REFERAT-MenüDeutschGeographieGeschichteChemieBiographienElektronik
 EnglischEpochenFranzösischBiologieInformatikItalienisch
 KunstLateinLiteraturMathematikMusikPhilosophie
 PhysikPolitikPsychologieRechtSonstigeSpanisch
 SportTechnikWirtschaftWirtschaftskunde  



Die Kurden Ein Uberblick

Die Kurden: Ein Überblick




Die Kurden zählen zu den indogermanischen Völkern. Mit 25-30 Millionen Menschen sind sie weltweit das größte Volk ohne eigenen Staat. Ihr Siedlungsgebiet wurde nach dem 1. Weltkrieg zwischen den neu entstandenen Staaten Syrien, Irak, Türkische Republik und Iran aufgeteilt. Eine kurdische

Streuminderheit lebt in der ehemaligen Sowjetunion. Das alte Siedlungsgebiet Die unwegsame Gebirgsgegend ihres Siedlungsgebietes bildete seit jeher eine natürliche Grenze zwischen dem Osmanischen und dem Persischen Reich, die schlecht kontrollierbar ist. Daher blieben die regionalen kurdischen Herrscher lange Zeit weitgehend unabhängig. Offene Grenzen ermöglichten ihnen den ungehinderten Übertritt von einem Reich ins andere. Die kurdische Bevölkerung empfand sich bis ins 20. Jahrhundert vor allem als Angehörige bestimmter Stämme. Zweites identitätsstiftendes Element war die Zugehörigkeit zum Islam vorwiegend sunnitischer Prägung.
Ein kurdisches Nationalgefühl entwickelte sich erst im 20. Jahrhundert unter dem Einfluss europäischer Ideen und als Reaktion auf die Zentralisierungs- und Assimilierungsbestrebungen der jeweiligen Staaten. Als nach dem ersten Weltkrieg das Territorium des Osmanischen Reiches aufgeteilt wurde, stimmte nur ein Teil der Kurden mit der Forderung nach einem kurdischen Staat überein, andere Stammesführer sahen ihre Machtinteressen durch die Loyalität zu den neu entstandenen Nationalstaaten garantiert. Die innerkurdische Zerrissenheit verhinderte einen gemeinsamen Kampf um einen eigenen Staat oder zumindest eine Autonomie für die kurdisch besiedelte Region.
So kam es zu verschiedenen Zeiten in den einzelnen Staaten immer wieder zu Aufständen, während derer die jeweils kämpfenden Kurden sich in den meisten Fällen von einem der Nachbarstaaten unterstützen ließen, selbst wenn diese ihrerseits die innerhalb ihrer eigenen Grenzen lebenden Kurden unterdrückten. Kurden in der Türkei 1923 schlossen die Türkei als unabhängige Republik und die Alliierten des Ersten Weltkriegs den Vertrag von Lausanne. Ursprünglich durch den Vertrag von Sevres (1920) anerkannte Minderheiten, so auch die Kurden, wurden nicht mehr berücksichtigt.
Fortan existierten in der Türkei offiziell nur noch die religiösen Minderheiten der Juden, Armenier und griechisch-orthodoxen Christen. Die Kurden wurden entsprechend des islamischen Nationenbegriffs mit allen anderen zwar gleichfalls islamischen aber ethnisch und kulturell verschiedenen Gruppen wie Tscherkessen oder Lasen als türkischer Staatsangehöriger der türkischen Nation eingegliedert. Alle Moslems, die einen türkischen Pass besitzen und damit türkische Staatsbürger sind, gelten automatisch als Türken. Kulturelle oder ethnische Unterschiede werden geleugnet.
Diese Bezeichnung kennzeichnet zugleich die unteilbare Einheit von Staatsgebiet und Staatsvolk bei - zumindest theoretischer - Garantie der Gleichberechtigung aller Bürger. Diese starre Haltung aller bisheriger Regierungen in der Türkei hat zu einem starken Assimilationsdruck und zu heftigen Aufständen geführt. Die Worte Kurde und Kurdistan wurden aus allen Schulbüchern, Lexika und Landkarten getilgt oder gelten nur noch für die Kurden in den Nachbarstaaten. Die öffentliche Verwendung der Sprache ist verboten, ebenso sind dies kurdische Kulturvereine und politische Parteien. Kurdische Schulen wurden nicht zugelassen. Kurdische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher werden immer wieder beschlagnahmt oder verboten, Verlage geschlossen. Kurdische Familien- und Ortsnamen wurden turkifiziert.
1934 wurde ein Gesetz erlassen, das die Zwangsumsiedlung solcher Bevölkerungsgruppen, die nicht mit der nationalen Kultur verbunden sind, rechtfertigt. Seit 1979 werden regelmäßige Razzien des Militärs in den kurdischen Dörfern durchgeführt. Seit August 1984 führt die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), in der Bundesrepublik mittlerweile verboten, einen Guerillakrieg gegen militärische und zivile staatliche Einrichtungen, aber auch gegen Kurden, die der Zusammenarbeit mit dem Staat bezichtigt werden. Dieser Aufstand wird von der türkischen Regierung nicht mit politischen Mitteln unter Einbeziehung der politisch arbeitenden kurdischen Opposition geführt, sondern mit brutalem militärischen Einsatz, der keine Rücksicht auf die Zivilbevölkerung nimmt.
Dem Bericht einer Untersuchungskommission des türkischen Parlamentes von 1998 zufolge wurden insgesamt 3.428 Dörfer zerstört und drei Millionen Kurden zu Flüchtlingen. Allein das kurdische Siedlungszentrum in der Türkei Diyarbakir nahm ca. eine Million Flüchtlinge auf. 5.500 Zivilisten wurden in diesem brutalen Krieg getötet, 17.000 verletzt. 2.200 von 5.000 Schulen und 740 von 850 Gesundheitsstationen wurden geschlossen. Hinzu kamen Maßnahmen des Staates wie Weideverbot, Verminung der Almwege. Die Politik im Staat wird faktisch vom Nationalen Sicherheitsrat diktiert, der zu einer Art Staat im Staat geworden ist. Die Zivilbevölkerung ist dem Druck der auf Zusammenarbeit drängenden radikalen Guerilla und der mit Ausnahmerechten ausgestatteten türkischen Behörden und Militärs ausgesetzt.
Sie steht zwischen den Fronten. Hunderte sitzen wegen Unterstützung der PKK oder wegen des bloßen Verdachts darauf im Gefängnis. Im Februar 1994 wurden gewählte kurdische Parlamentarier der DEP-Partei (Leyla Zana u.a.) inhaftiert, kurdische Parteimitglieder und Journalisten wurden und werden verfolgt, gefoltert oder von unbekannten Tätern ermordet. 1998 wurde auch die Führungsspitze ihrer Nachfolgepartei HADEP verhaftet sowie etliche ihrer Funktionäre. Kurden im Iran Auch im Iran müssen die Kurden, die zur iranischen Sprachgruppe gehören, um ihre kulturelle Autonomie kämpfen, auch dort gelten sie 'nur' als Iraner. Obwohl der kulturelle und sprachliche Unterschied im Iran nicht so gegensätzlich ist wie zwischen dem türkischen (Turksprache) und arabischen (semitische Sprachgruppe) Kulturkreis, resultiert der Konflikt auch in diesem Land nicht nur aus dem Unabhängigkeitsstreben der Kurden gegen den staatlichen Zentralismus und die Unterdrückung der kurdischen Sprache.
Er ergibt sich auch aus dem beträchtlichen religiösen Gegensatz zwischen den schiitischen Iranern und den sunnitischen Kurden. Dieser Gegensatz spielt besonders unter dem Mollah Regime, von dem sich die Kurden anfangs sogar Autonomie versprochen hatten, eine große Rolle. Die Republik Mahabad Die einzige autonome Republik der Kurden, die mit Unterstützung der Sowjetunion in den 40er Jahren im iranischen Mahabad ausgerufen worden war, wird bis heute in allen Teilen Kurdistans als Modell kurdischer Selbstverwaltung idealisiert. Sie nahm bereits nach einem Jahr (1947) ein gewaltsames Ende, nachdem sie durch den Abzug der sowjetischen Truppen aus Azerbeidjan ihre Schutzmacht verloren hatte. In der Folgezeit gab es immer wieder regionale Aufstände, gefolgt von Deportationen und der Vernichtung ganzer Stämme. Im August 1979 verkündete Khomeini den Heiligen Krieg gegen die Kurden.
Kurdistan wurde zum militarisierten Sperrgebiet, zu dem weder Journalisten noch ausländische Delegationen Zutritt haben. Die sunnitischen Moscheen wurden zerstört und die Jugendlichen in den Schulen umerzogen. Die kurdische Opposition ging in den Untergrund; immer wieder werden iranische Kurdenführer auch im Ausland Opfer von Mordanschlägen des iranischen Staatsterrorismus. Kurden in Syrien Die Kurden bilden mit schätzungsweise einer Million Angehörigen etwa 10 Prozent der Bevölkerung Syriens. Während sie bis Ende der 50er Jahre kulturelle Freiheiten genossen, begann um 1962 mit dem Erstarken der panarabischen Ideologie und 1963 mit der Machtübernahme der panarabischen Baath-Partei, die eine ethnische und kulturelle Eigenständigkeit von Minderheiten leugnet, eine restriktive Kurdenpolitik. Sie fand ihren Ausdruck in einer Sondervolkszählung, bei der schon 1962 fast 120.000 Kurden zu Ausländern erklärt und damit aller Bürgerrechte beraubt wurden.
Die Zahl der ausgebürgerten Kurden liegt heute bei etwa 200.000. Sie können keinen Pass beantragen, ihre Kinder nicht registrieren und einschulen lassen, nicht legal heiraten, bekommen keine Anstellung im Staatsdienst etc. . Ebenfalls auf Beginn der 60er Jahre geht die Politik des Arabischen Gürtels zurück, die entlang der Grenze zur Türkei einen 15 km tief in syrisches Gebiet hineinreichenden Streifen Land schaffen wollte, aus dem die ansässigen Kurden aus- und regimetreue arabische Wehrbauern angesiedelt werden sollten. Präsident Assad erklärte das Projekt 1976 offiziell als beendet. Es wird jedoch heimlich fortgesetzt. Mittlerweile werden in Syrien kurdische Dorf-, Berg- und Flussnamen durch arabische ersetzt. Auch die Kurden, die eine Staatsangehörigkeit besitzen, genießen keine autonomen kulturellen Rechte. Allerdings werden viele von ihnen stark in das staatliche Leben einbezogen, vielfach sogar in privilegierten Stellungen eingesetzt, um den Präsidenten, der einer religiösen Minderheit angehört, zu unterstützen. Syrien ist immer wieder Zufluchtsland für kurdische Partisanenführer aus den Nachbarländern Irak und Türkei gewesen.
Auch der Generalsekretär der PKK führte seine Operationen von Syrien aus. Dabei ging es jedoch nicht um eine wirkliche Unterstützung kurdischer Rechte, sondern wohl eher um das politische Kalkül Syriens gegenüber den Regierungen der Nachbarstaaten. Als im Herbst 1998 die Türkei Syrien mit Krieg drohte, wenn es seine Unterstützung für die PKK nicht einstellt, floh Öcalan ins Ausland. Syrien erklärte, dass die PKK-Lager im Libanon und in Syrien geschlossen werden. Am 12. November 1998 wurde PKK-Chef Öcalan bei der Einreise nach Italien in Rom verhaftet und stellte einen Asylantrag. Kurden im Irak Der Irak war der erste Staat mit einer beträchtlichen kurdischen Minderheit, der in einem Verfassungsdokument 1958 die nationalen Rechte der kurdischen Bevölkerung anerkannte:
Dieser Nation gehören Araber und Kurden an, die Verfassung garantiert ihre nationalen Rechte im Rahmen des irakischen Gemeinwesens. Diese Rechte standen jedoch nur auf dem Papier. 1970 kam es mit den 1968 an die Macht gekommenen sozialistischen Baathisten zu einem Abkommen, das eine Autonomie nach einer Übergangszeit von vier Jahren vorsah. Umgesetzt wurde es nicht. Gegen die Kurden wurde eine Politik der Umsiedlung und Vertreibung, der Bombardements und Arabisierung durchgeführt, die Widerstandskämpfe und eine Massenflucht von Kurden in den Iran zur Folge hatte. In den 80er Jahren wurde ein beispielloser Vernichtungsfeldzug gegen die Kurden geführt. 1988 - während des 1.Golfkrieges - wurde die kurdische Stadt Halabja mit Giftgas bombardiert. Mehr als 5000 Frauen und Kinder starben damals qualvoll an den Folgen des Giftgases.
Tausende erduldeten unter dem Baathregime des Präsidenten Saddam Hussein Folter, Hunger, Gefangenschaft, Deportation und Massenbegräbnisse bei lebendigem Leibe. Insgesamt wurden 4500 Dörfer, rund 90 Prozent der ländlichen Region, völlig zerstört und dem Volk damit die materielle und kulturell-soziale Lebensgrundlage geraubt. Nach der Befreiung durch die Alliierten des Golfkrieges wurde für Irakisch Kurdistan durch die UNO-Resolution 688 eine Schutzzone nördlich des 36. Breitengrades eingerichtet. Sie soll die Menschen vor den Überfällen des irakischen Präsidenten Saddam Hussein schützen. Bis heute (Stand: November 1998) existiert die Schutzzone, die alle sechs Monate erneut bestätigt werden muss, weiter. Sie bietet die einzige Chance für die dort lebenden Kurden, ihre Dörfer und Acker wieder nutzbar zu machen, eine eigene Verwaltung aufzubauen. Im Mai 1992 konnten unter dem Schutz der Alliierten in Irakisch-Kurdistan die ersten freien Wahlen stattfinden.
Die beiden großen Parteien, der Wahlsieger Demokratische Partei Kurdistans KDP und die Patriotische Union Kurdistans PUK, einigten sich auf ein Patt (50:50), die KDP trat außerdem Sitze an die Kommunisten, die Assyrer und die Ismalisten ab. Gegenseitige Vorwürfe führten dann im Dezember 1993 zum Zerwürfnis zwischen KDP und PUK, das in der Besetzung des Parlaments durch Peshmargas der PUK gipfelte. Dies führte zu bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen, die im Frühjahr 1994 eskalierten und zu einer Zweiteilung des Nordirak führten (Nordwesten: KDP, Südosten: PUK). Im Sommer 1995 meldete auch die PKK Ansprüche im Nordirak an; sie stellte sich an die Seite der PUK und gegen die KDP. Nach einem Waffenstillstand (und auf Druck der USA) unterzeichneten die beiden Parteien 1998 einen Friedensvertrag. Für das Frühjahr 1999 sind Wahlen vorgesehen, die hoffentlich das bisher gespannte Verhältnis zwischen beiden Parteien entkrampfen werden.










Haupt | Fügen Sie Referat | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen