REFERAT-MenüDeutschGeographieGeschichteChemieBiographienElektronik
 EnglischEpochenFranzösischBiologieInformatikItalienisch
 KunstLateinLiteraturMathematikMusikPhilosophie
 PhysikPolitikPsychologieRechtSonstigeSpanisch
 SportTechnikWirtschaftWirtschaftskunde  



Das Werden der EG - spatere EU



A)   Das Werden der EG- spätere EU

Geschichte/ Zeitplan zur Entstehung der EG:

Die EG entstand aus 3 Organisationen:

EGKS:



  • Kohle und Stahl
  • 1951 gegründet ?????
  • Ziel: Schaffung besserer wirtschaftlicher Bedingungen (Kohle im Ruhrgebiet/ Eisenerz im Elsaß)
  • Gründungsmitglieder: Frankreich/ BRD/ Benelux-Staaten

EWG:

  • europäische Wirtschaftsgemeinschaft
  • 1957 infolge der Römerverträge entstanden
  • Ziele: Vorteile der EGKS auch für alle anderen Wirtschaftszweige (Ausnahme Landwirtschaft)
  • Mitglieder = EGKS + Italien

EAG/ EURATOM

  • europäische Atomgemeinschaft
  • ebenfalls 1951 durch die Römerverträge
  • Ziele: friedliche Nutzung der Atomenergie innerhalb der europäischen Gemeinschaft
  • Mitglieder = EWG

1967 Zusammenschluß aller drei Organisationen zur EG

Freihandelsabkommen zwischen der EG und EFTA

Beitritt Dänemarks, Irlands und GB

Schaffung des ECU = Rechnungseinheit der EG

Beitritt Spaniens und Portugals

Die EEA- einheitliche europäische Akte wird von den EG- Mitgliedern unterzeichnet.

= erste Reform der EG Verträge

ZIEL:

Schnelles Zusammenleben der EG- Staaten und ein gemeinsamer Markt ohne Grenzen-

Europäischer Binnenmarkt (ab 1.3. 1993)

Voraussetzung und Grundpfeiler der Verwirklichung = 4 Grundfreiheiten.

Maastrichtvertrag wird unterzeichnet. Schaffung der EU

Schaffung des EWR (europäischer Wirtschaftsraum)

Ziele:

Miteinbeziehung der EFTA- Staaten (Finnland/ NOR/ LIE/ Ö/ SW außer Schweiz) in den europäischen Binnenmarkt, d.h. das auch hier die 4 GF wirksam werden sollen.

Mitbestimmung aber nur für EG- Mitglieder

EWR= größte Freihandelszone der Welt

Def. Freihandelszone:

Keine gemeinsame Aussenzölle gegenüber dritt Ländern- im Gegensatz zu einer Zollunion

(EU)

etwa 370 Mio Einw. Im EWR

(Anteil am Welthandel von ca. 46%)

Beitritt von Österreich, Finnland, Schweden

b)    Die EU geografisch und die beitrittswilligen Staaten:


2. EU:

a)     Entstehung:

Durch die Unterzeichnung des Vertrages von Maastricht vom 17.2. 1992 kommt es zur Erweiterung

der EG --> EU

Am 1.11. 1993 tritt der Vertrag in Kraft

Die Organisationen der EG bleiben bestehen(EWG/ EAG/ EGKS), werden aber um 2 neue Aufgabenbereiche erweitert:

GASP & ZJI

Drei Säulen = Grundpfeiler der EU


EG                    GASP ZJI

(EGKS/ EAG/ EWG)                         gemeinsame Außen- Zusammenarbeit in Justiz

europäische Gemeinschaft                            & Sicherheitspolitik & Inneres



b)     wirtschaftliche Daten der EU


c)     Ziele der EU


Verwirklichung der 4 GF = Ziele der EG

Die 4 GF:

  • Ziel des freien Personenverkehrs- wichtiger Vertrag:

Schengen = 1995 in Schengen unterzeichnet (Belgien, NL, LUX, D, F, SP, P, I, GL, u. Ö)

= Abbau der Personenkontrolle an den Grenzen der beteiligten Staaten. Gleichzeitig arbeiten die Staaten

intensiver in Polizeiarbeit und Justiz zusammen. Die Aussengrenzen werden schärfer kontrolliert.



Weitere, große Ziele der EU:

  • engerer Zusammenschluß der europäischen Völker
  • dauerhafter wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt
  • gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik- später gemeinsame Verteidigungspolitik?
  • Einführung einer Unionsbürgerschaft
  • ZJI- enge Zusammenarbeit in Inneres und Justiz

Endgültiges Ziel der EU: VEREINIGTES EUROPA

d)     Organe der EU:


e)     Einnahmen und Ausgaben- der Haushaltsplan:

Das europäische Parlament legt den Haushaltsplan fest. Erst wenn der Präsident des Parlaments den Haushaltsplan unterzeichnet hat, verfügt die EU über die finanziellen Mittel für das nächste Jahr.

  • Agrarpolitik:              ~ 50%
  • Strkturformfond:                   ~ 33%
  • Innere Politik:                        ~ 6%
  • Externe Politik:                     ~ 6%
  • Verwaltungsabgaben:            ~ 5%
  • Reserven:                   ~ 2%
  • Bestimmte Bereiche der Innenpolitik (z.B.: Forschung, Umweltschutz, Kultur,) ~1%

Einnahmen:

  • MwSt:                        ~ 62%
  • BSP:                           ~ 29%
  • Zölle:                         ~ 18%
  • Agrarabschöpfung:    ~ 3%

  • insgesamt über 76 Milliarden ECU --> Ergänzungen

Ergänzungen:

  • Zölle, die an den Aussengrenzen der EU eingenommen werden.
  • Landwirtschaftliche Abgaben aus Importerzeugnissen, welche aus den dritte Weltländern Afrikas importiert werden. Importeur muß Abgaben (groß) an EU leisten.
  • Schutz heimischer Produkte

f) EURO- ECU

In der EU soll eine einheitliche Währungs- und Wirtschaftsunion verwirklicht werden.

Ziel: einheitliche Währung- EURO

Dieser Prozeß soll in 3 Phasen vor sich gehen:

  • 1.1. 1999- WWU tritt in Kraft. Mitglieder müssen die 4 Kriterien bis zu diesem Zeitpunkt erfüllt haben

Die 4 Kriterien:

  • Neuverschuldung:      höchstens bis zu 3% des BIP- Bruttoinlandsprodukt
  • Preisstabilität:                       Inflationsrate höchstens bis zu 2,6%
  • Staatsverschuldung:  weniger als 60% des BIP
  • Stabile Zinsen:                      langfristige Zinsen nicht höher als 8,8%

Mitglieder des EUROs:

  • GL- erfüllt die Kriterien nicht- später
  • DAN & SW- beste Voraussetzung- wollen aber nicht
  • GB wartet wie immer ab
  • Eurozone = restliche EU + dem Vatikan, Monaco und San Marino

Unterschied EURO/ ECU:

  • ECU nur eine Rechnungseinheit- Wert aufgrund eines Währungskorbs bestimmt. Meisten EU- Mitglieder (je nach Wirtschaftskraft) vertreten. Der österreichische Schilling ist nicht dabei- weil der ECU seit 1989 nicht verändert wurde.
  • EURO ersetzt durch die WWU die Nationalwährung (von ihm kann man auch Blüten anfertigen).

Ab 1.1. 1999 offizielle Währung- zuerst nur Buchgeld

3 Jahre später (1.1. 2002) dann Bargeld.

Ein halbes Jahr gellten beide Währungen    1 EURO= 13,7603 Schilling

Vorteile einer gemeinsamen Währung


ESZB= e System der Zentralbanken. Es übernahm am 1.1. 1999 die Geldpolitik der Mitglieder

  • Besteht aus:

EB- europäische Zentralbank

# nationalen Zentralbanken

  • Beschlußorgane:

Direktorium mit Direktor Duisenberg, sowie 5 Weiteren

ESZB- Rat = Direktorium & Präsidenten der Nationalbanken









Haupt | Fügen Sie Referat | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen







Neu artikel