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GMBH - Gesellschaft mit beschrankter Haftung


GmbH

( Gesellschaft mit beschränkter Haftung )


Allgemeines:



- gehört zu den sog. Kapitalgesellschaften und hat als solche Rechte und Pflichten,

daher ist GmbH eine juristische Person (Organisation)


- Rechtsgrundlage: GmbH-Gesetz


Firma:

- Personenfirma

- Name eines Gesellschafters z.B. Meier-GmbH


- Sachfirma

- Name des Unternehmens leitet sich vom

Gegenstand des Unternehmens ab z.B. Möbel-GmbH


- Mischfirma

- beide Elemente aus Personen-u. Sachfirma z.B. Meier-Chemie-GmbH



in jedem Fall mit dem Zusatz

' mit beschränkter Haftung


Gründung:

- mind. 1 Gründer notwendig, wenn 1 Gründer [ Ein-Mann-GmbH ]

- des weiteren wird bei der Gründung ein Gesellschaftsvertrag (=Satzung) in notariell                              

beurkundeter Form geschlossen

- Gesellschaftsvertrag enthält Angaben über:

- Name der Gesellschaft - Höhe des Stammkapitals

- Gegenstand des Unternehmens - Höhe der Stammeinlage


- anschließend erfolgt Eintragung ins Handelsregister


Kapitalorganisation:

- Kapital der Gesellschaft wird Stammkapital genannt

- wobei sich das Stammkapital aus den Stammeinlagen zusammensetzt

( Stammkapital = Summe der Stammeinlagen )

- Stammkapital  mind. 50.000 DM

- Stammeinlage eines jeden Gesellschafters          mind. 500 DM


Bsp.

Stammkapital der GmbH 60.000 DM


Stammeinlage eines jeden Gesellsch.        A B C

10.000 DM 20.000 DM 30.000 DM


- ehe Eintragung ins Handelsregister, müssen mind. 25.000 DM schon aufgebracht sein


----> Stammeinlage in Form von:

- Geldeinlagen ( z.B. 10.000 DM )

- Sacheinlagen( z.B. Grundstück )

- Mischkapital ( z.B. 10.000 DM + Grundstück )


- Rücklagen sind gesetzl. nicht vorgeschrieben


Gewinn:

- die Verteilung des Gewinns richtet sich nach der Höhe der Stammeinlage eines jeden

Gesellschafters, d.h. der Gewinn wird im Verhältnis zu den Geschäftsanteilen verteilt

--> je mehr Geschäftsanteile (Stammeinlage), desto mehr Gewinnbeteiligung

- Verteilung des Gewinns kann aber auch durch Gesellschaftervertrag festgelegt werden


Bsp.

Gesellschafter Stammeinlage Gewinnanteil

A 10.000 DM 1

B 20.000 DM 2

C 30.000 DM 3


Organe:


Beschlußorgan ---> Gesellschafterversammlung

-setzt sich aus den Gesellschaftern zusammen

- Aufgabe: z.B. Beschluß über Auflösung, Wahl des

Geschäftsführers, Verteilung d. Gewinns


Überwachungsorgan -->       Aufsichtsrat

- bei mehr als 500 Beschäftigten muß AR gegründet werden

- setzt sich Zusammen aus AG u. AN



leitendes Organ ---> Geschäftsführer

- können Gesellsch. oder andere

natürliche Personen werden

Aufgabe:vertritt GmbH bei Vertragsabschluß, Einberufung d

Gesellsch.versammlung




Haftung:

- da GmbH zu den juristischen Personen zählt, haftet sie für ihre Verbindlichkeiten (=Schulden)

nur mit dem Gesellschaftsvermögen, d.h. Gesellschafter haften nicht persönlich mit ihrem

Privatvermögen


Achtung: Für Geschäfte die ein Gesellschafter vor der Eintragung ins Handelsregister

abschließt, haftet er persönlich.


Auflösung der GmbH:

- Gesellschafterversammlung

- Konkurs

- Zeitablauf







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