sicht von Gott, aus aufgeklärter Sich von Natur aus- von Beginn seiner Existenz mitgegeben.


Historischer Ursprung:



In der Antike entstanden schon die Ideen, wie von den Sophisten im 5 Jhd. v.Chr., welches über das positive Recht gesetzt wurde.T Grundrechte werden angesprochen, erhalten aber noch keine Verbindlichkeit.

Im christlichen Mittelalter entwickelt Thomas v. Aquin antikes Gedankengut weiter zu einer Lehre von der gerechten Herrschaft mit den Freiheiten des Lebens, der Person und des Eigentums. Nikolaus v. Cuen geht soweit, daß für eine gerechte Herrschaft die Rechte Aller von Natur aus gleich sein müssen.TWenig umsetzung im alltäglichen Leben.

Während der Aufklärung werden in den Werken von Locke Montesquieu und Rousseau die politischen Strukturen konsequent neugedacht und vorstaatliche Rechte werden gefordert. Die erste wichtige politgestaltende Wirkung zeigten die Menschenrechte in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und der französischen "Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte" nach der Revolution.

In Deutschland werden die Freiheitsrechte erstmals 1815 nach dem Wiener Kongress in die Verfassung einiger süddeutscher Länder(Bayern, Würtenberg) aufgenommen. 1848/49 wurden die Grundrechte in die Verfassung der Paulskirche verankert, wo sie jedoch keine aus dem Naturrecht abgeleiteten Freiheitsrechte waren.1871 wurden die nicht in die Verfassung mit aufgenommen. In Weimar galten die Menschenrechte nicht als Maßgabe der Gesetzgebung, wie heute, sondern galten selbst nach Maßgabe der Gesetze. Durch das Notstandsgesetz 1933 wurden alle Grundrechte ausgesetzt. In der Bundesrepublik haben die Grundrechte vorrang gegenüber dem positiven Recht.




Die Vorstellung der Menschenrechte ist nicht von ewiger Gültigkeit. Wie jeder Wert  ist auch der Wert der Würde des Menschen und die Frage nach ihrem Wesen einem ständigen Wandel unterworfen. Geschichtliche, politische und andere Bedingungen beeinflussen diesen Wertewandel. Im Mittelalter z.B.war die Methode der Folter ein legitimer und staatlich unterstützter Weg zur Erziehung und Bestrafung der Menschen. Sogar Institutionen wie die Kirche hielt körperliche Strafen, Einsperren und brutale Hinrichtungen allein beim Verdacht der Hexerei und anderer Arten des Ungehorsams der zentralen kirchlichen Institution gegenüber für sittlich gut und nötig. All diese Methoden waren der Werte der Gesellschaft dieser Zeit angemessen. Im Laufe der Zeit ändern sich auch die Werte und die Weltanschaung der Menschen, der Ruf nach Schutz des Einzelnen vor der Willkür der Mächtigeren wird lauter, es kommt zu verschiedenen Erklärungen und Verträgen die immer mehr Rechte für die einfachen Menschen sichern, wie z.B.die "Magna Charta Liberatum" in England .Als erste Menschenrechtserklärung im neuzeitlichen Sinn gilt die Virginia Bill of Rights,die allen Menschen gleiche Rechte und Freiheiten garantieren soll. In der heutigen Zeit werden die Menschenrechte durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen garantiert. Diese Menschenrechte sollen weltweit für alle gelten und garantiert werden. Trotz der zahlreichen Bemühungen sie in allen Laendern durchzusetzen, gibt es immer wieder Staaten, die Menschenrechte verletzen,sowie Politiker die sie im eigenen Sinne Auslegen.


Quellen: Informationen zur politischen Bildung: Grundrechte; Ethikbuch Recht und Gerechtigkeit









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