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Die Turkei

Summary




Über 100% Inflationsrate, Menschenrechtsverletzungen und eine andere Kultur sind nur einige Kriterien die bis jetzt die Aufnahme der Türkei in die EU blockiert haben. Seit 1999 gilt sie als Beitrittskandidat, jedoch wurden die Verhandlungen bis heute noch nicht aufgenommen, da dies an den Kopenhagener Kriterien scheiterte.


Die Türkei ist bemüht, die Aufnahmekriterien schnellstmöglich zu erfüllen, da sie sich viel von der Mitgliedschaft in der EU verspricht.




Geographische Übersicht




Die Türkei wird von vielen als Tor zu Europa bezeichnet, da sie eine besondere geostrategische Lage hat. Dies verhilft der Türkei zu einer Machtposition im nahen Osten (Beziehungen zu Israel) und zu guten Handelsmöglichkeiten in die ehemaligen Sowjetstaaten.


Ein kleiner Teil des Westen der Türkei gehört zum geographischen Europa, der größte Teil östlich davon zu Asien.
1.1 Türkei allgemein




Türkei

Deutschland

 




 

Fläche:

779.452,00 km²

357.022,00 km²

 

Hauptstadt:

Ankara

Berlin

 

Einwohner:



 




 

Bevölkerungswachstum:

2,4% p.a.

0,2% p.a.

 

Lebenserwartung (w):

69 Jahre

78 Jahre

 

Lebenserwartung (m):

65 Jahre

74 Jahre

 

Analphabeten:



 




 







 







1.2 Wichtige politische Ereignisse der Türkei




Ausrufung der Republik durch Mustafa Kemal Atatürk (29.10.); Friedensvertrag von Lausanne


1. Verfassung; Modernisierung von Zivil- und Strafrecht nach europäischen Vorbildern; Abschaffung des islamischen Kalifats


Abschaffung des Islam als Staatsreligion


Wahlsieg der Demokratischen Partei, erstmalige Ablösung von Atatürks Republikanischer Volkspartei


2. Verfassung


Assoziierung der Türkei mit der EG


Nach partieller Aufhebung des Parteienverbots Parlamentswahlen: Sieg der Mutterlandspartei/ANAP unter Turgut Özal


Referendum über die Wiederzulassung der 1980 gebannten Politiker; Parlamentswahlen: Sieg der ANAP (Özal);
EG-Beitrittsantrag


Zollunion mit der EU ab 01.01.;
Koalitionsregierung zwischen Islam. Refah-Partei/RP und der Partei des Rechten Weges/DYP, Prof. Dr. Necmettin Erbakan (RP) wird MP


10./11.12.: Türkei wird EU-Beitrittskandidat (ER Helsinki)





Die Türkei ist seit der Ausrufung der Republik (1923 durch Atatürk) ein sekulärer Staat.



Dies bedeutet die Trennung von Staat und Kirche.

1.3 Wirtschaftsstruktur


Den wichtigsten Bereich in der türkischen Wirtschaft bildet der Dienstleistungssektor. Mehr als die Hälfte (52,9 Prozent) werden hier erwirtschaftet. Die bedeutendste Branche in diesem Bereich ist der Tourismus. Auch das Transportwesen und der Kommunikationsbereich spielen eine immer größere Rolle. 23,9 Prozent trägt der Industriesektor zum Bruttoinlandsprodukt bei. Obwohl die Textil- und Bekleidungsindustrie weiterhin eine hervorgehobene Stellung hat, werden die Automobil-, Elektro- und die Metallindustrie immer wichtiger. Es ist also eine deutliche Diversifizierung der türkischen Industrie zu erkennen. Die Bauwirtschaft erwirtschaftet 7,5 Prozent des türkischen Bruttoinlandproduktes.


Das wirtschaftliche Zentrum, speziell auch im Bereich der verarbeitenden Industrie, ist Istanbul. Mit großem Abstand folgen dann Ankara und Izmir.



Außenhandel

Der Außenhandel der Türkei ist 1996 aufgrund der Zollunion (s. oben) stark angewachsen. Die Exporte nahmen dabei um 19,5, Prozent zu. Die Einfuhren stiegen sogar um 53,5 Prozent, wobei auch hier der Nachholbedarf aus dem vorhergehenden Jahr eine Rolle spielte.

Den größten Zuwachs bei den Importen hatten die Konsumgüter mit 58,8 Prozent, gefolgt von den Vorprodukten mit 53 Prozent und den Investitionsgütern mit 52,1 Prozent. Wegen der schlechten Ernte haben sich auch die Importe von landwirtschaftlichen Produkten mehr als verdoppelt. Jedoch ist der Anteil im Gesamtimport mit 5,4 Prozent weiterhin sehr niedrig. Dagegen machen Maschinenbauprodukte 21 Prozent aller Importe aus. Hier lag jedoch der Einfuhrzuwachs mit 33,1 Prozent unter dem Durchschnitt.

Export: Bekleidung, Maschinen, Fahrzeuge, Landwirtschaft


Import: Maschinen, Fahrzeuge, Brennstoff, Chemische Produkte, Vorerzeugnisse

 


1.4 Inflation


Nachdem noch Mitte 1995 eine Inflation von 120% bei den Verbraucherpreisen zu verzeichnen war, ist diese Rate infolge der 1994 beschlossenen Dämpfungsmaßnahmen schnell gesunken und betrug Anfang des Jahres 1996 lediglich noch 80%, um 1997 wieder auf 99% anzusteigen. Im Januar 1998 lag die Inflationsrate in der Türkei bei 101%.

Wie schon in der Vergangenheit ist die hohe Inflationsrate auf den überhöhten öffentlichen Finanzbedarf, die Finanzierung über die Geldmenge und massive, inflationär wirkende Eingriffe zurückzuführen. Eine anhaltend hohe Inflation untergräbt die türkische Wirtschaftskraft im gleichen Maße, wie sie auf Investitionen und damit auf das zu erwartende Produktionspotential abschreckend wirkt. Zu starken Verzerrungen führt auch das Steuersystem, das wenig geeignet ist, der Inflation Rechnung zu tragen. Zwar sind die Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst und die Sozialleistungen indexgebunden, doch dies gilt nicht für die Einkommenssteuer, was zu einem realen Anstieg der Steuerlast beiträgt.

Die Regierung Ecevit war für Ende 1999 von einer Inflationsrate von 57% ausgegangen. Sie lag in Wirklichkeit bei 68,8%. Für das Jahr 2000 wurden 25% angestrebt.

2.1 Beitrittskriterien


Die EU hat für die Aufnahme der Kandidatenstaaten ein kompliziertes Verfaren aufgestellt, das aus einer Mischung Dialog, Überprüfung und Unterstützung besteht. Zunächst wurde der gemeinsame Besitzstand der EU (Acquis Communautaire) analysiert und hieraus ein Katalog mit 31 Bereichen (sogenannten ,,Kapitel'') gebildet. In all diesen Bereichen müssen die Beitrittskandiaten theoretisch am Tag des Beitritts den EU-Standard aufweisen:


  1. Freier Güterverkehr
  2. Freizügigkeit
  3. Freier Dienstleistungsverkehr
  4. Freier Kapitalverkehr
  5. Unternehmensrecht
  6. Kartellrecht
  7. Landwirtschaft
  8. Fischerei
  9. Verkehrspolitik
  10. Steuern
  11. Wirtschafts- und Währungsunion
  12. Statistik
  13. Sozialpolitik und Beschäftigung
  14. Energie
  15. Industriepolitik
  16. Kleine und mittlere Unternehmen
  17. Wissenschaft und Forschung
  18. Aus- und Weiterbildung
  19. Telekommunikation und Informationstechnologien
  20. Kultur und audiovisuelle Medien
  21. Regional- und Strukturpolitik
  22. Umwelt
  23. Verbraucherpolitik und Gesundheitsschutz
  24. Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres
  25. Zollunion
  26. Außenbeziehungen
  27. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
  28. Finanzkontrolle
  29. Finanz- und Haushaltsregelungen
  30. Institutionen
  31. Sonstiges



2.2 Fortschrittsbericht


Nachdem die Türkei als Beitrittskandidat anerkannt wurde, wird sie von der EU wie jeder andere Beitrittskandidat behandelt: Sie muss sich an den gleichen Kriterien messen lassen, und es wird für sie eine Heranführungsstrategie vorgesehen. Beitrittsverhandlungen mit der Türkei werden erst aufgenommen, wenn sie die politischen Kriterien des Europäischen Rats von Kopenhagen erfüllt.

Die Europäische Kommission prüft und bewertet - wie bei allen anderen Kandidatenländern - in jährlichen Berichten die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt. In ihrem Fortschrittsbericht 2000 hatte die Kommission eine Reihe von positiven Schritten der Türkei benannt und insbesondere den Beginn einer breiten Diskussion über die notwendigen Reformen in der Türkei hervorgehoben. Jedoch hat sie auch auf die weiter nicht befriedigende Situation vor allem im Bereich von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten hingewiesen und festgestellt, dass die Türkei die für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erforderlichen politischen Kriterien von Kopenhagen noch nicht erfüllt. Der nächste Fortschrittsbericht wird im November 2001 vorgelegt werden.

Die türkische Regierung hat am 19.03.2001 ihr Nationales Programm zur Umsetzung der Beitrittspartnerschaft verabschiedet. Mit diesem umfangreichen Dokument gibt sich die Türkei einen Katalog von Einzelmassnahmen vor, die zur Übernahme der europäischen Rechtsvorschriften (acquis communautaire) notwendig sind. Die Beitrittspartnerschaft war am 08.03.2001 förmlich vom Ministerrat der Europäischen Union angenommen worden. Sie bestimmt Ziele und Prioritäten für die Erfüllung der Beitrittskriterien, die die Türkei kurz- und mittelfristig im Rahmen der Heranführung an die Europäische Union verwirklichen muss.

Zur Unterstützung des Heranführungsprozesses und der notwendigen Reformmassnahmen erhält die Türkei seit dem Jahr 2000 Vorbeitrittshilfen der Europäischen Union. Für den Dreijahreszeitraum 2000-2002 werden jährlich 177 Mio. € allein an Zuschüssen u.a. zur Vertiefung der Zollunion mit der EU sowie zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Türkei zur Verfügung gestellt. Ferner kann die Türkei auf Darlehen aus Mitteln der Europäischen Investitionsbank zugreifen.




3.0 Aktueller Stand der Türkei



Freier Güterverkehr


Nach Angaben der zuständigen türkischen Behörden wurden seit dem letzten Regelmäßigen Bericht ungefähr 1200 Normen erlassen. Im Rahmen der Zollunion ist die Angleichung der technischen Vorschriften der Türkei bis Ende 2000 vorgesehen. Gegenwärtig sind 80% der türkischen Normen an die EU-Normen angeglichen.



Freizügigkeit


Im Bereich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise wurden keine Fortschritte erzielt. Obwohl den Inhabern europäischer Diplome und beruflicher Befähigungsnachweise in der Türkei Anerkennungsbescheinigungen ausgestellt werden, erhalten sie immer noch zu zahlreichen Berufen keinen Zugang. Dieser ist weiterhin türkischen Staatsangehörigen vorbehalten. Keine Fortschritte sind bei den Bürgerrechten und bei der Freizügigkeit von Arbeitnehmern zu verzeichnen.



Freier Dienstleistungsverkehr

Bei der Liberalisierung des Dienstleistungssektors wurden kleinere Fortschritte erzielt, insbesondere bei den nichtfinanziellen Dienstleistungen. Die Bankregulierungs- und Aufsichtsbehörde ist inzwischen voll arbeitsfähig und übernimmt Aufgaben, die zuvor beim Finanzministerium und der Zentralbank lagen. Dieses System gewährleistet eine ausreichende Unabhängigkeit von der Politik. Bei den Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen ist seit dem letzten Regelmäßigen Bericht kein großer Fortschritt bei der Angleichung an den Besitzstand zu verzeichnen.


Freier Kapitalverkehr

Die Türkei hat eine Reihe von EU-Richtlinien zum freien Kapitalverkehr und zur Vorbeuge der Geldwäsche in ihre Gesetze aufgenommen und ist nun für die Einhaltung dieser verantwortlich.


Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechts sind keine Fortschritte zu verzeichnen. Die Türkei hat das Zollgesetz Nr. 4458 über den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum verabschiedet, das im Februar 2000 in Kraft trat. Dieses neue Gesetz dient der Bekämpfung von Markenfälschungen und von Piraterie beim Urheberrecht.

Kartellrecht

Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat die Türkei ihr Kartellrecht weiter an den Besitzstand und entsprechend den Verpflichtungen aus der Zollunion angeglichen. Das Wettbewerbschutzgesetz wurde 1994 verabschiedet. 1999 wurden im Rahmen einer Anderung die Strafen für Verstöße verschärft.


Landwirtschaft

Der Agrarsektor spielt in der türkischen Wirtschaft eine wichtige Rolle. Den Landwirten wird nahegelegt, anstelle von Haselnüssen, Tee, Zuckerrüben und Tabak alternative Kulturen anzubauen (Programm zur Förderung von Ersatzkulturen). Für den durch den Übergang zu weniger rentablen Kulturen verursachten Einkommensverlust werden Ausgleichszahlungen gewährt. Insgesamt werden 540 Mio. € bereitgestellt.

Fischerei

Verglichen mit der Situation im Jahr 1999 sind keine Fortschritte im Bereich Fischerei zu verzeichnen.


9. Verkehrspolitik

Im Bereich Straßenverkehr wurden bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften noch keine weiteren Fortschritte erzielt, obwohl es scheint, dass einige Praktiken bei der Marktorganisation und den Berufsnormen denen der EG ähnlich sind. Bei der Luftfahrt und im Eisenbahnsektor sind keine Fortschritte zu verzeichnen.


Steuern

Bei der MwSt wurde im Januar 2000 eine Gesetzesänderung vorgenommen, um die Behandlung steuerbefreiter Einfuhren an den Besitzstand der Gemeinschaft anzupassen. Den verfügbaren Angaben zufolge hat die Türkei seit dem letzten Regelmäßigen Bericht sehr wenig Anstrengungen unternommen, um ihr Steuerrecht an den Besitzstand anzugleichen.


11. Wirtschafts- und Währungsunion

Die gegenwärtige Rechtslage erlaubt es der Regierung immer noch, zur Deckung vorübergehender Finanzierungslücken begrenzt und für kurze Zeit auf Mittel der Zentralbank zurückzugreifen. In der Praxis allerdings nutzt das Finanzministerium diese Möglichkeit selten


12. Statistik

Die Türkei arbeitet erst seit Kurzem mit Eurostat zusammen. Bislang ist MEDSTAT der wichtigste Rahmen für die statistische Zusammenarbeit der EG mit der Türkei. Im Juni 2000 fanden zwischen dem Nationalen Institut für Statistik der Türkei (SIS) und Eurostat erste Diskussionen statt.


13. Sozialpolitik und Beschäftigung

Beim Arbeitsrecht ist seit 1999 keine weitere Angleichung erfolgt, obwohl das Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit einen Ausschuss zur Angleichung des Arbeitsrechts an den Besitzstand eingesetzt hat.

Kinderarbeit ist weit verbreitet und gibt weiterhin Anlass zu größter Besorgnis.

Im Bereich Gleichbehandlung wurden keine weiteren Rechtsvorschriften der EG umgesetzt. Im Bereich Gesundheit und Sicherheit wurden ebenfalls keine Fortschritte erzielt.Das staatliche Gesundheitssystem ist mit zwei großen Problemen konfrontiert, nämlich seiner unzureichenden Ausstattung mit öffentlichen Mitteln (der Anteil am Haushalt sank von 4,7% im Jahr 1992 auf 2,6% im Jahr 1998) und der im Allgemeinen unzureichenden Präsenz des Gesundheitsapparats. Eine Reform des staatlichen Gesundheitswesens ist dringend erforderlich.


14. Energie

Hier sind keine Fortschritte seit 1999 zu verzeichnen.


15.Industriepolitik

Der Staat hat sich zu umfassenden Privatisierungen verpflichtet, die in der Vergangenheit nicht so schnell wie erwartet vorangekommen sind. Die Türkei hat sich für das Jahr 2000 das Ziel gesetzt, aus Privatisierungserlösen ungefähr 8,5 Mrd. € einzunehmen.


16. Kleine u. mittlere Unternehmen

Untenehmen mit weniger als 250 Angestellten machen fast 65% der Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe der Türkei aus. Sie konzentrieren sich vor allem auf die traditionellen Sektoren (85% aller KMU sind in den Sektoren Lebensmittel und Getränke, Textilien, Holzverarbeitung, Papier, Metallverarbeitung tätig).

Der Erlass über staatliche Investitionsbeihilfen für KMU ist der zentrale Rechtsakt über die staatliche Beihilferegelung und muss von der Kommission auf seine Vereinbarkeit mit dem Besitzstand geprüft werden.


17. Wissenschaft und Forschung

Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat die Türkei in diesem Bereich einige Fortschritte erzielt .In den letzten Jahren beteiligte sich die Türkei verstärkt an den europäischen Forschungsaktivitäten. Kürzlich wurde sie Mitglied der Europäischen Zusammenarbeit im Bereich wissenschaftlich-technische Forschung .


18. Aus- und Weiterbildung

Wie weit die Umsetzung der EG-Richtlinie über die Kinder von Wanderarbeitnehmern vorangeschritten ist, muss noch geklärt werden.


19. Telekommunikation und Informationstechnologien

Bei der Schaffung von mehr Wettbewerb im Bereich der Telekommunikationsnetze und ‑dienste hat die Türkei Fortschritte erzielt. Jedoch ist die Regelungsbehörde nach dem neuen Telekommunikationsgesetz nicht unabhängig vom Einfluss der etablierten Netzbetreiber und vom Staat


20. Kultur

Im Oktober 2000 ratifizierte die Türkei das Protokoll zum Übereinkommen des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen, das sie bereits unterzeichnet hatte.


21. Regional- und Strukturpolitik

Zwar existiert in der Türkei eine Regionalpolitik, doch haben die Vorbereitungen zur Umsetzung strukturpolitischer Maßnahmen noch nicht begonnen.


22. Umwelt

Keine Vorschriften in Bereichen wie bei Luftqualität, Abfallmanagement, Wasserqualität, Naturschutz, Kontrolle der industriebedingten Umweltverschmutzung und Risikomanagement, Chemikalien, GVO, ozonschädigende Substanzen, nukleare Sicherheit und Strahlenschutz zu erkennen.


23. Verbraucherpolitik und Gesundheitsschutz

Die Harmonisierung mit den Gemeinschaftsvorschriften ist sehr gering. Die bestehenden Verbrauchervereinigungen müssen gestärkt und unabhängige Behörden für die Marktaufsicht und die Durchsetzung geschaffen werden.


24. Justiz und Inneres

In den Bereichen Einwanderung und Grenzkontrollen wurde damit begonnen, Personal auszubilden und einen Dialog über Einwanderungsfragen anzustoßen. Im Rahmen des Informations-, Reflexions- und Austauschzentrums für Fragen im Zusammenhang mit dem Überschreiten der Außengrenzen und der Einwanderung fand ein Treffen statt.


25. Zollunion

Am 5. Februar 2000 trat der neue türkische Zollkodex in Kraft. Die Vorschriften wurden hier nahezu vollständig angeglichen, aber deren Anwendung in der Praxis weist bei den Freizonen und den Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung immer noch kleine Unterschiede auf.

Die Türkei ist das einzigste Land der Beitrittskandidaten das mit der EU bereits eine Zollunion gebildet hat .


26. Außenbeziehungen

Im Bereich der Außenwirtschaftsbeziehungen ist insgesamt eine hohe Übereinstimmung zwischen der EU und der Türkei festzustellen. Es muss weiter geprüft werden, inwiefern die türkischen Vorschriften über Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Textilien und die Angleichung an den Besitzstand im Bereich Ausfuhrkredite mit den Politiken der EU vereinbar sind. Ferner fand im Rahmen der WTO eine gute Koordinierung zwischen der Türkei und der EU statt


27. Außenpolitik (GASP)

Entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Helsinki vom Dezember 1999 kam es zu einer Intensivierung des im Rahmen des Assoziations­abkommens und der betreffenden Entschließungen des Assoziationsrats eingerichteten politischen Dialogs.


28. Finanzkontrolle

Die Türkei ergriff spezifische Maßnahmen, um die öffentliche interne und externe Finanzkontrolle und Transparenz zu verbessern


29. Finanzbestimmungen

Die Statistiken wurden verbessert und die Verbesserung des Finanzmanagements und der Transparenz wurden als eines der wichtigsten Ziele im Haushaltsbereich erkannt. Die Steuerverwaltung wurde gestärkt. Die Weltbank hat eine Überprüfung der öffentlichen Ausgaben und der Institutionen und der IWF eine Überprüfung der Haushaltstransparenz durchgeführt.

3.1 Zusammenfassung


  • Die Türkei hat seit 1964 ein Assoziierungsabkommen mit der EU
  • Sie beantragte 1987 die Mitgliedschaft in der EU
  • 1990 wurde dieser Antrag abgelehnt
  • 1997 bei der EU-Osterweiterung wurde der Türkei der Status eines Beitrittskandidaten explizit verwährt
  • 1999 erhielt sie auf dem Helsinki-Gipfel den Status eines Beitrittskandidaten.

Bis heute werden mit der Türkei jedoch keine Beitrittsverhandlungen geführt, da noch nicht alle Kopenhagener Kriterien erfüllt werden, wie es für die Aufnahme der Verhandlungen notwendig ist.

Wie in 3.0 herausgearbeitet, ist die Türkei mit der Erfüllung dieser Kriterien gegenwärtig beschäftigt, weist in vielen Punkten jedoch noch enorme Defizite auf (siehe Kriterium 13, „Sozialpolitik und Beschäftigung“).







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