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Klausurarbeit - GEMBRUCH Strafrecht und Strafprozessrecht

1. Klausurarbeit (GA)

- GEMBRUCH Strafrecht und Strafprozessrecht / VDP -


Aufgabenkomplex I :


Sachverhalt: (nach einem Zeitungsbericht)


"Der Martin war immer nett"

Der Amoklauf eines 16-jährigen Jungen in Bad Reichenhall schockte die Republik. Experten rätseln über die Ursachen: War der Täter ein Neonazi - oder einfach nur lebensmüde?


Mit mindestens 16 Schüssen tötete der 16-jährige Lehrling Martin Peyerl vier Menschen, darunter seine zwei Jahre ältere Schwester, und anschließend sich selbst. Fassungslos und schockiert blickt die Republik seitdem nach Bad Reichenhall. Dass in Deutschland ein Jugendlicher Amok laufen könnte, war für die meisten Bundesbürger bisher außerhalb jeder Vorstellung. So etwas gab es nur in den USA, wo sich fast jedes Kind eine Schusswaffe besorgen kann.



Den Ermittlungen der Trauensteiner Kripo zufolge brach der 16-jährige offenbar ohne größere Probleme den Waffenschrank seines Vaters auf, Mit einem Selbstladegewehr Ruger M-14, Kaliber 223 erschoss er die Nachbarin und ihren Ehemann. Mit einem zweiten Gewehr, Kaliber 44-40, traf der Junge einen Patienten des gegenüberliegendes Krankenhauses direkt in den Kopf. Der Polizeipsychologe glaubt, dass die Tat mit den Mitteln des Strafrechts nicht zu erfassen ist: Alles was sich sagen lasse, sei "dass Martin nicht mehr leben wollte, aber nicht zu einem normalen Selbstmord fähig war. Deshalb musste er am Ende zum ersten Mal in seinem Leben etwas Grandioses veranstalten und mit einem riesigen Feuerwerk untergehen."  





Aufgaben:


  1. Nennen Sie Aufgaben und Ziel des Strafrechts.
  2. Erläutern Sie die Zweiteilung einer Straftat.
  3. Begründen Sie die Notwendigkeit des Jugendstrafrechts.
  4. Erläutern Sie den Begriff "Handlung" im Sinne des Strafrechts.
  5. Erläutern Sie das "Echte Unterlassungsdelikt" und das "Unechte Unterlassungsdelikt".
  6. Erläutern Sie die Tatbestandsmäßigkeit.
  7. Welche Rechtfertigungsgründe sind für die polizeiliche Praxis von besonderer Bedeutung?
  8. Nennen Sie die Legaldefinition der Notwehr.




Aufgabenkomplex II :


Sachverhalt:


Auf der Konferenz der Justizminister der Länder und des Bundes wurden folgende Vorschläge zu einer Reform des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches gemacht:


  • Stärkere Harmonisierung der materiellen und formellen Strafrechts,
  • grundlegende Reform der Abschnitte über die Schuldfähigkeit und über die Strafen und Maßregeln.

Die Bundesländer Nordrein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Hamburg forderten darüber hinaus,


  • zum Zwecke der Entkriminalisierung im Bereich der leichteren Kriminalität einige Straftaten in Ordnungswidrigkeiten umzuwandeln.



Aufgaben:


  1. Erläutern Sie den Unterschied zwischen materiellem und formellem Strafrecht.
  2. Nennen Sie die Unterscheidungsmerkmale zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit.
  3. Nennen Sie beispielhaft Hauptstrafen, Nebenstrafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung.
  4. Definieren Sie den Begriff "Straftat".
  5. Erläutern Sie die Begriffe:

a)      Kind,

b)      Jugendlicher,

c)      Heranwachsender.

  1. Nennen Sie die Unterschiede zwischen objektivem und subjektivem Tatbestand.
  2. Erklären Sie den Begriff "Rechtswidrigkeit".
  3. Erläutern Sie den Begriff "Schuld" im Sinne des Strafrechtes.
  4. Welche Prozessvoraussetzungen sind Ihnen bekannt? Erklären Sie diese!
  5. Nennen Sie die Ihnen bekannten Deliktsarten.
  6. Definieren Sie den Begriff "Garant".
  7. Auf welche Art und Weise kann man ein Garant werden. Nennen Sie dazu jeweils 2 Beispiele. 



Unterschrift des Schülers:






Vom Lehrer auszufüllen

Erreichte Punktzahl:


Note:


Datum:


Unterschrift:


Notenspiegel:


















Eine Klausur gilt als nicht bestanden, wenn diese  schlechter als mit "ausreichend" benotet wurde.








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