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Soziale Diskriminierung von Auslandern


Soziale Diskriminierung von Ausländern


1. Begriffsdefinitionen








 

1.1 Definition des Begriffs 'Diskriminierung'





 

Diskriminierung (lat. Discriminatio: Scheidung): Ausscheiden eines

einzelnen oder einer Gruppe aus einer sozialen Gemeinschaft durch

Verdächtigungen/Stigmatisierungen; politisch wird die Diskriminie-

rungen von totalitären Systemen zur Bekämpfung namentlich inner-

politischer Gegner angewandt, wobei verschiedenste Motive als

Rechtfertigung angeführt werden (z.B. Rassenzugehörigkeit im Natio-

nalsozialismus; Zugehörigkeit zur Bourgeoisie im Kommunismus);

in der Handelspolitik vertragswidriges Verhalten eines Staates

durch ungerechtfertigte und benachteiligende Behandlung gegen-

über einem anderen Land.[1]


 





 





1.2 Definition des Begriffs 'Randgruppe'






 

Eine Teilgruppe innerhalb der Gesamtgesellschaft, die sich auf                                                                      

Grund bestimmter



 





 



politischer


 



ethnischer


 



konfessioneller



sprachlicher



rassistischer



kultureller


 



sozialer


 





 

Merkmale von der herrschenden Mehrheit und den von ihr als gültig angesehenen Werten, Normen und



Eigenschaften unterscheidet.

Die Randgruppe ist häufig als Fremdgruppe sozialen Vorurteilen und Diskriminierungen

('Sündenbockfunktion') von Seiten der sozialen Majorität ausgesetzt.[2]



 




 





 






 









1.3 Definition des Begriffs 'Ausländer"


 





 

Ausländer: Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art.116, Abs.1 GG ist.

(vgl.: §1 Abs.2 Ausländergesetz) [3]






 

Deutscher:   Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist vorbehaltlich

anderweitiger gesetzlicher Regelungen, wer die deutsche

Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertrie-

bener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehe-

gatten oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen

Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937

Aufnahme gefunden hat (Art.116 Abs.1 GG).





 

Unserer Ansicht nach ist zum besseren Verständnis Folgendes festzustellen:

In Deutschland ist eine Komplexe, für den einzelnen Bürger oftmals

nur noch schwer durchschaubare Zuwanderungssituation entstanden.

Angehörige eines hier weitgehend unbekannten Kulturkreises treffen

auf einheimische Deutsche und 'einheimische' Ausländer, die seit

geraumer Zeit im Bundesgebiet leben; es kommen somit Fremde aus

dem Ausland, die als 'Deutsche unter Deutschen' hier leben wollen.





 

Die Wanderungsbewegung innerhalb Deutschlands und über die

Grenzen lösten bei vielen Bürgern Unsicherheit und Irritation aus.

Sie ließen Gefühle von Bedrohung und eine diffuse Angst aufkommen.

Zunehmend wird dabei nicht mehr differenziert zwischen den nach

Wanderungsgründen und Rechtsstatus unterschiedlichen Einzel-

gruppen: ehemals angeworbene ausländische Arbeitnehmer, Asyl-

bewerber, Illegale, Aussiedler, Armuts-, Kriegs- und Bürgerkriegsflücht-

linge. In der öffentlichen Wahrnehmung verschmelzen sie zu der

Gesamtheit ' Ausländer '.


 

Dazu möchten wir darstellen:


 

Ein friedliches Zusammenleben mit Ausländern setzt eine Ausein-

Andersetzung mit ihrer Lebenssituation, ihrer Kultur und Wertewelt

voraus. Erst wenn die Einheimischen wissen, wer die 'Ausländer'

sind, warum sie nach Deutschland kamen, wie sie hier und in der

Heimat leben, können sie die von ihnen geforderten Anpassungs-

beiträge und die eigenen Anpassungsleistungen definieren.[5]





 






 




1.4 Definition des Begriffs 'Neonazis'








Als Neonazis gelten jene zumeist männliche Aktivisten des

Rechtsextremen Spektrums, die sich offen in die Tradition des

Nationalsozialismus stellen.



Rekurriert wird in den wichtigen Strömungen auf das Leitbild des

Politischen Soldaten in der Tradition der SA.


Dieses ist der militante Teil einer sich formierenden sozialen

Bewegung.





Die Neonazi-Szene erschöpft sich nicht in dumpfer Gewalt.

In einer verwalteten, normierten Welt verstehen sich die Neo-

nazis als marodierende Outlaws;



ihr Gradmesser für das Gelingen ihrer Politik ist die Reaktion

der feindlichen Umwelt.




Neonazis nutzen geschickt die Schwachstellen der politischen

Kultur.





Neben dem 'marschierenden' Teil der Neonazi-Szene gehören

diverse kulturelle Netzwerke zu diesem Teil des Rechtsextremis-

mus.





Zum Bereich des Neonazismus zählt auch ein aggressiv werdender

Geschichtsrevisionismus, der in Nadelstreifen daherkommt und von

dem die Verbrechen des NS-Regimes geleugnet werden.

Die politische und die sozialwissenschaftliche Bedeutung der Neo-

nazis besteht in ihrer lange unterschätzten Provokationskompetenz

der demokratischen Öffentlichkeit und des Staates.

Es sei darauf verwiesen, daß es strenggenommen keine systema-

tische sozialwissenschaftlichen Erforschungen des Neonazismus

gibt.[6]













2. Situationsbescheibung







2.1 Arbeitende Gäste?









Die Situation in Deutschland wird im Hinblick auf die                                                   

ausländische Bevölkerung im wesentlichen von folgenden

Fakten geprägt, aus denen sich auch bestimmte


Entwicklungen ergeben:









a) Trotz anhaltend hoher Arbeitslosigkeit ist ein Teil der

ausländischen Arbeitnehmer infolge des strukturellen

Ungleichgewichts auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht

entbehrlich.




b) Dies bedeutet, daß - in Verbindung mit der bereits heute

erreichten hohen Verweildauer der Mehrheit der auslän-

dischen Bevölkerung - die Daueranwesenheit eines Teiles

der ehemaligen 'Gäste' in der Ausländerpolitik wird


anerkannt werden müssen.











2.2 Integrationsbemühungen








Die Eingliederung des arbeitenden Teiles der ausländischen

Bevölkerung in das Arbeits- und Berufsleben kann als weit-

gehend gelungen bezeichnet werden. Die in der Ausländer-

politik angestrebte Integration wird daher konzentriert auf :






a) Die weitere Eingliederung der arbeitswilligen Ausländer in

das Beschäftigungssystem. Hierzu zählen insbesondere

Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Schul- und Aus-

bildungssituation der ausländischen Kinder und Jugend-

lichen;





b) die Eingliederung des bleibwilligen Teils der ausländischen

Bevölkerung in die deutsche Gesellschaftsordnung. Als Vor-

aussetzung dafür wird der weitere Zuzug von Ausländern in

sozial verantwortlicher Weise gesteuert werden (Beibehal-

tung des Anwerbestopps, strenge Prüfung von Asylanträgen

und das Vorgehen gegen Illegale), um Aufnahmebereitschaft

und -fähigkeit der deutschen Bevölkerung zu stärken und die

erkennbaren ethnischen Gruppenkonflikte nicht zu verschärfen.




2.3 Rückkehrbereitschaft










Die Rückkehrbereitschaft des rückkehrwilligen Teils der aus-

ländischen Bevölkerung hängt wesentlich von der wirtschaftlichen

Entwicklung in ihren Herkunftsländern ab. Eine aktive Entwick-

Lungshilfepolitik für die Herkunftsländer wird daher auf Dauer

unverzichtbar. Diese kann aber erst langfristig Wirkung zeigen;

mittelfristig werden Arbeitsaufnahme und Aufenthalt in Deutsch-

land eine attraktive Alternative bleiben. [9]












2.4 Selektion









Deutschland wird auch in Zukunft einem starken Wanderungs-

druck aus wirtschaftlich unterentwickelten Regionen der Dritten

Welt unterliegen. Angesichts dieser größeren Migration verspricht

eine Ausländerpolitik auf nationaler Ebene keine durchgreifende

Wirkung. Es ist dringend erforderlich, die Ausländerpolitik inner-

halb der Europäischen Gemeinschaft zu harmonisieren und sie

an die Außengrenzen der EG zu verlegen. Das setzt eine Verein-

heitlichung von Visaabstimmungen und Kontrollverfahren voraus.[10]












2.5 Integrationspolitik










Die Integrationspolitik wird infolge der zahlenmäßigen Dominanz

türkischer Staatsangehöriger weiterhin besonders auf diese

Personnengruppe gerichtet sein müssen. Die Deutschen müssen

sich darauf einrichten, daß unter ihnen eine abgegrenzte,

religiös-nationale Gruppe lebt, die sich der Übernahme der

deutschen Kultur nachhaltig wiedersetzt. Zur Bewahrung ihrer

Identität und durch den Rückzug in den Islam versuchen besonders

türkische Staatsangehörige jene Selbstachtung und Selbstverwirk-

lichung zu finden und seelenlos empfundene Umwelt vielfach

versagt wird. Teile der ausländischen Bevölkerung werden so

auch weiterhin im Spannungsfeld von Integration und Rückkehr-

absichten bleiben und die Angebote zur Integration im Sinne

einer Assimilation ausschlagen.[11]









2.6 Staatsangehörigkeit











Das Angebot zur Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit

stößt auch unter den Bleibewilligen auf eine geringe Resonanz

aus Angst, mit dem Wechsel der Staatsangehörigkeit die eigene

nationale und kulturelle Identität zu verlieren. Die Einbürgerung

vermag die Probleme des Zusammenlebens von Deutschen und

Ausländern fremdländischer Herkunft auch nur partiell und lang-

fristig zu lösen.[12]













2.7 Altersgefälle











Weiterhin besondere Aufmerksamkeit verdient die hier heran-

wachsende, zahlenmäßig starke zweite und dritte Ausländer-

generation mit ihren noch vorhandenen Bildungs- und Soziali-

sierungsproblemen. Denn diese Kinder und Jugendlichen wachsen

zwischen den Nationen auf. Wenn ihre Eingliederung in das

deutsche Bildungs- und Beschäftigungssystem nicht gelingt, fehlt

ihnen eine tragfähige Lebensperspektive. Die ausländische Bevöl-

kerung wird älter. Es kann angenommen werden, daß von den

ausländischen Alteren mit langer Aufenthaltsdauer in Deutschland

ein großer Teil hier bleiben wird. Über die Lebenssituation älterer

Ausländer in Deutschland ist wenig bekannt, und sie wird sich

auch sehr differenziert darstellen. In Einrichtungen und Verbänden

der Altenhilfe gibt es kaum Erfahrungen mit diesen Bevölkerungs-

gruppen. Die Altenhilfe wird sich hier auf eine neue Aufgabe ein-

zustellen haben. [13]











2.8 Ausblick











Die deutsche Asylpraxis ist zu einem de-facto-Einwanderungs-

recht geworden. Asyl in Deutschland kann nur den wirklich

politisch Verfolgten vorbehalten bleiben. Gegenüber denjenigen

Ausländern, die auf Dauer in Deutschland bleiben wollen, soll

nach Auffassung aller gesellschaftlich relevanter Gruppen in

Deutschland eine aktive Integrationspolitik betrieben werden.

Ziel der Integrationspolitik soll sein, das Hineinwachsen der

Ausländer und ihrer Familien in die gesellschaftlichen und kultu-

rellen Gegebenheiten unseres Landes zu erreichen. Wie weit

diese Eingliederung geht und wie groß die Aufgabe der eigenen

kulturellen Identität sein soll, darüber gehen die Meinungen aus-

einander. Erkennbar ist, daß eine staatliche Integrationspolitik

außer Arbeitsmarktpolitik auch Bereiche der Familien-, Sozial-,

Wohnungsbau-, Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik wird ent-

halten müssen.




 











Ausländerzahlen und Gründe für ihre Entwicklung



"Wirtschaftswunder in der BRD 1950-70


arbeitsintensive Bereiche wurden ausgeweitet


Kapitalinvestitionen ausländischer Unternehmen in bis dato unbekanntem Ausmaß


Produktionserweiterungen


Das führte zu einem Wachstum des Bruttosozialproduktes


1951-56 real um 9,5% Jahresdurschnitt


1956-60 real um 6,6% Jahresdurchschnitt


das steigende Angebot an Arbeitsplätzen konnte nicht gedeckt werden


1955 wurde die Bundeswehr aufgebaut; dadurch entfielen fortan jährlich etwa 500.000 Arbeitskräfte


die Ausbildungsdauer wurde verlängert


Verkürzung der Arbeitszeit


geburtenschwache Nachkriegsjahrgänge kamen in arbeitsfähiges Alter


1961 - Bau der Berliner Mauer; Ende des Flüchtlingsstroms aus der DDR (seit Kriegsende etwa 13.800.000 Menschen, größtenteils Arbeiter und Akademiker)


Folge daraus: der Produktionsfaktor Arbeit wird zur Mangelware


Die Zahl der einheimischen Erwerbstätigen sinkt von 1960-1972 um 2,3 Millionen


1960 übersteigt die Zahl der offenen Stellen die Zahl der Arbeitslosen


Maßnahmen: es wurden Arbeitskräfte durch Kapitalinvestitionen wie Maschinen ersetzt, jedoch nicht, und darin besteht heute einige Kritik, nicht in ausreichendem Maße -

Es hätte in arbeitssparende Maßnahmen investiert werden sollen


die Situation war bereits vorher abzusehen, und so schloß die Bundesregierung Abkommen über Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften mit folgenden Ländern ab

Italien             1955 Marokko 1963

Spanien           1960 Portugal 1964

Griechenland  1960 Tunesien 1965

Türkei             1961 Jugoslawien 1968


vermittelndes Organ war die Bundesanstalt für Arbeit


sie war nach §2 des Arbeitsförderungsgesetzes dafür verantwortlich, dass der Bedarf an Arbeitsplätzen stets gedeckt ist


die deutsche Gesellschaft nahm die ausländischen Gastarbeiter "herzlich und widerspruchslos" auf


dies Allerdings in der Annahme, dass dies der Überbrückung einer kurzfristigen Notsituation diene


die Zahlen haben sich bis heute nicht wesentlich verändert, was Bestandteil diverser Parteiprogramme ist


die Rezession und die Ölpreiskrise führten Anfang der 70er Jahre zu einer Gefährdung vieler Arbeitsplätze in Deutschland


daher beschloss die Bundesregierung im November 1973 den "Anwerbestop"


trotz dessen nahm die Zahl der Ausländer in der BRD weiter zu:

1973 2.600.000 ausländische Arbeitnehmer (Klimax)

1974 1.800.000 nachgereiste Familenangehörige


Einzeleinreise zwecks Arbeitsaufnahme wurde untersagt

4. Rechtslage







 

4.1 Aufenthalt in der BRD









 



Rechtsgrundlage für Einreise und Aufenthalt ausländischer

Arbeitnehmer ist das Ausländergesetz. Es wurde 1990 umfassend

neu geordnet; diese Neufassung ist seit dem 1.Januar 1991 in

Kraft. Das neue Ausländerrecht hält an der Absicht fest, den

Zuzug von Ausländern aus nicht-EG-Staaten zu begrenzen und

die Integration der auf Dauer bleibewilligen, legal zugewanderten

Ausländer aufenthaltsrechtlich zu fördern.



 

Für die Einreise und den Aufenthalt bedürfen Ausländer grund-

sätzlich einer Gehnemigung. Auf deren Erteilung besteht kein

genereller Rechtsanspruch, sie liegt im Ermessen der Verwaltungs-

behörden. Allerdings gibt das neue Ausländerrecht in einer Reihe

von Fällen erstmals klare gesetzliche Ansprüche auf Erteilung

einer Aufenthaltsgenehmigung. Damit wird der bisher bestehende

Ermessensspielraum der Ausländerbehörden in vielen Bereichen

Eingeschränkt: Erfüllt der Ausländer in diesen Fällen die Anfor-

derungen des Gesetzes, dann ist die Behörde verpflichtet, auf

Antrag die Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. Bei Kurzauf-

enthalten bis zu drei Monaten ohne Erwerbstätigkeit brauchen

Angehörige der meisten fremden Staaten keine keine Aufenthalts-

Genehmigung, wenn sie im Besitz eines gültigen Reiseausweises


sind. Angehörige aus Mitgliedstaaten der EG erhalten eine

besondere EG- Aufenthaltserlaubnis.








Unter dem Oberbegriff Aufenthaltsgenehmigung fallen vier

Unterschiedliche Aufenthaltsrechte, nämlich die







Aufenthaltserlaubnis









Aufenthaltsberechtigung









Aufenthaltsbewilligung









Aufenthaltsbefugnis.[14]









Unterscheidungskriterien dabei sind Grund und Zweck des Auf-

enthalts sowie das Maß, in dem sich der Aufenthalt des Ausländers

in Deutschland verfestigt hat.








Die Aufenthaltserlaubnis ist der allgemeine, an keinen Aufent-

haltszweck gebundene Titel. Sie kann befristet erteit werden mit

der Möglichkeit der Verlängerung und auch räumlichen Beschrän-

kungen unterliegen. Bei erstmaliger Einreise nach Deutschland

wird sie zunächst nur befristet erteilt und ist in der Regel als

Visum zu beantragen.




Die Aufenthaltserlaubnis wird unbefristet verlängert, wenn der

Ausländer





~ seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis hat,


~ die erforderliche Arbeitserlaubnis besitzt,


~ sich auf einfacher Art in deutscher Sprache


mündlich verständigen kann,



~ über ausreichenden Wohnraum für sich und


seine Familie verfügt und



~ kein Ausweisungsgrund gegen ihn vorliegt.







Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so besteht ein Rechtsanspruch

Auf die unbefristete Verlängerung.












Bei nicht erwärbstätigen Ausländern muß der Lebenunterhalt


 

gesichert sein. Bezug von Sozialhilfe gilt dabei nicht als Sicherung

des Lebensunterhalts, kann sogar zur Ausweisung des Ausländers

führen. Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis sichert den Dauer-

aufenthalt der Ausländer und ermöglicht ihnen eine auf unser

Land ausgerichtete Lebensplanung. Sie kann in der Regel nicht

mehr nachträglich befristet werden.



 






 

Die Aufenthaltserlaubnis bietet den höchsten Grad an auf-

enthaltsrechtlicher Sischerheit. Für ihre Erteilung sind ebenfalls

im neuen Ausländergesetz Voraussetzungen beschrieben. Sind

sie erfüllt, hat der Ausländer einen Rechtsanpruch auf den Erhalt

der Aufenthaltsberechtigung. Wer eine Aufenthaltsberechtigung

besitzt, kann nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen

Sicherheit und Ordnung ausgewiesen werden, zum Beispiel, wenn

er zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.






 

Eine Aufenthaltsbewilligung wird erteilt, wenn Zweck und

zeitliche Begrenzung des Aufenthalts bereits zu Beginn klar

umrissen sind und festehen, zum Beispiel für ein Studium in

Deutschland.










 

Für Ausländer, die sich aus völkerrechtlichen, humanitären

oder politischen Gründen hier aufhalten dürfen, ist die Aufent-

haltsbefugnis vorgesehen.




 

Welcher Aufenthaltstitel erteilt wird, liegt nicht im Ermessen

der Behörden, sondern bestimmt sich aus dem Aufenthaltszweck.[15]






 

Hierzu möchten wir festhalten: Das neue Ausländergesetz enthält

erstmalig einen Wiederkehranspruch. Dieser wendet sich vor allem

an ausländische Jugentliche, die in Deutschland aufgewachsen

sind, sich an deutsche Lebensverhältnisse gewöhnt haben und

nach der Rückkehr in der Heimat sich nicht mehr zurechtfinden.

Aus diesem Personenkreis, nammentlich von jungen Türkinnen

und Türken, waren in der Vergangenheit immer wieder tragische

Einzelschicksale von Entwurzelung aus Deutschland und mißglück-

ter Reintegration in der Heimat bekanntgeworden. Viele von ihnen

hatten vergebens versucht, sich der Familienrückkehr zu entziehen

und hier zu bleiben. Die legale Wiedereinreise war ihnen kaum


 

möglich, wenn mit der Ausreise die Aufenthaltsgenehmigung er-

loschen war.[16]








 






 

4.2 Einbürgerung





 






 

Wie jedes Land gewährt die Bundesrepublik Deutschland ihren

Staatsbürgern / innenVorrechte, die Migrantinnen und Migranten

als Bürger / innen fremder Staaten nicht haben. Erst durch die

Einbürgerung und die damit verbundene rechtliche und politische

Gleichstellung werden die Rechte erworben, die Deutschen vor-

Behalten sind.Diese neuen Rechte, die auch Vorteile mit sich

Bringen sind zum Beispiel:




 






 




Ausbildung / Berufsausübung




Arbeitserlaubnis




Wahl


 




Aufenthaltserlaubnis






 

Mit der Übernahme der deutschen Staatsangehörigkeit sind neben

Rechten aber auchPflichten und Verantwortung übertragen worden.

Beispielhaft sei hier der Wehrdienstund die Berufung als Schöffe

an Gerichte erwähnt




 






 

- Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird grund-

Sätzlich gefordert, daß sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit

Aufgeben.





 






 

- Junge Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung

Nach § 85 Ausländergesetz.



 






 

- Allgemein hat man einen Anspruch auf Einbürgerung nach § 86

Ausländergesetz.




 






 

- Sollte die erleichterte Einbürgerung nicht oder noch nicht

Möglich sein, weil man die Voraussetzungen nicht erfüllen kann,

so kann eine andere Rechtsgrundlage der Einbürgerung

(§ 8 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz) in Frage kommen.





 




Ausweisung











Ausländern, die illegal nach Deutschland einreisen oder sich ohne

Aufenthaltsgenehmigung hier aufhalten, droht eine Freiheits- oder

Geldstrafe.










Ein Ausländer kann aus der Bundesrepublik Deutschland ausge-

Wiesen werden. Das Ausländergesetz nennt verschiedene Tatbe-

Stände, die eine Ausweisung nach sich ziehen können. Dazu ge-

Hören die Gefährdung der Sicherheit oder der freiheitlich-demo-

Kratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland,

Straffälligkeit, aber auch das Unvermögen, seinen Lebensunter-

halt oder den seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen zu be-

Streiten. Auch mißbräuchlicher Drogenkonsum kann zur Auswei-

Sung führen. Bei gravierenden Verstößen gegen deutsches Recht

ist eine Ausweisung 'wegen besonderer Gefährlichkeit' im Aus-

Ländergesetz vorgeschrieben, etwa in Fällen schwerer Krimina-

lität oder bei Rauschgiftdelikten.1)





Gastarbeiter in Deutschland



5.1 Gastarbeiter




Gastarbeiter sind ausländische Arbeitnehmer, die in einem Land arbeiten, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Arbeitsemigranten kommen in der Regel aus industriell unterentwickelten Ländern (mit unzureichenden Beschäftigungsmöglichkeiten) in Industrieländer, in denen Arbeitskräftemangel, insbesondere für arbeitsintensive, häufig geringe Qualifikation erfordernde und schlecht bezahlte Tätigkeiten besteht; sie werden auch Gastarbeitnehmer (in der Schweiz: Fremdarbeiter) genannt. Isolierung und Benachteiligung der ausländischen Arbeitnehmer sind Ursachen sozialer Spannungen und Konflikte, die vor allem in industriellen Ballungsräumen auftreten, wo ausländische Arbeitnehmer bis zu 30% der erwerbstätigen Bevölkerung stellen. In der BR Deutschland benötigen ausländische Arbeitnehmer eine Aufenthaltsgenehmigung. Eine nach dem Ausländergesetz vom 9. 7. 1990 erforderliche behördliche Genehmigung für Ausländer zum Aufenthalt in der BR Deutschland. Die Aufenthaltsgenehmigung wird erteilt, soweit keine Versagungsgründe vorliegen, als Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalt wird ohne Bindung an einen Aufenthaltszweck erlaubt), als Aufenthaltsberechtigung (räumlich und zeitlich unbeschränkt, kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden), Aufenthaltsbewilligung (für vorübergehenden Aufenthalt für längstens zwei Jahre) oder Aufenthaltsbefugnis (wenn aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen oder zur Wahrung von politischen Interessen der Aufenthalt erlaubt werden soll und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen ist oder Versagungsgründe vorliegen). Die Staatsangehörigen von EU-Staaten, die nach Europarecht Freizügigkeit genießen, erhalten die besondere Aufenthaltserlaubnis-EU. Sofern ausländische Arbeitnehmer nicht Staatsangehörige von EU-Staaten sind, brauchen sie eine Arbeitserlaubnis. Eine Arbeitserlaubnis ist eine spezielle Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit, die ausländische Arbeitnehmer für eine Arbeitsaufnahme in der BR Deutschland benötigen (ausgenommen Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten und heimatlose Ausländer).



Geschichte der Gastarbeiter



Gastarbeiter waren besonders seit Mitte der 60er Jahren in allen europäischen Industriestaaten tätig. Die Bundesrepublik Deutschland war nach Erreichen der Vollbeschäftigung (1957/58) und nach Versiegen der Zuwanderung aus der ehemaligen DDR (1961) auf zusätzliche Arbeitskräfte angewiesen, die vor allem aus den Mittelmeerländern, mit denen besondere Anwerbevereinbarungen  bestanden, zuwanderten. Im September 1973 wurde der Höchststand mit 2,6 Mio. Gastarbeitern erreicht. Wegen zunehmender Arbeitslosigkeit untersagte die Bundesregierung am 22.11.1973 der Bundesanstalt für Arbeit die weitere Anwerbung von Gastarbeitern.



5.3 Soziale Schwierigkeiten




Soziale Schwierigkeiten ergeben sich vor allem durch mangelnde Anpassung und Integration aufgrund sprachlicher Probleme und abweichender Normensysteme (z.B.andere Religionen und Gesellschaftsstruktur, hohe Geburtenrate); dies äußert sich zum Teil in Ghettobildungen in der Wohn- und Lebensweise und anderen Phänomenen einer gesellschaftlichen Randgruppenexistenz (Diskriminierung). Besonders ungünstig ist die arbeitsrechtliche und soziale Situation der ohne Arbeitserlaubnis eingewanderten Personen.












Multikulturalität





in den letzten Jahren ist in der BRD eine Diskussion über Deutschland als multikulturelle Gesellschaft entfacht


öffentliche Beachtung erlangte diese Vorstellung 1988, als der damalige CDU-Generalsekretär Heiner Geißler eine "Vision einer multikulturellen Gesellschaft" vorstellte2


Geißler sieht dabei für Deutschland als Land in der Mitte Europas große Chancen


statistisch gesehen ist Deutschland längst ein Einwanderungsland


völlig ernst genommen gehört das Modell einer multikulturellen Gesellschaft - ähnlich wie das Model des Kommunismus - in das Reich attraktiver Utopien2


denn die multikulturelle Gesellschaft setzt menschliche Eigenschaften voraus, über die nur wenige Individuen verfügen (z.B. Toleranz, Flexibilität Bindungslosigkeit)




6.1 Methodik



in den einschlägigen Diskursen sind die Begriffe "Multikulturalität", "multikulturelle Gesellschaft" oder "Multikulturalismus" ebenso weit davon entfernt, übereinstimmend definiert zu werden wie der Begriff der Kultur selbst


Kultur kann als Symbolsystem einer Gesellschaft bezeichnet werden2


auf gesamtgesellschaftlicher Ebene ist das Symbolsystem in Institutionen kodifiziert


diese Institutionen beinhalten die grundlegenden Werte und Normen, Verfahrens- und Verhaltensregeln


diese wiederum sind Teil eines "Wissensvorrates" nach Habermas2 , auch melting pot genannt


unterschiedliche Kulturen bedeuten unterschiedliche Welten, unterschiedliche Strategien der Problemlösung und nicht zuletzt differentielle Chancen des Gelingens von Kommunikation


so führt der Weg zu einer funktionierenden Kultur zwingend über die Teilung der Wissensvorräte


diese Teilung ermöglicht Kommunikation, Verständigung, ein Zusammenleben; denn Kultur gibt Orientierung, Identität; Gemeinsamkeit der Kultur stiftet ein Zusammengehörigkeitsgefühl und kann Sicherheit geben2


Immigranten bezeichnen die deutsche Nationalkultur mit Elementen wie Musik, Literatur, gestaltende Kunst, Gastronomie oder dem allgemeinen Konsumgüterangebot, auch Arbeit das Sozialsystem wird gestützt


eine multikulturelle Gesellschaft gestaltet ihr Leben und ihre Lebensvorstellung unter Respektierung der kulturellen Identität fremder Zuwanderer



also kann man von Multikulturalität generell dann, wenn als soziale Aggregate abgrenzbare Mitglieder einer Gesellschaft sich bei der symbolischen Konstruktion von Realität aus je verschiedenen, einander fremden "Wissensvorräten' versorgen, wenn sie je eigene Bedeutungswelten teilen2






6.2 Umsetzung



wie Multikulturalität entsteht lässt sich an zwei klassischen Beispielen zeigen


kulturell unterschiedliche Gesellschaften haben sich zu einem größeren sozialen System zusammengeschlossen (Bsp.: Schweiz) oder


fremdkulturelle Einwanderer haben sich auf Dauer nicht an die Kultur des Einwanderungskontextes assimiliert oder es ist nicht zur Bildung eines neuen gemeinsamen melting pots gekommen; Multikulturalität ist somit durch Einwanderung entstanden


im letzten Fall kann man die Multikulturalität auch als vorübergehendes Stadium einer Entwicklung aufgefasst werden


Kultur ist somit auf jeden Fall dynamisch


konkret für Deutschland hieße dass:


keinerlei Diskriminierung oder Einschränkung der Entfaltungsmöglichkeiten ethnischer und kultureller Minderheiten durch die Mehrheitskultur


gegenseitige Akzeptanz und Chancengleichheit


Spannungen und Konflikte werden durch Dialoge, ständige Kommunikation und in Kooperation gelöst


in vielen Lebensbereichen passt sich die Minderheit der Mehrheit an; beide geben ihre monokulturelle Ausrichtung auf


die Minderheitskultur dürfte nicht "germanisiert" werden


Deutschlands Grenzen wären offen - Zuwanderungskontrolle per Quotenregelung


die Angste der Deutschen - natürliche Xenophobie - würden durch einen moralischen Umerziehungsprozess zu einer Art "europäischer Bürger" abgebaut


das Modell einer multikukturellen Gesellschaft stösst in nahezu allen politischen Lagern und gesellschaftlichen Gruppierungen auf Befürwortung wie Ablehnung


nach Meinung der Kritiker ist dies ein Sozialexperiment, dass die Toleranzfähigkeit breiter Bevölkerungskreise überfordere1


die moralischen und ideologischen Vorstellungen der Zugewanderten könnten mit unseren demokratischen Grundwerten kollidieren


fremdenscheu wurde in allen daraufhin untersuchten Kulturen nachgewiesen


einer der wortmächtigsten Kritiker des Multikuturalismus, Josef Schmid, meint, eine gesellschaft könne auch nur eine Kultur haben - die Vision sei aus soziologisch-theoretischer Sicht nicht sinnvoll


demnach ist ein solches Konzept definitionsgemäß nicht durchführbar - eine sogenannte multikulturelle Gesellschaft bestünde aus mehreren verschiedenen Gesellschaften, die auf gleichem Territorium nebeneinander leben


jede Gesellschaft, die Subkulturen aufweist, könnte sich auf dieser Ebene multikulturell nennen


Flüchtlinge und Asylanten in Deutschland



Definition Flüchtlinge




Flüchtlinge, im Völkerrecht Personen, die vor allem aus politischen, religiösen oder rassistischen Gründen ihren Heimatstaat verlassen haben und deshalb durch ihren Heimatstaat keinen diplomatischen Schutz mehr im Ausland geniessen. Nach dem 2.Weltkrieg wurde innerhalb der UN die Internationale Flüchtlingsorganisation gegründet. Seit 1951 erfolgt eine Betreuung der Flüchtlinge durch den UN-Hochkommissar für Flüchtlinge. Das Genfer Abkommen von 1951 regelt die Rechtsstellung der Flüchtlinge. Danach sind sie beim Vermögenserwerb und bei nichtselbständiger Erwerbstätigkeit den am günstigsten behandelten Ausländern gleichgestellt. Sie haben Anspruch auf Ausstellung eines Reise- bzw. Personalausweises durch den Aufenthaltsstaat. Eine Ausweisung oder Zurückweisung über die Grenzen eines Staates, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit wegen Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politische Überzeugung gefährdet wäre, ist untersagt. Zusätzlich verbietet Artikel 49 des Genfer Abkommens vom 12.8.1949 Deportationen und Zwangsumsiedlungen. Der Unterscheidungspunkt zwischen Asylanten und Flüchtlingen ist, daß Flüchtlinge oftmals aus Kriegsländern fliehen, Asylanten hingegen beantragen hauptsächlich politisches Asyl





Das Asylrecht des Grundgesetzes



Die Bundesrepublik Deutschland gewährt fremden Staatsangehörigen, die politisch verfolgt werden, Asyl. Das Recht, im Fall politischer Verfolgung Asyl zu erhalten, ist im Grundgesetz festgelegt: "Politisch Verfolgte geniessen Asylrecht"(Artikel 16 Absatz 2 Satz 2).

Dieses Recht kann sogar gerichtlich durchgesetzt werden. Es verbürgt dem vor politischer Verfolgung Schutz Suchenden, daß er weder an der Grenze zurückgewiesen noch in einen möglichen Verfolgerstaat abgeschoben oder ausgeliefert wird. Deutschland ist das einzige Land, das das Asylrecht für politisch Verfolgte in seiner Verfassung als Individualenspruch verankert hat. Damit zogen die Väter des Grundgesetzes die Konsequenzen aus den Erfahrungen deutscher Flüchtlinge unter der Herrschaft des Nationalsozialismus.




Verwirklichung des Asylrechtes



Zur Verwirklichung des Grundrechtes auf Asyl ist ein Anerkennungsverfahren erforderlich, das der Asylbegehrende durchlaufen muß. Für die Durchführung ist das 1953 geschaffene Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf zuständig. Vor dem Bundesamt hat der Ausländer in einer persönlichen Anhörung die Tatsachen vorzutragen, die seine Furcht vor politischer Verfolgung. Danach wird über seinen Asylantrag entschieden.

Bis zum Abschluß des ordnungsgemäßen Anerkennungsverfahren hat der Antragsteller den Status als Asylbewerber; während dieser Zeit ist ihm der Aufenthalt in Deutschland zu gestatten, jedoch unterliegt er einer Reihe von Einschränkungen. So sind Asylbewerber zum Grenzübertritt nicht berechtigt und können weder das Land noch den Ort Ihres Aufenthaltes selbst bestimmen. Sie werden nach einem bestimmten Muster auf die Bundesländer verteilt. Dabei liegt die höchste Länderquote bei 22,4% bei Nordrhein Westfalen, die niedrigste hat das Saarland.



Asylbewerber, deren Antrag nach dem seit 1.Juli 1992 geltenden Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens behandelt wird, dürfen teilweise keine Erwerbstätigkeit ausüben (§ 61 Asyl-VFG).



Asylbewerber haben Anspruch auf Unterbringung und Hilfe zum Lebensunterhalt. Sonstige Sozialhilfe kann ihnen gewährt werden.

Jeder in Deutschland angekommene Aussiedler muß sich zunächst in einem der zentralen Grenzdurchgangslager (Friedland, Nürnberg usw.) melden und sich dort unter Vorlage der Übernahmegenehmigung bzw. des Aufnahmebescheids  registrieren lassen. Damit verbunden ist eine endgültige Entscheidung über die Zuweisung des Aussiedler zu einem Bundesland. Der " Registrierschein", der aufgrund einer erneuten Prüfung der vorliegenden Angaben und Dokumente des Aussiedlers erteilt wird, gilt so lange als vorläufiger Nachweis seines Aussiedlerstatus, bis er einen Vertriebenenausweis erhält. Dieser wird ihm nach einer endgültigen Prüfung aller Vorlagen vom Vertriebenenamt/Ausgleichsamt derjenigen Gemeinde ausgestellt, in der der Aussiedler eine Wohnung nimmt. Der Registrierschein berechtigt zur vorläufigen, der Vertriebenenausweis zur unwiderruflichen Inanspruchnahme aller für Aussiedler vorgesehen staatlichen Eingliederungshilfen.




Entlassung der Aussiedler aus ihrer Staatsangehörigkeit



Ein besonderes düsteres Kapitel ist die Praxis der Entlassung der Aussiedler aus der Staatsangehörigkeit des jeweiligen Herkunftslandes. Sie kann in der Regel erst nach mehreren Jahren erfolgen, ist mit ausführlichen und schriftlichen Befragungen und teilweise auch mündlichen Verhören verbunden, die vor allem für ehemals politische Verfolgte eine schlimme Erinnerung bedeuten können. , und kostet pro Person je nach Ausreiseland zwischen 88 und 1200DM. Die Aussiedler erfahren auf diese Weise, daß sie von dem vor Jahren verlassenen Herkunftsstaat noch immer als Eigentum betrachtet und als lukrative Devisenquelle benutzt werden.









Asylberechtigte



Mit der rechtskräftigen positiven Entscheidung über den Asylantrag entsteht die Rechtsstellung als Asylberechtigter. Anerkannte Asylberechtigte unterliegen keinen räumlichen Beschränkungen, dürfen arbeiten und erhalten eine Reihe von Eingliederungshilfen, zum Beispiel Sprach- und Ausbildungsförderung. Die Ausländerbehörde ihres Aufenthaltsortes erteilt ihnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.


Abgelehnte Asylbewerber können den Ablehnungsbescheid aufrechten; dies war bisher über mehrere Gerichtsinstanzen möglich. Bei Ausnutzung aller Rechtsmittel konnte sich das Anerkennungsverfahren bis zur endgültigen, nicht mehr anfechtbaren Rechtskraft auf mehr als fünf Jahre, bisweilen auch zehn Jahre hinziehen.


Rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber haben Deutschland zu verlassen. Nur ein Teil der rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber wird in die Herkunftsländer abgeschoben. Aufgrund internationaler Abkommen, insbesondere nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der UNO-Konvention gegen Folter genießen 30 bis 40 Prozent der Flüchtlinge ein vorläufiges Recht zu bleiben, wenn ihnen im Heimatland Gefahr an Leib und Leben droht. Sie gelten als De-facto-Flüchtlinge die aus humanitären, politischen oder völkerrechtlichen Gründen nicht abgeschoben, sondern befristet "geduldet" werden (sogenanntes "kleines Asyl"), sofern das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge die Voraussetzungen unanfechtbar festgestellt hat. Auch in Fällen extrem langer Asylverfahren wird aus humanitären Gründen vielfach nicht abgeschoben. Ein Teil der Abgelehnten taucht vor der Abschiebung unter und hält sich weiterhin illegal in Deutschland auf.




Kurze Gliederung der Geschichte von Flüchtlingsströmen (1914-98)


Unmittelbar nach dem 1.Weltkrieg gab es etwa 10 Mio. Flüchtlinge


Spanischer Bürgerkrieg


Im 2.Weltkrieg wurden etwa 9 Mio. Flüchtlinge nach Deutschland verschleppt


Seit 1945-46 kamen 12,5 Mio. Deutsche als Flüchtlinge oder Vertriebene aus den dt. Gebieten östlich der Oder-Neisse-Linie in die BR Deutschland


Sogenannte Notaufnahme, von 3 Mio. Einwohnen der ehem. DDR


Ungarnaufstand (1956) = Flucht in den Westen


"Prager Frühling" (1968) = Flucht in die westl. Gebiete

Golfkrieg (1980-1991)

Bosnien (1991-?)

8. Ausländische Kinder und Jugendliche



8.1 Problemkreis 2 Welten



Gastarbeiter stellen die größte Zahl der in Deutschland ansässigen Ausländer


Dementsprechend sind deren Kinder bzw. Enkelkinder die größte Gruppe der ausländischen Kinder und Jugendlichen


Durch ungenaue Zukunftsperspektiven und die Ungewissheit, was sie in Deutschland erwartete, ergaben sich für Gastarbeiter Probleme in der Zukunftsplanung und der Familienplanung


Wie bereits erwähnt, waren die meisten Gastarbeiter  von einer späteren Rückkehr in die Heimat überzeugt


Demnach ließen die meisten Gastarbeiter der ersten Generation ihre Kinder im Heimatland


Die Rückkehr wurde hinausgeschoben, bis dann Frau und Kinder nachgeholt wurden


Für diese Kinder bestanden dann erhebliche Integrationsprobleme


Durch die Trennung von den Eltern entstanden teilweise familieninterne Probleme


Durch fehlende Deutschkenntnisse wurde die Integration in  deutschen Schulen erschwert


Das führte zu der mehrheitlichen Entscheidung, die Kinder im Heimatland zur Schule zu schicken


Dadurch, daß die Nachholung der Kinder durch eine Altersgrenze begrenzt war, wurden die Kinder dann kurz vor deren Überschreitung  wieder nach Deutschland geholt


Durch dieses hin und her zwischen verschiedenen Kulturen und Gesellschaften, entstanden nachhaltige Probleme:


Schädigung der Persönlichkeitsentwicklung


Fehlendes kulturelles Zugehörigkeitsgefühl


Beidseitige Desintegration


Beeinträchtigung der schulischen Erfolge


Zweiseitige (wenn auch geringe) Sprachbarrieren


Diese Probleme unterscheiden deutsche von ausländischen Kindern, sind jedoch schlecht nachzuvollziehen


Schule



1996 830000 ausländische Schülerinnen und Schüler


etwa 600000 aus Hauptherkunftsländern


etwa 42 % aus der Türkei


ausländische Kinder unterliegen der Schulpflicht


bei ausländischen Schulkindern unterscheidet man im Grad der Integration zwischen


Schülern, die in Deutschland geboren sind, bei denen keine Sprachbarriere vorhanden ist und die dadurch im Unterricht die gleichen Chancen wie deutsche Schüler haben


Bei diesen Kindern ist die Bindung zu Herkunftsland -und -kultur sehr schwach

Schülern, die vor dem Einschulungsalter nach Deutschland gekommen sind und denen sprachliche und gesellschaftliche Umstellung schwerfallen, da die Persönlichkeitsentwicklung bereits im Heimatland fortgeschritten ist


Schülern, die nach dem Einschulungsalter eingereist sind, sie haben in der Regel keine Deutschkenntnisse, die Umstellung und auch Teilnahme am Unterricht fällt ihnen am schwersten


Deutsche Schulen haben nun die Aufgabe, einerseits ausländische Schüler zu integrieren, die Sprachbarrieren zu überwinden helfen um eine Chancengleichheit in Ausbildung und später im Beruf zu ermöglichen


Andererseits ist eine kulturelle Assimilation in Frage gestellt, da viele von ihnen eine Rückkehr in ihr Heimatland planen und es dafür heimatländische Kultur und Sprache zu fördern gilt


Die Kultusministerkonferenz empfiehlt, die Integration ausländischer Jugendlicher in deutschen Klassen zu bevorzugen und Ergänzungsunterricht Muttersprache


Ausländische Kinder sollen also die deutsche Sprache erlernen und gleichzeitig in dieser Sprache den gleichen Unterrichtsstoff wie deutsche Kinder erwerben, was als sehr umstritten gilt


Der Ergänzungsunterricht dient als Präventivmaßnahme gegen doppelte Halbsprachigkeit zur Förderung der Zweisprachigkeit


Dies ist als Integrationshilfe anzusehen, da die Intergration in Deutschland als auch die Reintegration im Heimatland stark von der Beherrschung der Zweit- bzw. der Muttersprache abhängt


Ausnahmemodell Bayern: hier liegt die Entscheidung bei den Eltern, ihr Kind in eine deutsche, tonguelle oder bilinguistische Klasse zu schicken

9. Das gefährliche Gerücht von der hohen Ausländerkriminalität



9.1 Ein Problem von Wissenschaft, Moral und Politik



Ein Gerücht geht um in Deutschland ‑ das statistische Gerücht von der hohen Ausländerkriminalität. Seine trübe Quelle ist die polizeiliche Kriminalstatistik, deren Datenmassen ausländerfeindlich verschmutzt sind. Das Gerücht wird insbesondere von solchen Politikern, Medien und man muß sagen leider ‑ auch Sozialwissenschaftlern verbreitet, zu deren Wunschbild von einer ethnisch möglichst homogenen Gesellschaft es bestens paßt. Es leitet Wasser auf die Mühlen all derjenigen Monokulturalisten, die bemüht sind, die tatsächlichen oder ‑ so weitgehend in diesem Fall auch nur vermeintlichen Probleme und Gefahren zu dramatisieren, die der deutschen Gesellschaft von ihren 'Ausländern' angeblich drohen.


Das statistische Gerücht ist nicht nur ein Problem von Wissenschaft und Statistik, sondern gleichzeitig auch ein Problem von Moral und Politik sowie eine Gefahr für den inneren Frieden. Mit seiner globalen Verunglimpfung von 'Ausländern' verstößt es gegen den ethischen Kodex für ein menschliches Miteinander, für den fairen Umgang mit ethnischen Minderheiten in einer zivilisierten Gesellschaft. Politisch wird es instrumentalisiert für eine restriktive Ausländerpolitik. Und Gefahren für den inneren Frieden gehen von ihm aus, weil es den sozialpsychologischen Boden für eine ausländerfeindliche Stimmung mitbereitet, die in den letzten Jahren immer häufiger in Haß und Gewalt gegen Ausländer umgeschlagen ist. Das Gerücht ist eine der vielfältigen Ursachen dafür, daß der deutschen Gesellschaft in den letzten Jahren die Kontrolle über das Gewaltpotential bei Teilen ihrer Bevölkerung entglitten ist.


Damit keine Mißverständnisse aufkommen‑ In diesem Beitrag soll nicht etwa bestritten werden, daß das organisierte Verbrechen grenzübergreifende, internationale Strukturen entwickelt hat, in denen mehr Ausländer als Deutsche aktiv sind, oder daß bestimmte Ausländergruppen bei. bestimmten Delikten ‑ z. B. im Rauschgifthandel dominieren. Es geht vielmehr darum, die inzwischen über sechs Millionen zählende Gruppe der ausländischen Wohnbevölkerung gegen das immer wieder geäußerte, diskriminierende Vorurteil in Schutz zu nehmen, ihr Zuzug nach Deutschland habe die Kriminalitätsrate in die Höhe getrieben und die Kriminalitätsprobleme der deutschen Gesellschaft verschärft.


9.2 Erscheinungsformen des Gerüchts in der Öffentlichkeit


Die folgenden Beispiele zu den Erscheinungsformen des Gerüchts sollen verdeutlichen, wie und durch wen das Gerücht über die Massenmedien in der Öffentlichkeit verbreitet wird.


Alle Jahre wieder wird die sogenannte 'Polizeiliche Kriminalstatistik' (PKS) des Bundeskriminalamtes veröffentlicht, und alle Jahre wieder nehmen die regionalen und überregionalen Tageszeitungen dieses Ereignis zum Anlaß, über ausgewählte Daten der 'Kriminalitätsentwicklung' zu berichten. In den Schlagzeilen der Presse ist dann von 'Verbrechen', ;Straftaten' und 'Kriminalität' die Rede ‑ eine ausgesprochen irreführende Ausdrucksweise, deren sich auch die Polizeistatistiker und die Politiker bedienen[22]. Ungenau und irreführend ist sie deshalb, weil die Kriminalämter in ihren Statistiken nicht die tatsächliche Kriminalität erfassen, sondern lediglich diejenigen Handlungen und Personen registrieren, die von Polizeibeamten einer Straftat verdächtigt werden. Der polizeiliche Verdacht auf eine strafbare Handlung wird jedoch nur in knapp einem Drittel der Fälle durch ein Gericht bestätigt. So verdächtigte die Polizei im Jahre 1990 1,38 Millionen Personen.


einer oder auch mehrerer Straftaten, aber nur 434000 Personen wurden in demselben Jahr auch rechtskräftig verurteilte. Bei Ausländern war die sogenannte 'Verurteilungsquote' noch erheblich niedriger als bei Deutschen.


Meist wird in den jährlich wiederkehrenden Pressemeldungen über die PKS auch auf die (angeblich) so hohe Ausländerkriminalität hingewiesen. Die überregionale 'Welt am Sonntag' machte z. B. aus dem Gerücht die dicke Schlagzeile 'Kriminalität steigt alarmierend ‑ 27 Prozent Ausländeranteil [23]; in der regionalen 'Siegener Zeitung' tauchte das Gerücht als Unterschlagzeile unter Hinweis auf eine Aussage von Innenminister Kanther auf: 'Kanther: Ausländerdelikte geben Anlaß zur Sorge. '


Andere Presseorgane verpacken das Gerücht etwas dezenter in die Texte ihrer Artikel. So meldete 'BILD' seinen Millionen von LeserInnen: 'Der Innenminister: Große Sorge macht mir die Entwicklung der Ausländer‑ Kriminalität.' Fast ein Drittel aller ermittelten Tatverdächtigen habe nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Laut Polizeistatistik ist der Anteil ausländischer Tatverdächtiger besonders hoch bei Autodiebstählen (49 Prozent), Rauschgiftdelikten (51 Prozent), Menschenhandel ~(47 Prozent) und Taschendiebstahl (73 Prozent).' Ganz ähnlich berichtete auch 'Die Welt' desselben Tages.


Seit 1993 werden die nackten PKS‑Zahlen zur Ausländerkriminalität in einigen Zeitungen mit geringfügigen Relativierungen versehen, einige Politiker benutzen sie jedoch ohne jeden relativierenden Kommentar für ihre Ziele und finden dabei in der Presse ein Sprachrohr. So meldete die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' (FAZ) unter der Schlagzeile 'Bötsch warnt vor Ausländerkriminalität folgendes: 'Bötsch führte die wachsende Zahl der Verbrechen auf den wachsenden Ausländeranteil in Deutschland zurück. 1991 habe er 8,5 Prozent betragen. Der Anteil der Ausländer an den Straftatverdächtigen lag dagegen bei 26,8 Prozent. Eine Lösung des Ausländerproblems,‑ so Bötsch, erfordere die Anderung des Grundgesetzartikels 16 (,Politisch Verfolgte genießen Asylrecht') und 19 (Rechtsweggarantie)[25]. Das Gerücht wird nicht nur in den Berichten über die PKS verbreitet, sondern auch in längeren Artikeln in einigen Organen der 'seriösen' Presse. Im Feuilleton der F.A.Z. schreibt Eike Lippert in einem ganzseitigen Beitrag zu Problemen der Wiedervereinigung: 'Die hohe Kriminalität unter Ausländern und Asylbewerbern ist bekannt. Dabei stehen die Rumänen mit Abstand an der Spitze. Genau das sind die Sinti und Roma, die illegal über Polens grüne Westgrenze strömen und zu Hunderten vor der hoffnungslos überfüllten zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber in Lichtenhagen kampierten. Und das in einem dichtbesiedelten Wohngebiet, in dem es gärte und kochte. Dort entfalteten sie ihren Anteil einer multikulturellen Gesellschaft: bettelten, lärmten, liebten sich, belästigten Frauen und Kinder. Die Grünflächen versanken in Unrat und Kot. Verbrechen grassierten: Betrug, Diebstahl, Einbruch, Körperverletzungen, Vergewaltigungen grausamster Art In Lichtenhagen brodelte der Zorn wie in zahllosen Gemeinden ganz Deutschlands.' In diesem Schreckensgemälde über die Situation in Rostock-Lichtenhagen wird der politisch‑ideologische Kontext plastisch sichtbar, in den das Gerücht häufig eingebettet ist: Es begründet eine generelle Abwehrhaltung gegenüber 'Ausländern' und wird dazu benutzt, um brutale Gewaltakte von Deutschen gegenüber Ausländern zu erklären und gleichzeitig zu rechtfertigen. Rostock wurde bekanntlich über die Grenzen Deutschlands hinaus berüchtigt wegen der gewalttätigen Ausschreitungen gegenüber Ausländern unter den Augen von applaudierenden Anwohnern und untätig zuschauenden Polizisten.


Der ehemalige Landesjustizminister und Kriminologe Hans‑Dieter Schwind benutzt in einem ganzseitigen Beitrag zum Thema 'Sind wir ein Volk von Ausländerfeinden?' ebenfalls die Daten der PKS: 'Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) für das gesamte Bundesgebiet zeigt, daß inzwischen mehr als 30 Prozent aller Raubtaten, Vergewaltigungen und gefährlichen oder schweren Körperverletzungen von Nichtdeutschen verübt werden. Am Taschendiebstahl sind Ausländer sogar mit mehr als 70 Prozent beteiligt. Auch bei Schwind, der es als Jurist eigentlich besser wissen müßte, verwandelt sich der Verdacht von Polizeibeamten gegenüber 'Nichtdeutschen' unversehens in tatsächlich begangene 'Raubtaten, Vergewaltigungen' etc. Die PKS‑Daten präsentiert Schwind ohne jegliche Relativierungen, und aus den hohen Anteilen der 14‑, bis 21jährigen Ausländer unter den Tatverdächtigen schließt er auf eine 'eher mißlungene Integration' der 'zweiten und dritten Generation der früher zugewanderten Ausländer', obwohl sich diese Daten gar nicht auf diese Generation beziehen, sondern alle jungen Ausländer umfassen.


Das hier lediglich an einigen Beispielen skizzierte Bild einer tendenziösen, einseitig‑dramatisierenden Medienberichterstattung zur Ausländerkriminalität ist durch verschiedene weitere, zum Teil systematisch angelegte Inhaltsanalysen gut belegt'0.


Das über die Medien verbreitete Gerücht über die hohe Ausländerkriminalität verfehlt seine Wirkung nicht: 57 Prozent der Westdeutschen betrachten die Ausländerkriminalität als eines der dringlichsten Probleme der inneren Sicherheit. Und auch 53 Prozent der Ostdeutschen sind dieser Meinung ‑ obwohl in den neuen Ländern bekanntlich kaum Ausländer leben'. Unter der Bevölkerung Ostdeutschlands ist zudem der Eindruck verbreitet, daß Deutsche erheblich gesetzestreuer sind als 'Gastarbeiter', wie die ausländischen  Arbeitnehmer in der ostdeutschen Umfrage genannt wurden. Bei Westdeutschen dürften ähnliche Vorurteile existieren.


im Mai 1992, als die Bundesregierung die Einführung der Zinsabschlagsteuer beschloß, mehrere großformatige Anzeigen der Deutschen Bank, Dresdner Bank und WestLB, die nachdrücklich zur privaten Geldanlage in ihren Luxemburger Filialen aufforderten. ('Viele Mittel und Wege führen nach Luxemburg' ‑ so der vieldeutige Werbeslogan der Dresdner Bank in ihrer Anzeige am 8. Mai 1992.)




9.3 Der statistische Kern: Ein Vergleich von Apfeln und sauren Gurken


Der angeblich harte statistische Kern des Gerüchts sind ­zwei Eckdaten aus der PKS und aus der Bevölkerungsstatistik, die einander gegenübergestellt werden, obwohl sie nicht vergleichbar sind: der Ausländeranteil unter den Tatverdächtigen (1992 gut 32 Prozent) und der Ausländeranteil an der Bevölkerung (1992 knapp 10 Prozent). Diese Gegenüberstellung suggeriert, daß die Kritninalitätsbelastung der Ausländer mehr als dreimal so hoch ist wie diejenige der Deutschen.


Prototypisch soll diese unzulässige Gegenüberstellung nochmals an zwei Beispielen illustriert werden. Schwind schreibt in dem bereits erwähnten Artikel: 'Rund 30 Prozent aller Tatverdächtigen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren sind heute Nichtdeutsche und das bei einem ausländischen Bevölkerungsanteil an dieser Altersgruppe von lediglich 10 Prozent.[27]' Und in einer Titelgeschichte des Nachrichtenmagazins FOCUS zur 'Ausländerkriminalität', die das Gerücht sogar zu einem deutschen Tabuthema' hochstilisiert, werden in einem Balkendiagramm zur Jugendkriminalität' die Ausländeranteile an den Tatverdächtigen und an der Wohnbevölkerung ‑ nach Altersgruppen gegliedert ‑ schön farbig gegeneinander abgesetzt und dabei den LeserInnen suggeriert, es gingen z. B. 41,6 Prozent der Delikte, die sich 21‑ bis 25jährige zuschulden kommen lassen, auf das Konto der wenigen Ausländer, die nur 10,3 Prozent dieser Altersgruppe ausmachen .


Unter unvoreingenommenen Fachleuten ist es inzwischen eine Binsenweisheit, daß bei dieser Gegenüberstellung Unvergleichbares miteinander verglichen wird verglichen. Ich werde im folgenden versuchen, das Unvergleichbare besser vergleichbar zu machen, oder ‑ um es etwas pointierter zu formulieren ‑ ich werde die trüben Daten der PKS soweit wie möglich reinigen', damit sie einen klareren Blick auf die tatsächlichen Unterschiede in der Kriminalität von Deutschen und Ausländern erlauben. Die Daten werden dabei ‑ am Beispiel der Zahlen für die alten Bundesländer aus dem Jahr 1992 ‑ einem 'Reinigungsverfahren' unterzogen, wobei die verschiedenen Stufen der Reinigung mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden und Problemen verknüpft sind.




9.4 Die Reinigung der PKS: nicht höhere, sondern

Niedrigere Kriminalität der ausländischen Wohnbevölkerung


Ausgangspunkt des Reinigungsverfahrens sind die bereits erwähnten Eckwerte des unzulässigen Vergleichs: Ausländer, die 1992 lediglich 10 Prozent der Bevölkerung (bzw. 9 Prozent der Wohnbevölkerung) ausmachen[29], sind unter den 'Straftätern' der PKS des Jahres 1992 mit 32,2 Prozent vertreten


Stufe 1: ausländerspezifische Delikte. Die erste Reinigungsstufe ist sehr einfach, die Korrektur wird z.T. ‑ nicht in allen Tabellen ‑ in der PKS selbst vorgenommen. Fast ein Viertel aller Tatverdächtigen Ausländer hat sich Verstöße gegen das Ausländer‑ oder das Asylverfahrensgesetz zuschulden kommen lassen ‑ ausländerspezifische Delikte, die Deutsche in der Regel gar nicht begehen können. Bereinigt man die Statistik um diese Verstöße, dann reduziert sich der Ausländeranteil von 32,2 auf 26,8 Prozent'.


Stufe 2: ' Touristenkriminalität'. Auch das Reinigungsverfahren der zweiten Stufe ist einfach, denn die erforderlichen Angaben sind in der PKS vorhanden; allerdings werden sie nicht benutzt, um die PKS‑Daten zur Ausländerkriminalität selbst entsprechend zu bereinigen. In der Polizeistatistik sind Gruppen von Ausländern registriert, die in der Bevölkerungsstatistik nicht berücksichtigt werden. Die Basis der PKS ist also im Hinblick auf die Ausländer größer als die Basis der Bevölkerungsstatistik. Um beide Statistiken miteinander vergleichbar zu machen, müssen also die entsprechenden Gruppen aus den Zahlen der PKS herausgenommen werden. Beim Tatverdacht ohne ausländerspezifische Delikte gehören dazu insbesondere Ausländer ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik ‑ die PKS führt sie als 'Touristen/ Durchreisende' ‑ sowie einige Angehörige der Stationierungsstreitkräfte und einige Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis * (Illegale). Klammert man diese Gruppen, die ca. 14 Prozent der Tatverdächtigen (ohne ausländerspezifische Delikte) ausmachen, aus, dann verringert sich der Ausländeranteil weiter auf 24 Prozent[31].


Stufe 3: Kriminalität der Asylbewerber (hauptsächlich Bagatellkriminalität). Es ist statistisch, einfach, aber kriminologisch ‑ und auch kriminalistisch, d. h. zum Zweck der Verbrechensbekämpfung unsinnig, alle Ausländer in einen Topf zu werfen und unter der Rubrik 'Nichtdeutsche' zusammenzufassen. Kriminologisch bestehen zwischen den verschiedenen Gruppen von Ausländern gravierende Unterschiede. So leben z. B. die Asylsuchenden und die ausländische Wohnbevölkerung in völlig unterschiedlichen sozialen und psychischen Situationen und sind daher völlig unterschiedlichen Zwängen und Verlockungen zu kriminellen Handlungen sowie auch unterschiedlichen Gefahren der Verdächtigung, Stigmatisierung und Kriminalisierung ausgesetzt.


Ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien sind mehr oder weniger in die deutsche Gesellschaft teilintegriert. Sie verfügen in der Regel über Arbeit, Einkommen und eigene Wohnungen; sie leben in ihren Familien und in einem sozialen Beziehungsgeflecht von Freunden und Bekannten. Durch die Einbindung in das deutsche Netz der sozialen Sicherheit genießen sie ähnliche soziale Sicherheiten wie die deutsche Bevölkerung; ihr Leben läuft mit einer persönlichen und sozialen Perspektive ab'[32].

10. Eigene Meinung



Ich glaube, daß mir sowohl die Erstellung des Referates als auch die daraus resultierenden neuen Erkenntnisse über das Thema "Ausländer" neue Ansichten geliefert hat. Ein Punkt der mich doch zum Umdenken bewegt, hat war der Referatspunkt: "Das Gerücht von der hohen Ausländerkriminalität ".Mir war nicht in dem Maße bewußt, daß sowohl seriöse Zeitungen   wie auch berühmte Persönlichkeiten und Politiker "Falschmeldungen" in den Umlauf bringen. Ich muß sagen das ich künftig Statistiken kritischer betrachten werde als bisher. Allerdings muß ich sagen, daß ich trotz meines Umdenkens eine Verschärfung des Asylrechtes befürworten würde, was aber unter der Politherrschaft rot-grün ein sehr unrealistischer Gedanke ist, denn die Umsetzung wird es bei dieser Koalition wohl nicht geben. Ich glaube es gibt derzeit einfach noch zu viele , die unser Gastrecht mißbrauchen oder die teilweise nur nach Deutschland kommen, da sie unser soziales Gefüge kennen und dieses auch ausnutzen wollen. Keinesfalls stelle ich mich gegen eine multikulturelle Gesellschaft. Das Zusammenwachsen Europas halt ich für durchaus für wünschenswert und für eine gute und sichere Lösung für die Zukunft. Ich sehe der Zukunft Deutschlands als multikulturelle Gesellschaft, zum einen positiv als gleichzeitig auch negativ entgegen. Ich halte die Vorstellung einer multikulturellen Gesellschaft für Utopie, zugegebenermaßen eine äußerst attraktive. Meiner Meinung nach ist das Unterbringen von verschiedensten Kulturen, Bräuchen und Sitten eine Lösung, die auf Dauer nicht erfolgreich endet. Menschen verschiedenster Kulturen werden zwar immer voneinander lernen oder profitieren können aber wohl keinesfalls eine homogene Gesellschaft bilden können, da sie sich immer zu Leuten gleicher Kultur oder gleicher sozialer Schicht gesellen werden. Als Beispiel könnte man Amerika anführen, da in diesem Land die Konfrontation Weiss-Schwarz unübersehbar ist. Zwar gibt es durchaus gemischte Wohnsiedlungen in denen Schwarze wie Weiße zusammenleben, allerdings sind Ghettobildungen vornehmlich von Schwarzen unübersehbar. Dies soll nicht heißen, daß Menschen verschiedenster Kulturen nicht miteinander leben können, aber Vorurteile, Intoleranz, materielle- und soziale Unterschiede erschweren das Zusammenwachsen zu einer stabilen Gesellschaft.

Max Schäfer



Die Auseinandersetzung mit dem Themengebiet hat mir vor

allem die Erkenntnis gebracht, meine eigene Einstellung zur

Diskriminierung bestimmter Teile unserer Gesellschaft (insbe-

sondere unserer ausländischen Mitbürger) neu zu überdenken.

Zuvor war mir nicht bewußt, mit welchen Problemen unsere

ausländischen Mitbürger umgehen müssen. Vor allem die doch

weit interpretierbare Rechtssituation ihres Aufenthalts, ihr oft

verzweifeltes Bemühen einen Teil ihrer Kultur zu bewahren und

die sprachlichen Probleme in unserer bürokratesierten Welt

scheinen noch nicht genug zu sein; hinzu kommen noch latente

und manifeste Formen der Diskriminierung: In der deutschen

Hausgemeinschaft wird der türkische Familienvater kritisch

beäugt und sein Sohn wird vielleicht von Skinheads grundlos

auf dem Schulweg verprügelt.

Benny Alze








Das Erstellen eines Referats zum Thema Ausländer hat mich interessiert, da dies ein Thema ist, mit dem wir alle in ständigem Kontakt stehen, über dass die meisten trotzdem nur sehr wenig wissen. Gerade bei diesem Thema kommt es auf Wissen, teilweise detailliert, und eine selbstbewusste Position, seinen Gesichtspunkt vertreten zu können, an, denn Vorurteile entstehen nicht nur durch Unwissen sondern es werden u.a. bewußt vorurteilsschürende Fakten verbreitet, mit denen es sich auseinanderzusetzen gilt.

Wenn auch z.B. das Modell einer multikulturellen Gesellschaft meiner Meinung nach nicht erstrebenswert ist, so ist doch eine kulturelle Vielfalt als äußerst lehrreich anzusehen. Schließlich kann jeder etwas zur Integration ausländischer Mitbürger beitragen, und daß bleibt sicherlich kein einseitiges Unterfangen. Es geht nicht darum, seine Weltanschauung zu ändern, aber ich denke etwas muss sich ändern, und alleine der Versuch, sich in einen Ausländer zu versetzen, lässt ein anderes Bild vom "bösen Ausländer" entstehen.

Es steht mir nicht zu, Regierungsprogramme zu bewerten, aber es fällt mir schwer, mich mit der kommenden Ausländerpolitik der Regierungskoalition zu identifizieren.

Meine Meinung ausländischen Mitbürgern gegenüber hat sich durch diese Arbeit nicht wesentlich verändert, eher manifestiert.




Lexikon der Bücher Gilde.Frankfurt am Main1956, Bd I

Lexikon der Bücher Gilde.Frankfurt am Main1956, Bd I

Grundgesetz für die BRD vom 23. Mai 1949. Hier: Fassung vom 23 August 1976

ebd.

vgl. dazu: Informationen zur politischen Bildung, 237.Ausgabe: Ausländer. 4.Quartal 1992, Seite 2.

vgl. dazu: Bericht des Verfassunungsschutzes NRW. Stand Dezember 1997 Hier: Jaschke: Rechtsextremismus und Fremdenfeinlichkeit. Seite 12 ff

vgl. dazu: Janzen, B. Sinnwandel einer multikulturellen Gesellschaft. Frankfurt (M) 1996. Seite 26 ff.

vgl. dazu: Hartmut, S. :Wohin? Versuch einer Gesellschaftsanalyse. Paderborn 1991. Seite 64

vgl. dazu: Anm. 3, Seite 2

vgl. dazu: Beuner, K.-H.: Europäische Migrationspolitik. Brüssel 1994. Seite 111, Seite 141 ff

vgl. dazu: Birkner, F.: Allein unter Fremden ? Stuttgart 1976. Seite 69 f.

vgl. dazu: Anm. 2, Seite 5

vgl. dazu: Reinecke, L.: Ein Generationen Wechsel. Koblenz 1997. Seite 34, Seite 113, Seite 115 f.

vgl. dazu: Offizielle Bekantmachungen des Presse- und Informationsreferats des EU Parlaments. 146. Ausgabe, 2.Quartal 1995. Seite 112 f.

146. Ausgabe, 2.Quartal 1995. Seite 112 f.



vgl. dazu: ebd. ( Hier: Anm. 1 Seite 8)

vgl. dazu: Fischer-Gmölin, H.: Als Fremder unter Fremden, Junge Türken in ihrer Heimat. Königsstein 1992. Seite 217 ff.

vgl. dazu:  Ausländerbeirat der Stadt Dortmund.Einbürgerung-Was ist zu tun. 31.12.1997. Seite 15 ff.

Inhaltlich übernommen aus Lexirom 2.0, Meyers Lexikonverlag

siehe dazu Anlage:Ausländische Arbeitnehmer

Inhaltlich übernommen aus: Der große Brockhaus

A. Schrader; Die zweite Generation (1976)

W. Germotis; Die ausländischen Arbeitnehmer in der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland (1977)

Informationen zur politischen Bildung: "Ausländer", 4. Quartal 1996, S. 30 f


Wahl, Stefanie: "Ist der Weg in eine miultikulturelle Gesellschaft vorgezeichnet?", Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung (Hrsg.), Bonn 1992, S. 391 f

Magazin der Universität Zürich, Ausgabe 2/96

Jürgen Habermas, deutscher Sozialphilosoph, *1929

Miksch, Jürgen (Hrsg.): "Deutschland - Einheit in kultureller Vielfalt", Frankfurt 1991

nach Hans-Joachim Hoffmann-Nowotny, Professor für Soziologie am Soziologischen Institut der Uni-Zürich

Italiaander, Rolf (Hrsg.): "Fremde raus? Fremdenangst und Ausländerfeindlichkeit - Gefahren", Fischer Taschenbuch 4255, Frankfurt 1983

Irenäus Eibl-Eibesfeldt, Leiter der Forschungsstelle für Humanethnologie der Max-Planck-Gesellschaft in: Süddeutsche Zeitung Magazin, 7.2.1992

Inhaltlich übernommen aus Lexirom 2.0,des Meyers Lexikonverlag

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung


Welt am Sonntag vom 15.März 1994

Siegener Zeitung vom 31.März 1994

Franfurter Allgemeine Zeitung  vom 27.Juli 1992

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 7.Januar 1993

FAZ vom 24.Juni 1993

Vgl. Streifall Ausländerkriminalität in Focus Nr.6 vom 7.Februar 1994

Berechnet nach Angaben des Statistischen Bundesamtes

Vgl. Bundeskriminalamt ,Polizeiliche Kriminalstatistik

Berechnet nach Angaben des Bundeskriminalamtes

Zur sozioökonomischen Lage der ausländischen Wohnbevölkerung  vgl.Rainer Geißler ; Die Sozialstruktur Deutschlands






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