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Referat EUTHANASIE

EUTHANASIE

Euthanasie heißt "Der gute Tod" = "Sterbehilfe".

Man unterscheidet zwei Arten der Euthanasie (Hilfe zum Sterben), die Indirekte und die Direkte Form.

Die Indirekte Euthanasie zielt nur auf Schmerzlinderung (z.B: Morphium) ab, dies führet aber längerfristig zum Tod. Ist ethisch wie strafrechtlich erlaubt.

Bei der Direkten Euthanasie unterscheidet man zwischen :

Aktive Euthanasie: Vorzeitige Abkürzung des Lebens durch ein Tun (z.B: Spritze), sei es ohne Wissen und Wollen des Patienten oder Tötung auf Verlangen bzw. Beihilfe zum Selbstmord. In Österreich ethisch wie strafrechtlich verboten.

Passive Euthanasie: Abkürzung des Sterbens durch Absetzen einer aussichtslosen Therapie (z.B: Herz- Lungenmaschine). Ethisch und strafrechtlich und best. Umständen (Wille des Sterbenden, Urteil der Arzte) erlaubt, da der Mensch das Recht auf einen menschenwürdigen Tod hat.



Hilfe beim Sterben: Erleichterung des Sterben durch menschliche Nähe, Trost aus dem Glauben, Gebet, Stärkung durch das Sakrament der Krankensalbung.

Problemfeld: Euthanasieprogramm der NS- Zeit; Tötung von "lebensunwertem" Leben. Erleichterung eines leidvollen Sterbens. Wie kann der Mensch menschenwürdig sterben?

Konflikte des Arztes: Wille des Sterbenden Wille der Angehörigen Arztl. Berufsordnung Rechtsordnung Euthanasie ist in Holland erlaubt. Der Film will zeigen, daß es der bessere Weg für den Patienten ist, da es keine Hoffnung auf Heilung gibt. Euthanasie darf nur auf Wunsch des Patienten erfolgen. Es muß eine schriftlich Vereinbarung (5 Jahre lang warten) getroffen werden, die von mindesten 2 Arzten unterschrieben wird. Die gegen Form von Euthanasie ist Hospiz. Hospiz will den strebenden Menschen genauso viel Aufwand und Zuwendung wie Intensivpatienten entgegen bringen. Wer keine Schmerzen zu befürchten hat und die Sicherheit besitzt, nicht allein gelassen zu werden, möchte nicht sterben.

Hospiz ist ein anderer Name für Sterbebegleitung. Für ein "Leben bis zuletzt" hat sich "Hospiz Österreich" (christlich- ökumenisch), der Dachverband der rund 40 Initiativen zur Sterbebegleitung mit mehr als 1.000 haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern, ausgesprochen. Das "Manifest der Selbstbestimmung" besagt, daß das Leben weder verkürzt noch künstlich verlängert werden darf.







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