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Die Wahlen zum Deutschen Bundestag

Die Wahlen zum Deutschen Bundestag




So wird der Deutsche Bundestag gewählt


gewählt werden 656 Abgeordnete (Ausnahmen möglich)

Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim



328 Abgeordnete werden durch Kreiswahlvorschläge in den Wahlkreisen gewählt, der Rest nach Landesvorschlägen

Wähler hat 2 Stimmen (1. für Wahlkreisabgeordneten, 2. für Landesliste)

Parteien brauchen 5% der Wählerstimmen bzw. in drei Wahlkreisen einen Sitz um berücksichtigt zu werden (siehe unten)

Wählen dürfen alle Deutschen über 18 mit Wohnsitz in Deutschland seit mindestens 3 Monaten, und denen nicht das Wahlrecht entzogen wurde

Wählbar sind Personen über 18, die seit mindestens einem Jahr deutsch sind

Wahltag wird vom Bundespräsidenten festgelegt: muß Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein



Das Verhältniswahlrecht (Listenwahl)


aufgerufen sind BürgerInnen eines bestimmten Gebietes

keine Unterteilung in Wahlkreise

Parteien stellen vorher Kandidatenlisten auf

Bürger haben eine Stimme

Parteien entsenden Abgeordnete entsprechend ihres Stimmenanteils und ihrer Liste in die Volksvertretung



Mehrheitswahlrecht (Persönlichkeitswahl)


Aufteilung in Wahlkreise

Aufstellung von Kandidaten (auch von Parteien Unabhängige)

Wähler haben eine Stimme und wählen Person direkt

Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt (Unterscheidung zw. absoluter, relativer und qualifizierter Mehrheit)



Fünf-Prozent-Klausel


Verhältniswahlrecht würde eine Vielzahl von Parteien ermöglichen

Mehrheitsfindung auf diese Weise schwierig

zur Erleichterung der Arbeit der Parlamente dürfen nur noch die Parteien mit Abgeordneten vertreten sein, die mindestens 5% der Zweitstimmen oder drei Direktmandate errungen haben



Derjenige Kandidat erhält das Mandat, der einen vorher festgelegten Anteil aller Stimmen erreicht hat






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