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Regelung zur Sicherung des Wettbewerbs

Regelung zur Sicherung des Wettbewerbs

Definitionen

Kartell: (von italienisch cartello: kleines Schreiben, Vereinbarung), informelle oder formelle Bündelung wirtschaftlicher Aktivitäten ansonsten voneinander unabhängiger Unternehmen, deren Zweck darin besteht, den Wettbewerb in einem bestimmten Markt zu verringern oder zu unterdrücken.

Wettbewerb: Rivalität zwischen Marktteilnehmern um Marktanteile.

Fusion: wirtschaftlichen Zusammenschluss von zwei oder mehreren bislang selbständigen Unternehmen zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheitsgesellschaft



Aufgaben des Wettbewerbs

Aufgabe ist die dezentrale Steuerung der Wirtschaft zur Optimierung der einzel- und gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrt www.sunshineswingers.de.vu

Wettbewerb bewirkt tendenziell Preissenkungen und Qualitätssteigerungen

Funktionierender Wettbewerb mit einer Vielzahl von Konkurrenten beugt Machtstellungen vor

Eingriffsmöglichkeiten des Staates

gesetzliche Grundlagen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

Regulierungsbehörde bei best. Wirtschaftszweigen z.B. Telekommunikation und Post

Landeskartellamt und Bundeskartellamt als wichtigste Instrumente, die selbstständig tätig werden können und unabhängig sind

Entscheidungen und Sanktionen des Bundeskartellamtes

Aufgabe ist der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland

Geldbußen bei Verstößen gegen das GWB

Untersagung von Zusammenschlüssen

Untersagung von bestimmten Verhaltensweisen, die nach dem GWB verboten sind

Freistellung zu bestimmten Vereinbarungen und Beschlüssen

Regelungen des Vergaberechts

Voraussetzungen für die Prüfung von Fusionen

weltweiter Umsatzerlös der beteiligten Unternehmen insgesamt mehr als 1 Milliarde DM

inländischer Umsatzerlös eines beteiligtes Unternehmens mind. 50 Mio. DM

Untersagung der Fusion, wenn marktbeherrschende Stellung mit keinem oder unwesentlichem Wettbewerb erwartet

12 Untersagungen von Zusammenschlüssen in den Jahren 1997/98


Unternehmensfusionen:



Gesamt

Vor Vollzug angemeldete und geprüfte Zusammenschlüsse




Nach Vollzug angezeigte kontrollpflichtige Zusammenschlüsse




Nicht kontrollpflichtige angezeigte Zusammenschlüsse




Gesamt



Europäisches Kartellrecht

starke Gemeinsamkeiten des deutschen mit dem europäischen Kartellrecht

das europäische Kartellrecht wird durch die EU-Kommision angewendet

Zuständigkeit betrifft den Handel zwischen den Mitgliedstaaten

Prüfung durch EU-Kommision, bei weltweitem Gesamtumsatz von mehr als 250 Mio. €







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