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Wie finanziert sich die Kirche


Wie  finanziert sich die Kirche?


I.          Zur Stellung von Kirche und Staat


Es gibt viele Bereiche, in denen sich die Aufgaben von Kirche und Staat überschneiden, z.B. in den sozialen Bereichen, in der Erziehung, in Teilen der Öffentlichkeitsarbeit. Um Konflikte zu vermeiden, muss das Verhältnis zwischen diesen beiden Institutionen eindeutig geklärt sein.


Verschiedene Staaten haben hierzu verschiedene Möglichkeiten gewählt.


1. Die Kirche ist Staatskirche




2. Die Stellung der Kirche gleicht der Rechtsstellung, die der einzelne Staatsbürger sowie die

Vereinigungen der Staatsbürger haben. Die Kirche hat keine Sonderstellung. Dies bezeich-

net man als volle oder laizistische Trennung.


3. Die Kirche hat eine besondere Stellung und besondere zusätzliche Rechte. Man bezeichnet

dies als hinkende Trennung. Nach dieser Möglichkeit ist das Verhältnis zwischen Kirche

und Staat in unserem Land, der Bundesrepublik Deutschland, geregelt.


Gleichzeitig bestehen zwischen dem Heiligen Stuhl und den einzelnen Staaten oder Ländern,

bei uns auch Bundesländern, spezielle Kirchenverträge (Konkordate), um die Zusammenarbeit

von Kirche und Staat genauer zu regeln.


II.        Kirchliche Finanzierungsmöglichkeiten


Die Kirche benötigt laufend finanzielle Mittel, um ihren vielfältigen Aufgaben nachkommen zu

können. Die Art und Weise, wie sich Kirche in den verschiedenen Ländern finanziert, ist ab-

hängig von der jeweiligen Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat.


In Ländern, in denen die Kirche als Staatskirche besteht, wie dies z.B. in England, den skan-

dinavischen Staaten und Chile der Fall ist, stellt der Staat die Finanzierung der Kirche sicher.

Das hat den Vorteil, dass der Kirche stets Gelder zur Verfügung gestellt werden.


Andererseits wirkt der Staat auf die Regelung kirchlicher Angelegenheiten ein. So müssen z.B. in England Kirchengesetze vom Parlament genehmigt werden, Bischöfe werden auf Vorschlag des Premierministers von der Königin ernannt, auch bei der Einstellung der Geistlichen spricht der Staat mit. Die Kirche als Staatskirche ist in großem Maße vom Staate abhängig.


Ferner gibt es die Länder,in denen eine laizistische Trennung von Kirche und Staat besteht. In diesen Ländern, zu denen z.B. auch die USA und Frankreich gehören, finanziert sich die Kirche durch die Spenden ihrer Mitglieder. Die Zuwendungen beruhen also auf Freiwilligkeit.

Nun muss die Kirche, um genügend Spenden zu bekommen, die Gläubigen motivieren. Deshalb ist es notwendig, interessante Gottesdienste mit mitreißenden Predigten abzuhalten, um mög-

lichst viele Gläubige zu erreichen und Geld von ihnen zu erhalten. So geht in den USA auch kein Klingelbeutel, sondern ein Knisterbeutel während des Gottesdienstes durch die Reihen. Nicht Münzen sollen klingeln, sondern Geldscheine, d.h. möglichst hohe Beträge sind erwünscht.


Diese Situation führt jedoch leicht zu der Gefahr, dass im Gottesdienst mehr Wert auf die äus-

sere Darstellung, ja Unterhaltung des 'Publikums' gelegt werden könnte. Außerlichkeiten tre-

ten in den Vordergrund, die Auseinandersetzung mit Glaubensinhalten, also das Wesentliche,

nimmt eine untergeordnete Stellung ein. Eine weitere Gefahr besteht darin, dass die Kirche un-

ter den Einfluss kapitalkräftiger Geldgeber geraten kann.


In unserem Land besteht die hinkende Trennung, d.h. der Staat hat der Kirche eine besondere Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes verliehen. Der Staat hilft der Kirche bei der

Finanzierung ihrer Aufgaben, indem er die Mittel für sie bei den Kirchenmitgliedern einzieht.

Die Finanzämter ziehen nicht nur die Steuern zur Finanzierung der Staatsausgaben ein, sondern

auch die Kirchensteuer. Diese ist als Betrag in Höhe von 10 % der Lohn-oder Einkommensteuer festgesetzt und wird gemeinsam mit der Steuer berechnet und eingezogen.Damit ist ein gewisser Ausgleich zwischen der finanziellen Situation und dem Bei-

trag der Kirchenmitglieder gegeben.  Die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer ist bei allen

Mitgliedern der Kirche, die erwerbstätig sind und ein steuerpflichtiges Einkommen beziehen,

zwangsweise gegeben.


Gleichzeitig ist die Kirche verpflichtet, die erhaltenen Mittel zur Bezahlung von Personal- und

Sachaufgaben zu verwenden und nicht dazu, das Vermögen der Kirche zu mehren.


Damit unterstützt der Staat die Arbeit der Kirche in vielen Bereichen, ob es das Betreiben von

kirchlichen Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen ist, die oft einen

sehr guten Ruf besitzen und auch Menschen offen stehen, die nicht katholischen Glaubens sind.Das Gehalt der  Gemeindeschwester, die Hilfsbedürftige betreut, das Gehalt des Priesters,

der eine  Gemeinde versorgt oder in Institutionen wie Krankenhäusern, Gefängnissen, bei der

Bundeswehr ein Ansprechpartner für seelische Nöte ist, all dies ist durch dieses Modell weit-

gehend sichergestellt. Gleichzeitig gehört es zu den Aufgaben der Pfarrer, wöchentlich vier

Stunden Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zu erteilen.


Dem Vorteil dieser Finanzierungsmöglichkeit, einen festen finanziellen Rahmen für kirchliche

Vorhaben zu sichern, könnte der Nachteil gegenüber stehen, dass ein Pfarrer sich nicht unbedingt bemühen muss, Gläubige zu motivieren, da er auf jeden Fall sein Gehalt bekommt.

Auch bei der Abhängigkeit der Kirche von dem für ihre Finanzierung sorgenden Staat wären

mögliche Konflikte denkbar.


Die Kirche hat weitere Einkünfte durch die Einnahmen aus dem Kirchenvermögen, die Kollekten in der Kirche und aus Sammlungen.


So wird z.B. das Engagement kirchlicher Organisationen in der Dritten Welt, das nicht nur dem Gedanken des Missionierens dient, sondern wichtige Entwicklungshilfen leistet, vorwiegend aus Spendensammlungen finanziert.


Für mich war es eindrucksvoll, früher mit anderen Sternsingern von Haus zu Haus zu ziehen und für die Unterstützung von Kindern in der Dritten Welt Gelder zu sammeln. 









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