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Demokratie in der Schweiz



Demokratie in der Schweiz



In der Schweiz können Bürger umfassend auf kommunale, kantonale und Bundesangelegenheiten Einfluss ausüben (= Plebiszitäre [=auf Volksabstimmung beruhende] Demokratie der Schweiz):


- allerdings sind Mitwirkungsrechte auf den einzelnen staatl. Ebenen und auch von Kanton zu Kanton

unterschiedlich

- bekannt ist die direkte Demokratie in der Landsgemeinde, wo Versammlungen der Aktivbürger im



Freien stattfinden

- in der Landsgemeinde werden Landamman, die kantonale Regierung und die Richter gewählt und

wichtige Angelegenheiten des Kantons besprochen und entschieden

- nicht möglich bei größeren Kantonen und auf Bundesebene


 Legislative in der Schweiz   = Bundesversammlung


besteht aus 2 rechtlich gleichgestellten Kammern: National- und Städterat


Nationalrat:     - 200 Mitglieder

- gewählt nach allg, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht

- Wahlberechtigte waren Personen ab 18 Jahren (seit 1971 auch Frauen)

- Verteilung der Sitze auf einzelne Kantone nach Bev.-zahl


Städterat: - jedes Kanton entsendet zudem 2 Vertreter in den Städterat (unabhängig von

Bev.-zahl)

- Städterat = föderative (zusammengehörende) Kammer der Schweiz


 Aufgaben Bundesversammlung: Gesetzgebung, Wahl und Kontrolle der Regierung



 Regierung   = Bundesrat


- 7 Mitglieder

- seit 1959 gibt es einen best. "Schlüssel" für die parteipolit. Zus.-setzung

→ Berücksichtigung der 4 wichtigsten Parteien der Schweiz

- ist wie eine permanente "große Koalition" [großes Bündnis mehr. Parteien]


 Die Möglichkeit, gegen alle Gesetze des Bundes das Volk zu mobilisieren, zwingt Politiker

zum ständigen Kompromiss, um die Gesetze "referendumssicher" zu machen.

→ auch als "Konkordanzdemokratie" (gleichmäßig, übereinstimmend) bezeichnet



3 Formen der Mitbestimmung des Volkes in politischen Sachfragen:


obligatorisches (verbindliches) Referendum:

d.h. verfassungsändernde Gesetze, der Beitritt des Landes zu Organisationen für

kollektive Sicherheit (z.B. NATO) oder supranationalen (überstaatlichen) Gemein-

schaften (z.B. EU) werden vom Volk abgestimmt

fakultatives (freigestelltes) Referendum:

d.h. mit 50000 Unterschriften können Schweizer Bürger Volksabstimmungen über alle

von der Bundesversammlung verabschiedeten Gesetze, allg. verbindliche Bundes-

beschlüsse, best. internat. Verträge und Beitritt des Landes zu Organisationen erzwingen

Volksinitiative (-anregung):

a. Veränderungswunsch mit Bezug auf bestehenden Artikel in Verfassung

b. neuen Verfassungsartikel formulieren



→ dafür in 18 Monaten 100000 Unterschriften nötig




- Es gibt ein Sicherheitssystem, damit größere Kantone kleinere Kantone bei Verfassungsinitiativen u.

obligatorischen Referenden nicht überstimmen können:

damit diese nämlich Erfolg haben, reicht nicht die Zustimmung der mehrheitlichen Bevölkerung

(=Volksmehr) sondern die Mehrheit der Kantone (Ständemehr) ist notwendig.


- seit 70iger Jahren Zunahme der Referenden; zugleich schwankte die Abstimmungsbeteiligung

Bsp.: bei schwieriger Gesetzesmaterie ca. 30%

bei heiß umstrittenen Initiativen ca. 70%



Kritik an Referendumsdemokratie


umstritten ist fakultatives Referendum, welches ein Interventionsrecht (Recht zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Staates) des Stimmbürgers am Ende eines Entscheidungsprozesses darstellt:


Bsp.: es erlaubt konservativen Gruppen den Boykott (Nicht-Teilnahme, Abbruch d. Beziehungen einer für sie zu weit gehenden Reformpolitik zu betreiben

 Vorschlag Ständerat: Zahl für Einleitung eines fakultativen R. v. 50000 auf 100000 Unterschriften

zu erhöhen

andere wollen bei einer ⅔ - Mehrheit in der Bundesversammlung das Referendum für eine

Gesetzesvorlage verbieten


Volksinitiative ist weniger umstritten:            → meist nur Nutzung v. progressiven (fortschrittlichen)

Minderheiten für Vorbereitung von Reformen

 Vorschläge für Ausdehnung auf einfache Gesetzgebung, aber auch die Volksinitiative ist schon als

Blockadeinstrument benutzt worden



Die Schweiz und Europa: Die plebiszitäre Demokratie der Schweiz steht unter erheblichem

Anpassungsdruck, vor allem bei der europäischen Integration:


→ So würde ein von Wirtschaftspolitikern für unerlässlich gehaltener

Beitritt der Schweiz zur EU wegen des Vorrangs von EU-Recht

gg.-über nationalem Recht die Volksrechte unmittelbar berühren.


 nicht zuletzt deshalb hat sich in der Schweiz eine breite

antieuropäische Opposition gebildet





Quellenangabe:         

Mensch und Politik

Gemeinschaftskunde/

Rechtserziehung/Wirtschaft

Gymnasium Sachsen Sek.II

Schroedel-Verlag









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