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Bedeutung von Wahlen in einer parlamentarischen Demokratie



Bedeutung von Wahlen in einer parlamentarischen Demokratie


Demokratie


Begriff: Volksherrschaft

Bezeichnung für eine Vielzahl von politischen Ordnungen

Herrschaft beruft sich auf Willen des Volkes (Regierung ist rechenschaftspflichtig)



zentrale Bedeutung: Prinzip der Gleichheit (Beteiligung des gesamten Volkes, Träger der Staatsgewalt)

Art. 20, Absatz 2 GG: 'Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt"

parlamentarische D.: größte Macht liegt beim Parlament Vertretung des Volkes (d.h. ohne Mehrheit im P. keine politischen Entscheidungen) Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängig (Deutscher Bundestag)

mehrere Möglichkeiten der Teilnahme an polit. Willensbildung (Mitarbeit in Parteien und Interessenverbänden, Demonstrationen, Engagement in Bürgerinitiativen, Wahlen)


Wahlen


allgemeinste/wichtigste Mitwirkungsform (alle Staatsbürger können teilnehmen, es geht um polit. Macht)

das Medium, durch welches die Selbstregierung des Volkes verwirklicht wird

durch Stimmabgabe beeinflussen Wähler die Zusammensetzung der Volksvertretung (künftige Ausrichtung der Regierungspolitik)

in Gemeinden, Kreisen, Ländern, Bund: Recht der Wahl in festen Zeitabständen

unterschiedliche Ebenen: Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen

Bundestag: alle 4 Jahre; Landtage: alle 4 Jahre

Volk wählt also Abgeordnete die in seinem Namen Gesetze im Bundestag beschließen

Wahlprinzipien

allgemeine W: jedem Staatsbürger steht Wahlrecht zu

beschränkte W.: bestimmte Personenkreise ausgeschlossen(Frauen, schwaches Eink.)

gleiche W.: jede Stimme gleiches Gewicht, gleiche Anz. Stimmen, Chancengleichheit

gestufte W.: bestimmten Wählern kommen mehr Stimmen zu als anderen (3-Kl.Wahl)

direkten W.: Wahlberechtigte entscheiden direkt über Mandate und Stellen

indirekte W.:Zwischeninstanz (Wahlmänner) 2.Wahlgang Auswahl aus Bewerbern

geheime W.: Stimmabgabe erfolgt verdeckt und anonym (Stimmzettel)

offene W.: offene Abgabe der Stimme (Handzeichen)

freie W.: kein Druck auf Wähler, Freiheit zu wählen

in der BRD: Art.28/I und Art.38/I: Wahlen erfolgen allgemein, gleich, direkt, geheim, frei

Chancengleichheit eingeschränkt (5%)

keine Wahlpflicht, aktives Wahlrecht hat wer 18.LJ vollendet + Staatsangehörigkeit + mind. 3 Monate in Dt. lebt + nicht entmündigt + Verlust des Wahlrechts durch Verurteilung

passives Wahlrecht wer volljährig ist (Vollendung 18. LJ) + aktives Wahlrecht besitzt









Wahlsysteme


Mehrheitswahl, Verhältniswahl, Mischwahl

Unterscheidung nach Transformation der Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate


Mehrheitswahl

Gedanke: Wahlgebiet Wahlkreise; Abgeordneter ist Repräsentant eines Wahlkreises

ist immer Wahl von Personen, Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet wer Wahl gewonnen hat (absolute: 50% (Stichwahl), relative: Mehrheit der Stimmen)

Zahl der Sitze Zahl der von ihren Bewerbern gewonnen Wahlkreisen


Verhältniswahl

nicht Personen sondern Parteien

Mgl.: kleinere Parteien können Einfluss im Parlament geltend machen

Anzahl der Abgeordnetensitze Anteil Stimmen am Wahlergebnis (Proportionalwahl)




Mischwahl

Kombination von beiden (personalisierte Verhältniswahl Deutscher Bundestag)

Hälfte von 656 relative Mehrheitswahl, übrige Hälfte (2.Stimme) Landeslisten der einzelnen Parteien

Mgl.: Splitten der Wahl (unterschiedliche Parteien in 1. und 2. Stimme)

Vorraussetzungen


Grundlage: Auswahl zwischen mehreren tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten sachlicher oder personeller Art

verschiedene miteinander konkurrierende Personen oder Personengruppen (Parteien)

keine Konkurrenzsituation keine Wahl

gleiche Chancen aller um die Gunst des Wählers wetteifernden Personen und Gruppen

Wahlfreiheit des Wählers: Entscheidung frei, eigenverantwortlich, ohne Druck u. Zwang



Bedeutung


Menschen die gemeinsame Interessen haben brauchen einen Sprecher

Klassensprecher Interessen der Schüler, Abgeordnete Wähler, Regierung Interessen des Staates

Wähler bestimmen Männer und Frauen ihres Vertrauens die für sie Staatsgewalt handhaben und in ihrem Auftrag regieren

Grundvorgang des Verfassungslebens auf dem alles andere aufbaut, verleiht dem Parlament die erforderliche Legitimität

durch sie wird die Volksvertretung und jeder einzelne Abgeordnete ermächtigt, für die Gemeinschaft zu handeln

regelmäßige Wahlen beinhalten also das Kernstück jeder demokratischen Verfassungsordnung

Möglichkeit: veränderte Meinungen von anderen Personen vertreten lassen, Personen nicht wieder zu wählen die ihr Amt nicht im Sinne der Wähler ausgeübt haben

vor Wahlen Wahlkämpfe der Parteien, Werbung durch (Plakate, Reden, Versammlungen, Handzetteln)

Ausgaben aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Teil aus Steuern

für Parlaments- und Regierungswahlen: Wahlgesetze in allen Staaten

Regelung: Wahlrechte der Bürger, Welches Wahlsystem???


Funktionen


meist genutzte Möglichkeit um an polit. Willensbildung teilzunehmen

Legitimationsfkt.: Votum des Wählers, Dokumentierung des polit. Willens des Volkesin nicht zu großen regelmäßigen Zeitabständen

Partizipationsfkt.: Mgl. über personelle und sachliche Alternativen zu entscheiden, Wahl ist Akt der polit. Mitbestimmung

Kontrollfkt.: Bürger können Amts- oder Mandatsträgern Amt entziehen oder bestätigen

Integrationsfkt.: geben Gelegenheit zur Integration von Wählern und ihren gewählten Repräsentanten (Wahlbeteiligung > 90 % gelungene Integration, Anerkennung des repräsentativen Systems in Deutschland)

weitere: handlungsfähige Regierung, eine die Regierung wirksam kontrollierende Opposition









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