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Die Hausarbeit



Die Hausarbeit

Die Bereitstellung meritorischer Güter - Ein Aspekt finanzwirt­schaft­licher Verteilungspolitik?"

ist elektronisch in der Computermailbox SIM-BOX" (Telefon 0551-5474444) zu erhalten.


Der Name ist MERITGOD.EXE. Der Text ist im Format WordPerfect 6.0, 5.0, Word for Windows 2.0 und als ASCII-Text (ohne Fußnoten) abgespeichert.


Dagegen hat K. Schmidt in seiner Kritik darauf hingewiesen, daß die Theorie meritorischer Güter dennoch ein notwendiger Bestandteil der Finanzwissenschaft bleibe, ()" (Priddat 240).



Erst kürzlich hat Schmidt (1988) dargelegt, daß er keine der in der Literatur diskutierten Kennzeichnungen als überzeugende Begriffs­bestimmung akzeptiert und das gesamte Meritorik-Konzept als unbrauchbar zur analytischen Behandlung staatlichen Handelns ablehnt" Richter/Weimann 118.

Petersen


Ausschlußprinzip bei verschiedenen Güterkategorien:

Maßstab: Anwendbarkeit des Ausschlußprinzips



Spezifisch öffentliche Meritorische Private

Güter Güter Güter



Versagen des a) Geltung des Geltung des

Ausschlußprinzips      Ausschlußprinzips Ausschlußprinzips

in Teilnutzen

Bsp: Ausbildung


b) Gründe


c) Maßnahmen


- Informationspolitik

- Güterbereitstellung

- Budgetmaßnahmen
Aspekte des Konzepts meritorischer Güter:


a)

Ausschlußprinzip kann gelten / Voraussetzungen

Angebot auch über den Markt möglich

b)

unvollständige/falsche Informationen Gründe

Präferenzverzerrungen

c)

Sachleistungen Maßnahmen

Subventionen für Güter mit externen Nutzen

Eingriff in die individuellen Präferenzen


altruistische Sichtweise Musgraves: A sozial, B egoistisch

Gefahr des Mißbrauchs



b) Gründe für meritorisches Handeln:


- fehlende Erfahrung              Kinder, Behinderte


- unvollständige/falsche Information irreführende Werbung


- irrationales Handeln Takabkonsum


- zu wenig ausgewählte individuelle Nachfrage                   



c) Beispiele: meritorische Güter


- freier Krankenhausaufenthalt für Arme      Realtransfer

- Lehr- und Lernmittelfreiheit                       Realtransfer

- sozialer Wohnungsbau         meritorisches Güterangebot

- Schulspeisung                      meritorisches Güterangebot

- Subvention monetärer Transfer

- Transferzahlung: BaFöG monetärer Transfer


Ziel (nach Musgrave):           


- effizientere individuelle Entscheidung


Probleme:


- Erfahrungsvermittlung durch Staat fragwürdig

- kein individueller Informationsstand feststellbar



Vorschläge:


- Vielfalt an Informationen bereitstellen

- Fehlinformationen drosseln

- Beurteilungsfähigkeit (Ausbildung   Entscheidungsautonomie) verbessern



Externe Effekte: a

Gesundheit




physische externe Effekte      definierbare Leistungseinheit


psychische externe Effekte Konsum auf eigener

Nutzenskala erlebt

Externe Effekte treten dann auf, wenn der Konsum eines Gutes Auswirkungen auf den Konsum eines anderen Individuums hat.

A, der sozial interessiert ist, wird Be­friedigung nicht nur aus dem eigenen Konsum, sondern auch aus dem Konsum von B ziehen. B, der ego­istisch ist, wird nur seinen eigenen Konsum schätzen" (Musgrave 1994 87 f.).









Bsp:Tiefflieger Lärm


a

nachfrageorientierte               Politik angebotsorientierte



gegeben:

Bedürfnisse und Bedürfnismängel


Eliten nehmen auf:

Ideenströmungen

Interessengruppen


Bedürfnisbefriedigung

aber auch Bedürfnisweckung
Politiker bieten Programme an



Bürger bleibt aber letzte Instanz" durch Wahlen.



Brümmerhoff a


Ziele der Finanzpolitik




Allokationspolitik Verteilungspolitik Stabilisierungspolitik


In der Allokationspolitik wird über den Einsatz und die Verwendung der volkswirtschaftlichen Ressourcen ent­schie­den, damit ein anderes Ergebnis erreicht wird als in einem reinen Marktsystem.

Die Verteilungspolitik zielt auf eine Veränderung der Voraus­setzungen und Ergebnisse - wie sie marktmäßig entstanden wären - be­sonders in der Einkommens- und Ver­mögens­verteilung.
Die Stabili­sie­rungs­politik umfaßt die Glät­tung" der durch marktwirtschaftliche Aktivitäten entstandenen Schwankungen.

Richter/Weimann: Bsp. Tabakkonsum/Theaterbesuch


Wohlfahrtsfunktion


Meritorische Umverteilung                           Einkommensumverteilung


MAX! MAX!



Resümee


Die Meritorik wird als eigenständiges Konzept staatlichen Handelns an­ge­sehen. Deshalb dürfen die Woh­lfahrtsökonomischen anerkannten Eingriffs­tat­bestände (externe Effekte, öffent­liche Güter, natürliche Monopole, unvollständige Information) nicht zur Kenn­zeich­nung meritorischen Handelns heran­gezogen werden.


Die Verletzung der Konsumentensouveränität ist ein typisches Merkmal meritorischer Staatstätigkeit.


Eine Einkommensumverteilung entspricht nicht meritorischer Natur. Meri­torik bezieht sich vielmehr auf die Zuteilung von Gütern. In erster Linie auf private Güter.


Als problematisch wird erachtet, welche Motive der Staat zum Eingriff in die in­di­vi­du­ellen Konsumpläne hat und wie legitim solch ein Handeln ist (Richter/Wei­mann 120).












Finanzwissenschaftliches Seminar"






Hausarbeit



Die Bereitstellung meritorischer Güter -


Ein Aspekt finanzwirtschaftlicher Verteilungspolitik?






















I. EinleitungError! Reference source not found.


Im Jahr 1959 stellte Musgrave in seinem Buch The Theory of Public Finance" aus­führlich seine Sichtweise der Tatsache dar, daß staatliche Tätigkeit über die Bereitstellung von öffentlichen Gütern hinausgeht. Er führte den Begriff der merit goods" ein (Auld/Bing 257) .


In der nun fast vierzigjährigen Diskussion wurden Argumente für die Unterstützung des Musgraveschen Konzepts aufgestellt und auch wieder verworfen. Selbst Musgrave hat seine Ansichten hinsichtlich meritorischer Güter geändert . Somit fällt es schwer, die derzeitige wissenschaftliche Hauptströmung herauszuarbeiten. Besonders aber auch deshalb, weil verschiedene ökonomische Theoriebereiche mit­einander verbunden werden. Sowohl die Wohlfahrtsökonomie als auch die Ver­teilungs­politik befassen sich mit meritorischen Gütern, was zu einem Sonderstatus der Theorie meritorischer Güter" (Priddat 255) führt.


Zunächst wird die Bedeutung der Konzeption meritorischer Güter heraus­ge­stellt und eine kurze Abgrenzung zur Bereitstellung öffentlicher Güter heraus­ge­arbeitet. Danach erst werden die wichtigsten gedanklichen Richtungen der Meri­torik dar­ge­stellt.


Ausgehend von dem dargelegten Meritorik-Konzept werden in einem Zwischen­schritt Möglichkeiten staatlichen Handelns erläutert. Den Abschluß der Arbeit bildet die Einfügung des Meritorik-Konzeptes in die finanzwissenschaftliche Theorie und den Versuch einer Antwort, ob das Konzept dem Bereich der Allo­kation oder Distribution zuzuordnen ist.

II. Zur Abgrenzung öffentlicher und meritorischer GüterError! Reference source not found.


Die Theorie öffentlicher Güter (theory of social goods) befaßt sich mit der Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Gütern. In der Terminologie von Musgrave werden zwei Charakteristiken öffentlicher Güter hervorgehoben: das Kriterium der Nichtausschließbarkeit (non exclusion principle) und das der Nicht-Rivalität (non-rivalness). Ersteres besagt, daß kein Wirtschaftssubjekt vom Konsum des spezifischen Gutes ausgeschlossen werden kann. Nicht-Rivalität beinhaltet, daß der Konsum des einen, den Konsum des anderen Wirtschaftssubjektes nicht beeinträchtigt. Güter mit diesen Merkmalen werden nicht über den Markt angeboten, obwohl die Bereitstellung von den Konsumenten gewünscht wird (Gottschalk 18 f.).


Der Marktmechanismus greift hier aus verschiedenen Gründen nicht: unvollkommene Konkurrenz, unvollkommene Information, externe Effekte oder Arbeits­losigkeit können vorliegen. Es herrscht keine Pareto-effiziente Situation, was staatliches Eingreifen nahe legt (Stiglitz 108). Daneben besteht die Möglichkeit von Interventionen des Staates, wenn der Wettbewerb auf den Märkten zu unerwünschten Einkommensverhältnissen führt oder wenn die Individuen zwar gut informiert sind aber dennoch falsche Konsumentscheidungen treffen (Stiglitz 111). Der Bürger verkennt die Nützlichkeit von Gütern, die als merit goods" bezeichnet werden. Diese Situation rechtfertigt nach Musgrave das Eingreifen des Staates in die individuelle Konsumwahl (Brümmerhoff 96 f.).



III. Meritorische GüterError! Reference source not found.


Das Eingreifen des Staates in die Konsumentscheidungen der Bürger ist nicht unumstritten. Doch ist die Notwendigkeit einsehbar: die Sozialversicherung schützt die Bürger vor Nachlässigkeit in ihrer individuellen Vorsorge. Würde man dennoch meritorische Güter außer Betracht lassen wäre ein wesentlicher Teil finanzwirtschaftlicher Aktivitäten unbeachtet und normativ nicht begründbar (Brümmerhoff 97) .

Musgrave geht von einer altruistischen Sichtweise der Bürger eines Staates aus[5], die durch ihr Miteinander und auch durch Verständnis gemeinsame Interessen entwickeln (Musgrave 1994 89). Meritorische Güter unterliegen dem Ausschlußprinzip, könnten demnach auch über den Markt angeboten werden. Demeritorische Güter werden als schadhaft angesehen und könnten - im Extremfall - durch Konsumverbot belegt werden (Gottschalk 22 f.). Daher weist auch Musgrave auf die Gefahr hin, daß das Konzept als Vehikel totalitäre(r) Regelungen dienen kann" (Musgrave 1994 90).


Kinder oder Behinderte bedürfen einer Lenkung in ihren Entscheidungen aber auch in der Ausbildung sieht Musgrave eine temporäre Möglichkeit des Eingriffs. Es geht ihm bei seinen Beispielen (irreführende Werbemaßnahmen, Subventionen für Güter mit externen Nutzen) um eine effizientere individuelle Entscheidung. Er akzeptiert daher Präferenz­verletzungen der Minorität bei (politischen) Wahlen, weil diese Störungen un­ver­meid­lich sind und sie individuelle Präferenzen durchsetzen helfen (Musgrave 1994 89) .


A. PräferenzverzerrungenError! Reference source not found.


Präferenzverzerrungen im Konsum durch Marktversagen sind nach Musgrave ein Ausgangspunkt für meritorisches Handeln. Fraglich ist, inwieweit Präferenz­ver­zer­rungen erkannt werden können. Head (1966 21 ff.) definiert meritorische Güter begründet auf un­vollständiger Information und zu wenig ausgewählter individueller Nachfrage. Doch unzureichender oder falscher Informationsstand der Bürger, irrationales Handeln, Trägheit, fehlende Er­fahrung der Bürger als Gründe für Präferenz­ver­zer­rungen können nach Andel nicht herangezogen werden (Andel 1984 641 f.).

Bei den aufgeführten Fällen liegt es näher, daß Bürger, die Entscheidungsunwillig, -unfähig oder andere Probleme haben, sich an andere Bürger wenden und nicht an den Staat: das individualistische Konzept legt dieses nahe (Schmidt 1988 386 f.). Einen guten oder sogar optimalen Informationsstand zu erreichen verursacht auch Kosten und es läßt sich kein individueller Infor­mations­stand feststellen (Schmidt 1970 16). Fehl­informationen sollen demnach vermindert und an der Quelle behoben werden. Fehlende Kenntnisse oder Erfahrungen der Bürger sollen durch eine Verbesserung der Beurteilungsfähigkeit weiterentwickelt werden (Andel 1984 645 f.) .


Selbst aber wenn Defizite sichtbar würden, könnte daraus immer noch nicht ab­ge­leitet werden, was und wieviel" der Staat meritorisch tun sollte. Der Staat selbst wäre wegen unzureichender Informationen überfordert und ist auch nicht die richtige In­stanz, Informationslücken zu schließen (Schmidt 1988 385). Es sei besser, eine Viel­falt an Informationen den Menschen zur Verfügung zu stellen (Schmidt 1970 16).


B. IndividualismuskonzeptError! Reference source not found.


Die Wohlfahrtsökonomie geht vom individualistischen Ansatz aus, was ein Ein­greifen in die Präferenzen problematisch gestaltet. Doch solange der Empfänger meritorische Güter ablehnen kann, ist eine meritorische Maßnahme mit dem in­di­vidualistischen Ansatz vereinbar: bei einer Verweigerung wird die Ausgangssituation beibehalten. Mit dem Individualkonzept vereinbar ist auch die Be­reitstellung von Informationen durch den Staat (Andel 1984 644 f.). Nütz­lich wäre hier Konkurrenz unter den Infor­mierten, damit keine Informationsmonopole entstehen. Das würde auch die Ent­schei­dungen der Informierten über die Struk­tur der Produktion und des Konsums meritorischer Güter für die Nichtinfor­mierten transparenter machen (Brümmerhoff 97 f.).


C. KonsumentensouveränitätError! Reference source not found.


Eingriffe in die Konsumenten- und auch Produzentensouveränität dürfen per Definition nicht vom Staat getätigt werden, es sei denn, die Souveränität muß wieder hergestellt werden (Priddat 254). Beschränkt man aber die Bereitstellung meritorischer Güter auf eine Aufklärung durch den Staat so ist nach Andel ein so interpretierter Begriff der merit wants" mit dem Grundgedanken der Konsumentensouveränität vereinbar. Gleichwohl ist der Übergang von wohlwollender zu diktatorischer Einflußnahme fließend (Andel 1969 212) . Wird freiwilliges Handeln unterstellt kann auch hier nicht von einem ungerechtfertigten Eingriff gesprochen werden (Richter/Weimann 119). Dennoch bleibt ein Widerspruch zwischen Konsumentenschutz und das Eingreifen in die Präferenzen. Solle eine solche staatliche Maßnahme gerechtfertigt werden, so könne diese nur durch ein Konsumenten-Mehrheitsvotum festgestellt werden (Gottschalk 25).


D. Präferenzfeststellung durch WahlenError! Reference source not found.


Auch Schmidt sieht den Schlüssel für die Leistungen des Staates (was und wieviel bereitgestellt wird) bei den Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger und die Anbindung der (finanz-)politischen ,Elite an den (mehrheitlichen) Wählerwillen" (Schmidt 1988 383).


Doch sollte der Versuch, Präferenzen der Bürger durch Wahlen abzuleiten, aufgegeben werden, da die Bereitstellung von meritorischen Gütern fernab von individuellen Präferenzen ist und durch keinen politischen Wahl‑ oder Zustimmungsakt legitimiert ist" (Priddat 240). Mehrheitsentscheidungen bedeuten die Verletzung der Präferenzen der Minorität, doch Musgrave akzeptiert die Beeinträchtigung der Souveränität einer Minderheit (Musgrave 1994 89).


Da Wahlen nicht unbedingt die Präferenzen der Bürger darlegen, haben die Parteien einen Spielraum, was und wieviel über den Rahmen der Staatsleistungen angeboten wird. Das kann einmal meritorisch sein oder eine Ausweitung öffentlicher Güter bedeuten[11]. Diese Entscheidung ist aber von der Risikoeinstellung der Regierungspartei abhängig (Schmidt 1988 392).


Ein möglicher Ausweg kann die Public Choice-Theorie sein. Ausgangspunkt ist rationales Handeln der beteiligten Personen(-gruppen). Es ist aber fraglich, ob die bereits auf dieser Grundlage bestehenden Modelle die wesentlichen Merkmale der Wirklichkeit (und gerade des politischen Geschehens) so darstellen können. Ein Beispiel wäre hier irrationales Verhalten (Schmidt 1988 397).


E. Externe Effekte der KonsumtätigkeitError! Reference source not found.


Externe Effekte treten dann auf, wenn der Konsum eines Gutes Auswirkungen auf den Konsum eines anderen Individuums hat[12]. In meritorischen Gütern sind externe Effekte implizit enthalten (Schmidt 1988 387) . Zu unterscheiden sind hier die physischen und psychischen Externalitäten: Die physischen Externalitäten (z.B. Gesundheit) beruhen darauf, daß der Konsum von Leistungen eines Individuums bestimmte definierbare Leistungseinheiten für ein anderes Individuum bedeutet. Psychische Externalitäten treten dann auf, wenn der Konsum (auch von anderen) in der eigenen Nutzenskala registriert wird, gleichgültig, ob der Konsum sinnlich erlebt oder bloß vorgestellt ist (Folkers 4 f.) .





IV. Ansatzpunkte staatlicher InterventionError! Reference source not found.


Über fiskalpolitische Maßnahmen in Form von Steuerbelastung oder Steuer­er­las­sung von Gütern oder durch Subventionen an Unternehmen bzw. Transfers an Haus­halte kann der Staat in die Präferenzen der Bürger einwirken: allerdings können Subventionen zu der Problematik führen, daß die finanzielle Unterstützung zur Herstellung privater Güter nicht (voll) an den Konsumenten weitergegeben wird. Eine finanzielle Unterstützung von Konsumenten könnte bedeuten, daß die finanziellen Hilfen nicht oder nur gering für die Unter­stützung ge­braucht werden. Musgrave sieht daher auch Sachleistungen (und nicht finan­zielle Hilfen) als echte meritorische Güter an (Musgrave 1994 90).

A. Nachfrage- und angebotsorientierte PolitikError! Reference source not found.


Die nachfrageorientierte Sichtweise von Meritorikern besagt, daß die Bedürfnisse der Bürger gegeben seien; sowohl die Bedürfnisse nach öffentlichen Gütern als auch die entstehenden Bedürfnismängel. Nun sind die politischen Eliten[15] bemüht, Ideenströmungen und Interessengruppen aufzunehmen, aber auch zu formen und Wertvorstellungen und Interessen der Bürger zu befriedigen, aber auch zu wecken.


Hier beginnt für Schmidt eine angebotsorientierte Sichtweise indem Politiker gleichsam wie Unternehmer Programme anbieten. Die Bürger aber bleiben letzte Instanz". Sie befinden darüber, ob ihnen die Angebote gefallen haben durch ihre Nachfrage oder global über Wahlen. Global deswegen, da neben finanzpolitischen Fragen auch andere Themen bei einer politischen Wahl eine Rolle spielen können (Schmidt 1988 391 f.).


B. Steuerliche oder informationspolitische Maßnahmen?Error! Reference source not found.


Durch Auld und Bing (257 ff.) wurde die These vertreten, daß eine strikte Trennung zwischen fiskalpolitischer und informationspolitischer Maßnahme des Staates zu er­folgen habe, ja die Steuerpolitik meritorischen Maßnahmen vor­zuziehen sei.


Setzt man voraus, daß Konsumentenentscheidungen geändert werden sollen, muß man konstatieren, daß kein Gut von sich aus ein (de‑)meri­torisches Gut ist. Braulke meint, daß es rationaler Gründe bedarf, ein Gut als meritorisch oder ­de­meritorisch zu kennzeichnen: der Staat gerät in Begründungszwang und muß Argumente finden für die Be­vor­zu­gung oder ­Be­nachteiligung eines Gutes. Gelingt dies, sind die politischen und individuellen Wertvorstellungen im Einklang und meritorisches Handeln ist legitim. Außerdem spricht a priori nichts gegen die Effektivität eines ,policy mix " mit einer gleichzeitigen steuerlichen als auch informationspolitischen Maßnahme (Braulke 307 f.).

V. Verteilungspolitische AspekteError! Reference source not found.


Bei knappen Ressourcen stellt sich die Frage nach einer effizienten Verteilung, die bestimmt und erreicht werden soll. Ausgehend von einem Modell mit Bedingungen für eine optimale Allokation[17] kann festgestellt werden, daß ein rein marktwirtschaftlich ausgerichtetes System keine optimale Allokation hervorbringt. Es existiert Marktversagen. Die Wohlfahrtsökonomie schafft hier einen Rahmen für mögliche Aufgaben des Staates. Der Staat wird dabei vom Marktversagen aus gesehen, das es zu beheben oder im Sinne einer Besserstellung zu verändern gilt (Brümmerhoff 39).


A. Ziele der FinanzpolitikError! Reference source not found.


Drei Zielbereiche werden in der Finanzpolitik unterschieden: in der Allokationspolitik wird über den Einsatz und die Verwendung der volkswirtschaftlichen Ressourcen ent­schie­den, damit ein anderes Ergebnis erreicht wird als in einem reinen Marktsystem. Die Verteilungspolitik zielt auf eine Veränderung der Voraus­setzungen und Ergebnisse - wie sie marktmäßig entstanden wären - be­sonders in der Einkommens- und Ver­mögens­verteilung. Die Stabili­sie­rungs­politik umfaßt die Glät­tung" der durch marktwirtschaftliche Aktivitäten entstandenen Schwankungen (Brümmer­hoff 6).


B. Mittel der FinanzpolitikError! Reference source not found.


Zwei Mittel der Finanzpolitik sollen hier hervorgehoben werden: Realtransfer und Einkommensumverteilung. Unter Realtransfers wird die Bereitstellung von Gütern durch den Staat verstanden. Daneben kann auch die unentgeltliche Nutzung des staatlichen Sachvermögens (Straßen, Verwaltungsgebäude) dazu­gehören (Brümmerhoff 16). Daneben besteht die Möglichkeit der Ein­kom­mens­umverteilung, um eine Angleichung der Einkommens- und Ver­mögens­ver­teilung zu erreichen.


C. Allokation oder Distribution?Error! Reference source not found.


Bei meritorischen Gütern stellt sich das Problem, warum der Staat durch Realtransfers oder durch Einkommenstransfers umverteilen soll. Da Richter und Weimann nun Realtransfers zu einem eigenständigen staatlichen Umverteilungsinstrument erklären , ist folgender Gedankengang möglich: steht der Verteilungsaspekt meritorischer Güter gleichberechtigt neben einer Einkommens­umverteilung, bedeutet das, daß sich meritorische Umverteilung genauso an einer sozialen Wohlfahrtsfunktion maximieren läßt wie die Einkommensumverteilung. Die Frage lautet, welche Bedingung muß eine soziale Wohlfahrtsfunktion erfüllen, damit meritorisches Handeln eine Maximierung zur Folge hat (Richter/Weimann 121 ff.).


Das Konzept der Pareto-Effizienz hilft festzustellen, welche Verteilung als gerecht oder richtig von den beteiligten Individuen aufgefaßt wird, um dem Ziel einer optimalen Verteilung näher zu kommen (Musgrave 1994 109 ff.). Mit der Einführung der Pareto-optimalen Verteilung wurde es möglich, Umverteil­ungsaktivitäten auf individuelle Präferenzen zurückzuführen. Die Veränderung des Verteilungsstandes (niemand wird schlechter gestellt) wird sozusagen als öffentliches Gut gesehen (Andel 1984 642).


Am Beispiel Tabakkonsum" erläutern Richter und Weimann ihr Modell. Sie kommen zu dem Schluß, daß meritorische Eingriffe nur dann begründbar sind, wenn die Notwendigkeit interpersoneller Nutzenvergleiche akzeptiert und ge­währleistet wird. Die Verwendung einer Wohlfahrtsfunktion setzt das voraus. Nun ist ein konkretes Ergebnis möglich: bei gleicher Ausstattung kann der Einkommensgrenznutzen eines Konsumenten für ein meritorisches Gut sozial höher eingeschätzt werden als der Grenznutzen desjenigen, der das Gut nicht konsumiert (Richter/Weimann 128).


Richter und Weimann leiten aus ihren Ergebnissen eine Charakterisierung meritorischen Handelns ab, das zweier Säulen bedarf: Die Einschätzung des staatlichen Planers, daß unterschiedliche Konsumentengruppen (Raucher und Nichtraucher) trotz gleichen Einkommens divergierende soziale Grenznutzen des Einkommens aufweisen, und die Annahme, daß aufgrund institutioneller, in­formationstechnischer oder sonstiger Restriktionen Lumpsum-Transfers kein verfügbares Instrument sind, um diese Divergenzen zur Wohlfahrtssteigerung auszunutzen". Es steht für sie fest: da in den Konsum von Gütern eingegriffen wird, Meritorik keine Einkommensumverteilung bedeutet und somit der Allo­kation zuzuordnen ist (Richter/Weimann 127).



VI. Neue meritorische AspekteError! Reference source not found.


War es schon problematisch, was und wieviel" (Schmidt 1988 386) meri­torisch an­ge­boten werden soll, so ist die Frage, ob überhaupt etwas angeboten werden darf, ebenfalls sehr schwer zu beantworten. Es ist für den Bürger ohnehin nicht oder nur sehr schwer möglich, den Nutzen und die ent­stehenden Kosten von Staatsleistungen abzuwägen, weil staatliche Leistungen passiv konsumiert und Steuern unmerklich sind.


Eine gewisse Transparenz würde möglich, wenn neue Ausgaben mit konkreten Deckungs­vorschlägen verbunden wären und gleichzeitig darüber abgestimmt würde. Ziel wäre die Verdeutlichung staatlichen Konsums. Staatliche Stellen und die Massen­medien müßten mehr informieren, Steuern sollten ausgewiesen werden, die Aufnahme von Krediten zur Staatsausgabenfinanzierung müßte beschränkt werden (Schmidt 1988 399 f.).


Eine Antwort auf die Frage, ob etwas angeboten werden darf, ließe sich nach Priddat normativ begründen, wenn staatliche Aktivitäten als Versicherung der Bürger gegen die Möglichkeit eigener Regelverstöße" gedeutet werden (Priddat 242). Musgraves (1987 452 f.) neueren Gedanken hinsichtlich ,higher values und seine Andeutung, die Konsumentensouveränität könnte durch eine ,alter­native Norm ersetzt werden, bedeuten eine ethische Wende in der Meri­torik­diskussion (Priddat 249).


SchlußbemerkungError! Reference source not found.Auch nach nun fast vierzigjährigem Für und Wider des Meritorikkonzeptes ist klar, daß es einer weiteren Verfeinerung bedarf. Dennoch haben sich einige verfestigte Richtungen aufgetan. Es darf nach Richter und Weimann als weit­gehend gesichert und akzeptiert angesehen werden:1. Die Meritorik wird als eigenständiges Konzept staatlichen Handelns an­ge­sehen. Deshalb dürfen die Woh­lfahrtsökonomischen anerkannten Eingriffs­tat­bestände (externe Effekte, öffent­liche Güter, natürliche Monopole, unvollständige Information) nicht zur Kenn­zeich­nung meritorischen Handelns heran­gezogen werden.2. Die Verletzung der Konsumentensouveränität ist ein typisches Merkmal meritorischer Staatstätigkeit.3. Eine Einkommensumverteilung entspricht nicht meritorischer Natur. Meri­torik bezieht sich vielmehr auf die Zuteilung von Gütern. In erster Linie auf private Güter.Als problematisch wird erachtet, welche Motive der Staat zum Eingriff in die in­di­vi­du­ellen Konsumpläne hat und wie legitim solch ein Handeln ist (Richter/Wei­mann 120).Die Frage nach der Legitimität zieht sich wie ein roter Faden durch die Texte der Meritoriker und ihrer Gegner. Meritorische Güter im Grenzgebiet zwischen Ökonomie, Recht und Politik" (Priddat 240), was Musgraves Widersacher zum Anlaß nehmen, den methodologischen Zustand dieser Theorie zu kritisieren, kann nur bedeuten, daß der Aspekt, ob etwas angeboten werden darf, noch einer genaueren Klärung bedarf. Doch diese Diskussion hat erst jetzt richtig be­gonnen. Letztendlich bleibt wohl nichts anderes übrig als zu erkennen, daß meritorische Güter (immer) schon existierten, ein Konzept erarbeitet, verfeinert und geändert wurde, aber (noch) nicht befriedigend aus­formuliert worden ist.

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Braulke, Michael: Merit Goods: Einige zusätzliche Anmerkungen", in: Finanzarchiv, Bd. 31 (1972/73), S. 307-309. Sign.: 1 Z 300


Brümmerhoff, Dieter: Finanzwissenschaft, Oldenbourg Verlag, München, Wien, 5. überarb. u. erw. Aufl., 1990 und 6. durchgesehene Aufl., 1992.

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Folkers, Cay: Meritorische Güter als Problem der normativen Theorie öffentlicher Ausgaben", in: Jahrbuch für Sozialwissenschaft, Bd. 25 (1974), S. 1-29. Sign.: 1 Z 112


Gottschalk, Ingrid: Verbraucherpräferenzen und öffentliche Güter. Ein Beitrag zur Verbraucherpolitik im nichtmarktlichen Bereich", Kiel, 1978.

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Sign.: 1 Z 300


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Sign.: 1 Z 300


Jeschke, Dietmar: Konsumentensouveränität in der Marktwirtschaft - Idee, Kritik, Realität, Duncker & Humblot, Berlin, 1975. Sign.: 1 140 Jes


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Sign.: 1 320 Eco

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Musgrave, R. A./Musgrave, P. B./Kullmer, L.: Die öffentlichen Finanzen in Theorie und Praxis 1, Tübingen, 1990 und 1994.

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Petersen, Hans-Georg: Finanzwissenschaft I, Kohl­hammer, Stuttgart u.a., 1988.

Sign.: 16 P 0100 Pet


Priddat, Birger P.: Zur Ökonomie der Gemeinschaftsbedürfnisse: neuere Versuche einer ethischen Begründung der Theorie meritorischer Güter", in: Zeitschrift für Wirtschafts‑ und Sozialwissenschaften (ZWS) 112 (1992), S. 239‑259. Sign.: 1 Z 103


Richter, Wolfram und Weimann, Joachim: Meritorik, Verteilung und sozialer Grenznutzen vom Einkommen", in: Jahrbuch für Sozialwissenschaft, Bd. 42 (1991), S. 118-139. Sign.: 1 Z 112


Roberts, Charles C.: Verteilungstheorie und Verteilungspolitik, Bund-Verlag, 1980.

Sign.: ZA 43114


Schmidt, Kurt: Kollektivbedürfnisse und Staatstätigkeit", in: Haller, H. u.a (Hrsg.): Theorie und Praxis des finanzpolitischen Interventionismus. Fritz Neumark zum 70. Geburtstag, Tübingen, 1970. Sign.: 1 093 Neu

Schmidt, Kurt: Mehr zur Meritorik: Kritisches und Alternatives zu der Lehre von den öffentlichen Gütern", in: Zeitschrift fuer Wirtschafts‑ und Sozialwissenschaften (ZWS) 108 (1988), S. 383‑403.

Sign.: 1 Z 103


Stiglitz, Joseph E./Schönfelder, Bruno: Finanzwissenschaft, Oldenbourg Verlag München, Wien, 1989. Sign.: 16 P 0100 Sti





Doch bereits 1957 erwähnte Musgrave den Begriff merit goods" (Musgrave 1957 341), worauf Andel (1984 631) hinweist.

So äußerte er 1957, daß meritorische Güter wegen des Eingriffs in die Konsumenten­prä­feren­zen keinen Raum im individualistischen Ansatz hätten (Andel 1984 631).

Verdienstvolle Güter".

Die Tatsache, daß der Staat in die Präferenzen seiner Bürger eingreift, weil er besser weiß, was im Interesse seiner Bürger ist, wird als Paternalismus bezeichnet. Gegner dieser Auf­fassung stellen die Frage, mit welchem Recht eine Gruppe einer anderen Gruppe ihre Präf­erenzen oktroyieren darf (Stiglitz 108). Allerdings greift der Paternalismus noch stärker in den Bereich der privaten Güter ein als es die Meritorik impliziert (Petersen 120).

Auf jeden Fall existieren gewisse Gemeinschaftsbewertungen und ein Verantwortungs­be­wußt­sein für das Ganze in einer solidarischen Gesellschaft" (Musgrave 1994 90).

Genannt wird hier die Verteidigung des eigenen Hauses und das gemeinsame Interesse, das Land zu schützen (Musgrave 1994 89).

Das Kennzeichen des temporären Charakters meritorischen Handelns wird von Schmidt nicht akzeptiert, da z.B. nicht gewußt werden kann, wie lange es dauert, bis Bürger aus staatlichen (Informations-)Maßnahmen gelernt haben (Schmidt 1988 385).

Beispiele für meritorische Güter sind Schulspeisung, sozialer Wohnungsbau, Lehr- und Lernmittelfreiheit (Andel 1969 210).

Die schulische Ausbildung spielt innerhalb einer Industrie­ge­sell­schaft für die Beurteilungs­fähigkeit der Bürger eine wichtige Rolle und ist eine Voraussetzung für deren Ent­schei­dungs­autonomie (Andel 1984 646).


Einen guten und ausführlichen Überblick über die Konsumentensouveränität gibt Jeschke, der Konsumentensouveränität nach Streissler definiert als die Freiheit der Konsumwahl verbunden mit der die Gestaltung des Produktionsprozesses bestimmenden Wirkung der Konsumentenentscheidung" (Jeschke 32).

Die Abgrenzung zwischen dem qualitativen Mehr an social goods und dem qualitativ Neu­em (merit goods) ist faktisch unmöglich (Schmidt 392).

Externe Effekte können entstehen, wenn z.B. eine Unternehmung Rauch oder Ge­rüche verbreitet, die die Bewohner belästigen oder eine Unternehmung Abwässer in einen Fluß leitet: diese Kosten sind nicht in der Produktion enthalten (Petersen 120).

Zu denken ist hier an Schutzimpfungen (Steigerung des allgemeinen Gesundheitszustandes).

Musgrave nennt dafür ein Beispiel: A, der sozial interessiert ist, wird Befriedigung nicht nur aus dem eigenen Konsum, sondern auch aus dem Konsum von B ziehen. B, der ego­istisch ist, wird nur seinen eigenen Konsum schätzen" (Musgrave 1994 87 f.).

Zur politischen Elite" zählt Schmidt die Spitzen von Regierungs- und Oppositionspartei, Verbänden und Massenmedien (Schmidt 1988 391).

Vom Deutschen Sportbund (DSB) gibt es die Initiative Keine Macht den Drogen"; da­ne­ben werden Tabak und Alkohol besteuert.

Brümmerhoff bezeichnet den Einsatz und die Verwendung knapper Ressourcen (Produktionsfaktoren und Güter) auf die Produktions- und Verbrauchsprozesse" als Allokation (Brümmerhoff 39).

Das wird damit begründet, daß Realtransfers ausdrücklich nicht als individuelle Präferenzen zur Erreichung einer Pareto-effizienten Verteilung gesehen werden (Richter/Weimann 121 ff.).

Die Autoren weisen darauf hin, daß zuerst durch eine Regel die gesellschaftlichen Zustände beurteilt werden müssen: das kann durch die Rawlsche Vorschrift oder durch den Vor­schlag von Harsayis geschehen.









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