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Schulervortrag John Locke 1632-1704


Schülervortrag: John Locke (1632-1704)


Fach: Sozialkunde



-im Naturzustand völlige Freiheit der Menschen und Zustand der Gleichheit

-Menschen bestimmen ihre Handlungen selber, verfügen über ihren Besitz und ihre Person ohne von Willen anderer abhängig zu sein

-Unterscheidung von Freiheit und Hemmungslosigkeit

-im Naturzustand hat Mensch unkontrollierte Freiheit über sich und seinen Besitz, aber nicht die Freiheit sich selbst zu vernichten

-im Naturzustand Naturgesetz, das alle Menschen frei und gleich sind, keiner dem anderen Schaden an seinem Leben, an seiner Gesundheit, seiner Freiheit und seinem Besitz zufügen darf



-Verwirklichung dieses Gesetzes ist in Natur in die Hände jedes einzelnen gegeben

-in einen Kriegszustand geht Naturzustand dann über, wenn Mensch einem anderen die Freiheit als die Grundlage alles anderem raubt

-3. Grundlage (Freiheit,Gleichheit,) ist Privateigentum, das der Einzelne durch Arbeit erwirbt und als Teilstück aus dem ursprünglichen Gemeineigentum aussondert

-Gott und Vernunft der Menschen gebieten es, das man sich der Erde durch Arbeit bemächtigen kann

-Arbeit setzt Arbeitsmaterial voraus

-Gott wollte, das die Menschen arbeiten, also wollte er auch, das die Menschen Eigentum besitzen

-Arbeitsleistung und Lebensbedürfnisse setzten Eigentum des Einzelnen eine Grenze

-Einzelne ist Eigentümer seiner Person und ihrer Arbeitsleistung

-alles, was Mensch schaffft um Lebenshaltung zu verbessern, ist sein Eigentum und zwar uneingeschränkt

-Naturzustand wird verlassen durch Zustimmung zum Gemeinwesen

-Sicherung eines friedlichen Lebens und ungestörter Genuß des Eigentums

-Unterordnung unter Herrschaft hat nur den Zweck Eigentum zu sichern

-Bildung eines politischen Körpers, wenn sich Menge durch Zustimmung zusammenschließt

-Mehrheit hat Recht zu beschließen, durch Beschluß kann Minderheit gebunden werden

-Verbindlichkeit der Mehrheitsbeschlüsse über Gemeinwesen als Zeichen des Gesetzes und der Vernunft

-ursprüngliche Vertrag schließt in sich, das sich der Einzelne dem Mehrheitsbeschluß unterwirft

-Ursprung der Staatenbildung liegt in Entscheidung des Einzelnen

-Unterscheidung zwischen ausdrücklicher und stillschweigender Zustimmung

-Menschen verzichten freiwillig auf Freiheit und Gleichheit um im Staat den Privatbesitz gesichert zu sehen

-gesetzgebende und vollziehende Gewalt Ergebnis des Gemeinwesens

-Überwindung der Unsicherheit des Einzelnen ist Zweck des Staates

-im Rahmen der Rechtssicherheit haben Regierung, Legislative und Executive, ihre Aufgaben zu erfüllen und für den Frieden, die Sicherheit des öffentl. Wohles zu sorgen

-Legislative höchste Staatsgewalt

-sichert den Staatsbürgern gesetzlich Genuß seines Eigentums (Versetzung aus Naturzustand in Zustand von Frieden und Sicherheit)

-Legislative liegt unantastbar und unübertragbar in Hände derer, denen sie die Bürgerschaft übergeben hat

-kann nicht unbegrenzt und willkürlich sein

-festgelegt auf Maßstab des öffentl. Wohls

-natürl. Gesetzgebung, Erhaltung der Menschheit, ist durch keine Rechte einer Gesetzgebung aufhebbar

-verkündete Gesetze und Rechtsprechung sind Kennzeichen des staatl. Rechtszustandes

-Ablösung der Unsicherheit im Naturzustand

-Bestehen der Rechtssordnung und bewirkte Rechtssicherheit Grundlage der anerkannten Staats- u. Herrschaftsordnung-Legislative in Versammlung vereinigen, die pflichtgemäß tagt, Gesetze gibt

-vollziehende Gewalt ist unterstellt, sowie Gewalt die sich mit außenpolitischen Dingen befaßt (Förderative)

-Förderative soll Fachleuten überlassen werden

-Executive und Förderative nicht trennen, da beide der Staatsmacht bedürfen

-Tyrann ist der, der von der vollziehenden Gewalt im eigenen Interesse und ohne Rücksicht auf das öffentl. Wohl Gebrauch macht

-daurch Rückkehr zum Naturzustand und somit kann Gewalt gegen Gewalt angewendet werden

-Volk hat Recht im Falle von Tyrannis Legislative und Executive neu zu bestellen

-Locke nicht ausdrücklich für Gewaltenteilung

-Zusammenwirken von Legislative und Executive wie Krone und Parlament

-Gewaltenteilung zum Zweck der Machtbegrenzung

-Erhltung der Person und des Privateigentums als Maßstab für den Rechtsstaat

-Staatsbildung und Staatsform werden an Schutz und Sicherung des Einzelnen gebunden

-Seele des politischen Körpers ist Gesetz

-zwei rechtmäßige Formen der Machtausübung:1) ausdrücklicher Auftrag, von Gott unmittelbar und persönlich gegeben

2) abgeleitet aus Zustimmung derer, denen Gesetze gegeben werden sollen

-alles andere wird als Tyrannis bezeichnet

-Locke ordent dem Naturzustand ein Naturrecht zu, das alle verpflichtet, so meint er die Menschen belehrende Vernunft









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