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Referat

NATO - North Atlantic Treaty Organization

Geschichtliches


Nach dem Ende des 2 Weltkrieges im August 1945, nach der Kapitulation Japans, gab es tief greifende Anderungen in der Weltgeschichte. Es begann nicht nur das "Atomwaffenzeitalter" sondern auch der "Ost-West-Konflikt". Die Gründung des westlichen Verteidigungsbündnisses NATO stellte eine unmittelbare Reaktion auf die Bedrohung aus dem Osten dar.


Entstehungsphase (1945-49)

Großbritanniens Außenminister Ernest Bevin einigte sich im Dezember 1947 mit dem französischem Außenminister Georges Bidault auf die Gründung einer westeuropäischen Sicherheitsgemeinschaft. Mit diesem Bündnis wollten die Politiker die USA für ein stärkeres Engagement in Europa gewinnen. Die amerikanische Regierung hatte nämlich zuerkennen gegeben, daß ohne eine derartige Vorleistung kein Bündnis zustande kommen würde. Daran waren jedoch Frankreich und Großbritannien sehr interessiert, da die Furcht vor dem wachsenden Einfluss der UdSSR wuchs. In der Tschechoslowakei hatten die Kommunisten am 22.2 durch einen Staatsstreich die Macht an sich gerissen.



Die Verhandlungen über eine Westunion nahmen rasch Gestalt an, auch da man aufgrund der Kommunistischen Machtübernahme in der Tschechoslowakei sich zu Maßnahmen gedrängt fühlte. Mit den Franzosen einigten sich die Briten in den darauf folgenden Wochen auf eine Erweiterung des "Vertrags von Dünkirchen". Mit diesem Vertrag hatten Großbritannien und Frankreich am 4. März 1947 einen Beistandspakt für den Fall eines erneuten Angriffs Deutschlands geschlossen. Zu den Gesprächen über den neuen Vertrag zog man Belgien, Niederlande und Luxemburg hinzu. Diese 5 Länder schlossen dann am 17.3.48 den "Brüsseler Vertrag" (siehe Zusatz 3: Brüsseler Vertrag), in dem sie nicht nur politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit, sondern auch kollektive Verteidigung vereinbarten. Der Vertrag beinhaltete automatische Beistandspflicht.

Der Beistandspakt stellte für die Europäer die Basis dar, um mit den Vereinigten Staaten und Kanada ein atlantisches Bündnis etablieren zu können. Schon im April 1948 nahmen die drei Regierungen Gespräche auf. Es gab allerdings noch keine genauen Pläne, wie ein solches Sicherheitssystem aussehen müsste. Nur soviel stand fest: Es sollte an die Seite der Westunion treten.

Dies wurde nicht sofort von der Regierung Trumans realisiert, da es starke Vorbehalte aufgrund der außenpolitischen Tradition der USA gab, keine Militärallianz in Friedenszeiten einzugehen. Erst als am 11.6.48 vom amerikanischen Senat die "Vandenberg-Resolution" verabschiedet worden war, war Verfassungsrechtlich der Weg frei. Einen ersten Höhepunkt erreichten die Spannungen zwischen Ost und West mit der "Berlin-Blockade" am 24.6.48 (siehe Zusatz 1: Berlin Blockade). Diese drastische Maßnahme der Sowjetunion löste im Westen einen weiteren Schock aus, denn man befürchtete, daß sowjetische Truppen in Westdeutschland einmarschieren könnten. Die Gespräche über ein nordatlantisches Verteidigungsbündnis wurden nun mit Nachdruck gefordert. Ab Juli 1948 beteiligten sich auch Frankreich und die Benelux-Staaten. Am 10.12.48 begannen die offiziellen Verhandlungen zwischen den fünf Staaten der Westunion, den USA und Kanada.

Währenddessen lief das 1948 auf dem Hintergrund des Marshall-Plans initiierte "Europäische-Wiederaufbau-Programm" (ERP - European Recovery Program) (siehe Zusatz 2: ERP) auf Hochtouren. Dieses Angebot der finanziellen und wirtschaftlichen ERP-Hilfe richtete sich auch an die osteuropäischen Staaten, doch die Sowjetunion untersagte diesen die ERP-Mittel anzunehmen.

Auch in Skandinavien beobachtete man diese Aktionen mit großer Besorgnis. Die Verhandlungen über ein regionales Verteidigungsbündnis zwischen Dänemark, Norwegen und Schweden scheiterten im Januar 1949, da Schweden neutral bleiben wollte. So kam es, daß die Regierungen Dänemarks und Norwegens, daß ihnen am 15.3.49 unterbreitete Angebot, dem geplanten Nordatlantikvertrag beizutreten, bereitwillig annahmen - ebenso wie Italien, Portugal und Island.

Die Auswahl der Beitrittsstaaten kam nicht zufällig zustande. Sie waren strategisch wichtig, und nicht kommunistisch geführt. Die irische Regierung lehnte ihren Beitritt mit dem Verweis auf die Neutralität des Staates und das von britischen Truppen besetze Nordirland ab. Am 4.4.49 unterzeichneten die Außenminister von 12 Staaten in Washington den Nordatlantikvertrag. (siehe Zusatz 4: Nordatlantikvertag) Damit gingen 10 westeuropäische Staaten, die USA und Kanada zu Friedenszeiten ein Militärbündnis ein. Als Geburtsstunde der NATO (North Atlantic Treaty Organization) kann man also den 4.4.49 bezeichnen.



Aufbauphase (1949 - 55)

Es dauerte nur vier Monate, bis alle Parlamente den Nordatlantikvertrag ratifiziert hatten. Am 24. August 49 trat er schließlich in Kraft, jedoch dachten die Bündnispartner im ersten Jahr nach Vertragsabschluß noch nicht an ein enges institutionelles Geflecht oder eine militärische Organisation aufzubauen. Doch schon bald sollte die militärische Zusammenarbeit beginnen: Im Juni überfielen kommunistische Truppen Nordkoreas den Südteil des Landes. Auch wenn die Sowjetunion an dem Überfall auf Südkorea nicht direkt beteiligt war, so bestand bei den Allianzstaaten Einigkeit darüber, dass Nordkorea ohne Rückendeckung aus Moskau einen derartigen Angriff nicht gewagt hätte. Dies warf die Frage auf, ob es nicht auch in Deutschland, das zwischen Ost und West gelegen war, zu einem neuen Krieg kommen könnte. Um für einen solchen Fall gewappnet zu sein, beschloss der Nordatlantikrat kurze Zeit später den Aufbau einer gemeinsamen NATO-Streitmacht und die "Vorwärtsstrategie". Die als "MC 14/1" bezeichnete Militärstrategie sah vor, einen Angriff der Roten Armee soweit im Osten wie möglich abzuwehren, also in Deutschland. Jedoch war das Problem bei einer Vorwärtsverteidigung, dass man über zu wenig Waffen und Soldaten verfügte. Schnell wurde klar, dass ein westdeutscher Verteidigungsbeitrag notwendig war.

Diesem Vorhaben stand allerdings das "Petersberger Abkommen" vom November 1949 im Wege, in dem sich Deutschland verpflichtete, keine bewaffneten Streitkräfte aufzustellen (siehe Zusatz 5: Petersberger Abkommen). Im Dezember 1950 erteilte der Nordatlantikrat den drei Besatzungsmächten der Bundesrepublik den Auftrag, zusammen mit der Bonner Regierung Lösungen für das Problem zu erörtern. Die Gespräche begannen im Januar 1951 und standen unter einem klaren Vorsatz: Die Zustimmung zum Aufbau westdeutscher Streitkräfte käme nur in Frage, wenn die Bundesrepublik fest in das westliche System integriert werden würde. Jedoch machte besonders Frankreich der Gedanke an ein wiederbewaffnetes Deutschland Angst. Der französische Ministerpräsident René Pleven plädierte deshalb am 24. Oktober 1950 dafür, eine europäische Streitmacht aufzustellen, die unter einem einheitlichen politischen und militärischen Kommando stehen sollte. Die Absicht dieses "Pleven-Plans" war, das westdeutsche Militär einer Kontrolle zu unterwerfen (siehe Zusatz 6: Der Pleven-Plan)

Die Briten und die Amerikaner befürchteten, dass eine Europaarmee die NATO schwächen könnte. Des Weiteren hielt man es für unpraktikabel, Soldaten verschiedener Länder in gemischten Verbänden zusammenzuführen. Auch die Bundesregierung lehnte den Pleven-Plan zunächst ab, Adenauer erklärte aber seine Bereitschaft den Pleven- Plan als Diskussionsgrundlage zu benutzen. Erst nachdem man in Paris das umstrittene Integrationsmodell fallen ließ und sich mit einer deutschen Division einverstanden erklärte, stimmten die Bündnispartner zu, und die Verhandlungen über eine "Europäische Verteidigungsgemeinschaft" (EVG) konnte beginnen (siehe Zusatz 7: EVG-Vertrag). Eine Einigung war dringend notwendig, da ohne deutsche Soldaten der rasche Aufbau starker Kräfte vor dem Eisernen Vorhang nicht hätte gelingen können. Doch selbst mit dieser Aufrüstung hätte das westliche Bündnis den Umfang der vorhandenen konventionellen Waffen der Sowjetunion und der von ihr dominierten osteuropäischen Staaten nicht erreicht.

Die EVG-Verhandlungen näherten sich im Frühjahr ´52 dem Ende. Um eine Westbindung Deutschlands zu verhindern, schickte die sowjetische Regierung am 10.3.52 die erste von insgesamt vier "Stalin-Noten" an die drei Westmächte. Darin machte Moskau das Angebot, dass sich beide deutsche Staaten vereinigen könnten, vorausgesetzt der Gesamtstaat erkläre seine Neutralität. Bundeskanzler Konrad Adenauer lehnte den Vorschlag jedoch ab, da er befürchtete, dass ein neutrales Deutschland in den Sog des Sowjetreichs geraten würde. Auch die Westmächte waren gegen eine Vereinigung. Die Unterzeichnung des EVG-Vertrags am 27.5.52 zwischen den Benelux-Staaten, Frankreich, der Bundesrepublik und Italien konnte die UdSSR also nicht verhindern. Zwischen dem EVG-Vertrag und dem einen Tag zuvor unterzeichneten "Deutschlandvertrag" bestand ein Junktim: Erst wenn alle Parlamente den EVG-Vertrag akzeptiert hätten, würde die Bundesrepublik ihre Souveränität erhalten.

Der EVG-Vertrag scheiterte jedoch an der französischen Nationalversammlung, die die Ratifizierung Ende August 1954 wegen großer Vorbehalte gegen ein wiederbewaffnetes Deutschland ablehnte. Des Weiteren waren sie nicht zu einem teilweisen Souveränitätsverzicht bezüglich der Befehlsgewalt über die Streitkräfte bereit, den der EVG-Vertrag verlangt hätte. Somit konnte der Deutschlandvertrag nicht in Kraft treten und die Bundesbürger mussten weiterhin auf ihre staatliche Unabhängigkeit warten. Auf Grundlagen dieser Initiative unterzeichneten am 23. Oktober 1954 die Mitglieder der Westunion, die Bundesrepublik und Italien die "Pariser Verträge". Zu deren wesentlichen Bestimmungen gehörte es, dass:

- Frankreich, Großbritannien und die USA ihre Besatzungsstatut in der Bundesrepublik Deutschland beendeten, die damit ihre Souveränität erlangen konnte, gleichzeitig stimmte Westdeutschland der Stationierung von Truppen der NATO-Staaten zu (siehe Zusatz 8: Pariser Verträge)

- die Westunion sowie die Bundesrepublik und Italien die "Westeuropäische Union" (WEU) gründeten, die dem NATO-Oberkommando unterstellt wurde;

- Die Bundesrepublik eingeladen wurde, der NATO beizutreten und ihre Truppen zur Verfügung zu stellen; Westdeutschland verpflichtete sich, keine atomaren, biologischen und chemischen Waffen (Abc-Waffen) herzustellen.


Diese Verträge ratifizierte auch das französische Parlament. Am 5.5.1955 wurde die Bundesrepublik in die Unabhängigkeit entlassen; am 9.5. wurde sie das 15. NATO-Mitglied. Die Türkei und Griechenland waren am 18. Februar 1952 beigetreten. Im eigenen Land setzte Adenauer den Beitritt gegen heftigen Widerstand durch. Die Sowjetunion hatte bis zuletzt versucht, den Beitritt der Bundesrepublik zur NATO zu verhindern. So rechtfertigte sie mit der deutschen Mitgliedschaft offiziell die am 14.5.55 erfolgte Gründung der Warschauer-Vertrags-Organisation (WVO). Der NATO stand nun ein östliches Bündnis gegenüber. Als Legitimation für diesen Schritt diente der Sowjetunion der von der NATO verneinte Aufnahmeantrag, den die sowjetische Regierung am 31.3.54 gestellt hatte.



Die Konsolidierungsphase (1955-66)

Bereits kurz nach Abschluss der Aufbauphase belastete die Suez-Krise das Bündnis. Der ägyptische Präsident Gamal Abd el Nasser verstaatlichte im Juli 56 den für den internationalen Schiffsverkehr wichtigen Suezkanal. Dadurch schien die freie Durchfahrt gefährdet. Im Kreis der NATO-Mitglieder kam es zu keiner Einigung, wie auf die Situation zu reagieren sei. Schließlich landeten britische und französische Truppen in Port Said an der Kanalmündung. Großbritannien und Frankreich, die ihren Einfluss in der Region sichern wollten, hatten jedoch die USA von diesem Schritt nicht unterrichtet. Unter dem Druck der USA und der UNO mussten die beiden Westmächte ihre Soldaten wieder abziehen. Diese Krise offenbarte den noch schwach ausgeprägten Konsultationsprozess in der NATO. Deswegen nahm der Nordatlantikrat im Dezember 56 die in dem Bericht der "Drei Weisen" (ein von drei Außenministern gebildeter Ausschuss) gemachte Empfehlung an: Der Konsultationsmenchanismus sollte intensiviert, Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern friedlich beigelegt werden.

Während sich die Beziehungen untereinander verbesserten, verschlechterten sich die Beziehungen zum "Ostblock". Mit dem gewaltsamen Niederwerfen des Volksaufstandes in Ungarn Anfang November 1956 stellte die Sowjetunion unter Beweis, dass sie nicht gewillt war, demokratische Tendenzen in den osteuropäischen Staaten zu dulden. In den westeuropäischen Staaten jedoch wurde die Furcht vor der kommunistischen Supermacht umso größer. Der Ausbau des sowjetischen Atomwaffenpotentials tat sein übriges. Auf die neuen militärischen Gegebenheiten reagierte die NATO im März 1957 dadurch, dass sie die US-Militärstrategie der "massiven Vergeltung" von 1954 leicht abgeändert als "MC 14/2" übernahm. Nach dieser Strategie sollten konventionelle Kräfte und taktische Atomwaffen einen "Schild" bilden, um begrenzte Angriffe abzuwehren. Einen konventionell geführten Großangriff hätte die NATO mit einem massiven Einsatz strategischer Atomwaffen ("Schwert") beantwortet.

Genauso wie Stalin setzte auch der nachfolgende Kremlchef Nikita Chruschtschow auf einen Konfrontationskurs gegenüber dem Westen. Mit der Aufforderung an die Westmächte, binnen 6 Monaten ihre Truppen aus West-Berlin abzuziehen, löste er im November 1958 eine neue Krise um Berlin aus. Der westliche Teil Berlins sollte entmilitarisiert und von der Bundesrepublik Deutschland eine unabhängige freie Stadt werden. Die Westmächte lehnten dies jedoch ab und im März 1959 lenkte Chruschtschow ein.

In den sowjetische "Satellitenstaaten" kam es immer wieder zu schweren Krisen, und immer mehr Bürger flohen aus der DDR. Um dies zu stoppen ergriff die Staatsführung am 13.8.61 die drastische Maßnahme und baute trotz Protest der NATO-Staaten, zwischen Ost- und West-Berlin eine Mauer. Den Höhepunkt der Blockkonfrontation wurde im Herbst 1962 erreicht. In diesem Jahr hatte die Sowjetunion auf der Karibik Insel Kuba mit dem Bau von Abschussanlagen für Atomraketen begonnen. Als US-Präsident John F. Kennedy dies am 14. Oktober erfuhr, forderte er den unverzüglichen Abzug der Raketen und Stellungen. Einige Tage lang stand die Welt am Abgrund eines atomaren Schlagabtausches zwischen den Supermächten. Die Gefahr eines Atomangriffs der USA vor Augen gab Chruschtschow am 28. Oktober den Abbau der Stellung und den Rücktransport der Raketen bekannt. Im Gegenzug sicherten die USA den Abzug der in der Türkei stationierten Atomraketen zu, die die Sowjetunion bedroht hatten. Aufgrund dieser Krise wollten die USA das Projekt einer Multilateralen Atomstreitmacht verwirklichen. Der Staatspräsident Charles de Gaulle kündigte daraufhin am 10.3.66 offiziell an, dass Frankreich bereits zum 1. Juli seine Streitkräfte wieder unter nationalen Oberbefehl stellen werde. Dies bedeutete den Rückzug aus der militärischen NATO-Organisation und den Abzug aller NATO-Institutionen aus Frankreich bis zum 1.4.67. Die Mitgliedschaft in der Allianz blieb jedoch unberührt und de Gaulle versicherte, dass Frankreich auch künftig zu seiner Beistandspflicht stehen würde.


Der Beginn der Entspannungspolitik (1967-75)

Auch wenn der Austritt Frankreichs aus der Militärorganisation keine ernsthaften negativen Folgen für das Bündnis nach sich zog, so wurde befürchtet, dass Frankreich die Allianz 1969 möglicherweise ganz verlassen könnte. Der belgische Außenminister Pierre Harmel nahm dies zum Anlass, um im Dezember 1966 die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zu empfehlen, die die künftigen Aufgaben der NATO untersuchen sollte. Ein Jahr später nahm der Nordatlantikrat den Harmel-Bericht an (siehe Zusatz 9. Harmel Bericht). Neben der Verteidigungspolitik war nun die Entspannungspolitik ein gleichwertiger Bestandteil der künftigen NATO-Politik. Bei ihrer Tagung im Dezember 1967 trafen die NATO-Mitglieder noch eine weitere wichtige Entscheidung, indem sie die neue NATO-Militärstrategie verkündeten. Die "flexible Erwiderung" sah vor, dass die Allianz bei einem Angriff flexibel reagieren werde, also sowohl mit konventionellen Waffen als auch mit Atomwaffen.

Der erste unmittelbare Ausdruck des "Harmel-Geistes" war der vom Rat Ende Juni 1968 an die UNO geschickte Vorschlag, in Gespräche über beidseitige und ausgewogene Truppenreduzierung einzutreten. Nach dem Einmarsch von WVO-Truppen in die Tschechoslowakei am 21. August nahm die NATO aber wieder Abstand von diesem Plan.

Eine sichtliche Verbesserung der Ost-West-Beziehungen trat ab 1969 ein. Die WVO-Staaten starteten im März 69 die Initiative für eine Konferenz über die Sicherheit in Europa. Bei den NATO-Staaten stieß dies auf Wohlwollen und sie kamen überein, mit der WVO Gespräche über eine solche Konferenz zu führen. Im Zeichen der Entspannungspolitik kam es zur

Unterzeichnung einiger Verträge, dazu gehörten:

- das am 3.9.71 zwischen den USA, GB, F und der UdSSR unterzeichnete "Viermächteprotokoll", das erstmals das Verhältnis zwischen West-Berlin und der Bundesrepublik regelte

- das "Interimsabkommen zur Begrenzung strategischer Offensivwaffen" und der "Vertrag über die Begrenzung von Raketen-Abwehr-Systemen" zwischen den USA und der UdSSR, beide vom 26. Mai 1972.

- der "Vertrag über die Grundlagen der Beziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR" vom 21.12.72, der die innerdeutschen Beziehungen verbesserte.

- das am 22.6.73 von amerikanischer und sowjetischer Seite unterschriebene "Abkommen zur Verhinderung eines Atomkriegs", das die Gefahr eines unbeabsichtigten Atomkriegs in Krisenfällen verhindern sollte. Bereits 63 hatten die USA und die UdSSR ein Abkommen über die Einrichtung eines "Heißen Drahts" zwischen beiden Präsidentenbüros beschlossen ("Rotes Telefon")


Das durch diese Verträge verbesserte Klima beeinflusste nachhaltig die zwischen der NATO und der WVO geführten Gespräche über eine europäische Konferenz zum Thema Sicherheit. Die erste Phase der "Konferenz über die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa" (KSZE) fand vom 3. Bis 7. Juli 73 in Helsinki statt. Daran nahmen alle Staaten der beiden Bündnisse NATO und WVO sowie die neutralen Staaten Europas teil. Die von der NATO angelegten Verhandlungen mit der WVO über "beiderseitig ausgewogene Truppenverminderung" starteten am 30. Oktober 73. Zur Halbzeit dieses Gesprächs verschärfte sich die politische Lage zwischen den beiden NATO-Mitgliedern Griechenland und Türkei dramatisch. Auslöser war zum wiederholten Male der Zypernkonflikt. Ungeachtet dessen nahmen beide Länder an den KSZE-Verhandlungen teil, die im Sommer 1975 mit der von Staats- und Regierungschefs der 35 Teilnehmerstaaten verabschiedete KSZE-Schlussakte ihren ersten Abschluss fanden (siehe Zusatz 10: KSZE-Schlussakte).

Bereits kurz nach Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte belastete abermals ein Konflikt zwischen zwei NATO-Mitgliedern das Bündnis. Das von den Fischbeständen in seinen Hoheitsgewässern wirtschaftlich abhängige Island erweiterte 1975 sein Hoheitsgebiet auf dem Meer von 50 auf 200 Seemeilen, um einer Überfischung, besonders durch britische und deutsche Trawler, vorzubeugen. Als aber 1975 britische und deutsche Trawler in die 200-Meilen-Zone eindrangen, beschossen isländische Küstenwachboote einige Schiffe. Großbritannien entsandte daraufhin zum Schutz seiner Fangflotte Kriegsschiffe. Daraufhin drohte Island mit dem Austritt aus der NATO. Um das zu verhindern, einigten sich im November 1975 unter Vermittlung der NATO die deutsche und die isländische Regierung schließlich auf eine Begrenzung der Fangmenge. Großbritannien lenkte erst im Juni 1976 ein, nachdem Island zwischenzeitlich die diplomatischen Beziehungen zum Königreich abgebrochen hatte.


Der Nato-Doppelbeschluss (1976-84)

Die KSZE-Schlussakte war Ausdruck eines merklich verbesserten Verhältnisses zwischen den beiden Blöcken. Jedoch blieb der Eiserne Vorhang weiterhin geschlossen. Misstrauen beherrschte weiterhin die Politik, was sich auch an der Aufrüstung zeigte.

Die Sowjetunion hatte bis Mitte der 70er Jahre im Bereich der interkontinentalen strategischen Atomwaffen mit den USA gleichgezogen. Eine andere Kategorie von Atomwaffen bedrohte Westeuropa. Die landgestützten Mittelstreckenraketen vom Typ "SS-20". Ab 1977 stationierte die UdSSR auf ihrem Gebiet diese neue Atomrakete, in deren Reichweite von ca. 4600 km die europäischen NATO-Staaten lagen. Die NATO hatte der SS-20 nichts Entsprechendes entgegenzusetzen. Im Ernstfall eines Angriffes hätten die USA einen Angriff zwar mit ihren Atomwaffen vergelten können, jedoch hätte dies einen sowjetischen Atomschlag gegen die USA zur Folge gehabt. Aufgrund dessen sahen die Europäer die amerikanischen Schutzgarantien wieder skeptisch an, und die NATO prüfte auf Initiative des deutschen Bundeskanzlers Helmut Schmidt die verschiedenen Optionen, wie sie reagieren könnte. Das Ergebnis war der im Dezember 1979 gefasste Nato-Doppelbeschluss. Dieser besagte, dass die NATO in Europa Atomraketen stationieren werde, darauf aber verzichten würde, wenn die UdSSR zu Verhandlungen über INF-Waffen bereit wäre. Dies scheiterte jedoch, und es begannen die Stationierungen der Raketen (siehe Zusatz 11: Nato-Doppelbeschluss)

Das Ost-West-Verhältnis kühlte nun zu Anfang der 80er Jahre wieder deutlich ab. Verantwortlich dafür waren der Nato-Doppelbeschluss auf der einen, sowie der Einmarsch sowjetischer Truppen in Afghanistan im Dezember 79 und die Verhängung des Kriegsrechts in Polen zwei Jahre später auf der anderen Seite. Als unmittelbare Reaktion auf die Invasion in Afghanistan setzten die USA im Januar 1980 das Ratifizierungsverfahren für den SALT-II-Vertrag vom 18. Juni 1979 aus. Dieses Abkommen sah die Begrenzung der Trägersysteme für Atomwaffen auf jeweils 2250 vor. Hinzu kam, dass die Allianz mit der Nachrüstung auf heftigen Widerstand in den von der Stationierung betroffenen Ländern stieß (Deutschland, GB, Belgien, I, NL). Eine neue Friedensbewegung entstand und erfasste besonders in der Bundesrepublik weite Kreise der Bevölkerung. War Sicherheitspolitik bis dahin ein Thema, für das sich nicht viele Bürger interessiert hatten, so mussten die Allianz-Mitglieder jetzt ihre Politik stärker rechtfertigen. Eine unmittelbare Konsequenz bestand in einem erstmals im Mai 1982 von der NATO vorgelegten "Streitkräftevergleich" zwischen dem westlichen und dem östlichen Bündnis in dem die zahlenmäßige Überlegenheit der WVO an konventionellen Waffensystemen und an Mannschaftsstärke herausgestellt wurde. Der Vergleich stieß auf heftige Kritik, da manche Truppenverbände auf Seiten der NATO (wie z.B. die Spanischen Streitkräfte, die am 30. Mai 82 als 16. Mitglied beigetreten waren) nicht berücksichtigt worden und die Zahlen für die WVO auf Schätzungen beruhten.

Die beiden Verteidigungsgemeinschaften anführenden Supermächte USA und UdSSR nahmen unterdessen 1982 Gespräche über die Verringerung ihrer strategischen Atomwaffen auf (START Strategic Arms Reduction Talk). Bis dahin ging es lediglich um eine Begrenzung der Atomwaffenpotentiale der Supermächte, die längst über "Overkill"- Kapazitäten verfügten. Das heißt, die Sprengkraft reichte aus, um die gesamte Menschheit gleich mehrfach zu töten. Ein halbes Jahr zuvor hatten sie bereits vor dem Hintergrund des NATO-Doppelbeschlusses Verhandlungen über atomare Mittelstreckenwaffen begonnen. Lange Zeit kam es zu keinem nennenswerten Fortschritt. Im Gegenteil. Das Klima verschlechterte sich zunächst erheblich, als US-Präsident Ronald Reagan im März 83 seinen Plan für eine "Strategische Verteidigungsinitiative" (SDI Strategic Defense Initiative) bekannt gab. Die USA würden zu Land und im Weltraum Abwehrstationen errichten, die feindliche Atomraketen vor ihrem Wiedereintritt in die Atmosphäre zerstören sollten. Dies kritisierten jedoch nicht nur die WVO-Staaten, sondern auch die europäischen Partner der Vereinigten Staaten. Sie befürchteten, daß sich die USA mit SDI einen Schild der Unverwundbarkeit zulegen könnten, hinter dem sie ihrerseits keinen Schutz finden. Neue Akzente setzten die USA in ihrer Verteidigungspolitik auch mit der AirLand Battle-Doktrin. Gegen die auf militärische Stärke ausgelegte Politik der amerikanischen Regierung und die sich abzeichnende INF-Nachrüstung (Intermediate-Range Nuclear Force) demonstrierten im Herbst 1982 in der Bundesrepublik wie in anderen NATO-Ländern Hunderttausende von Menschen ("Heißer Herbst"). Da die Verhandlungen keinen Erfolg zeigten, begann die NATO am 23. November 83 mit der Nachrüstung. Die ersten teile für die landgestützten Mittelstreckenwaffen vom Typ "Cruise Missiles" trafen in Großbritannien und in der Bundesrepublik ein. Die sowjetischen Unterhändler brachen daraufhin die INF-Gespräche und START sowie die nunmehr acht Jahre dauernden Verhandlungen über Truppenreduzierung (MBFR) ab. Der Konflikt zwischen den USA und der UdSSR, der NATO und der WVO loderte ein weiteres Mal auf. Man beschuldigte sich gegenseitig der nicht gerechtfertigten Aufrüstung und schob der jeweils anderen Seite die Schuld für das Scheitern der Abrüstungsverhandlungen zu. Die Verhandlungen wurden dann später wieder aufgenommen und man schloss ein Abkommen über die Beseitigung aller landgestützten Mittelstreckenwaffen in Europa. Trotz dieser Konflikte trat Spanien am 30.5.1982 der NATO bei. 1985 bis 1989, ist eine kurze Übergangszeit. In dieser Zeit leitete Gorbatschow eine neue Außenpolitik in Russland ein. Für die NATO war dieses eine neue Herausforderung, denn man wusste nicht wie man darauf reagieren sollte. Es wird von Ronald Reagan und Gorbatschow der INF-Vertrag über die Abrüstung landgestützter Mittelstreckenraketen geschlossen (INF: Abk. für engl. Intermediate-Range Nuclear Forces 'nukleare Mittelstreckenwaffen' seit 1981 geführte Verhandlungen zwischen den USA und Russland über die atomaren Mittelstreckenwaffen (Reichweite zw. 1000 u. 5500 km). Sie führten im Dezember 1987 zur Unterzeichnung eines Abkommens zur Vernichtung dieser und anderer Mittelstreckenraketen.). Ein neues Kapitel der NATO beginnt mit dem Zusammenfall der UDSSR. Durch dieses Ereignis ist der Zusammenbruch des Warschauer Paktes vorprogrammiert und die NATO wird vor eine neue internationale Konstellation gestellt. Der politische Wandel in Osteuropa und in der Sowjetunion, die dadurch hervorgerufene Sicherung der westlichen Demokratien, die Wiedervereinigung Deutschlands und das fortschreiten in den Verhandlungen über die Rüstungskontrolle bringen der internationalen Sicherheitspolitik und der NATO enorme Vorteile.
Nach dem Zusammenbruch des Ostblockes stellte sich nun die Frage, was die künftigen Aufgaben der NATO sein werden, da sie zur Abwehr eines Angriffes des Warschauer Paktes gedacht war und dazu nicht mehr benötigt wird. Obwohl die Bedrohung nun beendet war, waren sich die Bündnispartner einig, daß die NATO immer noch notwendig ist, da sie als Stabilitätsanker einer euro-atlantischen Sicherheitsordnung, als transatlantisches Bindeglied und als Versicherungsgemeinschaft gegen verbleibende militärische Risiken benötigt wird. Daher soll sie in Zukunft die Aufgaben des, des Durchsetzungsinstrument der Rüstungskontrolle und eines intakten Militärbündnisses, das die Vereinten Nationen militärisch unterstützen soll, um den Weltfrieden zu sichern, übernehmen.










Zusätze:


Berlin Blockade: Im März 1948 scheiterten Verhandlungen über einen gemeinsame Währungsreform in allen Zonen, die eine wesentliche Vorraussetzung für den Erhalt von Marshall-Plan-Geldern sein sollte. Der anschließende Beschluss der 3 Besatzungsmächte, in den drei Zonen eine separate Währungsreform durchzuführen, führte zur ersten massiven Konfrontation im Kalten Krieg. Die Sowjetunion ließ unter dem Vorwand einiger technischer Störungen die Bahn-, Straßen-, und Binnenschifffahrtsverbindungen zwischen West-Berlin und Westdeutschland unterbrechen und ließ die Stromversorgung von West-Berlin zusammenbrechen. Die Sowjetunion wollte auf diesen Weg die Deutschland Frage offen halten um sich nicht der Gelegenheit zu berauben, Deutschland doch noch in sowjetische Machtverhältnisse einzugliedern und versuchte einer Westdeutschen Staatsgründung entgegenzuwirken. Dieser Plan scheiterte daran, dass durch diese Blockade die Bereitschaft der USA gestärkt wurde, sich in Europa zu engagieren. Außerdem wurde die Solidarisierung im westen weiter gestärkt.

ERP (European Recovery Program): Am 5. Juni 1947 schlägt der amerikanische Außenminister George C. Marshall das European Recovery Program (ERP) vor. Das ERP soll den wirtschaftlich daniederliegenden Ländern Europas, auch den deutschen Besatzungszonen, wieder auf die Beine helfen und darüber hinaus auch eine Ausbreitung des Kommunismus verhindern. Einzige Voraussetzung für die Realisierung dieses so genannten Marshallpans ist, daß sich die europäischen Länder auf einen gemeinsamen Wirtschaftsplan einigen. An der Marshallplan-Konferenz im Juli 1947 in Paris nehmen 16 europäische Staaten teil. Die ebenfalls eingeladenen osteuropäischen Länder müssen ihre Teilnahme jedoch unter dem Druck der UdSSR absagen. Die Hilfsleistungen der USA bestehen nicht nur aus Krediten, sondern auch aus Waren, Rohstoffen und Lebensmitteln. Zwischen 1948 und 1952 werden von den USA insgesamt rund 12,4 Milliarden Dollar im Rahmen des Marshallplans bereitgestellt. Davon fließen 1,5 Milliarden Dollar nach Westdeutschland.

Der Brüsseler Vertrag: Hintergrund des Brüsseler Vertrages ist der Vertrag von Dünkirchen der zwischen Großbritannien und Frankreich geschlossen wurde. Der Vertrag wurde im Prinzip im Brüsseler Vertrag nur auf 5 Länder erweitert. Der Brüsseler Vertrag ist der 1948 in Brüssel geschlossene Vertrag über die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit und gemeinsame Selbstverteidigung und wurde durch das im Jahre 1954 unterzeichnete Protokoll zur geänderten Fassung (sog. Geänderter Brüsseler Vertrag) bestätigt. Kernstück des Vertrages ist Artikel V, der jeden Vertragspartner im Falle des Angriffs auf einen anderen Vertragspartner dazu verpflichtet, im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen alle ihm zur Verfügung stehenden militärischen und sonstigen Hilfen zu gewähren.

Der Nordatlantikvertrag: Der Nordatlantikvertrag wurde am 4. April 1949 In Washington DC von 10 Westeuropäischen Staaten, der USA und Kanada unterzeichnet. Die Parteien dieses Vertrags bekräftigen erneut ihren Glauben an die Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben. Der Vertrag beinhaltet 14 Artikel, wovon dieses einige Kernaussagen sind: Die Parteien verpflichten sich, jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege so zu regeln, außerdem verpflichten sie sich zum friedlichen Zusammenleben beizutragen. Die Parteien garantieren, bei einem Angriffsfall auf einen Bündnispartner, diesen Angriff als einen Angriff auf sich selbst zu definieren und diesen Angriff gemeinsam abzuwehren. Außerdem wird im Vertrag die Bereitschaft zur Ausweitung des Vertrages auf andere Staaten ausgedrückt.

Das Petersberger Abkommen: Das Petersberger Abkommen von 22. November 1949 sah zwar zum einen den Beitritt Deutschlands zu allen den internationalen Organisationen, in denen deutsche Sachkenntnis und Mitarbeit zum allgemeinen Wohl beitragen können, vor, wie auch das Wiederaufnehmen von Handelsbeziehungen zu Ländern in denen diese Beziehungen vorteilhaft erscheinen. Aber auch das Bestreben der Bundesrepublik alle Spuren der Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft aus dem Leben und der Erinnerung der Deutschen zu tilgen. Allerdings war in diesem Abkommen auch geregelt, dass Deutschland alle Bestrebungen darauf richtet dieses Land entmilitarisiert zu halten.

Der Pleven-Plan: Der französische Ministerpräsident René Pleven legte im Oktober 1950 einen Plan für eine europäische Armee vor, an der deutsche Truppenkontingente beteiligt sein sollten. Die deutschen Truppen sollten aber jeweils nur bis zur Bataillonsstärke aufgestellt und diese in europäische Divisionen eingegliedert werden, so dass die Deutschen kein eigenes Oberkommando bekommen konnten. Dieser Plan war ein Kompromissvorschlag der Französischen Regierung die ein wieder militarisiertes Deutschland fürchteten. Zuvor hatte der Amerikanische Präsident Churchill, im Zuge der von der Sowjetunion ausgehenden Bedrohung, Deutsche Soldaten als Unterstützung für das westliche Verteidigungsbündnis gefordert.

EVG - Vertrag Der Vertrag zur Europäische Verteidigungsgemeinschaft 1952/1954 hat im Prinzip den gleichen Inhalt wie der Brüsseler Vertrag, nur war in diesem Abkommen Deutschland als gleichwertiger Partner vertreten und es wurde die militärischen Strukturen innerhalb der Partner festgelegt. Der Vertrag zwischen den Benelux Staaten, Frankreich, der Bundesrepublik und Italien am 27. Mai 1952 unterzeichnet. Der Vertrag scheiterte trotzdem, da er erst dann in Kraft treten sollte, wenn alle Parlamente ihm zugestimmt haben. Diese Zustimmung bekam der Vertrag Ende August 1954 von der französischen Regierung aber nicht.

Pariser Verträge Nach der Ablehnung der EVG durch das französische Parlament suchen die Westmächte zusammen mit der Bundesrepublik eine neue Lösung. Vor allem die USA und Großbritannien sind an einem deutschen Beitrag zur Verteidigung der westlichen Welt interessiert. Die Londoner Neun-Mächte-Konferenz findet Ende September 1954 eine Lösung: Die Bundesrepublik tritt der Nordatlantischen Verteidigungsorganisation bei und verzichtet auf die Herstellung atomarer, biologischer und chemischer Waffen. Außerdem wird sie Mitglied der Westeuropäischen Union. Im Gegenzug erhält die Bundesrepublik ihre Souveränität.

Harmel Bericht: Im Dezember 1967 einigten sich die 15 Regierungen auf ein Dokument, welches Grundprinzipien und aufgaben aufführte, die von der NATO in Zukunft übernommen werden sollten. Der Bericht betont die bevorstehende Notwendigkeit der politischen und militärischen Doppelfunktion des Bündnisses und dessen Fähigkeit, sich neuen Situationen anzupassen. Ziel war die Schaffung stabiler internationaler Beziehungen als Vorraussetzung für einen gerechten und dauerhaften Frieden in Europa. Au militärischer Seite gab es das Ziel der Verteidigung des Nato-Gebietes und auf der politischen Seite, die Formulierung von Vorschlägen für ausgewogene Truppenverminderung in Ost und West.

KSZE-Schlussakte: Die Konferenz über die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa war eine Folge der sich verbessernden Beziehungen zwischen Den Ost und den West Mächten. An ihr nahmen alle Staaten der NATO und der WVO und auch alle neutralen Staaten teil. Ihre erste Phase fand vom 3. bis 7. Juli 73 in Helsinki statt. Ihren ersten Abschluss hatte sie am 1. August 1975, als die 35 Teilnehmerstaaten die KSZE-Schlussakte verabschiedeten. In ihr waren unter anderem folgende Punkte berücksichtigt: Souveräne Gleichheit, Achtung der Souveränität innewohnenden Rechte; Enthaltung von der Androhung oder Anwendung von Gewalt; Unverletzlichkeit der Grenzen; Territoriale Integrität der Staaten; Friedliche Regelung von Streitfällen; Nichteinmischung in innere Angelegenheiten; Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten; Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker und der Zusammenarbeit zwischen den Staaten.

NATO-Doppelbeschluss: Hinter diesen Begriff versteckt sich das "Kommunique der Außen- und Verteidigungsminister der NATO-Staaten anlässlich der Sondersitzung über den bedingten Beschluss zur Stationierung von Mittelstreckenwaffen vom 12. Dezember 1979" Darin bekunden die Außen- und Verteidigungsminister ihren missfallen der sowjetischen Nachrüstung gegenüber. Sie sehen sich in folge dieser starken Verbesserung der sowjetischen Raketensysteme zu eigenen Nachrüstungen genötigt um die Sicherheit der Vertragspartner gewährleisten zu können. Außerdem wird die Gründung eines besonders Hochrangigen Konsultationsgremiums dass die Verhandlungen zwischen den Supermächten begleitet und den Außen- und Verteidigungsministern kontinuierlich berichten.



















































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