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Entwicklung der Inquisition und Einrichtung

Entwicklung der Inquisition und Einrichtung

Die katholische Kirche hatte im 11. Jahrhundert den Höhepunkt ihrer Macht erreicht. Möglich war dies, da nur sie die Informationstechnik dieser Zeit, das geschriebene Wort, völlig beherrschte und auch die entsprechende Struktur besaß, damit Botschaften und Autorität bis in die entferntesten

Winkel Europas zu verbreiten.

Es kam auch zu einer Wiederbelebung des Handels, auch mit dem Orient. Dies hatte den Nachteil, dass damit nicht nur neue Waren sondern auch neue fremde Ideen, Glaubensideen, die den alleinigen Machtanspruch der Kirche bestritten, nach Europa gelangten.

Zuerst versuchte es die Kirche noch mit Geduld und mit Überredungskunst den neuen Sekten zu begegnen. Da aber viele Sekten aufgrund der Machtstruktur der katholischen Kirche, und des schlechten Beispieles, das viele Kirchenobere abgaben, großen Zulauf erhielten, hatte sie damit keinen Erfolg. An einigen Orten griff die weltliche Macht aus eigener Initiative zu drastischen Mitteln, um dieser Bedrohung zu begegnen. Sowohl in Deutschland, England als auch in Frankreich war es üblich, Ketzer öffentlich anzuprangern, zu verstümmeln und häufig dem Scharfrichter auszuliefern. Nach dem Auftreten der Albigenser und vor allem der Waldenser wurde die Inquisition als Selbstschutz der katholischen Kirche gegen die vermeintliche Gefährdung durch diese Ketzer gebildet. 25288guj68hus3p



Im Jahre 1184, das offiziell als das Geburtsjahr der Inquisition gilt, veröffentlichte Papst Lucius III. einen Erlass, worin die Bischöfe und Erzbischöfe aufgefordert wurden, jede Gemeinde ihres Bistums zweimal im Jahr zu besuchen, um dort zuverlässige Menschen ausfindig zu machen, die dabei helfen sollten, Ketzer zu entlarven und einem kirchlichen Prozess zuzuführen. Zwar hat es auch vor diesem Jahr schon Kirchengerichte gegeben, doch zum ersten Mal wurde eine solche Maßnahme von zentraler

Stelle verordnet.

Die Inquisition wurde als Kommission gegründet, die Untersuchungen durchführen sollte und die Verfolgung von Häretikern und Ketzern zur Reinhaltung des Glaubens betrieb. Damit sollte die allgemeine Anerkennung der katholischen Lehre erzwungen werden. Allerdings waren die Päpste überzeugt, dass sie durch die Einrichtung der Inquisition Milde und Gnade walten ließen. Zum Teil stimmte dies auch, denn vor allem in England, Schottland und Skandinavien, Länder in denen die Inquisition bis ins 15. Jahrhundert nicht eingesetzt wurde, urteilten örtliche geistliche Gerichte über die Ketzer. Die Richter waren strenger als die päpstlichen Kommissionen, die sich an die Regel des Inquisitionsverfahren halten musste.

1215 forderte das 4. Lateralkonzil die Auslieferung der verurteilten Ketzer an die weltliche Gewalt, und 1229 regelte das Konzil von Toulouse das Verfahren und die Bestrafung. Die ursprünglich nur für Südfrankreich getroffene Maßnahme breitete sich allerdings auch in andere Landstriche aus. 1231/32 zentralisierte Papst Gregor IX. die Inquisition zu einer päpstlichen Behörde, die von den Inquisitoren (in der Regel Dominikaner) verwaltet wurde, auch um die örtlichen Bischöfe zu entlasten. uu288g5268huus

Ablauf eines Inquisitionsverfahrens

Aufforderung an die Häretiker zur Selbstanzeige, an die Gläubiger zur Denunziation, Vorladung, eventuell Verhaftung zur Vorführung, Untersuchung mit dem Ziel des Schuldbekenntnisses, wobei weder die Namen von Denunzianten und Zeugen genannt noch Verteidiger zugestanden wurden.

Die Todesstrafe war nicht als Bestandteil der päpstlichen Inquisition vorgesehen. Unverbesserliche Ketzer wurden schließlich der weltlichen Macht ausgehändigt, immer aber mit der Bitte um Gnade, damit die Kirchenvertreter nicht die Blutschuld auf sich nahmen (allerdings nicht beim Prozess gegen Johanna von Orleans, sie landete direkt auf dem Scheiterhaufen) allerdings wurde Gnade nur selten gewährt. Der sündhafte Ketzer wurde nach seiner Übergabe und der Verurteilung durch das öffentliche Gericht öffentlich verbrannt. Reuige Ketzer kamen meist mit leichteren Kirchenstrafen davon. Von Papst Innozenz IV. wird im Jahre 1252 zusätzlich noch die Anwendung der Folter gestattet.

Ziel und eigentlicher Zweck der Inquisition war nicht, Ketzer aufzuspüren, um sie dem Feuer zu übergeben, sondern die Rettung der Seelen, wofür jedes Mittel (beispielsweise die Anwendung der Folter) recht war.

Politischer Missbrauch

Schon zu Beginn der Inquisition stand nicht nur die Verfolgung der Ketzer aus Glaubensgründen im Vordergrund, sondern sie war stets auch mit politischen und wirtschaftlichen Interessen vermischt, so dass ganze missliebige Gruppen vernichtet werden konnten (z.b. der Templerorden oder auch der Prozess gegen Johanna von Orleans)

Auswirkungen

War der Anteil der Todeskandidaten zu Beginn der Inquisition noch relativ gering, wüteten die Inquisitoren später mit unnachgiebiger Härte. So endeten 230 von 251 überlieferten Fällen in Südfrankreich aus den Jahren 1249 bis 1257 mit Gefängnisstrafen. Der weltlichen Macht wurden 21 Menschen

übergeben. 1506 ließ der Bischof von Genf mehr als 600 Personen in weniger als sechs Wochen den Feuertod sterben, andere Inquisitoren schickten mehrere Tausend Opfer in den Tod. Die mysteriöse und perfekte Organisation der obersten richterlichen Gewalt agierte in dieser Zeit mit einer derartigen

Strenge und Kaltblütigkeit, dass ganz Europa von ihr und dem ihr ausgehenden Grauen erfasst wurde. Die Inquisitoren hielten das Leben, die Freiheit und den Besitz aller Bürger in der Hand. Die Denunziation war nicht nur gewünscht, sonder gefordert und wurde auch erfoltert. Verurteilungen waren an der Tagesordnung, Freisprüche waren zu dieser Zeit selten. In dieser Zeit der Leidenschaft und des Fanatismus konnte jede Handlung, jede Geste und jede Äußerung, die nicht genau den Vorschriften entsprach,

Anlass zu einem neuen Prozess geben.

Spanien

< IV. Sixtus Papst von Erlaubnis der mit zunächst Protestanten; und Morisken Maranen, Verfolgung zu Instrument wichtiges ein Großinquisitor einem unter Einrichtung staatliche eine Inquisition die Spanien in wird 1478 Jahre Hexen. Im um Kastilien Heinrich König Guipuzcoa Provinz Junda bittet 1466 Ab Spanien. sich entfaltete Jahrhunderts 14. des>

1507 verbrennt der Inquisitor von Logrono ca. 30 Personen. 1527 beschuldigen zwei Mädchen (9 bzw. 11 Jahre alt) mehrere Menschen der Hexerei, daraufhin werden 150 Personen verhört. Die Inquisitoren, die zu Hilfe gerufen wurden, dämpften den Übereifer der zivilen Justiz und der Bevölkerung. Nur selten lassen sie sich von den Anklagepunkten überzeugen, die Strafen, die sie verhängten, sind nicht sehr streng. Häufig werden bereits nach einem gründlichen Verhör, die Angeklagten wieder

freigelassen.

Das Baskenland hingegen gerät in aufruh; auf Anfrage der weltlichen Justiz entsendet 1610 der Inquisitor von Logrono einen Kommissar nach Zugarramurdi. Mehr als 300 Personen werden vor Gericht verhört. Bis

1614 dauern die Prozesse. Im Gegensatz zu den Forderungen der weltlichen Richter werden aber relativ milde Strafen verhängt. Sieben Hexen werden verbrannt, fünf andere, die während des Prozesses gestorben waren, werden symbolisch verbrannt. 18 werden begnadigt.

Nach den Prozessen legte sich die Spannung. Der zeremoniellen Magie, die "hechiceria" auf die die Inquisition in anderen Gegenden stößt, wird von ihr relativ tolerant gehandhabt. Hexerei erlangt in Spanien nur nebensächliche Bedeutung, die Bedeutung ihrer Verfolgung nahm aber mit der Zeit zu. Das eigentliche Ziel der Inquisition in Spanien war das Aufspüren, der nur nach außen hin bekehrten, der Marrassen Marisken. Nachdem das spanische Königspaar, Isabella und Ferdinand, über die Mauren siegte und die Reconquista abgeschlossen war, bekehrten sich viele Mauren und Juden zum Christentum.

Das Königspaar sah in diesen Bekehrten, den sog. "Conversos", die sie für keine richtigen Christen hielten eine Bedrohung für den Staat. Durch ihren gesellschaftlichen Aufstieg erweckten sie vielfach Neid. Nachdem noch die Gerüchte verbreitet wurden, sie hingen insgeheim noch den jüdischen Bräuchen an und übten sie auch aus, kam es bald zu Volksaufständen gegen sie. Zur Untersuchung dieses Verdachts kamen die "Conversos" vor die Inquisitionsgerichte. Der Papst hatte der Verfolgung der "Conversos" zunächst seinen Segen gegeben, entzog aber bald schon seine Billigung. Der spanische Inquisitor hielt sich nicht an die strengen Regeln des päpstlichen Verhörs und fühlten sich an die päpstlich Autorität nicht gebunden. Mit einer Rolle hat sicherlich die Tatsache gespielt, dass der Papst an den Gewinnen nicht beteiligt wurde. Die Verfolgungen wurden trotzdem fortgesetzt und von König Ferdinand und Königin Isabella gefördert. Ihr Ziel war es, die Neuchristen aus dem öffentlichen Leben verschwinden zu lassen.

In Spanien forderte die Inquisition die höchste Zahl an Opfern und wandte sie sich in erster Linie gegen die Mauren und Juden. , man behauptete, dass der "berühmteste" aller Großinquisitoren Torquemada (er wurde 1483 eingesetzt, und herrschte 15 Jahre lang) mehr als 100.000 Personen den Inquisitionsverfahren unterwarf, davon wurden 10.000 verbrannt. Außerdem wurde der sog. Autodafe (Glaubensakt) eingeführt, er bestand aus der feierlichen Verkündung und der anschließenden Vollstreckung eines von einem Gericht der Inquisition gefällten Urteils (Freispruch oder Tod durch Verbrennen) . Der erste Autodafé soll 1481 in Sevilla, der letzte 1815 in Mexiko stattgefunden haben. Bei einem Autodafe, welcher als feierlicher Glaubensakt galt, wurden oft Hunderte von Ungläubigen an einem Tag verbrannt und boten den Vertretern der Kirche und des Hofes sowie dem Volk ein schreckliches Schauspiel.

Von 1478 bis 1530 waren 91 Prozent der Angeklagten "Conversos". In der Hälfte aller Fälle (ca. 900 allein in Toledo) wurden sie beim sogenannten "Autodafe" zum Tode verurteilt. In Guadalupe waren sogar 82 Prozent der Beschuldigten zum Tode verurteilt worden. Die spanische Inquisition übte ihren Einfluss bis 1820 aus. Der Anteil der "Conversos" nahm mit der Zeit ab, denn die meisten der neuen Christen waren längst emigriert. Zwischen 1721 und 1725 ließ das Kirchengericht noch 160 vermeintliche Juden verbrennen. Die meisten spanischen Ketzer waren aber inzwischen ganz normale Gotteslästerer, Humanisten, "Lutheranos", Bigamisten und Hexen. Die voreingenommenen Inquisitoren machten keinen Unterschied zwischen Ketzerei und Hexerei, religiöser Auflehnung und Andersgläubigkeit, Wissenschaft und Magie. Sie hielten bis zur Abschaffung der Prozesse an ihren mittelalterlichen Anschauungen fest. Protestanten, Calvinisten, Zwinglianer und Hugenotten waren Ketzer. Man bekämpfte alles, was nicht katholisch war. Hexen, Ehebrecher, Juden, Gotteslästerer, englische Kaufleute und Astrologen endeten in den Gefängnissen des Heiligen Offiziums. Im 17. Jahrhundert verurteilten die Inquisitoren ein Pferd, dessen Besitzer, ein Engländer, ihm einige Kunststücke beigebracht hatte, zum Tode auf dem Scheiterhaufen. Diese fortschrittsfeindliche Mentalität führte schließlich zum Untergang des spanischen Reiches. Die Inquisition wurde erst von Napoleon endgültig abgeschafft.  

Der Inquisitionssekreäter Llorente schätzte in seiner "Geschichte der Inquisition", dass bis ins Jahr 1792, Menschen in Spanien hingerichtet worden wären.

Im Jahre 1808 durchsuchten die Soldaten Napoleons ein Dominikanerkloster bei Madrid, sie fanden Folterkammern und Gefangene. Die französischen Truppen jagten daraufhin das Kloster in die Luft. Unter Napoleon verliert die spanische Inquisition endgültig ihre Macht.

Italien

In Italien waren die Lutheraner der Staatsfeind Nummer eins. Die aus Spanien und Portugal eingewanderten "Conversos" wurden nur äußerst selten verfolgt. 1542 eröffnete Papst Paul III. die Inquisition gegen die

Protestanten. Allerdings wurden in Italien die Kirchenfeinde nie pauschal verfolgt.

In der Stadt Lucca war die Inquisition beispielsweise verboten, in Neapel unterstand sie der örtlichen Kirche, in Venedig und Genua konnte eine Laienbehörde das Urteil der Inquisitoren sogar aufheben. Meist

beschäftigte sich die italienische Inquisition mit privaten Streitigkeiten unter Bürgern. Streitigkeiten, die bei den Hexenprozessen in Deutschland meist zum Tode der Angeklagten geführt hätten, wurden hier meist milde bestraft oder auch gar nicht.

1579 wird eine der Hexerei beschuldigte Frau in Modena freigesprochen. Eine Prostituierte, die wegen erotischer Beschwörungen vor Gericht stand, wird öffentlich ausgepeitscht und in die

Verbannung geschickt.

Anders aber wenn es um die Wissenschaft geht. Im Jahre 1600 wird der Humanist Giordano Bruno öffentlich verbrannt, weil er für das heliozentrische Weltbild des Kopernikus eintrat. Galilei muss sich 1633 vor dem Heiligen Offiziums verantworten (selbe Anschuldigung) und nur weil er widerrief, kommt er mit dem Leben davon und wird unter Hausarrest gestellt.

Vom Ketzer- zum Hexenprozess

Der ,,Malleus Maleficarum", zu Deutsch ,,Hexenhammer", stellt eine Art Hexendogmatik dar und wurde von den beiden Inquisitoren Sprengler und Institoris verfasst. Da dieses Werk jedoch auf heftigen Widerstand stieß, erließ Papst Innozenz VII im Jahre 1484 die Bulle ,,summis desiderantes affectibus", durch die einerseits der Zauberglaube zu einem rechtlichen Begriff werden und andererseits dieser neuen Sekte Einhalt geboten werden sollte.
Innozenz erläuterte in dieser Bulle, dass er von Hexen beiderlei Geschlechts hörte, die vom richtigen Glauben abfallen, mit dem Teufel buhlen, Schaden anrichten, Lebewesen mit Krankheit beschlagen, die Fruchtbarkeit hemmen und andere zu Missetaten anregen würde.
Am Schluss seiner Schrift erlaubte er den Verfassern des ,,Hexenhammers", solche Menschen nach ihren Verbrechen zu züchtigen, in Haft zu bringen und ,,an Leib und Vermögen zu strafen".
Der vor allem als Reaktion gegen die Schwierigkeiten in Brixen entstandene ,,Hexenhammer" stellte die umfassendste Darlegung des Hexenwesens dar. Ihr erster Prozess 1485 hatte sogar zur Folge, dass sie vom Tiroler Landesfürsten Golser aus dem Lande verwiesen wurden.

Trotzdem war der ,,Malleus Maleficarum" das meistgedruckte Werk in der Neuzeit.
Die Verfasser lehnten sich bei der Schreibung sehr an vorhergegangene Werke, wie zum Beispiel die Stellen im Alten und Neuen Testament, die sich auf den Teufel und Zauberei beziehen, an. So gesehen war der Hexenhammer nichts Neues mehr, sondern eigentlich nur eine Zusammenfassung der bisher existierenden Hexenliteratur.

Nur in drei Punkten wiesen Sprengler und Institoris eine eigene Auffassung auf:

1. Der Schadenzauber oder Malefizium stand im Mittelpunkt ihres Werkes

2. Sie betrachteten besonders das weibliche Geschlecht als gefährdet

3. Sie versuchten den weltlichen Gerichten die Durchführung der Hexenprozesse aufzuerlegen

Als Vorlage des Hexenhammers diente vor allem der ,,Directorium Ininquisitorum", der alle Zaubereien, die als Hexereien galten, beinhaltete. Dieses Werk wurde in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts von dem Generalinquisitor Nikolaus Eymericus geschrieben und wurde zu einem für die Inquisitoren sehr geeigneten Handbuch der Ketzerverfolgungen.

Die Gliederung des Malleus Maleficarum

Der erste und zweite Teil behandelt die Theorie des Hexenwesens. Damit sind die verschiedensten Schandtaten der Hexen, aber auch die Praktiken zum Schutz vor diesen gemeint.
Der dritte und letzte Teil stellt den wichtigsten Abschnitt für die Entwicklung des Hexenprozesses dar. Er enthält eine Art Prozessanordnung, die dem Richter genaue Hinweise gibt, wie er zum Erfolg kommen kann.
Der Malleus gibt die Anweisungen zur Folter und die Interrogatorien zur Befragung der Hexen. Die Richter wurde so die Kunst der Fangfragen, mit denen es jedem möglich war, einen Schuldigen zu finden, gelehrt. Ebenso gibt der Hexenhammer fertige Urteilsverkündungen vor, die es dem Richter erleichtern, einen Grund für sein Handeln anzugeben.

Auf diese Weise wurde der Malleus Maleficarum zu einer richtigen ,,Bibel für Hexenrichter".

Der Hexenhammer als frauenfeindliches Werk

Im Hexenhammer tritt auch, wie in den Büchern ,,Formaricus" von Johann Nieder und der Ketzerfibel von Nicolaus Jacquier, der Frauenhass offen zu Tage.
Im gleichen Maße wie die Schriftsteller solcher Werke fanatische Marienverehrer waren, waren sie auch Frauenverächter.
Sie begründeten diese angeblich stärkere Neigung des weiblichen Geschlechts zur Hexerei und zum Teufelskult mit dem angeborenen ,,Interesse der Frau an sexuellen Ausschweifungen", sowie mit den Worten: ,,Das Weib ist von Natur aus schlecht."
Damit untergrabe sie die Basis der Kirche und müsse deshalb an ihrem Tun gehindert werden. Die Frau stellte somit eine Personifizierung der Schuld an Impotenz, Krankheiten, Seuchen und Unwetter dar.

Der Hexenhammer machte die neue Sekte zu einem teuflischen ,,Geschlecht boshafter, glaubensschwacher und geiler Weiber".
Es begann eine systematische Hexenverfolgung, die in den Jahren 1560 bis 1640 ihren Höhepunkt erlebte.

Obwohl vereinzelt Kritik geübt wurde, fanden der Malleus Maleficarum und andere ähnliche Werke durch die Glaubenskämpfe und wirtschaftliche Krisen mehr Anklang, als zu erwarten gewesen wäre.

Die Anklage

Oft wurde eine Anklage einfach aus Neid, Hass, Willkür oder wegen Umweltkatastrophen erhoben. Folgende Merkmale und Verhaltensweisen wurden zu den Indizien gezählt:

1. Mangelnder sowie häufiger Kirchenbesuch
2. Sicheres Auftreten gleichsam als augenfällige Verteidigung
3. Aufenthalt auf einem Felde vor einem Unwetter
4. Kräutersuche
5. Verwandtschaft oder Freundschaft mit einer bereits verurteilten Hexe
6. Heimatlosigkeit
7. Schlechter Ruf (wenn Kinder oft krank sind, wenn man
Stimmungsschwankungen hat)
8. ,,Hexenhaftes" Aussehen
9. Hohes Alter
10. Hexenmale: Unempfindliche Körperstelle (Stigma diabolicum) als Zeichen der Teufelsverbundenheit
11. Tränenlosigkeit
12. Geringes Körpergewicht: Dies führte zu der Vorstellung, dass Hexen nicht untergehen können

Die drei zuletzt angeführten Hexenmerkmale bildeten die eigentlichen Indizien bei einem Hexenprozess. Wenn man all diese Punkte betrachtet, sieht man, dass eigentlich alles ein Grund für eine Anklage sein könnte (z.b. Punkt 1).
Im politischen Bereich wurden Hexenverfolgungen als Disziplinierungsmittel angewandt, was das Anwachsen der Verfolgungen zu Beginn des Absolutismus zeigt.

Hexen wurden wegen Meleficium, Teufelspakt, Satanskult, Sabbatbesuch, Hexenflug und Tierverwandlung angeklagt.
Obwohl die Richter den Angeklagten falsche Versprechungen machten (Freispruch, kein Todesurteil..), mussten sie das Geständnis meist durch Folter erpressen, da den Delinquenten allseits bekannt war, dass es sich hierbei nur um eine leichtere Art handelte, um zu einem ,,guten" Geständnis zu kommen.
Später wurden diese erzwungenen Geständnisse meist durch Suggestivfragen vereinheitlicht.

Methoden zur Feststellung der Schuldindiz

Um das Hexenmal, das die Besiegelung des Paktes mit dem Teufel darstellte, zu finden, wendete man die sogenannte Nadelprobe an. Es wurde dabei nach einer Hautstelle gesucht, die sich von der übrigen Haut abhob und wo, trotz des Stiches, kein Blut zum Vorschein kam. Wurde diese Stelle gefunden, war die Angeklagte hilflos verloren.

Diese zur Belustigung des Volkes beitragende Hexenprobe verlief immer zum Nachteil der Frau, da jeder Mensch irgendwo eine solche Stelle aufweist.

Auch die Wasserprobe war zu dieser Zeit , obwohl sie als Gottesurteil seit 1215 verboten war, sehr verbreitet. Man glaubte, dass Hexen ein minimales Körpergewicht hatten, da sie ja durch die Luft fliegen konnten. Daraus folgerten sie, dass die Hexen wegen ihrer Leichtigkeit nicht untergingen. An einen Baumstamm gebunden hatten auch sie wenige Überlebenschancen, da der Tod durch Ertrinken sehr wahrscheinlich war.

Ein ähnliches Verfahren war die Wiegenprobe. Die Angeklagte wurde auf einer Waage gewogen, und wenn sie nicht so schwer war, wie sie geschätzt wurde, war sie überführt. Um dieser Strafe entgehen zu können, gab es in Holland
die Waage von Qudewater, bei der man eine Bescheinigung seines Körpergewichts erstehen konnte. Diese Probe wurde 1773 zum letzten Mal angewandt.

Auch auf die Tränenprobe wurde vereinzelt zurückgegriffen. Die Angeklagte musste hierbei auf Befehl Tränen vergießen, da man glaubte, dass der Teufel den Hexen die Unfähigkeit zu weinen gegeben hatte.

Eine weitere Einrichtung zur Feststellung der Schuld war die Feuerprobe, bei der man ein Stück heißes Eisen einige Schritte weit tragen musste. Gelang dieses, so war die Unschuld klar und bewiesen. Jedoch wurde diese Probe nur selten angewandt, da man die Unschuld nur allzu leicht erbringen konnte.

Weiteres wäre da noch der Kesselfang zu erwähnen. Hierbei musste die Beschuldigte vom Boden eines mit siedendem Wasser gefüllten Kessels einen Eisenring holen, ohne sich zu verletzen.

Man konnte durch diese Verfahren Personen leicht überführen, und so viele Unschuldige auf den Scheiterhaufen bringen.
Solche Proben wurden bis ins 19. Jahrhundert durchgeführt und waren wesentlicher Teil der damaligen Rechtspflege.
Zu diesen Verfahren kamen auch noch die verschiedensten Arten der Folter, die im nächsten Kapitel erklärt und veranschaulicht werden.

Die Folter

Als Vorläufer der Folter kann das Gottesurteil angesehen werden, das vor allem bei Inquisitionsprozessen im 13. Jahrhundert verwendet wurde. Die Methoden der Inquisitoren waren nichts anderes als eine ,,legalisierte Triebentleerung". Wenn das zur Verurteilung notwendige Geständnis erbracht war, versuchte man von der Beschuldigten den Namen der Komplizen zu erfahren. Man glaubte nämlich, dass eine Hexe nie allein zum Sabbat gehe.

Im Ketzer- und Hexenprozess war man ganz allein der Willkür der Richter ausgesetzt. Die Inquisitoren sahen sich als gegen den Unglauben kämpfende Retter der gesamten abendländischen Christenheit.
Die Folter begann schon im Gefängnis, wo der Gefangene in den Stock gelegt wurde. Da er eingeklemmt war, konnte er sich weder rühren und war den Ratten und anderem Ungeziefer wehrlos ausgesetzt.

Bei der weiteren Folter wurden Daumenschrauben angelegt, Körperteile verbrannt, Fußsohlen versengt, Glieder ausgerenkt, Unmengen von Wasser mittels eines Trichters eingeflößt und salzige Speisen ohne Wasser verabreicht.
Auch durch Schlaflosigkeit wurde das gewünschte Ziel erreicht. Ein schreckliches Instrument war die Wippe, bei der man an einem Seil, das an den Händen und Füßen festgemacht war, auf- und niedergezogen wurde. Meistens wurde dabei das Eigengewicht durch angehängte Felsbrocken vergrößert.
Die spanischen Stiefel waren ebenfalls sehr qualvoll, da diese die Beine zerquetschten.

Bei der harten Folterung wurde dann der Bock verwendet. Bei diesem handelt es sich um einen zu einer spitzen Schneide zulaufenden Holzbock, auf den man rittlings gesetzt wurde. Durch sein Eigengewicht schnitt sich die Schneide nun in die entblößten Körperteile.
Wenn die Angeklagte bei der Folter ohnmächtig wurde oder starb, sagte man stets, dass ihr der Teufel geholfen habe, so die Schmerzen zu ertragen.
Wenn sie aber im Gefängnis schwanger wurde, so galt dies als Beweis für die Teufelsbuhlschaft.
Die Folter hatte so ihren ursprünglichen Charakter als Mittel der Reinigung vollkommen verloren.

Die letzte Station war der Tod durch Verbrennen, der schon im Sachsenspiegel als würdige Strafe für Zauberei galt. Meistens wurde den Opfern eine letzte Gnade gewährt. Sie wurden vor der Verbrennung enthauptet oder erdrosselt.
Erst im 18. Jahrhundert wurde dem Hexenwahn durch die Abschaffung der Folter, bei der vor allem Thomasius wirksam war, ein Ende bereitet.

Warum wurden Hexen verbrannt ?

Das Feindbild ,,Hexe" lieferte für die Bevölkerung ein Ventil um ihre Spannungen auszugleichen. Es stillte die verschiedensten Bedürfnisse, die sich aus gesellschaftlichen Missständen, Naturkatastrophen und Epidemien ergaben und ermöglichte das Ausleben zurückgedrängter sexueller und sadistischer Begierden.
Auch die Buchdruckerkunst half bei der Verbreitung des Hexenwahns durch das Drucken von Flugblättern und Broschüren. Mittels ,,Hexenzeitungen" wurde sogar die Sensationsgier der Menschen gestillt.
Hexen wurden verbrannt, also musste es sie geben, denn sonst hätte sich die Gesellschaft tausender Morde schuldig gemacht. Hexen wurden daher weiter verbrannt, denn nur so konnte das Aufkommen von Schuldgefühlen verhindert werden.

Aber die Inquisition war nicht nur in den Europäischen Staaten verbreitet sondern auch in Spanien. Darauf möchte ich allerdings in getrennter weise eingehen weil diese Themen nicht in Direkter Verbindung stehen.

Die Beschäftigung mit dem Verhältnis zwischen der Inquisition und der indianischen Bevölkerung in den spanischen Kolonien ist aus zwei Gründen von Interesse: Zum einen, um zu zeigen, wie versucht wurde, einen frühneuzeitlichen bürokratischen Mechanismus sozialer Kontrolle und Disziplinierung, der sich in seinem Herkunftsland im Sinne seiner Aufgabenstellung durchaus bewährt hatte, unter den völlig andersartigen kulturellen Verhältnissen in der Neuen Welt zu installieren, ob diese Übertragung gelang und welche Modifikationen eventuell im Verlaufe dieses Prozesses vorgenommen wurden, um die Funktion des Apparates zu gewährleisten. Gleichermaßen interessant ist es zu untersuchen, welche Wirkungen die ,,spanische" Inquisition auf die Betroffenen, also die indianische Bevölkerung hatte, nicht zuletzt, um ein größeres Verständnis der heutigen gesellschaftlichen Interaktion ihrer Nachkommen zu erlangen, die immer noch wesentlich von der Geschichte 500jähriger europäischer Kolonialherrschaft bzw. Dominanz (einschließlich der Inquisitionsgeschichte) geprägt ist.

Die Auswahl der verwendeten Literatur entsprang nicht in jedem Fall systematischen Gesichtspunkten, wobei allerdings die Bedeutung der Arbeiten Richard E. Greenleafs zum Thema, insbesondere über die Quellenlage und methodologische Aspekte der Quellenauswertung, unstrittig sein dürfte. Gleiches gilt für den Text von Diego de Landa, der für das 3. Kapitel verwendet wurde - eine Beschäftigung mit ihm ist für jede Arbeit über die frühe Kolonialgeschichte Yucatans nahezu unvermeidlich. Zurückgegriffen wurde auch auf das Nachwort des Herausgebers der deutschen Übersetzung dieses Textes, Carlos Rincón, das sich mit dem Problem kultureller Fremdheit beschäftigt. Bei Perry/Cruz (1991) handelt es sich um eine Sammlung von z.T. kontroversen Aufsätzen, in denen die Rolle der Inquisition im Prozess des Aufeinandertreffens verschiedener Kulturen behandelt wird; aus diesem Band fanden neben der Einleitung der Herausgeberinnen, die ersten beiden (Klor de Alva, Moreno de los Arcos) und der letzte Beitrag (dieser wiederum von Greenleaf) Verwendung, die sich speziell mit der Situation in Mexiko beschäftigen. Clendinnen (1987) ist eine Untersuchung über die Eroberungsgeschichte Yucatans, an der insbesondere die neue Interpretation der Inquisitionsprozesse von 1562 interessant für den Gegenstand dieser Arbeit ist.

Um mögliche Ungenauigkeiten bei der Übersetzung zu kompensieren, werden die verwendeten Zitate aus den englischen Texten jeweils in Fußnoten vollständig im Original wiedergegeben.

ZUM FORSCHUNGSSTAND

Am Ende des 19. Jahrhunderts veröffentlichte ein mexikanischer Protestant namens Carrión eine Sammlung von Aufsätzen über berühmte Indianer, darunter das Porträt eines Fray Martín Durán, der angeblich im 16. Jahrhundert von der Inquisition wegen Häresie zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt wurde. Joaquín García Icazbalceta - ein mexikanischer Historiker - wies nach, dass diese Biographie eine Fälschung war, deren Ziel darin bestand, zu zeigen, dass es damals schon pro-lutherische Indianer gegeben hätte. Wichtig im Sinne des Gegenstandes dieser Arbeit ist eines der grundlegenden Argumente Icazbalceta, mit dem er die Fälschung nachweisen konnte: Indianer fielen nicht unter die Inquisition, sondern unter die Zuständigkeit eines kirchlichen Richters (i.d.R. des Bischofs oder Erzbischofs). Diese Zuständigkeit wurde über eine spezielle Institution, den sogenannten Gerichtshof für Eingeborene [Natives' Court] wahrgenommen.

Die Folge für die Geschichtsschreibung über die Inquisition in den spanischen Kolonien war jedoch zunächst kontraproduktiv: Aus der Nichtzuständigkeit des Heiligen Offiziums für Indianer wurde geschlussfolgert, es hätte keine Sanktionen für Glaubensabweichungen gegenüber der eingeborenen Bevölkerung gegeben. Ein Beispiel für diese weitverbreitete Annahme liefert der angesehene spanische Historiker Guillermo Céspedes del Castillo (1983) in dem Band seiner Historia de España, der sich mit den Kolonien beschäftigt: ... wurde die Inquisition 1571 in den kastilischen Kolonien eingeführt, Gott sei dank!, ohne juristische Befugnisse gegenüber den Indianern. (2) Anhänger dieser These berufen sich auf einen königlichen Erlass zur Einrichtung der Inquisition in Mexiko von 1570, in dem Indianer ausdrücklich von ihrer Rechtsprechung ausgenommen wurden, wegen ihrer Einfalt und fehlender Befähigung und weil viele von ihnen nicht gut im Glauben unterrichtet wurden.
In der Gegenwart hat sich v.a. Richard E. Greenleaf um die Aufdeckung dieses Irrtums verdient gemacht. Bei seinen Forschungen über das Heilige Offiziums in Mexiko stieß er auf die von Icazbalceta erstmals beschriebene Institution, die unter verschiedenen Namen in den Quellen erscheint: Büro (od. Offizium) des Provisors für Eingeborene (kurz: Provisorato), Tribunal für den Glauben der Indianer, Säkulare Inquisition, Vikariat für Indianer, Inquisición Ordinaria.
Diese Institution war für Glaubensfragen der Indianer zuständig und hat eine enorme Zahl von Prozessen geführt. Es handelte sich um eine Parallelstruktur zum Heiligen Offizium, auf der Ebene der Diözesen, die sich zu einer regelrechten Bürokratie entwickelte und nach den gleichen Prinzipien und mit den gleichen Symbolen wie die ,,offizielle" Inquisition vorging, mit einiger Berechtigung also als ,,Inquisition für (oder gegen) Indianer" bezeichnet werden kann.
Eine Folge dieser Doppelstruktur war laut Greenleaf ein ,,juristisches Durcheinander", weil es sich bei den Provisoratos um Institutionen handelte, die Glaubensabweichungen der Indianer auf eine Art und Weise verfolgten, von der sie (die Indianer) formalrechtlich ausgenommen waren. Aus dieser Situation erwuchsen offensichtlich auch zahlreiche Kompetenzstreitigkeiten mit dem Heiligen Offizium, das zwar Nachforschungen auch unter Indianern betreiben durfte, aber eben keine Rechtsprechungsbefugnis ihnen gegenüber hatte.
Daß der Apparat der Provisoratos lange Zeit nicht erkannt bzw. ignoriert wurde, hat wahrscheinlich mit seinem dezentralen Aufbau zu tun und wohl auch damit, dass seine Existenz von der Kirche spätestens im Zuge des Aufkommens und der Durchsetzung aufklärerischer Gesellschaftsvorstellungen bewusst versteckt wurde. Deshalb befindet sich die Forschung in diesem Bereich und die wissenschaftliche Diskussion ihrer Ergebnisse noch relativ am Anfang; die Sichtung der entsprechenden Quellen ist im Gange.

2) DIE INQUISITION FÜR INDIANER UNTER BESONDERER BERÜCK- SICHTIGUNG NEU-SPANIENS (MEXIKOS)

2.1. Politische und soziale Rahmenbedingungen - Die Konquista und ihre Folgen

Die Entdeckung Amerikas durch Christoph Kolumbus für die katholischen Könige im Jahre 1492 erfolgte in einem Augenblick, als die Rekonquista Spaniens abgeschlossen war. Die Eroberung Granadas, des letzten moslemischen Staates auf der iberischen Halbinsel, und die Vertreibung der spanischen Juden im gleichen Jahr markieren den äußeren und inneren Schlusspunkt unter diesen Prozess. Insofern kann die Entdeckung und anschließende Eroberung Amerikas als ,,Glücksfall" für die auf Expansion ausgerichtete spanische Gesellschaft dieser Zeit angesehen werden. Die Rekonquista ging praktisch nahtlos in die Konquista Amerikas über.
Innerhalb weniger Jahrzehnte gelang die Annexion eines Gebietes für die spanische Krone, das sich vom Süden der heutigen USA bis zum heutigen Chile und Argentinien erstreckte, mit Ausnahme des heutigen Brasilien (unter portugiesischer Herrschaft) und verschiedener Enklaven anderer Kolonialmächte. Höhepunkte der Konquista waren die Eroberung des Aztekenreiches im heutigen Zentralmexiko von 1519 - 1522 sowie die zwischen 1532 - 1537 erfolgende Eroberung des Inkastaates im Andengebiet - beides hochintegrierte Gesellschaften mit Millionenbevölkerungen (von denen ein großer Teil in ausgedehnten städtischen Zentren lebte), ausgeprägter sozialer Schichtung und komplexen kulturellen Institutionen.

Neben den relativ schnellen, mit geringen eigenen Kräften erfolgten Zerstörung dieser Staatsgebilde durch die Spanier - die allerdings durch innere Widersprüche und Entwicklungsgrenzen beider Reiche befördert wurde - erstaunt vor allem die Tatsache, dass es in ebenfalls relativ kurzer Zeit gelang, die spanische Kolonialherrschaft zu etablieren und zu stabilisieren, so dass sie die folgenden ca. drei Jahrhunderte überdauerte. Administrativ wurden die Kolonien zunächst in zwei Vizekönigreiche (Neu-Spanien, Peru) und diese wiederum in Audiencias, Provinzen, Städte und Gemeinden gegliedert. Eine wichtige Voraussetzung für die Erlangung der sozialen Kontrolle über die eroberte indianische Bevölkerung sowie zur Stabilisierung der spanischen Herrschaft war zweifelsohne der von Beginn an betriebene Prozess der Christianisierung, auf den im folgenden Abschnitt näher eingegangen wird. Angesichts der bekannten Entwicklung auf der iberischen Halbinsel unter den katholischen Königen und ihren Nachfolgern liegt es nahe zu vermuten, dass die Inquisition im Rahmen des Christianisierungsprozesses bzw. seiner Überwachung in den Kolonien eine bedeutende Rolle spielte.
Die Folgen der Konquista können hier nur kurz angerissen werden: Die Beute und die Tributzahlungen aus den eroberten Gebieten bildeten die wesentliche wirtschaftliche Grundlage für Spaniens Aufstieg zur frühneuzeitlichen Weltmacht im 16. Jahrhundert; erinnert sei hier nur an die sogenannten Silberflotten die alljährlich die - insbesondere in Zentralmexiko und im zentralen Andenraum von der unterworfenen indianischen Bevölkerung in Zwangsarbeit geförderten - Bodenschätze in einem bis dahin nicht gekannten Umfang und Wert nach Spanien transportierten. Die indianische Bevölkerung verlor im Gefolge der Konquista und der Zerschlagung ihrer überregionalen kulturellen Institutionen jede politische Selbständigkeit jenseits der lokalen Ebene. Lediglich in den Gemeinden (Repúblicas de Indios) behielt sie eine gewisse Autonomie unter Führung ihrer traditionellen Eliten (Kaziken), die damit in das System der Kolonialherrschaft eingebunden wurden. Des weiteren führte die Konquista (und die darauffolgenden Jahre bis zum Ende des 16. Jahrhunderts) zu Bevölkerungsverlusten unter den Indianern durch Zwangsarbeit, Hunger und Krankheiten, für die die Bezeichnung ,,demographische Katastrophe" angemessen erscheint. Für Zentralmexiko geht z.b. eine vorsichtige Schätzung von Woodrow Borah und Sherburne F. Cook von einem Bevölkerungsverlust zwischen 1523 und 1605 aus, der weit über 90% liegt - in absoluten Zahlen: von 16,8 Mil auf 1,08 Mil Menschen!

2.2. Ideologische und praktische Probleme der Christianisierung

Die Entdeckung der Neuen Welt warf ein großes theologisches Problem auf: Das Neue Testament sagt, dass die Apostel Jesu in alle Welt gingen, um den Glauben zu verbreiten. Durch die Entdeckung Amerikas tauchte auf einmal ein ganzer Kontinent aus dem Nichts auf, dessen Millionen Einwohner niemals mit dem Christentum in Berührung gekommen waren. Dieser Umstand forderte eine Erklärung.

So gab es etwa die These (und zwar bis ins 19. Jahrhundert hinein), dass ein ,,verlorener Apostel" (St. Thomas) in Amerika gepredigt hatte. Zu ihrer Untermauerung wurde auch auf indianische Mythen zurückgegriffen, z.b. auf den in Mesoamerika weit verbreiteten Mythos über den Kulturheroen Quetzalcoatl, dessen überlieferte Gutherzigkeit Anknüpfungspunkte an das christliche Ideal der Nächstenliebe bot. Die Konsequenz dieser These wäre aber gewesen, dass der gesamte Kontinent später wieder vom Glauben abgefallen war, da es zur Zeit der Konquista ganz offensichtlich keine Christen in der Neuen Welt gab! Eine solche Schlussfolgerung war unter politischem Aspekt höchst unpraktisch; die gesamte indianische Bevölkerung hätte demnach notwendig als glaubensabtrünnig behandelt werden müssen, d.h. auf die durch die Inquisition im Mutterland praktizierte Art und Weise, bspw. gegenüber den Conversos und Moriscos. Ein solches Vorgehen war weder möglich bei der vorgefundenen Millionenbevölkerung, noch erwünscht - nicht zuletzt wegen des Interesses an der ökonomischen Ausbeutung der Ressourcen ebendieser Bevölkerung.
Die offizielle Erklärung ging daher in eine andere Richtung: Die Existenz Amerikas war demnach ein göttliches Mysterium und seine Einwohner (Gentiles) galten als vom Teufel irregeführte Götzenanbeter, die keine Kenntnis vom Christentum hatten und deshalb evangelisiert werden mussten. Die Überzeugung von der Notwendigkeit zur Evangelisierung speiste sich wohl vor allem aus der herrschenden Ideologie eines christlichen Sendungsbewusstseins bei den Spaniern, die auch ein wesentlicher Antrieb für die Rekonquista gewesen war, weniger aus der Überlegung, den Glauben als Instrument der Sozialdisziplinierung zu nutzen, unabhängig davon, dass er dann tatsächlich einen wesentlichen Anteil an genau dieser Funktion im Rahmen des Kolonialsystems übernahm. Das die Indianer ,,Götzenanbeter" waren, diente als eine der grundsätzlichen Rechtfertigungen - in der spanischen Historiographie teilweise noch immer ,,rechtmäßiger Anspruch" genannt - zur Eroberung der Neuen Welt.
Die Anerkennung einer eigenen Religion der Indianer bedeutete aber, dass sie eigentlich nicht unter die kirchliche Rechtsprechung fielen, bzw. deren Zuständigkeit (auch für die gerade konvertierten Indianer) bestritten wurde. Vertreter dieser Auffassung war bspw. der als ,,Freund der Indianer" apostrophierte Dominikanermönch Bartolomé de las Casas, während auf der anderen Seite z.B. der Franziskaner Diego de Landa offensichtlich von der Notwendigkeit eines Glaubensgerichtes für Indianer in Form der Inquisition überzeugt war, wie im 3. Kapitel versucht wird darzustellen. Überlagert wurde dieser Konflikt durch eine zusätzliche Kontroverse darüber, ob man den Indianern eine menschliche Natur zubilligen könne. Dies wurde u.a. von dem Gelehrten Juan Ginés de Sepúlveda verneint, der darüber im Jahre 1550 vor dem Hof in Valladolid eine Disputation mit las Casas führte.
Das Ergebnis dieser Auseinandersetzungen innerhalb der spanischen Elite war ein Kompromiss, der die Interessen der beteiligten Kräfte weitgehend berücksichtigte (natürlich auf Kosten der indianischen Bevölkerung): Die katholische Kirche konnte, indem den Indianern eine missionswürdige Seele zuerkannt wurde, ihren Einfluss in den Kolonien maximal entfalten. Zugleich hinderte das weder die Konquistadoren noch die spanische Krone an der fortgesetzten brutalen Ausbeutung der Eroberten (für deren Beendigung bzw. Milderung ja gerade las Casas eingetreten war). Auf kirchenrechtlichem Gebiet fand dieser Kompromiss seinen formalen Ausdruck in der schon erwähnten Ausnahme der Indianer von der Zuständigkeit der ,,offiziellen" Inquisition bei gleichzeitiger Einrichtung der funktionsgleichen Institution der Provisoratos.

Die praktischen Probleme, die bei der Christianisierung auftraten, waren größer als erwartet: Die Spanier verfügten über keinerlei Kenntnisse bezüglich der indianischen Religionen, im Gegensatz zu den ihnen bekannten (Judentum, Islam), mit denen es schon einen jahrhundertelangen Prozess der Auseinandersetzung gegeben hatte und mit denen das Christentum immerhin den auf gemeinsame Wurzeln zurückgehenden Monotheismus teilte. Hierin unterschieden sich die neuweltlichen Religionen grundsätzlich von den europäisch-mediterranen, verfügten sie doch in der Regel über ein ausgedehntes Pantheon. Unverständlich musste den Spaniern auch die gesamte Kosmologie der Indianer, ihre Auffassungen über Raum und Zeit, die Rolle des Menschen in ihnen sein. In diese z.T. äußerst komplexen indianischen Weltbilder sollte nun der christliche Glaube als wesentliches Element der Organisation einer kolonialen Gesellschaft installiert werden. J. Jorge Klor de Alva beschreibt die Schwierigkeiten, die das mit sich brachte mit Bezug auf Neu-Spanien (Mexiko) wie folgt: Man kann sich kaum ein schwierigeres Projekt vorstellen: politischer und religiöser Widerstand, demographische Verhältnisse, Sprachbarrieren, kulturelle Fremdheit und ausgedehnte geographische Räume standen dem im Wege und die Spanier hatten wenig Präzedenzfälle, denen sie folgen konnten. Weder die Konfrontation mit Häretikern, Glaubensabtrünnigen oder Nicht-Christen zu Hause, noch ihre Erfahrungen mit den segmentären Stammes- und Häuptlingtums- [Chiefdom-] Gesellschaften im karibischen Raum, hatten sie auf die Begegnung mit den Stadtstaatgesellschaften Neu-Spaniens vorbereitet. In Zentralmexiko unterschieden sich die kulturellen, Regulations- und Sicherheitsinteressen deutlich von denen in Spanien; dort [in Spanien, d. Verf.] gab es nicht nur eine Auswahl von effektiven Mechanismen sozialer Kontrolle, die in der Neuen Welt nicht einfach übernommen werden konnten, sondern die ethnische Vielfalt auf der iberischen Halbinsel tendierte eher zu einem Zustand staatsbürgerlicher Einheitlichkeit, als die politische Stabilität und kulturelle Lebensfähigkeit der Gesellschaft herauszufordern, wie es in Mexiko regelmäßig der Fall war.
Über die Ergebnisse der Christianisierung der indianischen Bevölkerung gibt es unterschiedliche Auffassungen. Unübersehbar ist das Element des Synkretismus in ihrer heutigen Religion, d.h. der Verschmelzung von christlichen Formen und Inhalten mit solchen aus den ursprünglichen indianischen Religionen. Die aktuelle Debatte über die Bewertung dessen ist zugleich ein Streit über den Erfolg oder das Scheitern der Christianisierung. Die beiden gegensätzlichen Positionen können hier nur angerissen werden. Die eine besagt, dass das Christentum in seiner synkretistischen Form ein Kompromiss aller Kulturen im kolonialen Mexiko war und zugleich Mechanismus der Akkuiteration und sozialen Kontrolle Spaniens. Die gegensätzliche These vertritt die Auffassung, der Einfluss der christlichen Religion sei minimal geblieben; statt dessen hätten die vorkolonialen Inhalte in christlichen Formen überlebt und die heutige Religion der indigenen Bevölkerung sei demzufolge Ausdruck eines jahrhundertelangen passiven Widerstandes. Im Sinne des Gegenstandes dieser Arbeit besteht ein Interesse an der Problematik, weil mit ihr die Auseinandersetzung über den Erfolg der Inquisition als Herrschaftsmechanismus zusammenhängt, die im folgenden Abschnitt eine Rolle spielt.

2.3. Heiliges Offizium und Provisorato - Die institutionelle Entwicklung der Inquisition

Die Grundlage der Arbeit der Inquisition in der Neuen Welt war eine päpstliche Bulle von 1522 (Expony nobis, Span. Omnímoda), in der die spanischen Prälaten zur Einrichtung einer ,,weltlichen Kirche" in den neuen Gebieten autorisiert wurden, wo es keinen Bischof gab bzw. dieser mehr als 2 Tagesreisen entfernt seinen Sitz hatte. Darin eingeschlossen war das bischöfliche Recht, über alle Erscheinungen von Häresie zu richten.

In der Zeit der unmittelbaren Konquista lag die Überwachung der Glaubensreinheit zunächst in den Händen der Mönchsorden (insbesondere der Franziskaner, aber auch der Dominikaner), später - mit der Einrichtung von Diözesen - im Aufgabenbereich der Bischöfe. Greenleaf nennt diese Phase, die er zwischen 1522 und 1571 datiert, ,,Primitive Inquisition". Gemeint ist offenbar, dass es noch keinen bürokratisch organisierten Apparat der Inquisition gab, wie er sich zu dieser Zeit in Spanien selbst entwickelte.
Der erste Prozess dieser ,,primitiven Inquisition" fand schon 1522 gegen einen indianischen Führer in Tlaxcala statt; die Anklage lautete auf Konkubinat. Im Jahre 1539 fand ein Prozess gegen Don Carlos Ometochtzin, den indianischen Anführer des früheren Stadtstaates Texcoco, statt, den der erste Erzbischof Mexikos, Juan de Zumárraga, führte, und der für den Delinquenten in einer inquisitionstypischen öffentlichen Zeremonie auf dem Scheiterhaufen endete. Dieser aufsehenerregende Prozess führte zu einer Intervention der spanischen Krone, die Zumárraga einen Verweis wegen seines Vorgehens erteilte, was zweifellos die Kräfte innerhalb der spanischen Elite stärkte, die für die Nichtzuständigkeit der Inquisition gegenüber den Indianern eintraten. Trotzdem wurden auch in den folgenden Jahren Inquisitions-Prozesse gegen Indianer geführt, darunter die wegen ihres Massencharakters spektakulären in Yucatán, die im nächsten Kapitel behandelt werden.
Im Jahre 1571 erfolgte die Einrichtung eines Tribunals des Heiligen Offiziums der Inquisition für Neu-Spanien, mit der bereits erwähnten Regelung, die Indianer betreffend. Die ,,offizielle" Inquisition verfolgte deshalb nur Glaubensdelikte der anderen ethnischen Gruppen innerhalb der Kolonialgesellschaft, darunter bezeichnenderweise in besonderem Maße Juden bzw. Krypton-Juden. Auf die Entwicklung dieser Institution kann hier nicht näher eingegangen werden, erwähnt sei nur, dass Greenleaf sie in zwei weitere Phasen unterteilt, und zwar von 1571 bis 1700 sowie unter der Bourbonendynastie von 1700 bis 1820.

Die für Glaubensangelegenheiten der Indianer zuständige Form der Inquisition (die Provisoratos in den Diözesen) begann sich wahrscheinlich schon vor der offiziellen Trennung aus der Praxis in der Phase der ,,primitiven Inquisition" heraus zu entwickeln und erhielt durch den königlichen Erlass quasi ihre formale Berechtigung. Allerdings scheint es kein Dokument zu geben, in dem ihre Einrichtung ausdrücklich angeordnet wird. Aktivitäten der Provisoratos lassen sich, regional unterschiedlich, bis 1819 nachweisen.

An dieser Stelle soll die kurze Darstellung einer Kontroverse über die möglichen Gründe der organisatorischen Trennung der Inquisition in den spanischen Kolonien und über die Bewertung dieser Tatsache folgen : Klor de Alva kommt zu dem Schluss, dass die Inquisition als Herrschaftsinstrument gegenüber der indianischen Bevölkerung versagt hatte (was seinen formalrechtlichen Ausdruck in dem königlichen Erlass von 1570 fand) und durch andere, effektivere Herrschaftstechniken, insbesondere die von ihm so genannte Bußdisziplin [penitential discipline], die sich v.a. über die Institution der Beichte vermittelte, ersetzt wurde.

Moreno de los Arcos dagegen bezeichnet die Inquisition in ihrer, sich den Verhältnissen in der Neuen Welt anpassenden Form, als wichtiges Instrument der juristischen und kirchlichen Kontrolle über die Indianer. Unterstützt wird er in dieser Auffassung von Greenleaf, der auf Grund der äußerst unterschiedlichen Situation in den einzelnen Regionen Neu-Spaniens die Notwendigkeit der Dezentralisierung des Inquisitionsapparates konstatiert, die auch von der spanischen Kolonialmacht erkannt wurde, ohne dass damit eine wesentliche Veränderung der Aufgabenstellung dieser Institution verbunden war. Mit Bezug auf den königlichen Erlass zur Einrichtung des Heiligen Offiziums in Mexiko schreibt er: Zur gleichen Zeit entzog der König dem Tribunal die Rechtsprechung über die Indianer mit der Überlegung, dass die Bischöfe besser mit den Übertretungen der Eingeborenen vertraut waren. Die Funktion der Inquisition wurde einem General-Vikar oder -Provisor übertragen und das mexikanische Provisorato entwickelte sich zu einer ausgedehnten Bürokratie zur Disziplinierung der Indianer.
Kennzeichnend für beide Thesen ist, dass sie den humanistischen Auffassungen innerhalb der spanischen Elite, wie sie von las Casas vertreten wurden, nur einen geringen Einfluss auf die von ihnen unterschiedlich interpretierte Entwicklung zubilligen. Im Mittelpunkt der, wie auch immer zu bewertenden, Aktionen der Kolonialmacht bezüglich der Inquisition standen vielmehr unmittelbar mit der Herrschaftsstabilisierung im Zusammenhang stehende Interessen.

3) DIE INQUISITION IN YUCATAN IM JAHRE 1562

3.1. Zur historisch-geographischen Einordnung

Yucatán ist eine große Halbinsel die fast genau in Süd-Nord-Richtung aus der mittelamerikanischen Landbrücke herausragt und somit einen Teil der Grenze zwischen dem Golf von Mexiko und dem Karibischen Meer bildet. Es handelt sich um ein tropisches Tiefland mit überwiegend feucht-heißem Klima und im Jahresrhythmus schwankender Niederschlagsverteilung.

Die Bevölkerung der Halbinsel gehörte zur Zeit der Konquista (und gehört noch heute überwiegend) der Maya-Sprachgruppe an. Die Maya waren Träger einer alten mesonamerikanischen Kultur, die ökonomisch auf einer intensiven Landwirtschaft (v.a. Mais, Baumwolle, Kakao) und ausgedehntem Fernhandel beruhte und die eine komplexe Kosmologie, ein auf genauen astronomischen Beobachtungen beruhendes Kalendersystem, die entwickelste altamerikanische Schrift sowie - zumindest in ihrer klassischen Periode - eine imposante Architektur hervorgebracht hatte. Als die Spanier nach Yucatán kamen, lebte die Maya-Bevölkerung in ca. 20 voneinander unabhängigen und teilweise miteinander verfeindeten Staatsgebilden (Provinzen), z.t. in städtischen Siedlungen.
Die Eroberung Yucatans war, im Gegensatz zur raschen Niederwerfung des Aztekenreiches in Zentralmexiko, ein relativ langfristiger Prozess. Die Spanier benötigten etwa 20 Jahre und mehrere militärische Expeditionen, um die Kontrolle über die Halbinsel zu erlangen, und diese wurde durch einen großen Aufstand von 1546/47 noch einmal nachdrücklich in Frage gestellt. Erst danach kann man von der Etablierung der spanischen Kolonialherrschaft sprechen, wobei zu beachten ist, dass es während der gesamten Kolonialzeit große Gebiete tropischen Urwaldes gab, die sich der spanischen Kontrolle entzogen und als Rückzugsterritorien für einen erheblichen Teil der Maya-Bevölkerung dienten, in die immer wieder Fluchtbewegungen vor allzu großen Belastungen durch die spanische Herrschaft erfolgten.

3.2. Die Spanier in Yucatán - Interessenkonflikte (14)

Nach Abschluss der Konquista wurde Yucatán als Provinz administrativ einem Gouverneur [alcalde mayor] unterstellt, z.Z. der nachfolgend geschilderten Ereignisse war dies Don Diego Quijada. Kennzeichnend für die demographische Situation war der äußerst kleine spanische Bevölkerungsanteil, der sich zudem noch in wenigen Städten konzentrierte. Geschuldet war diese, im Vergleich zu anderen Regionen, geringe Präsenz der Kolonialherren v.a. zwei Faktoren: Zum einem den, für Europäer, sehr belastenden klimatischen Bedingungen; zum anderen, wesentlicheren, aber der Tatsache, dass Yucatán kaum über ausbeutbare Bodenschätze verfügt und damit die Aussichten auf schnellen Reichtum für eine größere Zahl von Eroberern nicht gegeben waren. Die einzige nutzbare Ressource der Halbinsel war die, vorwiegend in der Landwirtschaft eingesetzte, Arbeitskraft der einheimischen Bevölkerung. Das grundlegende sozial-ökonomische System war, wie überall im spanischen Kolonialreich, die Encomienda. Für Yucatán bedeutete dies, dass ein ,,verdienter" Spanier die Aufsicht über eine bestimmte Gruppe von Einheimischen erhielt, mit der ideologischen Begründung, sie im Christentum zu unterweisen. Dafür war es dem Encomendero gestattet, einen Teil der Tribute (größtenteils in Form landwirtschaftlicher Produkte), die er bei ,,seinen" Indianern im Auftrag der Krone einsammelte, für sich zu behalten sowie in gewissem Umfang ihre Zwangsarbeitsdienste (entweder in seinem Haushalt oder auf seinen eigenen Feldern) in Anspruch zu nehmen. Es ist anzunehmen, dass das Hauptinteresse der Encomendero nicht so sehr in der Glaubensunterweisung ihrer ,,Schützlinge", als vielmehr in der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft lag. Der Erhalt dieser Quelle ihres Wohlstandes gebot daher, den Indianern wenigstens einen minimalen Schutz vor allzu großen Zumutungen, von welcher Seite auch immer, zu gewähren.

Die geistliche Macht in Yucatán wurde im Jahre 1562 durch den Franziskaner-Orden repräsentiert. Eine relativ kleine Anzahl von Mönchen unterhielt 12 Klöster und besuchte regelmäßig die indianischen Ortschaften, um den gerade erst übernommenen christlichen Glauben ihrer Bewohner zu festigen, mehr als 200 Dörfer hatten schon ihre eigene Kirche, ihre Schule und von den Missionaren ausgebildete (indianische) Schulmeister. (15) Provinzial des Ordens, und damit höchste geistliche Autorität in Yucatán, war Fray Diego de Landa.(16) Für die Franziskaner gab es zu dieser Zeit mindestens zwei Felder divergierender Interessen mit anderen Sektoren der Kolonialelite: Da war zunächst ein schon länger schwelender Konflikt mit den Encomenderos, denen die Mönche, aus den oben angedeuteten Gründen sicher nicht ganz zu unrecht, vorwerfen konnten, nicht sehr eifrig an der Festigung des Glaubens unter den Indianern zu wirken. Möglich ist, dass sie daraus die Schlussfolgerung zogen, die einzige kompetente Kraft in diesem Bereich zu sein und jede Einflussnahme von weltlicher Seite als Einmischung in ihre ureigensten Angelegenheiten ansahen. (17) Ein zweites Spannungsfeld war innerkirchlicher Art. Für die Provinzen Yucatán und Tabasco war vor kurzem eine Diözese eingerichtet worden und der neue Bischof, Francisco de Toral, sollte demnächst in Yucatán eintreffen. Es scheint, dass die Franziskaner ungeachtet der bevorstehenden offiziellen Übergabe der kirchlichen Macht aus den Händen des Ordens in die des Bischofsamtes, ihren traditionellen Einfluss in größtmöglichem Umfang sichern wollten. (18) Daher erscheint es auch plausibel, dass sie entweder ein Interesse daran hatten, die von ihnen betreuten Gemeinden frei von jeder Glaubensabweichung zu präsentieren oder - in noch stärkerer Interpretation - zu verdeutlichen, dass sie willens und in der Lage waren, gegen jegliche Form von Häresie mit aller Härte vorzugehen.
In dieser Situation stießen im Mai 1562 zwei junge Indianer bei der Jagd auf eine Grube, in der sie Idole (Götzenbilder) und menschliche Schädel fanden. Mit der Meldung ihres Fundes an den örtlichen Franziskaner setzten sie einen Prozess in Gang, dessen eigentliche Ursache wahrscheinlich nicht so sehr die tatsächliche Verbreitung alter religiöser Praktiken unter den Maya, sondern vielmehr innerspanische Interessenkonflikte waren, die nunmehr auf Kosten der indianischen Bevölkerung ausgetragen wurden. In seinem weiteren Verlauf entwickelte dieser Prozess eine Eigendynamik, die wiederum erst durch die vorläufige Lösung der genannten Konflikte zugunsten des Bischofs und der Encomenderos (und bezeichnenderweise nicht durch ein Aufbegehren der bedrängten Indianer) gestoppt wurde.

3.3. Der Sommer 1562 in Yucatán

Unmittelbar nach der Meldung des Fundes wurden etwa 40 Indianer, die in der Nähe des Fundortes wohnten, verhaftet, ins Klostergefängnis gesteckt und befragt. Sie gestanden freiwillig, dass sie die Götzen angebetet hatten, um Regen, gute Ernten und reiche Jagdbeute zu bekommen und das außer ihnen noch viele andere Leute aus der Gegend gleiches taten. Die Freiwilligkeit, mit der die Aussagen gemacht wurden, verweist auf das im Abschnitt 2.2. angerissene Problem, vor dem die katholischen Missionare standen: Der christliche Gott - der offensichtlich große Kräfte hatte, da die Spanier unter seiner Fahne den Sieg über die Maya errangen - wurde zwar in den Götterhimmel aufgenommen (wahrscheinlich sogar an herausragender Stelle), ohne jedoch der einzige Gott zu werden: Für spezielle ,,Aufgaben" waren nach wie vor die entsprechenden alten Götter ,,zuständig", die deshalb weiterhin angebetet wurden - die Idee des Monotheismus war den Maya völlig fremd.

Die Franziskaner waren umso bestürzter über diese Geständnisse, als es sich um das Kerngebiet ihrer nunmehr 17-jährigen Missionstätigkeit handelte. Der örtliche Franziskanerchef reagierte mit außergewöhnlicher Härte: die gefangenen Indianer wurden gefoltert (mittels des ,,Flaschenzuges" an den Armen aufgehängt, ausgepeitscht, mit heißem Wachs beträufelt), um weitere Geständnisse aus ihnen herauszupressen. Zu diesem Zeitpunkt handelte es sich um eine völlig illegale Aktion, da die Inquisitionsgerichtsbarkeit ausschließlich bei Diego de Landa, als höchstem Geistlichen der Provinz lag.
Dieser zog seine Untergebenen jedoch nicht zur Verantwortung, sondern schaltete sich selbst in das Geschehen ein. Mit der Zusage von Unterstützung seitens des Gouverneurs sowie autorisiert durch das päpstliche Omnímoda setzte er ein formelles Inquisitionsgericht ein. In den folgenden 3 Monaten wurden 4500 (!) Indianer wegen Götzenanbetung verhört und gefoltert, 158 starben dabei, 13 nahmen sich das Leben (von 18 weiteren, die verschwanden, nimmt man dasselbe an), bedeutend mehr behielten bleibende Schäden an den Schultermuskeln und Händen. Spanische Zeugen (i.d.R. Encom






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