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Todesstrafe

Todesstrafe


In vielen Ländern existiert die Todesstrafe wie z.B. in den USA, Afghanistan, Indien, Rumänien usw. Dazu zählen sowohl demokratisch als auch undemokratisch orientierte Nationen. Die Liste, der mit dem Tode bestraften Vergehen reicht von Mord, Vergewaltigung und Raub bis hin zu politischen Verbrechen. Die Urteile werden je nach Nation oder Bundesstaat von ordentlichen Gerichten, aber auch von obskuren Institutionen verhängt. Fehlurteile hingegen sind in keinem Rechtssystem ausgeschlossen. Die Todesstrafe gehört aber, aus einleuchtenden Gründen, gerade zu den Strafen, die keine echte Rehabilitation zulassen.


Die Todesstrafe war im Reichsstrafgesetzbuch nur bei vollendeten Mord und bei besonders schweren Transportgefährdung, auch bei gewissen Verbrechen gegen das Sprengstoffgesetz vorgesehen. Durch Enthauptung, Erhängen oder Erschießen in der NS-Zeit vollstreckt. Wurde durch den Artikel 102 des Grundgesetzes abgeschafft.

Auch in der Bibel kommt die Todesstrafe an mehreren Stellen wie z.B. bei den Richtern und bei Mose.



Richter 11,30 - 40: Menschenopfer gelten als sakrale Opfer

Mose 1.Mose 4,23: Die Todesstrafe gilt als Vergeltungsstrafe für die Untat an Gottes Ebenbild.


1.Gründe für die Abschaffung der Todesstrafe:


Nirgends auf der Welt wurde der Nachweis erbracht, daß die Todesstrafe die Kriminalitätsrate gesenkt oder das Ausmaß politischer Gewalt verringert hat. Wo immer die Todesstrafe angewandt wird finden sich unter den Opfern unverhältnismäßig viele Arme und Angehörige rassischer oder ethischer Minderheiten. Immer wieder fallen ihr auch nachweislich Unschuldige zum Opfer. Die Todesstrafe ist eine Verletzung grundlegender Menschenrechte.

Italien, Kroatien und Mazedonien traten dem Zweiten Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bei, das die Abschaffung der Todesstrafe zum Ziel hat. Die Zahl der Vertragsstaaten erhöhte sich somit auf 29. Die Zahl der Vertragsstaaten des 6. Zusatzprotokolls zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, dessen Intention ebenfalls die Abschaffung der Todesstrafe ist, lag Ende des Berichtsjahres bei 23, die des Protokolls der Amerikanischen Konvention zur Abschaffung der Todesstrafe bei 3. Eine Reihe anderer Länder hatten die genannten Zusatzprotokolle gezeichnet und damit ihre Absicht bekundet, ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auch beitreten zu wollen.

Die Frage, warum es sie in den USA als Möglichkeit im Gegensatz zu Europa gibt, ist einzig und allein mit unterschiedlicher Prioritätssetzung in der Entwicklung der Rechtssysteme zu erklären. Schließlich könnten auch unzählige Beispiele für US-amerikanische Rechtsnormen angeführt werden, die weit grundrechtsfreundlicher ausgerichtet sind als die selbe Materie betreffende Rechtsnormen in Westeuropa (etwa fremdenrechtliche Bestimmungen oder Bestimmungen zum Schutz von Minderheiten(3)). Die Todesstrafe wird dort als Möglichkeit der Durchsetzung rassistischer und klassistischer Positionen akzeptiert, wo sie vorhanden ist. Der Umkehrschluß, daß sie dort, wo sie nicht vorhanden ist, auch nicht akzeptiert würde, ist nicht belegbar (und außerdem wenig glaubwürdig).


2. Wie werden Verurteilte Hingerichtet:


Erschießen: Hinrichtungen durch Erschießen werden entweder durch einen Einzelschützen oder durch ein Exekutionskommando ausgeführt. Das Hinrichtungsopfer stirbt durch Verletzungen lebenswichtiger Organe wie beispielsweise des Herzen, durch Schädigung des zentralen Nervensystems oder durch Verbluten.


Der elektrische Stuhl: Nachdem das Opfer auf einem eigens dafür gebauten Stuhl festgeschnallt ist, befestigen die Vollstrecker angefeuchtete Kupferelektronen an Kopf und Bein des Häftlings, und zwar an solchen Stellen, die vorher glattrasiert wurden, um einen wirkungsvollen Kontakt zwischen den Elektroden und der Haut sicherzustellen. Dann werden für kurze Zeit starke Stromstöße ausgelöst. Der Tod tritt durch Herzstillstand und Lähmung der Atemwege ein.


Die Gaskammer: Bei dieser Methode wird das Opfer in einer luftdichten Kammer auf einen Stuhl geschnallt. Dann wird Zyanid-Gas in die Kammer geleitet, das den Gefangenen tötet, sobald er es einatmet. Der Tod tritt durch Ersticken ein.


Die tödliche Injektion: Bei der Hinrichtung durch die Giftspritze wird dem Opfer eine Überdosis eines schnell wirkenden Betäubungsmittel, kombiniert mit einem chemischen Lähmungsmittel injiziert.


Enthauptung: Bei dieser Methode wird der Kopf mit einem Schwert vom Körper abgetrennt. Die Enthauptung gibt es aber nur noch in Katar, Saudi-Arabien und in der Arabischen Republik Jemen.


Steinigen: Beim Vollzug der Todesstrafe durch Steinigung wird das Opfer normalerweise vorher bis zum Hals in die Erde eingegraben oder auf eine andere Weise festgehalten. Der Tod tritt durch Ersticken oder durch Verletzungen am Kopf ein.L


3. Das Warten auf die Hinrichtung


Die Grausamkeit der Todesstrafe beschränkt sich nicht auf den tatsächlichen Moment der Hinrichtung. Schon die Erfahrung, in der Todeszelle auf die eigene Hinrichtung warten zu müssen, ist grausam und unmenschlich. Der Verurteilte wird lange vor der Hinrichtung gezwungen, mit der Vorstellung zu leben, an einem festgesetzten Tag exekutiert zu werden. Im laufe des gesamten Berufungsverfahren steht er vor der quälenden Zerreißprobe zwischen Lebenswillen und Hoffnung einerseits und der Notwendigkeit anderseits, sich auf den möglicherweise drohenden Tod vorzubereiten. Dieser Konflikt kann dazu führen, daß Gefangene eine Einstellung  ihres Berufungsverfahrens und - als eine Art von Selbstmord - die Vollstreckung des Todesurteils fordern.


4. Todesstrafe in den USA

Zum Tod Verurteilte in den USA (stand vom 31.Mai 1992)

Rechtliche Instanzen, die die Todesstrafe verhängen:

38 das sind 36 Bundesstaaten, US-Zentralregierung, US-Militärgerichtsbarkeit

Todeskandidaten insgesamt: 2588 Personen

Zahl der Hinrichtungen seit 1977: 174 Personen

Bundesstaat mit den meisten Hinrichtungen: Texas mit 48 Personen

Bundesstaat mit den meisten zum Tod verurteilten: Texas mit 349 Personen

Zahl der in Missouri auf ihre Hinrichtung warten: 81 Personen

Zahl der Hinrichtungen in Missouri seit ihrer Wiederaufnahme 1989: 6 Personen

Die verschiedenen Hinrichtungsmethoden (manche Bundesstaaten bieten Wahlmöglichkeiten):

Tödliche Injektion: 20 Personen

Elektrischer Stuhl : 11 Personen

Gas: 6 Personen

Erschießen: 2 Personen

Erhängen: 2 Personen

Flint Gregory Hunt hatte zu Beginn der 80er Jahre im US-Bundesstaat Maryland unter Drogeneinfluß ein Geschäft überfallen und dabei eine Angestellte erschossen. Ein tragischer Fall von regionaler Bedeutung, möchte Mensch meinen. Daß der Name Flint Gregory Hunt dennoch den Weg in die internationalen Medien fand, ist einer Art Jubiläum zu verdanken. Denn Hunt wurde vergangene Woche hingerichtet. Er war der 400. zum Tode Verurteilte, der in den USA seit der Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahr 1976 mittels elektrischem Stuhl, Giftspritze oder Gaskammer auf Gerichtsbeschluß vom Leben zum Tode befördert wurde.

Jubiläen dieser Art werden in nächster Zukunft öfter fallen, denn seit Beginn letzten Jahres läuft in den USA eine Hinrichtungswelle bisher ungekannten Ausmaßes: Insgesamt 41 Menschen wurden in der ersten Jahreshälfte 1997 hingerichtet; 24 von ihnen allein im US-Bundesstaat Texas.

Von der Hinrichtungswelle alarmiert haben die US-Anwaltskammer in Zusammenarbeit mit Zeitungen wie der NewYork Times und der Chicago Tribune einen Stopp aller Hinrichtungen gefordert. Ein Moratorium, so der gemeinsam publizierte Aufruf, soll dazu genutzt werden, die Bedingungen, unter denen Todesstrafen ausgesprochen werden zu überprüfen und die Auswirkungen der Todesstrafe zu bewerten.


Pro und Contra der Todesstrafe:

CONTRA:

Verletzung der Menschenrechte "Die würde eines Menschen ist unantastbar".

Unschuldige können auch hingerichtet werden.

PRO:

Bei Massenmördern

dient zur Abschreckung


Fragen:

Darf es eine Strafe geben, die immer auch nicht wieder gut zu machendes Unrecht bedeutet?


Gibt es in Ländern mit Todesstrafe keine Angst, durch unglückliche Umstände, selbst betroffen zu sein?


Wie groß ist die Gefahr des Mißbrauchs?






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