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Wasserqualitat



Wasserqualität


Wasser ist eines unser wichtigsten Lebensmittel! Es steuert den

Stoffwechsel, transportiert Nährstoffe und Mineralien, führt Schlacken ab,

regelt den Kreislauf und kontrolliert die Körpertemperatur.Der Mensch

braucht täglich 2- 2,5 Liter und kann maximal einen Tag ohne Wasser

auskommen.

Deshalb verlangt das Wohl der Allgemeinheit, daß das Grundwasser vor

Verunreinigungen geschützt wird. Die zunehmende Flächennutzung durch

Siedlung, Gewerbe, Landwirtschaft, Rohstoffgewinnung und Deponien führten



in der Vergangenheit zu einer steigenden Belastung des Grundwassers. Da der

Trinkwasserbedarf im Elbe-Weser-Dreieck inbesondere aus

Grundwasservorkommen gedeckt wird, müssen Schutzmaßnahmen im Einzugsgebiet

von Wasserwerken den pathogenen (krankmachenen) Einflüßen entgegen wirken.

Dies soll durch die Errichtung von Wasserschutzgebieten erreicht werden.


Das Staatliche Amt für Wasser und Abfall (StAWA) ist für die

Beaufsichtigung und Kontrolle der Wasserschutzgebiete verantworlich und ist

somit Vermittler zwischen dem Staat und den Landwirten.

Im Amtsbereich der StAWA Stade liegen für die öffentliche Wasserversorgung

Wasserrechte für eine Fördermenge von rund 65 Millionen m³ vor. Hierfür ist

eine Gesamtfläche von 338,2 km² als Wasserschutzzone ausgewiesen, welche

sich in 24 verschiedene Wasserschutzgebiete im Elbe-Weser-Dreieck

aufteilen. Im Landkreis Cuxhaven gibt es insgesamt 13.


Die Wasserschutzgebiete sind in 3 Zonen aufgeteilt.

Die erste Zone, der Erfassungsbereich, soll den Schutz der

Trinkwasseranlage in der unmittelbaren Umgebung vor jeglichen

Beeinträchtigungen gewährleisten und ist dazu eingezäunt.

Die Zone II liegt in der unmittelbaren Umgebung der Zone I. Sie soll vor

Verunreinigungen durch pathogene Mikrorganismen und sonstigen

Beeinträchtigungen schützen.

Die Schutzzone III ist der unterirdische Zuflußbereich von 50 Tagen hier

gilt der Schutz von schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven

Verunreinigungen.


In allen drei Zonen ist die StAWA Stade beauftragt das Wasser mittels

Proben zu untersuchen. Das Wasser wird aus Prüfbrunnen gezogen, es handelt

sich also um Proben aus dem oberflächennahen Grundwasser.


Vor Ort wird die Probe auf:   -Färbung

-Trübung

-Wassertemperatur

-pH-Wert

-Sauerstoffgehalt

-elektrische Leitfähigkeit

-und Geruch überprüft.


Im Labor werden die Parameter:       -Karbonat und Gesamthärte

-Calcium

-Magnesium

-Kalium

-Eisen

-Mangan

-Aluminium

-Amonium

-Nitrit

-Nitrat

-Chlorid

-Sulfat

-Phosphat

-und Säurekapazität gemessen.


Als größtes Problem für die Landwirtschaft muß man die

Stickstoffverbindungen und das Kalium ansehen, weil sie auf humusarmen,

intensiv bewirtschafteten Standorten besonders auswaschungsgefährdet sind

und somit das Grundwasser gefährden können. Die Grenzwerte für Nitrat und

Kalium liegen bei 50mg/l bzw. 1-2mg/l. So kommt es in den oberflächennahen

Grundwasser schon vor , daß diese Werte überschritten werden. Es gibt

allerdings einen direkten Zusammenhang zwischen Tiefe der Brunnen und Höhe



der Nitratgehalte.

Im Landkreis Cuxhaven versucht man Grundwasservorkommen in der Tiefe von

170 - 200 Metern für die Wasserversorgung zu erschließen. Dort sind die

Nitratgehalte gleich null. Wenn man dieses Wasser dann mit dem Wasser aus

anderen Entnahmestellen mischt, kann man die Nitrargehalte im Wasser

senken.

Im Landkreis Stade minimieren sich die Werte des Grundwassers, aufgrund der

hier vorzufindenen hydrologischen Gegebenheiten. In der Eiszeit entstand

die sogenannte ,' Stader Rinne ', die als sehr undurchlässige Schicht gilt

und somit wie ein Schutzschild gegen auswaschungsgefährdete Nährstoffe

wirkt.


Doch nicht nur Nährstoffe aus der Landwirtschaft sind problematisch, auch

für Pflanzenschutzmittel gibt es eine Höchstmengenverordnung. Seit dem 1.

Oktober 1989 ist der Parameterfür Pflanzenschutzwirkstoffe mit einem

Grenzwert von 1 Mikrogramm je Liter festgelegt. Um sich diesen Wert

vorstellen zu können, ist es in zeitlicher Relation ausgedrückt: 1 Sekunde

in 317 Jahren. Dieser Wert ist in der Trinkwassreverordnung der EU als Null

Wert eingetragen.


Die Überwachung und Sicherstellung der Wasserqualität benötigt natürlich

auch finanzielle Mittel. Der Grundwasserschutz wird in diesem Falle von der

Allgemeinheit bezahlt. Die Wasserversorgungsunternehmen geben einen Teil

der Wasserentnahmegebühr an den Kunden weiter ( 10 Pfg m³ ) Somit wird der

Bürger mit dem sogenannten Wassergroschen am Grundwasserschutz beteiligt.

Der pro Kopfverbrauch eines Bürgers liegt bei 40m³ Wasser im Jahr.

Multipliziert mit 10 Pfg, ergibt das 4 DM. Im Einzugsgebiet der StAWA Stade

ergibt das eine Summe von jährlich 120 Millionen DM.

Dieses Geld wird dann teilweise an die Landwirte in Form Förderungen für

Güllelagerraumprogramme und gewässerschutzorientierte Landbewirtschaftung

in Wasserschutzgebieten ausbezahlt. Auch die Kosten für die Verwaltung

werden so abgedeckt.


Ich finde die Art und Weise der Qualitätsüberwachung von unseren

wichtigstem Nahrungsmittel, dem Grundwasser sehr gut. Fachleute überprüfen

die Qualität in regelmäßigen Abständen, die gesetzlichen Vorschriften vom

Staat sind so streng, daß der Bürger sich nie einer Gefahr ausgesetzt

fühlen muß.

Außerdem werden den Landwirten Fachleute zur Seite gestellt, die sie in

wichtigen Fragen des Pflanzenbaus und somit dem Gewässerschutz beraten.

Außerdem gibt es einige sehr interessante Maßnahmen, die von der StAWA

bezuschußt oder bezahlt werden. Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt für

mich, ist die Bezahlung. Durch den Wassergroschen wird der Bürger am

Qualitätsschutz unseres bedeutsamsten Nahrungsmittel beteiligt. Als einzige

Gefahr im Gewässerschutz sehe ich den zu hohen, und damit abschreckenden,

bürokratischen Aufwand der vom Staat verlangt wird.

Wasserqualität


Bedeutung des Wassers für den Körper:


- Steuerung des Stoffwechsels

- Transportmittel für Nährstoffe und Mineralien

- regelt Körpertemperatur

- Verbrauch 2- 2,5 Liter / Tag


Im Elbe-Weser-Dreieck wird der Wasserbedarf vornehmlich aus

Grundwasservorkommen gedeckt. Zum Schutz der Wasservorräte hat man

Wasserschutzgebiete errichtet, die vom Staatlichen Amt für Wasser und

Abfall ( StAWA ) mit Sitz in Stade verwaltet werden.


Die Wasserschutzgebiete sind in 3 Zonen aufgeteilt.

Die erste Zone, der Erfassungsbereich, soll den Schutz der

Trinkwasseranlage in der unmittelbaren Umgebung vor jeglichen



Beeinträchtigungen gewährleisten und ist dazu eingezäunt.

Die Zone II liegt in der unmittelbaren Umgebung der Zone I. Sie soll vor

Verunreinigungen durch pathogene Mikoorganismen und sonstigen

Beeinträchtigungen schützen.

Die Schutzzone III ist der unterirdische Zuflußbereich von 50 Tagen hier

gilt der Schutz von schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven

Verunreinigungen.


In allen drei Zonen ist die StAWA Stade beauftragt das Wasser mittels

Proben zu untersuchen. Das Wasser wird aus Prüfbrunnen gezogen, es handelt

sich also um Proben aus dem oberflächennahen Grundwasser.


Vor Ort wird die Probe auf:   -Färbung

-Trübung

-Wassertemperatur

-pH-Wert

-Sauerstoffgehalt

-elektrische Leitfähigkeit

-und Geruch überprüft.


Im Labor werden die Parameter:       -Karbonat und Gesamthärte

-Calcium

-Magnesium

-Kalium

-Eisen

-Mangan

-Aluminium

-Amonium

-Nitrit

-Nitrat

-Chlorid

-Sulfat

-Phosphat

-und Säurekapazität gemessen.


Auf humusarmen, intensiv bewitschafteten Standorten, sind die

Stickstoffverbindungen und das Kalium besonders auswaschungsgefährdet, und

können somit das Grundwasser belasten. Der Richtwert für Nitrat beträgt25

mg / l, der Grenzwert bei 50 mg / l. Der Grenzwert für Kalium liegt bei 1-

2 mg / l. Im oberflächennahen Grundwasser ( 20 - 30 Meter tief) kommt es

bereits zu einigen Überschreitungen der Grenzwerte. Man versucht deshalb

Wasser aus tieferen Erdschichten ( 170 - 200 Meter tiefe ) mit dem Wasser

aus flacheren Brunnen zu vermischen.

Zwischen der Tiefe der Brunnen und der Höhe der Nitatgehalte besteht

nämlich ein direkter Zusammenhang. Je tiefer der Brunnen, desto geringer

der Nitatgehalt.

Für Pflanzenschutzmittelrückstände gibt es den gesetzlich festgelegten

Null-Wert von 1 Mikrogramm je Liter. Dieser ist in der EU

Trinkwasserverordnung eingetragen. In zeitlicher Relation ausgedrückt

bedeutet dies 1 Sekunde in 317 Jahren.


Der Grundwasserschutz wird über den Wassergroschen finanziert, hierbei

handelt es sich um die Weitergabe entstandener Kosten an den

Endverbraucher. Pro m³ Wasser bezahlt man 10 Pfennig, dies sind pro Bürger

ca. 4 DM im Jahr. Dieses Geld wird dann für Förderungsprojekte in

Wasserschutzgebieten an Landwirte weitergegeben, und für dei Verwaltung

verwendet.












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