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Europapolitik




Europapolitik






Die Europäische Union

Die Europäische Union ist kein souveräner Staat. Deshalb ist in der EU vieles anders als in ihren Mitgliedstaaten. Sie hat keine Hauptstadt und keine Regierung, aber ein Parlament das gewählt wird. Sie erhebt keine Steuern, stellt aber einen Milliarden-Haushalt auf. Sie ist kein Staat und doch mehr als ein herkömmliches Bündnis von Staaten.

Die EU ist ein Verbund von 15 selbständigen Staaten, die miteinander vereinbart haben:




Unsere Regierungen handeln in einigen Politikbereichen gemeinschaftlich, fassen also Beschlüsse gemeinsam; dafür werden gemeinsame "europäische" Organe geschaffen: eine Kommission, die Vorschläge für die Beschlüsse macht, ein Parlament, das an den Entscheidungen beteiligt ist, ein Gerichtshof, ein Rechnungshof;

In anderen Politikbereichen arbeiten die Regierungen eng zusammen und        beschließen Wichtiges gemeinsam, ansonsten aber entscheiden sie nach wie vor allein, verfolgen dabei jedoch gemeinsame Ziele und stimmen ihr Handeln möglichst weitgehend aufeinander ab;

in allen übrigen Bereichen der Politik entscheidet jede Regierung weiterhin nur allein, nimmt dabei jedoch auf die Interessen der anderen Mitgliedstaaten Rücksicht.


Die Europäische Union ist noch kein fertiges Gebilde. Sie wird sich mit der Zeit weiterentwickeln und zu einem immer engeren Bund der Völker Europas zusammenwachsen. Welche Gestalt dieser Bund einmal haben wird ist noch offen. Manche wünschen sich die Europäische Union als Bundesstaat (Föderation) mit einer Europäischen Regierung und einem starken Europäischen Parlament.

Andere wünschen sich die Europäische Union lieber als einen lockeren Staatenbund (Konföderation), in der die Regierungen der Mitgliedstaaten zwar zusammenarbeiten aber ohne gemeinschaftliche Politik; die nationalen Parlamente erlassen alle Gesetze.[1]



Die Mitgliedstaaten

Der Europäischen Union gehören derzeit 15 Staaten an. Belgien, Deutschland Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande waren von Anfang an dabei. Dänemark Irland und Großbritannien traten 1973 bei. Griechenland kam 1981 dazu und Portugal und Spanien 1986. Österreich, Finnland und Schweden traten 1995 bei.




Die 15 Mitgliedstaaten der EU











Fläche in 1000 qkm

Bevölkerung in Mio. 1995

Belgien






Dänemark






Deutschland






Finnland






Frankreich






Griechenland






Großbritannien






Irland






Italien






Luxemburg






Niederlande






Österreich






Portugal






Schweden






Spanien












Gesamt







Außerdem gehören zur EU noch Gebiete die außerhalb Europa liegen. Sie sind Angehörige von Mitgliedstaaten z.B.:

Madeira und die Azoren (Portugal); die Kanarischen Inseln (Spanien); Ceuta und Melilla (spanische Exclaven in Nordafrika); Guadeloupe und Martinique, Französisch Guayana in Südamerika, Französisch Polynesien (alle Frankreich) u. a. .

Die EU hat mit neun weiteren Staaten ein Assoziierungsabkommen (Europa Abkommen) geschlossen. Es eröffnet den Staaten die Aussicht auf den Beitritt in die EU ohne jedoch einen festen Termin zuzusagen.

Beantragt haben den Beitritt zur EU folgende Länder: Zypern, Malta, Polen, Slowakei, Tschechien, Estland, Bulgarien, Lettland, Litauen und Rumänien. Der Antrag der Türkei wurde vorläufig zurückgestellt und der Schweizer Antrag ruht zur Zeit. .[2]




Der Weg zur Europäischen Gemeinschaft

1951 Schumannplan, er beinhaltet den Rahmen einer gemeinsamen Politik (Mitspracherecht und Kontrolle) um gleichmäßige Bedarfsbefriedigung zu im Bereich der Kohle- und Stahlindustrie zu erreichen. Es entsteht die EGKS (Europäische Gemeinschaft Kohle und Stahl). Der Plan umfaßt die Länder Belgien, Frankreich, Deutschland und die Niederlande.


1957 In Rom wird die EWG und EURATOM gegründet. Die gemeinsame Politik vom Bereich Kohle und Stahl wird auf weitere Bereiche ausgedehnt: Wirtschaft, Landwirtschaft, Fischerei, Verkehrswesen,         Wettbewerbsrecht und Außenhandel. Man beschließt innerhalb der nächsten 12 Jahre einen Binnenmarkt zu bilden. Dieser entstand jedoch erst 1993.

1966 Ablehnung von Mehrheitsentscheidungen.

1968 Die Zollunion kommt. Im- Exporte in EWG Staaten werden von Zöllen befreit.

1972 Es erfolgt eine weitere Erweiterung der Aufgabengebiete der EWG. Hinzu kommen: Energiepolitik, Regionalpolitik und Umweltpolitik.

1973 Dänemark, Irland, Nordirland und Großbritannien treten bei.

1979 Die Parlamentsabgeordneten werden 1. Mal von den Wahlberechtigten der neun Staaten gewählt.

1981 Griechenland tritt bei.

1986 Portugal und Spanien treten bei. Außerdem folgen Anderungen der Gründungsverträge, die Europäische Akte wird eingeführt und damit auch die Durchführung von Mehrheitsentscheidungen. Die Vollendung des Binnenmarktes wird auf Ende 1992 festgelegt.

1992 Der Maastrichter Vertrag über die EU wird unterzeichnet. Er beinhaltet u.a. die Erweiterung der gemeinsamen Politik in den Bereichen: Bildung Kultur, Gesundheit, Verbraucherschutz, Industrie, Entwicklungshilfe Außen und Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres.

1993 Binnenmarkt verwirklicht.

1995 Finnland, Österreich und Schweden treten bei.

1996 Eine Prüfung ob Anderungen im Vertrag nötig sind findet statt.

1998 Eine Prüfung welche Staaten der Währungsunion beitreten findet statt.

1999 Beginn der Währungsunion.[3]



Kontroversen der EU Erweiterung

"Jeder europäische Staat kann beantragen, Mitglied der Europäischen Union zu werden".(Art. 0 EUV). Eine offizielle Begriffsbestimmung gibt es nicht. Der Ausdruck umfaßt geographische, historische und kulturelle Elemente, die zur europäischen Identität beitragen. Derzeit sind sechs mittel- und osteuropäische Staaten mit der EU assoziiert. Diese Länder sind: Polen, Slowenien, Tschechische Republik, Bulgarien, Rumänien und Ungarn. Polen und Ungarn haben bereits den Antrag auf eine Vollmitgliedschaft in der EU gestellt. Es gibt bereits jetzt ein Zusammenarbeiten der Reformstaaten und der EU. Sie erhalten



Zutritt zum Binnenmarkt. Allerdings bestehen Einschränkungen des freien Warenverkehrs für den Import von Textilien, Stahl, Kohle und Agrarprodukte.




Werden aus Interesse einzelner Mitgliedstaaten Importe beschränkt, dann handelt es sich genau um die Produkte die für die Devisenbeschaffung dieser Länder wichtig sind.

Probleme fallen insbesondere in folgenden Bereichen an:


Das bisherige Agrarsystem der EU würde gesprengt werden. Die nach den Regeln der geltenden Praxis zu zahlenden Subventionen würden in unrealistische Höhen schnellen.

Das niedrige Lohnniveau in diesen Ländern könnte den Markt der EU mit konkurrenzlosen Billigprodukten überschwemmen.

Einige Altmitglieder der EU befürchten einen gefährlichen politischen und wirtschaftlichen Machtzuwachs für die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der geographischen Lage.

Andere Altmitglieder wie Griechenland oder Portugal sind nicht ohne weiteres bereit, die ihnen zustehenden Hilfen aus dem EU-Haushalt mit mehreren noch ärmeren Staaten zu teilen.

Die Institutionen und das Entscheidungssystem der EU, zunächst auf sechs Mitgliedstaaten zugeschnitten, wäre in der jetzigen Form einer Integration von 20 Staaten nicht gewachsen.



Auch für die Neumitglieder bedeutet die Übernahme des in 40 Jahren gewachsenen Gemeinschaftsrechts mit Tausenden von Richtlinien und Regeln einen Gewaltakt, der lange Übergangszeiten nahelegt.


Es gibt aber auch positive Motive für die EU-Osterweiterung:


Es entsteht ein größerer Absatzmarkt für Güter der EU.

Die Ost-Staaten waren früher schon mehr an Europa als zu der ehemaligen UdSSR angebunden. Es würde wieder das alte Gefühl einer alten Gemeinschaft entstehen.

Die Pufferzone Zwischen West und Ost verlagert sich.

Die Flüchtlingsströme würden sich nicht mehr auf die deutsch- polnische Grenze konzentrieren.[4]



Die Organe der Europäischen Union

Die Europäische Union ist zwar kein unabhängiger Staat, sie muß aber trotzdem über ein tragfähiges Organsystem verfügen. Diese müssen folgende Bedingungen erfüllen:


Eine vom Druck einzelstaatlicher Interessen unabhängige Planung der Gemeinschaftspolitik.

Eine Beteiligung der die Gemeinschaft tragenden Mitgliedstaaten an der Gestaltung dieser Politik.

Eine Demokratische Legitimation und Kontrolle.

Eine unabhängige Kontrollinstanz.


Die Verträge sehen hierzu folgende Organe vor:



Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament hat kein Initiativrecht. Bei wichtigen Entscheidungen holt der Europäische Rat eine Stellungnahme vom Parlament ein. Das Parlament kann die Kommission jedoch auffordern einen Vorschlag zu machen. Das EP berät mit dem Rat den Haushaltsentwurf und verabschiedet ihn. Das EP kann den Haushaltsentwurf ablehnen. Der Präsident des Parlaments läßt den Haushalt in Kraft treten. Auch bei nicht obligatorischen Ausgaben hat das Parlament das letzte Wort. Es überwacht die Haushaltsdisziplin und kann die

Kommission durch ein Mißtrauensvotum zum Rücktritt zwingen. Rat und Kommission sind verpflichtet dem Parlament Rede und Antwort zu stehen. Das Europäische Parlament kann gegen Ratsentscheidungen vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Völkerrechtliche Verträge sowie Beitrittsgesuche können nur erfolgen wenn das Parlament zustimmt. Außerdem ist das EP an der GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) beteiligt. Auch an der Justiz und Innenpolitik. 1 x Jährlich erfolgt eine Aussprache (Frage Antwort Stellungnahme). Gewählt wird das EP alle 5 Jahre. Es gibt 8 Fraktionen, 20 Ausschüsse, einen Präsidenten und 14 Vizepräsidenten. Die Sitzungen finden 12 Wochen im Jahr statt, der Sitz ist in Straßburg.



Der Ministerrat

Der Rat setzt sich wie folgt zusammen: Rat der Außenminister = Rat für allgemeine Angelegenheiten. Von jedem Mitgliedstaat kommt ein Minister. Der Rat trifft Entscheidungen wenn ein Gesetzentwurf der Kommission vorliegt (Vorschlag). Der Rat kann diese auch Anfordern.

Zunächst gelangt dieser in Ausschuß der ständigen Vertreter zum Ausräumen von Gegensätzen. Wenn Übereinstimmung mit dem Parlament besteht dann führt die Kommission den Entwurf aus. Wenn dies nicht der Fall ist dann müssen die Minister sich persönlich bemühen eine Einigung zu erzielen. In manchen Fällen kann er direkt ein Gesetz verabschieden (Agrar,Verkehr,Steuer). Wenn nach der 2. Lesung im Parlament keine Einigung erzielt wird dann geht es in den Vermittlungsausschuß.



Die Europäische Kommission

Sie verfügt über das Initiativrecht. Sie stellt den Vorentwurf zum Haushalt und verwaltet die Fonds (fast alle Mittel). Die Kommission hat darüber zu wachen, daß das EU-Recht und geltende Verträge eingehalten werden. Sie kann vor EGH Klagen wenn das Recht verletzt wird (z.B. durch einen Staat oder Privatmann). Sie ist an ebenfalls an der GASP beteiligt. Die Mitgliedsländer schlagen den Präsidenten und die Kommissare vor. Die Ernennung erfolgt durch das EP. Der Sitz der Kommission ist in Brüssel. Die Kommission ist unabhängig - sie ist nur europaverpflichtet. Es gibt 24 Generaldirektionen (ähnlich den Ministerien).



Der Europäische Gerichtshof

Der EGH wacht darüber, daß die Gesetzgebung sich an die Verfassung hält. Er entscheidet aufgrund von Klagen (z.B. eines Unternehmens oder Bürgers) ob gegen geltendes Gemeinschaftsrecht verstoßen wurde. Er Entscheidet wie

strittige Texte zu verstehen sind. Seine Urteile sind Unanfechtbar (letzte Instanz). Ein nationales Gericht kann eine Frage zur Vorabentscheidung vorlegen (Entscheidung ist bindend) - zur einheitlichen Anwendung des Rechtes. Die meisten Urteile betreffen das Wirtschaftsrecht (Wettbewerb) sowie die Gebiete der gemeinsamen Politik. Der EGH setzt sich wie folgt zusammen: 15 Richter + 8 Generalanwälte auf 6 Jahre. Ein Gericht erster Instanz für Bereich EGKS + Personal Organe EU besteht ebenfalls. Seine Urteile können angefochten werden (beschränkt sich auf Rechtsfragen)



Der Europäische Rechnungshof

Er prüft die Ausgaben der öffentlichen Hand um vor Verschwendung vorzubeugen. Seine 15 Mitglieder erstellen einen jährlichen Bericht, den Rechnungsprüfungsbericht. Der Rh. unterstützt das EP und den ER bei der Haushaltskontrolle. Jede Gewähr erfolgt in Unabhängigkeit, d.h. während der Amtszeit gehen die Mitglieder keiner anderen Tätigkeit nach.



Mängelliste des Europäischen Parlaments

Das EP gab zwar zu den Maastrichter Verträgen ein positives Votum ab, es machte aber keinen Hehl daraus das es mit der Verteilung der Entscheidungs- und Gesetzgebungskompetenzen nicht zufrieden war. Das Europäische Parlament sah Mängel in folgenden Punkten:


Der währungspolitischen Autorität steht keine demokratisch ausreichend legitimierte wirtschaftspolitische Autorität gegenüber: im wirtschaftspolitischen Bereich ist das Entscheidungsverfahren auf den Rat abgestellt und weicht damit von den üblichen Entscheidungsprozessen der EG ab.

Es gibt keine Waffengleichheit zwischen EP und Rat im Gesetzgebungsbereich und damit kein wirkliches Verfahren zur Mitentscheidung des EP.

Für künftige Anderungen des Vertrages, für Anderungen über die Eigenmittel oder für zusätzliche Bestimmungen über die Unionsbürgerschaft bedarf es nicht der Zustimmung des EP.

Entscheidungen bezüglich des Lome´- Abkommens erfolgen weitgehend auf Regierungsebene, während bei anderen Fragen der Entwicklungszusammenarbeit das EP mitwirken kann.

Aufgrund der großen Vielfalt von gesetzgeberischen Verfahren herrscht der Eindruck von Verwirrung und mangelnder Transparenz vor, was Konflikte über Rechtsgrundlagen vorprogrammiert.

Der Rat kann einseitig internationale Übereinkommen aufkündigen und Sanktionen ohne Zustimmung des Parlaments beschließen.

Der Schutz der Grundrechte und der Grundfreiheiten und der Staatsbürgerschaft wird nicht klar verankert; die vom EP verabschiedete Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten finden im Vertrag keinen Eingang.

Aufrechterhaltung des Ungleichgewichts zwischen den beiden Teilen der Haushaltsbehörde, EP und Rat, da nicht alle Ausgaben in den Haushaltsplan einbezogen werden; hierzu zählt insbesondere der Europäische Entwicklungsfonds.

Keine Anderung der Verfahren für die Benennung der Mitglieder des Gerichts- und Rechnungshofes, um deren Bestätigung durch das EP zu ermöglichen.

Das EP erhält nicht die gleichen Rechte auf Anrufung des Gerichtshofes und auf Beteiligung an den dort anhängigen Verfahren wie die anderen politischen Institutionen und die Mitgliedstaaten sowie keine Pflicht zu öffentlichen Tagungen für den rat im Gesetzgebungsbereich.

Man sieht, daß die fundamentalen Prinzipien für ein demokratisches Europa weitgehend vernachlässigt worden sind. Das EG- Recht wird also nicht von einem demokratisch vom Volk gewählten Parlament erlassen, sondern von der Kommission und dem Ministerrat in Brüssel.[6]



Die Europäische Währungsunion

Am 1. Januar 1999 wird die Währungsunion beginnen. Die Vorbereitungen dafür aber laufen schon seit dem 1. Juli 1990. Im Maastrichter Vertrag über die Europäische Union wurde ein dreistufiger Übergang zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bis spätestens 1999 vereinbart. Nur Länder die diese Kriterien erfüllen, werden in sie aufgenommen. Stufenweise wurde diese Währungsunion 1990 eingeleitet und 1994 in die zweite Phase geführt. In Frankfurt nahm 1994 ein Währungsinstitut zur Überwachung seine Arbeit auf.

1990 bis 1994 sollten die Staaten ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik möglichst in Einklang bringen. 1994 -1998 sollte die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralbanken und die Verwendung der ECU gestärkt werden. Es fallen alle Beschränkungen für den Kapitalverkehr weg und die Mitgliedstaaten sind zu strenger Haushaltsdisziplin aufgefordert. Ab dem 1. Januar 1999 wird der Euro bereits als Buchgeld eingeführt.



Konvergenzkriterien

In Artikel 109 des Maastrichtvertrages heißt es die Gemeinschaft solle am 1. Januar 1999 "unwiderruflich" in die Währungsunion eintreten, allerdings nur jene Länder, die auch die auch die sogenannten Konvergenzkriterien erfüllen:


Preisstabilität: Die Inflationsrate eines Landes soll dauerhaft um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der - höchstens drei - preisstabilsten Länder liegen.

Niedrige langfristige Zinsen: Die langfristigen Zinssätze für Staatsschuldverschreibungen sollen um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über den Zinssätzen der drei preisstabilsten Länder liegen.

Gesamtverschuldung: Der gesamte Schuldenstand eines Staates soll 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten.

Neuverschuldung: Die jährliche Neuverschuldung, also das Haushaltsdefizit, soll 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten.

Stabile Wechselkurse: Die Währung eines Landes muß die vorgegebenen Bandbreiten im Europäischen Währungssystem seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung der Währung eines anderen Mitgliedstaates eingehalten haben.


Mit der Zeit stellte man fest, daß die Staaten dabei nur auf zwei Kriterien besonders zu achten hatten: auf das Haushaltsdefizit und die Gesamtverschuldung. Die Zinssätze näherten sich mehr und mehr an und die Preissteigerungsraten sind bereits bei allen Ländern außer Griechenland im vorgegebenen Rahmen. Griechenland ist das einzige Land das aufgrund aller nicht erfüllten Vorgaben nicht an der WWU teilnehmen wird.

Die Finanzpolitischen Vorgaben sind ebenfalls nicht wörtlich zu nehmen. Denn Artikel 104 c des Maastrichter Vertrags besagt, daß es ausreichend ist wenn die beiden Kriterien Neuverschuldung und Gesamtverschuldung dauerhaft zurückgehen. Wäre dies nicht der Fall, erfüllten derzeit nur vier Länder - nämlich Finnland, Frankreich, Luxemburg und Großbritannien die Vorgabe der Gesamtverschuldung. Da Großbritannien bei der WWU nicht dabei ist, würde sich der Kreis auf ganze drei Länder beschränken.

Die Europäische Zentralbank

Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt übernimmt in der Währungsunion die Verantwortung für die Geldwertstabilität. Die voneinander unabhängigen nationalen Zentralbanken bleiben zwar weiterhin bestehen, wandern allerdings unter die Kontrolle der EZB und sind an deren Richtungen und Weisungen gebunden. Somit bestimmt die EZB nun den Kurs der Geldpolitik und nicht wie vorher in Deutschland die Deutsche Bundesbank. Hauptziel der EZB ist, wie bei der Deutschen Bundesbank die Preisniveaustabilität. Um dieses Ziel zu erreichen müssen alle Länder eine dauerhafte Währungsstabilisierende Haushaltspolitik durchführen. Es reicht also nicht die Einstiegskriterien einmal zu erfüllen. Die Verringerung der Neuverschuldung und der Gesamtverschuldung ist demnach eine ständige Verpflichtung.



Einführung des Euros

Ab dem 1. Januar wird der Euro als Buchgeld eingeführt. Für den Normalverbraucher ändert sich aber erst mal nichts. Denn Banknoten und Münzen werden erst am 1. Januar 2002 in Umlauf gebracht. Für den Verbraucher gilt jedoch der "Grundsatz der freien Verwendung", d.h. wer sein Konto schon jetzt auf den Euro umstellen möchte kann dies tun. Die Wertpapierbörsen hingegen werden sofort auf den Euro umstellen, was für die Anleger bedeutet, daß sie ihre Gewinne aus Aktienverkäufe in Euro ausgezahlt bekommen. Die Bank schreibt diese aber noch in D-Mark gut. Gleiches gilt für Bundesanleihen und Obligationen. Nach der Einführung bleiben neue und alte Währung maximal sechs Monate gültig. Es bleibt den Ländern selbst überlassen, ob sie den Euro sofort als alleiniges Zahlungsmittel deklarieren oder ob sie in einer Übergangszeit beide Währungen gelten lassen. Die meisten Händler werden ihre Produkte in dieser Zeit wahrscheinlich doppelt auszuzeichnen. Das

alte Geld verliert aber auch nach diesen sechs Monaten nicht seine Gültigkeit. Es kann noch bis zu 25 Jahre später bei den Landeszentralbanken in Euro getauscht werden.

Der Euro wird die ECU eins zu eins ersetzen. Die Umrechnungskurse werden allerdings erst am 31. Dezember 1998 festgelegt werden können. Denn die ECU setzt sich aus 12 Währungen zusammen, darunter auch drei Währungen der Länder, die nicht an der WWU teilnehmen (Dänemark, England und Griechenland). Die Umrechnung soll mit Hilfe der Leitkurse des EWS erfolgen.[7]



Angst vor dem Euro - Konfliktpotential

Eine Gruppe von mehr als 60 deutschen Wirtschaftswissenschaftlern sieht in den Beschlüssen zur Wirtschafts- und Währungsunion das Konfliktfreie Zusammenwachsen Europas gefährdet. Ihre Thesen gegen die WWU lauten:


Die ökonomisch schwächeren europäischen Partnerländer werden bei einer gemeinsamen Währung einem verstärkten Konkurrenzdruck ausgesetzt wodurch sie aufgrund ihrer geringeren Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit wachsende Arbeitslosigkeit erfahren werden. Hohe Transferzahlungen im Sinne eines "Finanzausgleichs" werden damit notwendig .

Die überhastete Einführung einer Europäischen Währungsunion wird Westeuropa starken ökonomischen Spannungen aussetzen, die in absehbarer Zeit zu einer politischen Zerreißprobe führen können und damit das Integrationsziel gefährden.

Die in Maastricht festgelegten Konvergenzkriterien seien zu weich. So ist unter anderem nicht irgendeine relative, sondern allein eine in absoluten Werten definierte Preisniveaustabilität als ökonomische Vorbedingung für den Eintritt in die Wirtschafts- und Währungsunion zu fordern .[8]


Auch die deutschen Bürger machen sich Sorgen um die Stabilität der neuen Währung. Die D-Mark ist eine sehr harte Währung und eine Währung ist nur so stark wie die gesamtwirtschaftliche Güter- und Dienstleistungsproduktion pro Geldstück. Jedes Land hat kulturelle Eigenschaften, Im Norden z.B. steht die Zukunftssorge im Vordergrund, im Süden wird das Geld leichter ausgegeben Die deutsche Sparquote z.B. ist eine der höchsten in der Welt und die Arbeitsmentalität in Deutschland unterscheidet sich sicher mit der von Italien.


Mögliche Zusammenwachstumsprobleme der EU

Neben den genannten Problemen in der Ost-Erweiterung und den mangelnden rechten des Europäischen Parlaments sowie der fehlenden Transparenz bei der Gesetzgebung und Durchführung des Rechtes, und die bei der Einführung des Euro entstehenden Probleme gibt es noch Probleme in den Bereichen Agrarpolitik, Außenpolitik und der Recht- und Sozialpolitik.



Agrarreform in der EU

Das pro Kopf Einkommen der Einwohner muß angeglichen werden um Arbeiterwanderungen in besser zahlende Länder zu vermeiden. Die Märkte müssen stabilisiert werden und es muß für angemessene Preise gesorgt werden. Außerdem muß eine grundlegende Versorgung aller Länder sicher gestellt sein. Finanziert werden sollen die Reformen durch die Europäischen Ausrichtung- und Garantiefonds. Die Abteilung Garantiefonds kauft Überschüsse auf , unterhält Lager, zahlt Beihilfe und Subventionen. Letzteres ist aber im Grunde keine Problemlösung sondern nur eine Verlagerung, denn dies erfordert Erlässe über Höchstproduktionsmengen für die Produzenten und fördert die Unterstützung alter Techniken. Fehler die eigentlich beseitigt werden sollten werden noch belohnt.



Notwendigkeit gemeinsamer Außenpolitik

1987 trat die Einheitliche Europäische Akte in Kraft, damit erhielt die gemeinsame Außenpolitik erstmals eine verbindliche und vertragliche Grundlage. Sie sah eine Vertiefung der Europäischen Zusammenarbeit (EPZ) in der Außenpolitik und eine festere Verbindung mit der EG-Politik (volle Einbeziehung der Kommission, sowie regelmäßige Unterrichtung des EP dessen Stellungnahmen zu berücksichtigen sind). Ferner die Einrichtung eines EPZ-Sekretariats. Höchste Stelle für die EPZ wurde der Europäische Rat der Regierungschefs.

Der Weg dorthin war jedoch schwieriger als es scheint. Die Außenpolitik eines jeden Landes glich einer Bastion nationaler Souveränität. Z.B Frankreich und Großbritannien waren lange Zeit große Kolonialmächte, die jetzt noch Pflichten gegenüber ihrer ehemaligen Kolonien haben. Außerdem sind sie die einzigen europäischen Länder die über Atomwaffen verfügen.

Die deutsche Außenpolitik, besonders die Östliche war von Anfang mehr von deutschlandpolitischen Interessen bestimmt (Wiedervereinigung).

Gemeinschaftvorschriften in der Rechts- und Sozialreform

In der Europäischen Gemeinschaft müssen die Länder in manchen Bereichen von Ihren Hoheitsrechten zum Wohle der Gemeinschaft ablassen:

Rechts und Verwaltungsvorschriften die den Markt beeinflussen können, z.B. Warenverkehr und unverfälschter Wettbewerb, außerdem der Verbraucher- und Umweltschutz sowie das Sozialrecht.

Die Europäische Gemeinschaft hat keine Zwangsmittel um die Durchsetzung des europäischen Rechts zu gewährleisten, z.B. Urteile vom Europäischen Gerichtshof. Man vertraut auf die Einsicht der Mitgliedstaaten sowie auf deren Respekt vor dem Recht. Dies ist ein Grund dafür warum bei der Umsetzung mancher Urteile zu erheblicher Zeitverzögerung kommen kann.

Es muß polizeiliche Kooperation gegen die Organisierte Kriminalität geben. Sowie eine Erweiterung der justitiellen Zusammenarbeit Im Zivil- und Strafrecht.

Es müssen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen auch in den ärmeren Ländern gewährleistet sein.

Es müssen Mitbestimmungsrechte für alle Bürger geschaffen werden.

Es muß für gleiche Soziale Rechte und Leistungen der Arbeitnehmer gesorgt werden.

Es muß die absolute Gleichberechtigung von Mann und Frau herrschen.



Der Europäische Binnenmarkt

Mit Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte am 1. Juli 1987 haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet, den einheitlichen Binnenmarkt bis Ende 1992 schrittweise zu verwirklichen. Nach § 8 a EWG-Vertrag umfaßt der Binnenmarkt "einen Raum ohne Binnengrenzen,

in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen des Vertrages gewährleistet ist". Inzwischen entfallen etwa 60 % des Exports der Mitgliedstaaten auf den EG-Binnenhandel. Es ist deutlich geworden, daß eine enge Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten die wirtschaftspolitische Effizienz erhöhen. Hauptanstoß für die Schaffung eines Europäischen Binnenmarktes war die internationale Wettbewerbssituatuion. Mitte der achtziger Jahre setzte sich allgemein die Erkenntnis durch, daß sich die einzelstaatlichen Volkswirtschaften in Europa auf längere Zeit nur schwer in der Konkurrenz mit den USA, Japan und den neuen industriellen Zentren in Ostasien behaupten können. Der Zusammenschluß der zwölf Mitgliedstaaten zu einem einheitlichen Binnenmarkt war die logische Antwort auf die internationale Herausforderungen.



Beseitigung technischer und rechtlicher Handelshemmnisse

Die EU-Staaten hatten in vielen Bereichen eigene Standards und Vorschriften. Z.B. bei Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften die ein Produkt zu erfüllen hatte. Es mußte also auf die Einführung nationalübergreifender Normen gepocht werden. Mittlerweile gibt es die europäischen Normenorganisationen CEN und CENELEC. Es sind z.B. Richtlinien über Druckbehälter, Baubedarfsartikel, Maschinen, Spielzeug, Funkenentstörung und persönliche Schutzausrüstungen verabschiedet worden.

Die Rechtsvorschriften müssen in einigen Bereichen ebenfalls harmonisiert werden. Bei Kraftfahrzeugen eine einheitliche Schadstoffemmission definiert werden. Bei Lebensmitteln müssen die Richtlinien der Etikettierung vereinheitlicht werden. Im Veterinärwesen und Pflanzenschutz müssen Richtlinien für Impfungen durch Antibiotika sowie die Höchstmenge deklariert sein. Ebenso muß das Herkunftsland erkennbar sein. Im Arzneimittelbereich soll die gegenseitige Anerkennung der nationalen Zulassung erfüllt werden. Bei Chemischen Erzeugnissen sind die Vorgaben der EG-Kommission weitgehend erfüllt.



Ziele des Binnenmarktes

In den Verträgen der Europäischen Gemeinschaften ist die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen als eines der wichtigsten Ziele festgelegt. Die gleiche Zielsetzung gilt auch für die Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes: Damit wird konkret eine Erhöhung des Lebensstandards der Verbraucher und Arbeitnehmer angestrebt. Dadurch ist die Soziale Dimension ein wesentlicher Bestandteil des Binnenmarktkonzepts: Der Binnenmarkt verstärkt die Chancen für mehr Wachstum und Beschäftigung - beides

Voraussetzungen für sozialen Fortschritt. Die Gewährleistung des freien Waren- und Kapitalverkehrs, der Niederlassungsfreiheit und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer erweitert die Möglichkeiten für eine freie Entfaltung der Bürger. Der dynamische Wettbewerb im Binnenmarkt wird dazu beitragen, daß alle sozialen Schichten höhere Realeinkommen erzielen. Durch die höheren Einnahmen der öffentlichen Haushalte können die sozialen Sicherungssysteme in den Mitgliedstaaten auch künftig in ausreichendem Maße leistungsfähig bleiben.[9]



Grupp, C. D., Europa 2000, Omnia Verlag Köln 1996, S. 5 - 6.

Grupp, C. D., Europa 2000, Omnia Verlag Köln 1996, S. 14.

Grupp, C. D., Europa 2000, Omnia Verlag Köln 1996, S. 16 - S.17.


Vgl.: Informationen zu politischen Bildung 213, Bundeszentrale für politische Bildung, Bruckmann Verlag München 1995, S.54 - S.59.




Vgl.: Informationen zu politischen Bildung 213, Bundeszentrale für politische Bildung, Bruckmann Verlag München 1995, S.12 - S.18.




Vgl.: Kontrovers - Der Weg zur Europäischen Union, Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1994, S.36 - S.38.

Vgl.: Europa und der Euro, Institut der deutschen Wirtschaft, Deutscher Instituts Verlag Köln 1998, S.4 - S.10.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.06.1992.











































Vgl.: Die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes 1992,Bundesministerium für Wirtschaft Bonn 1992, S.22 - S.47.




























































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