REFERAT-MenüDeutschGeographieGeschichteChemieBiographienElektronik
 EnglischEpochenFranzösischBiologieInformatikItalienisch
 KunstLateinLiteraturMathematikMusikPhilosophie
 PhysikPolitikPsychologieRechtSonstigeSpanisch
 SportTechnikWirtschaftWirtschaftskunde  



Zeitmessung im alten Rom



Zeitmessung im alten Rom



Der Kalender


Der römische Festkalender


Tageszeitangabe und Tagesablauf


Tageseinteilung, Aufstehen, Toilette







1) Der Kalender


Wie auch bei uns, war es schon im antiken Rom üblich, sich wichtige Tage im Jahr auf einem Kalender zu markieren. Die Römer kennzeichneten solche Tage, vor allem wenn sie Glück gebracht hatten oder Anlaß zur Freude in der zukunft waren, mit einem weißen Stein oder weißer Kreide (z.B.: den Geburtstag eines Freundes zu markieren war recht üblich). Unglückstage wurden mit schwarzer Farbe markiert, und hießen deshalb in manchen offiziellen Staatskalendern "dies atri" ("schwarze Tage": wie zum z.B. der 18. Juli als Jahrestag der traumatischen Niederlage gegen die Gallier im Jahre 387 v.Chr.). Termin- und Steckkalender wurden von "termingeplagten" und "wichtigen" Leuten auf jeden Fall geführt, zum Teil in Form von Wandkalendern.


Die individuell geführten Kalender waren Abschriften des offiziellen Kalender, der in Rom und anderen Städten öffentlich aufgestellt war und als Grundlage des politischen, wirtschaftlichen und vor allem religiösen Lebens diente. Etwa 40 dieser Steinkalender (fasti)sind in Fragmenten erhalten. Zusammen mit Ovids "Fasten", einem dichterischen Almanach der Feste, Zeremonien und Gedenktage in kalendarischer Abfolge, kann der römische Kalender im ganzen zuverlässig rekonstruiert werden.




Die erste Spalte der Kalender besteht aus der von A bis H fortlaufenden und dann wieder mit A beginnenden Markierung der "Wochen"- Rhythmen, den sogenannten Nundinalbuchstaben (nudinae: Woche). Wichtiger ist die zweite Kolumne: Sie gibt durch Siglen den Tagescharakter an, unterteilt die Tage, grob gesagt, in Werk- und Feiertage. Die wichtigsten Abkürzungen sind F (dies fasti, an denen Recht gesprochen werden durfte), C (dies comitales, an denen Volksversammlungen abgehalten werden durften), N (dies nefasti; keine Rechtsprechung erlaubt: "Feiertage") und EN (dies endotercisi, halbeWerktage).









Haupt | Fügen Sie Referat | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen







Neu artikel