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Ehe

Ehe


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis



Vorwort

Definition der Ehe

Geschichte der Ehe

Zahlen, Daten, Fakten

Die heutige Situation

Gleichberechtigung

Kirchliche Ehe

Staatliche Ehe

Schlusswort

Literaturverzeichnis:

Eigenständigkeitserklärung:



Vorwort

Die Ehe, das heilige Versprechen sich zu lieben und zu ehren, bis das der Tod sie scheidet. Dabei werden Heutzutage mehr Ehen durch den Scheidungsrichter wieder getrennt als auf natürliche Weise. Bei den Jugendlichen rückt der Wunsch zu heiraten vielleicht deshalb immer mehr in den Hintergrund. Es geht nicht mehr darum sich ewige Treue zu schwören und sich bis in Tod zu lieben, sondern viel mehr darum an Unabhängigkeit zu gewinnen, selbständiger zu werden und endlich unbeschwert, ohne den Druck der Eltern leben zu können. Heutzutage lebt man lieber erst eine Weile miteinander, um sich besser kennen zu lernen und um sicherzustellen, dass man keinen Fehler macht. Man fragt sich, was einem das heiraten nützt, vor allem da man ohne eine feste Bindung sich leichter eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber dem Partner wahren kann. Außerdem bleiben meist vielleicht noch Kinder im Fall einer Scheidung zurück, die weder einen richtigen Vater noch eine richtige Mutter haben. Sie werden zwischen beiden hin- und hergerissen. Deshalb ist wahrscheinlich auch der Trend zu beobachten, dass immer mehr Paare ohne eine eingetragene Partnerschaft zusammenleben und auch Kinder haben. Diese Partnerschaft wird im Volksmund als "wilde Ehe" bezeichnet.


Definition der Ehe

Die Ehe, der Begriff ist aus dem althochdeutschen von wa und bedeutet Vertrag oder Gesetz. Sie ist eine anerkannte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, die Ehegatten genannt werden. Diese gegenseitig verpflichtende Verbindungsform zweier Personen dient der Familiengründung oder bei schon vorhandenen Nachkommen dem Schutze von Mutter und Kind. Die Ethnologie (Verhaltensforschung) bezeichnet mit Ehe auch eine institutionalisierte Wirtschafts- und Reproduktionsgemeinschaft zwischen zwei oder mehr nicht miteinander verwandten Personen.

Im weiteren Sinne umfasst die Ehe eine Art öffentlich anerkannten Vertrag, sowie ökonomische und sexuelle Rechte und Pflichten zwischen den betroffenen Ehegatten, welche durch eben diesen Vertrag geregelt werden.

Nach der Art der Ehe spricht man von

v    Raubehe, die Frau wird mit ihrer Einwilligung geraubt (Brautraub)

v    Kaufehe, es wird ein Brautpreis gezahlt (Brautkauf)

v    Dienstehe, die Frau wird durch Dienstleistungen bei deren Verwandten erworben


Geschichte der Ehe

In den meisten Gesellschaften hat es zunächst gar keine Ehe gegeben, sondern die Menschen haben sich ohne feste Partnerschaftsbindung fortgepflanzten. Sozialevolutionisten gehen von einer linearen Evolution der Paarbindungen unter Menschen aus. Am Anfang der Menschheit fand ungeregelter Geschlechtsverkehr ohne gegenseitige Bindung (Promiskuität) statt, der sich anschließend zur Gruppenehe und schlussendlich über die Polygamie (mehrere Geschlechtspartner) zur Monogamie (ein Geschlechtspartner) entwickelt hätte. In diesem Sinne wird die Monogamie als die am höchsten stehende kulturelle Errungenschaft betrachtet.


Zahlen, Daten, Fakten

Im Bereich Ehe und Partnerschaft hat sich in den letzten 40 Jahren viel Verändert, aber zum Nachteil der Ehe. Die Zahl der Scheidungen ist von 1960 bis 1976 auf das doppelte angestiegen. Mittlerweile wird in Deutschland jede dritte Ehe wieder geschieden, in den Großstädten ist es sogar jede zweite Ehe. Meist sind wohl die Frauen unzufrieden mit ihrer Ehe, denn diese Schlussfolgerung kommt daher, dass mehr als 60 % der Scheidungen von Frauen eingereicht werden. Untersuchungen zeigten, dass mittlerweile jede zweite Ehe gefährdet oder schon gescheitert ist.


Die heutige Situation

Laut der evangelischen Kirche verstehen viele jüngere Paare ihr Zusammenleben als Vorphase zur Ehe, als 'moderne Variante' des Verlöbnisses bzw. als eine Art Probeehe. Sie testen das eheähnliche Zusammenleben über einen meist größeren Zeitraum. Die Eheschließung wird in diesen Fällen in der Regel durch den Kinderwunsch oder die Geburt eines Kindes motiviert. Nur weniger als ein Drittel der nicht verheirateten Lebensgemeinschaften lehnen die Eheschließung ab und betrachten die nichteheliche Lebensgemeinschaft als Alternative zur Ehe. Bei dieser Gruppe handelt es sich mehrheitlich um Personen höheren Alters.

Ohne die Verfassung der Ehe jedoch, bleibt die Beziehung oder angestrebte Lebensgemeinschaft einer 'zerstörerischen Unsicherheit' ausgesetzt.


Gleichberechtigung

Heutzutage sind die Ehegatten gleichgestellt in ihrer Ehe, früher aber wurden die Frauen benachteiligt. Der Durchbruch in der Reform des Ehe- und Familienrechts zu mehr Gleichberechtigung gelang erst nach 1949 auf der Basis des Artikels 3 Absatz II Grundgesetz und der Übergangsbestimmung des Artikels 117 Grundgesetz. Die Positionen, die die bürgerlich gemäßigte Richtung der Frauenbewegung bereits in den 20er Jahren vertreten hatte, wurden erst mit der Reform des Familienrechts erreicht. Eine tatsächliche Gleichberechtigung im Eherecht erfolgte dann erst im Rahmen der Familienrechtsreform 1977.


Kirchliche Ehe

Bereits die spätantike Kirche hat mit großem Nachdruck und zäher Geduld begonnen, die monogame, unscheidbare Ehe durchzusetzen. Im Mittelalter hat die Kirche diese Tradition fortgesetzt und sich besonders gegen alle Konkubinate und Nebenehen gewendet.

Die Kirche konstituierte mit ihrer Vorstellung von der Ehe (Monogamie, Achtung aller außerehelichen Sexualbeziehungen) ein eigenes Eherecht als kirchliches Recht. Ihr gelang damit eine große Kulturleistung. Mit der zunehmenden Verrechtlichung der Ehe schuf sie daneben eine Unzahl von Ehehindernissen, die zugleich als Gründe für eine eventuelle Ungültigkeitserklärung einer Ehe herangezogen werden konnten.


In den Beschlüssen des Konzils zu Trient wird 1563 niedergeschrieben, was sich als Ehe-Lehre entwickelt hatte und was heute noch Grundlage des römisch-katholischen Eheverständnisses ist:

Die Ehe ist eine über den beteiligten Eheleuten stehende göttliche Stiftung (Sakrament).

Die Eheleute spenden dieses Sakrament einander vor dem Priester. Nur eine in kirchlicher Form geschlossene Ehe ist danach eine gültige Ehe.

Die gegenwärtige römisch-katholische Theologie sagt, dass die Ehe die Erscheinungsform vorbehaltloser menschlicher Liebe und als solche sichtbares Zeichen der unverbrüchlichen Zuwendung Gottes zum Menschen ist. So ist die Ehe verstanden als Schöpfungsgeheimnis und als Zeichen des Bundes, den Gott in Christus mit den Menschen geschlossen hat.


Staatliche Ehe

Mit dem Ende eines göttlich gesetzten Kirchenrechts erklärte Martin Luther die Ehe zum 'weltlichen Ding' (also staatlichen Angelegenheit), und mit dem Ende der übergeordneten Stellung von Priestern, Mönchen und Nonnen erklärte er die Ehe zu dem geistlich-christlichen Stand aller Menschen. Diese Formulierung gibt die Ehe frei, sie nach weltlichem oder staatlichem Recht zu ordnen. Dadurch wird aber ihr Verständnis als von Gott gebotenem Stand nicht beeinträchtigt, vielmehr wirkt Gott in beidem: im Weltlichen wie im Geistlichen.


Die 'obligatorische Zivilehe' wurde (wie schon in der Frankfurter Reichsverfassung 1849 vorgesehen) 1875 Reichsrecht. Das Zustandekommen einer rechtlich und also öffentlich gültigen Ehe ist danach eine rein staatliche Angelegenheit. Nach staatlichem Recht ist die kirchliche Trauung eine kirchliche Feier, die aber 'an den Nachweis des vorangegangenen standesamtlichen Aktes gebunden ist'. So war es im Reichsgesetz vom 6. Februar 1875 verfasst.


Die ausdrückliche und öffentliche Form erhält die Verbundenheit und Liebe zwischen 2 Personen in der rechtlichen Institution als staatlich anerkannte Ehe.


Schlusswort

Es ist jedem selbst überlassen, ob er sich auf eine Ehe einlässt oder nicht, es sollte jedoch bedacht werden das die Eheschließung Folgen im positiven, wie auch im negativen Sinne hat.


Ich würde mir für meine Zukunft wünschen, später mal eine glückliche Ehe zu führen und auch mindestens 2 Kinder zu haben, wenn es möglich ist.

Ich denke, dass ich ihnen die Ehe im allgemeinen Sinn und vieles, das hinter dem Begriff steckt, näher bringen konnte.

Literaturverzeichnis:


Quellen:

Q 1:     Buch - "Wilde Ehe" mit kirchlichem Segen? Von Helga Frisch

Q 2:     Internetseite - www.net-lexikon.de

Q 3:     Lexikon - Das moderne Lexikon in zwanzig Bänden, Band 5 Dos-Fau

Q 4:     Internetseite - www.ekd.de

Q 5:     Internetseite - www.123-gold.de (Bilder)

Q 6:     Internetseite - www.stjosef.at/morallexikon/ehe.htm

Q 7:     Internetseite - www.erzbistum-muenchen.de/EMF009/EMF000836.asp








Eigenständigkeitserklärung:


Hiermit bestätige ich, die vorliegende Facharbeit eigenständig, wahrheitsgemäß und ohne fremde Hilfe angefertigt zu haben.

Außer den in meinem Literaturverzeichnis angegebenen Quellen habe ich keine weiteren Texte wörtlich übernommen.










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