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Die Speditionsbetriebe



Die Speditionsbetriebe





















Die Leistungen der Speditionsbetriebe


Die Besorgung der Transport- und Umschlagleistung


Der Spediteur


wählt das geeignete Transportmittel aus,

schließt den Frachtvertrag ab,

füllt die Frachtpapiere aus

sorgt für die Umladung, falls eine solche notwendig ist.



Nebenleistungen bei der Besorgung der Transport- und der Umschlagleistung


Der Spediteur kann folgende Nebenleistungen übernehmen:


Verpacken

Versichern

Verzollen

Weiterleiten der Frachtdokumente

Inkasso

Vorfinanzierung der Frachtkosten

Kontrolle der Ware am Ankunftsort


Der Sammelladeverkehr


Der Spediteur sammelt Güter verschiedener oder gleicher Art, die


von verschiedenen Versendern stammen,

an verschiedene Empfänger gehen,

jedoch die gleiche Beförderungsrichtung haben.



Nur 1 Frachtvertrag

Bahn, Schiffs- und LKW-Transport

Ankunftsort - Verteilung der Güter

Empfang, Verteilen und Weiterleitung kann durch einen anderen Spediteure erfolge.


Vorteile:


Die Versender erhalten günstigere Tarife,

der Spediteur wird konkurrenzfähiger

der Frachtführer - bessere Auslastung



Ausführung der Beförderung (der 'Selbsteintritt')


Wird im Speditionsvertrag nichts anderes bestimmt, so ist der Spediteur berechtigt, die Beförderung des Gutes selbst auszuführen. Der Spediteur ist dann zugleich Frachtführer bzw. Verfrachter.




Lagerhaltung


Häufig besorgt der Spediteur die Ein- und Auslagerung der Ware, wählt das Lagerhaus aus oder besorgt die Lagerung in eigenen Lagerhallen (der Spediteur ist dann Lagerhalter).


Die Pflichten und Rechte des Spediteurs



Die Rechtsgundlagen


Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (AÖSp)


Die Pflichten des Spediteurs


Sorgfaltspflicht

Pflicht zur rechtzeitigen Durchführung der Beförderung

Die Haftung des Spediteurs


Der Umfang der Haftung

Nach dem HGB haftet der Spediteur voll für die Erfüllung seiner Pflicht. Dh. er müsste jeden Schaden voll ersetzen, sofern ihn oder seine Arbeitskräfte dabei ein Verschulden trifft.


Durch AÖSp wird die gesetzliche Haftung eingeschränkt:


Die Haftung wird auf Höchstsummen beschränkt

Der Spediteur haftet nur als Spediteur und nicht für Verschulden anderer

Der Spediteur haftet nicht, wenn
- bei wertvollen Gütern die Wertangabe unterlassen wurde;
- die Güter mangelhaft verpackt waren;
- der Schaden durch Diebstahl od. Raub entstand;


Die Ergänzung der Haftung durch die Speditionsversicherung

Die Speditionsversicherung ist eine Haftpflichtversicherung.


Der Auftraggeber wird bei jedem Speditionsauftrag automatisch versichert.


Nur durch die Speditionsversicherung ist es möglich,


die Speditionsprovision relativ niedrig zu halten;

Spediteure auch für risikoreichere Aufträge zu finden

dem Auftraggeber den Schadenersatz auch bei wertvollen Gütern zu garantieren


Die Rechte des Spediteurs


Anspruch auf die tatsächlichen Ausgaben und auf Provision


Der Spediteur darf dem Auftraggeber keine höheren Spesen (vor allem Frachtkosten) verrechnen, als ihm selbst entstanden sind.


Für seine Leistungen hat der Spediteur Anspruch auf eine Provision.



Die wirtschaftliche Bedeutung der Spedition


Für den internationalen und interkontinentalen Verkehr ist der Spediteur unbedingt erforderlich.


Die Inanspruchnahme der Dienste eines Spediteurs kann folgende Vorteile bringen:


Zeit- und Kostenersparnis

Ausnützung von Versandvorteilen

Sichere Kalkulationsgrundlage

Erleichterung der betrieblichen Disposition beim Handel













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