REFERAT-MenüDeutschGeographieGeschichteChemieBiographienElektronik
 EnglischEpochenFranzösischBiologieInformatikItalienisch
 KunstLateinLiteraturMathematikMusikPhilosophie
 PhysikPolitikPsychologieRechtSonstigeSpanisch
 SportTechnikWirtschaftWirtschaftskunde  



Die Schwangerschaft



Die Schwangerschaft


1. Keimzellen:


Bei der Keimentwicklung (Oogenese und Spermatogenese) entstehen aus

diploiden Urkeimzellen (Oogonien und Spermatogonien) zunächst mitotisch

wiederum diploide primäre Oozyten und Spermatozyten, die sich während der 1.

und 2. meiotischen Reifeteilung zu haploiden Zellen (Spermien und Eizellen)

entwickeln. Bei der Befruchtung verschmelzen Eizelle und Spermium und bilden

die Zygote.


2. Befruchtung:


Zur Befruchtung müssen die Spermien die Eizelle  aktiv aufsuchen. Für diesen

beschwerlichen Weg durch die Gebärmutterbauchhöhle bis zur Ampulle des

Eileiters benötigen sie bei einer Wanderungsgeschwindigkeit von 3mm pro



Minute ungefähr 1-3 Stunden. Von den 200 bis 300 Millionen Spermien, die bei

einem Geschlechtsverkehr im Hinteren Scheidengewölbe deponiert werden,

erreichen nur etwa 300 Spermien die Eizelle. Im Gegensatz zu den Spermien,

die bis zu 4 Tagen im weiblichen Genitalapparat überleben können, müssen die

Eizellen nach erfolgter Ovulation innerhalb von 6-12 Stunden befruchtet

werden, sonst sterben sie ab.

Geschlechtsbestimmung:

In Abhängigkeit von dem Geschlechtschromosom (x oder y) des männlichen

Vorkerns wird bei der Verschmelzung das genetische Geschlecht festgelegt.

Während die haploiden Eizellen immer ein X-Chromosom aufweisen, besitzen

Samenzellen entweder ein X- oder Y-Chromosom. Je nachdem, ob ein Spermium

mit einem X-Chromosom oder einem Y-Chromosom auf die Eizelle trifft, kann

die entstehende Zygote als Geschlechtschromosomen entweder XX (weiblich)

oder XY (männlich) aufweisen.


3. Eileitertransport und Furchung


Während einer 4-bis 5 tägigen Wanderung durch den Eileiter zur Gebärmutter

teilt sich die in der Ampulle des Eileiters befruchtete Eizelle und kommt

etwa im 16-Zellen-Stadium im Uteruslumen an. Die befruchtete Eizelle wird

mit Hilfe eines Flüssigkeitsstroms und durch den uteruswärts gerichteten

Zilienschlag der Flimmerzellen im Richtung Gebärmutter transportiert. Kommt

es zu einer Behinderung des Tubentransports, kann sich der Keim in die

Schleimhaut des Eileiters einnisten und zu einer Eileiterschwangerschaft

(Tubergravidität) führen. Hierbei kann es bereits nach kurzer Zeit (6-9

Wochen) durch das Wachstum des Embrios zu einem Aufplatzen des Eileiters

(Tubenruptur) mit nachfolgender Massiver, meist lebensbedrohlicher Blutung

kommen. Gelangt die befruchtete Eizelle in die freie Bauchhöhle, entsteht

eine Bauchhöhlenschwangerschaft. Hierbei setzt sich das Ei am Häufigsten im

sogenannten Douglasraum fest.

Die durch fortlaufende Zellteilungen entstanden Furchungszellen bilden eine

Furchungskugel (Morula), die kaum größer als die befruchtete Eizelle ist. In

diesem Stadium erreicht der Keim das Uteruslumen. Hier entwickelt sich

innerhalb der nächsten 2 Tage aus der Morula einen sogenannte Keimblase

(Blastozyste), an der man eine äußere Zellhülle (Trophoblast) und eine

innere Zellgruppe (Embrioblast) unterscheiden kann. Zu diesem Zeitpunkt

senkt sich der Keim mit Hilfe von Enzymen in die Uterusschleimhaut ein, ein

Vorgang, den man Einnistung oder Implantation nennt. Während sich aus dem

Embrioblast im weiteren Verlauf der Embrio entwickelt, bildet Trophäblast

die kindlichen Anteile des Mutterkuchens (Placenta).

4. Implantation und Ausbildung des Mutterkuchens (Placenta)


Die Implantation des Keims findet normalerweise im fundusnahen Abschnitt 

der Gebärmutterhöhle (Fundus uteri) statt. Zu diesem Zeitpunkt, etwa 5-6

Tage nach der Ovulation, befindet sich die Uterusschleimhaut auf dem

Höhepunkt der Sekretionsphase. Sie wird im weiteren Schwangerschaftsverlauf

als Decidua (hinfällige Haut) bezeichnet, weil sie als Teil des

Mutterkuchens nach der Geburt des Kindes abgestoßen wird. Zum Zeitpunkt der

Implantation in die Uterusschleimhaut bildet der Trophoplast Zotten aus

(Chorionzotten oder Zottenhaut), die zunächst einen Bindegewebskern und

später kindliche Blutgefäße aufweisen (kindliche Teil des Mutterkuchens).

Sie bilden zusammen mit anteilen der Uterusschleimhaut (mütterlicher Teil

des Mutterkuchens) die Scheiebenförmige Placenta, ein Organ, mit dem der

Embrio durch die Nabelschnur verbunden ist. Sie dient der Ernährung des

haranwachsenden Keims und Übernimmt den Gas- und Stoffaustausch zwischen

mütterlichen und Kindlichen Blut.


4.1 Aufbau des Mutterkuchens


Der Reife, das heist der voll ausgebildete Mutterkuchen ist Scheiebnförmig

mit einem Durchmesser von etwa 18cm und wiegt zwischen 450 und 500g und hat

die Gestalt eines Flachen Topfes. Der Topfboden wird von der

Uterusschleimhaut (Decidua basalis), der Deckel des Topfes von kindlichen

Trophoplastanteilen (Chorionplatte) gebildet. Von der Chorionplatte ragen

etwa 15- bis 20 Zottenbäume (Placentazotten) in den mit mütterlichen Blut

gefüllten Placentaanteil. Das mütterliche Blut strömt über Spiralarterien in

die Intervillösen Räume einer reifen Placenta enthalten etwa 150ml Blut, das



3-bis4mal pro Minute ausgetauscht wird. Im Inneren der mit einem Epithel

überkleideten Placentazotten  liegen die kindlichen Gefäße im

Zottenbindegewebe. Die Gesamtzottenoberfläche in der reifen Placenta beträgt

zwischen 8 und 14 m². Der Gas-und Stofftransport zwischen mütterlichen und

kindlichen Blut muß das Zottenepithel, das Zottenbindegewebe und die

Gefäßwand der kindlichen Gefäße durchqueren (Placentaschranke). Eine

Vermischung von mütterlichen und kindlichen Blut findet in der Regel nicht

statt. Die Placenta löst sich nach der Geburt des Kindes von der Uteruswand

ab und wird ebenfalls "geboren" (Nachgeburt). Betrachtet man die mütterliche

Seite der Placenta, lassen sich 15-bis20 leicht erhabene Areale, die

Kotyletonen, erkenne, die von einer dünnen Schicht von Decidua basalis

bedeckt sind. Die Furchen zwischen den Katyledonen werden durch

Deciduasepten hervorgerufen. Neben den Gas- und Stofftransport hat die

Placenta zahlreiche weitere Aufgaben. Sie sichert den Fortbestand der

Schwangerschaft, indem sie Aufgabend er Hypophyse und des Ovars übernimmt

und wichtige Hormone, wie z.B. Östrogene, Progesterone und

Choriongonadotropine (placentares Hormon) bildet


4.2 Nabelschnur


Das in der Placenta mit Sauerstoff angereicherte kindliche Blut gelangt über

eine unpaare Nabelvene (Vena umbilicalis) zum kindlichen Orgsanismus. Über 2

Nabelarterien (Arteriae umbilicales) fließt das sauerstoffarme Blut zurück

zur Placenta. Nabelarterien und Nabelvene verlaufen, eingehüllt in

gallertartiges Bindegewebe, in der etwa 1,5 cm dicken bis zu 1m langen

Nabelschnur.






5.Embrionalentwicklung:


Die Zellen des Embryoblasten bilden nach vollständiger Implantation eine

zweiblättrige Keimblattscheibe, die aus dem inneren (Entotherm) und dem

äußeren Keimblatt (Ektotherm) besteht und aus der sich der Embryo

entwickelt. Dem Entotherm und dem Ektotherm liegt jeweils ein

flüssigkeitsgefülltes Bläschen, das Entothermbläschen (Dottersack) und das

Ektothermbläschen (Schafshaut oder das die Amnionhöhle bildende Amnion).

Während der Dottersack sich langsam zurückbildet, wächst der Embryo in die

von Amnion gebildete Amnionhöhle hinein. Diese enthält am Endeder

Schwangerschaft etwa 1l Fruchtwasser (Amnionflüssigkeit), das eine

schützende und ernährende Funktion ausübt. Bei einem etwa 16 Tage alten

Embryo erscheint auf der Oberfläche des Ektotherms der Primitivstreifen,

eine schmale Rinne, die sich vertieft und zur Primitivrinne wird. Das

vordere Ende des Primitivstreifens (Primitivknoten) wird zur Primitivgrube,

von der sich in Richtung des späteren Kopfes ein sogenannter Kopffortsatz

(Chordaanlage) unter das Ektotherm schiebt. In diesem Gebiet finden

umfangreiche Zellwandverschiebungen statt (Gastrulation). Im bereich des

Primitivstreifens wandern Zellen in die Tiefe und bilden zwischen dem

Entotherm und dem Ektotherm das mittlere Keimblatt, das Mesotherm

(Ausbildung der dreiblättrigen Keimscheibe).


5.1 Abkömmlinge der Keimblätter


Aus dem drei Keimblättern, die am Bwginn der Embryonalentwicklung

(3.Schwangerschaftswoche) angelegt sind, entwickeln sich die Organanlagen.

Das äußere Keimblatt bildet im Wesentlichen die Anlage des

Zentralnervensystems (Gehirn-und Rückenmark sowie Ohrbläschen, Riechgrube

und Augenlinsen) und das Oberflächenepithel (Epidermis). Aus dem mittleren

Keimblatt entstehen Skelett, die Skelettmuskulatur, die Kreislauforgane

sowie die Harn- und Geschlechtsorgane. Das Entotherm (inneres Keimblatt)

schließlich liefert in der weiteren Entwicklung vor allem die epithelialen

Anlagen der Verdauungs- und Atemwege.


5.2 Ausbildung der Körperform


Der zunächst flache, schildförmige Embryo beginnt sich am Vorder- und

Hinterende einzuschnüren. Am Ende der 4. Woche ist die Grundform des Rumpfes

herausgearbeitet. Der Kopf wächst sehr schnell und nimmt etwa ein Drittel

der Gesamtlände des Embryos an. Seine Form wird den drei Gehirnbläschen und



den Augenanlagen bestimmt. Zu Beginn der 5. Woche treten die oberen und

unteren Gliedmaßen (Extremitätenknospen) als plumpe Knospen an der

seitlichen Rumpfwand im Erscheinung. Der Rumpf ist durch die Anlage des

Herzschlauches und der Leber vorgewölbt. Nach hinten verjüngt er sich zum

gebogenen Steiß.

Im Verlauf des 2.Monats krümmt sich der Embryo stark, wobei besonders die

Nacken-und Scheitelbeuge betont werden. Der Kopf nimmt bereits die Hälfte

der Gesamtlänge ein; die Anlage des Vorderhirns tritt hier besonders hervor.

Die Augenlieder werden in Form von Falten angelegt, und Nase, Lippen und

Kinn sind erkennbar. Am Übergang zum Hals sind die Ohrmuscheln zu erkennen.

Finger- und Zehenstrahlen werden an den Extremitätenknospen sichtbar.






5. Fetalentwicklung


Vom Beginn des 3. Schwangerschaftsmonats an nennt man den Keim Fetus.

Innerhalb der Fetalentwicklung kommt es zum Wachstum und zu Differentierung

der Organsysteme. Hierbei verlaufen Wachstumsvorgänge in Schüben. Während

die Wachstumsgeschwindigkeit bis zur 16. Schwangerschaftswoche gering ist,

beschleunigt sich das Körperwachstum bis zur 27. Woche. Danach folgt eine

Periode maximalen Wachstums, die bis zur 37. Woche anhält. In dieser Zeit

wächst auch die Amnionhöhle zu einer endgültigen Größe heran.

Zu Beginn des 3. Monats nimmt der Kopf fast die Hälfte der Gesamtkörperlänge

ein, im 5. Monat ein Drittel und zum Zeitpunkt der Geburt ein Viertel.

Den Zusammenhang zwischen Körperlänge und Alter menschlicher Feten zeigt die

Haase-Regel, die anhand von Längenmaßen einen Anhalt für das Alter zu geben

vermag. Danach spricht die Gesamtlänge (Scheitel-Fersen-Länge) des Fetus im

4. und 5. Fetalmonat dem Quadrat der Monatszahl, ab dem 6.Monat dem

Fünffachen der Monatszahl. Zwischen dem 1. Schwangerschaftsmonat und der

Geburt nimmt die Körperlänge um das 50fache zu, während das Körpergewicht in

etwa vertausendfacht wird. Nach der Geburt vergrößert sich die Körperlänge

bis zum Abschluß des Wachstums nur noch um etwa das 3,5fache, das

Körpergewicht hingegen um das 20fache.

Eine sehr genaue Kontrolle des fetalen Wachstums ist mit Hilfe des

Ultraschalls möglich. Hierbei wird z. B. der Abstand der beiden

Scheitelbeine gemessen (biparietaler Durchmesser), da der Kopf des Fetus bei

der Ultraschalluntersuchung gut sichtbar ist. Eine annähernde

Längenbestimmung des Fetus erfolgt nach der Formel:

Biparietaler Durchmesser * 5,5 = Körperlänge in cm.

Zum Zeitpunkt der Geburt beträgt der biparietale Durchmesser etwa 9 cm.


6.1 Reifezeichen


Reife Kinder haben bei der Geburt eine Scheitel-Fersen-Länge von etwa

49-51cm mit einer Sitzbeinhöhe von etwa 33cm. Das Gewicht beträgt

durchschnittlich 3200g (Mädchen) und 3400g (Jungen), mindestens aber 2500g.

Wollhaare (Lanugohaare) sind kaum mehr anzutreffen, und die Kopfhaare haben

eine Länge von etwa 2cm. Die Finger-und Zehennägel überragen die

Fingerkuppen. Beim männlichen Neugeborenen hat der Hoden das Skrotum

erreicht und beim weiblichen Neugeborenen werden die kleinen Schamlippen von

den großen gerade Bedeckt.

Weitere Kriterien zur Beurteilung von Neugeborenen sind der Zustand der Haut

(Farbe, Spannung, Unterhautfettgewebe), die Festigkeit des Nasen-und

Ohrknorpels, das Vorhandensein bestimmter neuromuskulärer Reflexe sowie der

Zustand der Atmung, der Herzschlagfrequenz und des Muskeltonus.

Röntgenologisch ist am unteren Gelenkende des Oberschenkelknochens ein

Knochenkern in der Epiphyse sichtbar.


6.2 Schwangerschaftsdauer und Errechnung des Geburtstermins


Der Zeitpunkt der letzten Menstruationsblutung bildet den Bezugspunkt für

die Bestimmung der Schwangerschaftsdauer. Hierbei beträgt die

durchschnittliche Dauer, berechnet von 1. Tag der letzten Regelblutung, 280

Tage, die mittlere Tragezeit hingegen, berechnet von Zeitpunkt des

Eisprungs, 266 Tage.

Der Geburtstermin ist nach der Naegele-Regel der 1. Tag der letzten

Menstruation minus drei Kalendermonate plus 7 Tage plus 1 Jahr.










Haupt | Fügen Sie Referat | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen







Neu artikel