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Gerechtigkeit - Aspekte der Gerechtigkeit

Aspekte der Gerechtigkeit    

· Tugend

· Relativierung von eigenen Interessen, Sympathien, Wünschen u. Vorlieben

· Inhaltliche Aspekte vor personalen Aspekten

· Bereitschaft zur Unterwerfung unter eine Unparteiische Instanz


Dimensionen des Gerechtigkeitsbegriffs

· Gesellschaft/Staat als soziales Ganzes



· Besondere (austeilende) Gerechtigkeit (i. particularis) gegenüber dem Bürger

· Besondere/ausgleichende Gerechtigkeit (Tauschg., Wiedergutmachungsg., Strafg.)

der Bürger untereinander

· Allgemeine G. und legale G. (ius universalis/legalis) der Bürger gegenüber dem

Staat: Staatsbürgerliche Pflichten, die jeder Bürger erfüllen muß (Gesetze

befolgen)


Gerechtigkeit als Kardinaltugend

· Die Seele wird in 3 Teile gegliedert, denen wiederum jeweils eine Tugend

zugeordnet wird. Über allem steht die Gerechtigkeit:

· Vernunft - Weisheit

· Mut - Tapferkeit

· Begierde - Mäßigung


Maßstäbe der materialen Gerechtigkeit

· Mater. Gerechtigkeitstheor. Sind darauf gerichtet, konkrete Aussagen darüber zu

machen, was gerecht und was ungerecht ist

· Jedem das Seine: allgemeinstes und inhaltsarmes Kriterium

· Jedem das Gleiche in Bezug auf grundlegende Rechte

· Jedem nach seinen Verdiensten

· Jedem nach seinen Bedürfnissen





Gerechtigkeitstheorien

· Materiale Theorien: inhaltlich orientiert, Gerechtigkeit wird argumentativ

abgeleitet z.B. aus Vorstellungen von der Natur des Kosmos, der göttlichen

Weltordnung

· Prozedurale Theorien: orientiert an Methoden zur Begründung der Gerechtigkeit

z.B. durch das Modell des Gesellschaftsvertrages. Kompetenz,

Unvoreingenommenheit, Redlichkeit, Gewissenhaftigkeit und Vernunft sind

Voraussetzungen und Kriterien des rationellen Streitgespräches

· Göttliche Schöpfungsordnung: Gerechtigkeit Gottes als des Richters schließt den

Aspekt der Gnade mit ein u. apelliert an den Menschen, mit der göttl.

Rechtsordnung zu leben, dem Bund Gottes mit Israel entsprechend.

· Smith versucht G. aus der Natur des Menschen abzuleiten. Er leitet aus dem

Begriff Gesetze und  Regeln f. den Umgang miteinander ab, die durch den Einsatz

strafender Gewalt abgesichert werden müssen. Schuldgefühl ist zwar eine

Naturanlage des Menschen, reicht aber als Kontrollinstanz nicht aus.

· Hobbes: Freiheit nur, wenn sie den Staat nicht 'stört', kein Widerspruch,

Naturzustand=Krieg aller gegen alle=absolute Anarchie=absolute Freiheit,

Leviathan=Staat:alle schließen sich zusammen-Schutz und Sicherheit des einzelnen,

Staat=absolutistisch, mit einem Herrscher

· Kant: Naturzustand als rationale Konstruktion eines Zustandes der Rechts- und

Verfassungslosigkeit, eines Zustandes tendenzielell gewaltsamer Konfliktlösung,

der seine Überwindung fordert; vernünftig:eine Ordnung, die durch ein allgemeines

Gesetz bestimmt ist, durch universale Gerechtigkeit

· Gesellschaftsvertrag als Vernunfteinsicht, Gleichheit aller Menschen durch die

Bestimmung des Menschen als Vernunftwesen und bestimmte Vorstellungen des

Menschen blieben bis ins 20. Jh. Erhalten

· Mill:Vernunft- und Naturorientierung

· Rawls: Grundsätze:

1. Gleiches Recht für alle auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten

2. Soziale und wirtschaftl Ungerechtigkeiten sind so zu gestalten, daß sie a) zu

jedermanns Vorteil dienen und sie b) mit Positionen und Amtern verbunden sind,

die jedem offenstehen.


Positives Recht

· Vom Menschen, insbesondere vom Gesetzgeber gesetztes Recht

· Recht und Ethik und Recht und Sittlichkeit haben begrifflich und grundsätzlich

nichts miteinander zu tun

· Ethisch verwerfliche oder bedenkliche Rechtsnormen sind nach dieser Auffassung

gültige Rechtsnormen

· Wertneutraler Standpunkt: auf eine ethische Fundierung des Rechts wird

begrifflich verzichtet

· Muß vom Staat garantiert sein

· Staat garantiert Recht, indem er an die Nichtbeachtung der Rechtsnormen

nachteilige Rechtsfolgen anknüpft, die er in aller Regel mit Mitteln der

Staatsmacht durchsetzt

· Nur vom Machthaber gesetztes Recht sei Recht, und nur was er als Unrecht

bestimme, könne als Unrecht gelten

· Macht steht über dem Recht

· Positives Recht als solches kann nie Unrecht sein


Naturrecht(überpositives Recht)

· Natürliches oder vernünftiges Recht

· Rechtsnormen müssen bestimmten moralischen Anforderungen genügen, die in der

Natur des Menschen liegen

· Als zentral und für jede weitere Rechtsnorm verbindlich betrachtet wird z.B.

das Prinzip der Menschenwürde.

· Es darf keine Rechtsnorm geben, die ethisch verwerflich ist

· Auch positives Recht kann Unrecht sein

Der Maßstab der Gerechtigkeit des positiven Rechts ist das Naturrecht.


Radbruch-Formel:

Das positive Recht hat aus Gründen der Rechtssicherheit Vorrang vor dem

überpositiven Recht. Wenn jedoch der Widerspruch zwischen positivem und

überpositiven Recht zu groß wird, hat das positive Recht in Form von Gesetzen als

'unrichtiges Recht' der Gerechtigkeit (Naturrecht) zu weichen.


Rechtsregeln:

· Werden zu bestimmten Zeiten in einer Gestimmten Gesellschaft aufgestellt.

· Sind insoweit dokumentiert

· Sind einklagbar, erzwingbar; zum Recht gehört auch immer der Vollzug, die

Durchsetzung und die Sanktion

· Können aufgegeben werden, wenn sie niemand mehr beachtet; eine Rechtsnorm, die

sanktionslos jeden Tag übertreten werden kann, zerbricht

· Und sie beziehen sich vor allem auf das äußere Verhalten der Menschen und

schreiben keine ausdrückliche Gesinnung vor


Moralregeln:

· Gelten allgemein

· Brauchen nicht dokumentiert zu werden

· Sind in der Regeln nicht einklagbar

· Gelten auch gegen zahlreiche Verstöße

· Und sie beziehen sich in erster Linie auf das innere Verhalten der Menschen

Diese Unterscheidungen schärfen den Blick für die Eigenart moralischer

Fragestellungen und Argument.


Rechtsstaat:

· Gewaltenteilung: Aufteilung der Staatsgewalt auf Legislative, Exekutive und

Judikative: Einschränkung und Mäßigung der Macht und gegenseitige Kontrolle

· Grundrechte

· Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

· Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte

· Berechenbarkeit und Voraussehbarkeit staatlicher Machtäußerung

(Rechtsgarantie))


Begriff des Rechtsstaates:

2 Prinzipien:

1. Garantie der Menschenrechte

2. Gewaltenteilung plus Folgeprinzipien






Demokratie im Rechtsstaat:

· Sicherung des inneren Friedens

· Freiheitssicherung

· Herstellung und Sicherung rechtlicher Gleichheit aller Menschen: 'Alle Menschen

sind vor dem Gesetz gleich.' (Art. 3.1 GG)

· Sozialer Ausgleich: Der Staat ist aufgerufen zum aktiven Eingreifen in das

wirtschaftliche und gesellschaftliche Geschehen zur Stützung der Schwachen und

Beschränkung der Starken

· Steuerung gesellschaftlicher Prozesse durch das Recht


Sozialstaat

· Er ist dem Ideal sozialer Gerechtigkeit verpflichtet

· Es sollen die materiellen Voraussetzungen für die Betätigung von Freiheit

geschaffen werden

· Ausgleich sozialer Ungerechtigkeit und Chancengleichheit für alle









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