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Aufgabe: 1. Stellen Sie Voraussetzungen und Grundwerte der Demokratie dar.

2. Erläutern Sie kritisch Probleme der Repräsentations- / Pluralismustheorie einerseits

und der Identitätstheorie andererseits.


Antwort: Thema 1


Der Begriff der Demokratie wurde in der griechischen Philosophie aus dem Begriff democratia entwickelt und bedeutet soviel wie Volksherrschaft. Als eine der ersten Demokratien kann die athenische angesehen werden, welche durch Kleisthenes ihren Anfang nahm. Sie wurde im Gegensatz zur Monarchie (Herrschaft eines einzelnen) oder Aristokratie (Herrschaft der Besten) als Herrschaftsform bezeichnet, in der die Macht bei allen Bürgern lag, wobei im Altertum der Bürgerbegriff längst nicht alle Menschen umfaßte. Vielmehr gab es Bürger und Nichtbürger, welche auch nicht mitentscheiden durften. Bei den antiken Philosophen wurde die Demokratie überwiegend unter die entarteten Regierungsformen eingereiht. Sie galt bis ins 19.Jh. hinein als ideale Komponente für ein gemischtes Verfassungssystem mit monarchischen und aristokratischen Elementen. Praktische Bedeutung gewann die Demokratie erst wieder mit der französischen Revolution und im 19.Jh. im Zuge der Emanzipation der Sozialisten sowie der Radikalen (Nationalisten).

Die damaligen Grundwerte der Antike können jedoch nicht auf das heutige Bild einer Demokratie übernommen werden, allein durch die Tatsache, daß mit Bürger das ganze Volk gemeint ist und Demokratie nicht nur auf eine Stadt sondern auf ganze Länder anwendbar sein muß. Der Begriff Volksherrschaft definiert sich so, daß die von Entscheidungen Betroffenen in möglichst hohem Maße (direkt) an der Entscheidung beteiligt werden. Da jedoch die Herrschaft des Volkes einige Probleme birgt (siehe Thema 2), ist dies mehr eine Herrschaft der öffentlichen Meinung welche entstanden ist durch rationale Diskussionen.

Nun dieses Prinzip der Volksherrschaft beruht auf unabdingbaren Voraussetzungen, welche gegeben sein müssen. Dies sind Gleichheit und Freiheit. Jedes Individuum welches Teil dieses Volkes ist, ist frei in seinen Entscheidungen (Selbstbestimmungsrecht) und ist vor jedem anderen Individuum gleich. Dies macht die eigene Meinungsbildung ist nicht nur möglich sondern auch notwendig, um eine öffentliche Meinung zu formulieren, welche den Grundgedanken der Demokratie mit einer  Mehrheitsbildung im Volk erst ermöglicht. Funktionierende Demokratien haben sich über diese Voraussetzungen hinaus noch Grundwerte geschaffen, die die Existenz der Demokratie in diesem Land sichert. Diese Grundwerte beinhalten als wichtigsten Punkt die Menschenrechte. Sie schließen die Voraussetzungen der Demokratie ein und bilden einen festen und unveränderbaren Bestandteil einer jeden modernen demokratischen Verfassung. Denn ohne die Wahrung der Menschenrechte, würde es zu einer Herrschaft über eine unterdrückte Minderheit oder vielleicht auch Mehrheit im Volke geben, was laut Definition nicht mehr unter Demokratie zu zählen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat bei einer Entscheidung die demokratische Grundordnung als eine Ordnung bestimmt, welche unter Ausschluß jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt (BVerfG - Entscheidung 2,12f). Dazu gehört die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, das Mehrparteienprinzip sowie die Existenz von unabhängigen Gerichten. Vor diesen Gerichten wiederum muß ebenfalls jeder Mensch gleich sein. In allen modernen und funktionierenden Demokratien sind obige Grundwerte in Gesetzestexten vertreten und werden mittels einer Exekutive in Form von Regierungen, gewählt vom Parlament und schließlich vom Volk, verteidigt. Doch mit dem Begriff der Parlamente und Regierungen kommt man zwangsläufig schon zu den verschiedenen Formen der Demokratie und deren Vor- und Nachteile. Denn wer sitzt im Parlament, wer wählt es und wer darf die Regierung bilden? Dieses Thema behandle ich aber im 2.Teil der Aufgabe.

Abschließend kann ich sagen, daß Demokratie heutzutage weniger eine Staatsform als eine Lebensordnung der Menschen in einem Staat ist.

Antwort Thema 2:


Nachdem ich im ersten Teil die Voraussetzungen und Grundwerte der Demokratie ganz allgemein veranschaulicht habe, stellt sich bei der Umsetzung selbiger schon beim Begriff der Demokratie als Synonym für Volksherrschaft ein Widerspruch dar. Denn eine Herrschaft setzt immer zwei Gruppen voraus: die Herrscher und die Beherrschten. Erstere herrschen über letztere. Da die Beherrschten das Volk darstellt, entsteht ein Paradoxon mit dem Begriff Volksherrschaft. Wenn das Volk den Platz des Herrschers einnimmt, fehlt eine Gruppe die beherrscht wird. Das Volk herrscht über das Volk. Wenn man aber diese Aussagen weiterführt, kommt man auf eine Lösung, die den verschiedenen Demokratiemodellen entspricht. Das Volk herrscht über das Volk - also sich selbst. Es kann also über sich selbst frei entscheiden. Das heißt jedoch nicht, daß jeder Bürger tun und lassen kann was er will. Vielmehr zählt der Volkswille. Dieser Volkswille wird nun in verschiedenen Formen umgesetzt, von denen die vielleicht wichtigsten bzw. verbreitetsten zum einen die Repräsentations- / Pluralismustheorie und zum anderen die Identitätstheorie sind.

Letztere von Rousseau geprägte Form orientiert sich am einheitlichen Volkswillen. Sie geht davon aus, daß die Summe aller Einzelinteressen nach dem Ausscheiden egoistischer Elemente den Gemeinwillen und somit das Gemeinwohl des Volkes ergibt. Praktisch bedeutet das, daß das Volk im Sinne des Gemeinwohls die Entscheidungen trifft. Dies wird durch Volksabstimmungen erreicht, womit sich das erste Problem auftut: Wer bestimmt, was gerade der Gemeinwille ist. Über welche Entscheidung im Sinne des Gemeinwohls soll abgestimmt werden? Rousseau meint, daß die Weisesten die Masse regieren und im Sinne jenes ominösen Gemeinwohls handeln sollten. Denn der Begriff des Gemeinwohls eröffnet das nächste Problem. Bei einem einheitlichen Volkswillen gibt es keinen Gegenwillen. Jede Interessen gegen den Gemeinwillen gelten als egoistische Einzelinteressen und bleiben in einer solchen Gesellschaft unberücksichtigt. Das führt zu einer Ignorierung von Minderheiten - in einem großen Staat. Rousseau hat nämlich noch eine Bedingung für diese Demokratieform gegeben: Es sollte ein sehr kleiner Staat sein, in dem das Volk leicht zusammenzubringen und jeder Bürger mühelos jeden anderen kennenlernen kann. Das ist bei den heutigen großflächigen Staaten nicht annähernd der Fall. Man kann das mit einem Dorf vergleichen, auf dem sich bei wichtigen Entscheidungen die Bürger auf dem Dorfplatz versammeln und über diese Entscheidung abstimmen. Das Ergebnis entspricht dem Gemeinwohl dieses Dorfes und jeder der dagegen gestimmt hat, mußte seine egoistischen Einzelinteressen dem Gemeinwohl unterordnen. In einem großen Staat jedoch sind es keine egoistischen Einzelinteressen mehr sondern der Gemeinwille einer Minderheit. Dieser Minderheit werden die Werte der Mehrheit aufgezwungen. Diese "totalitäre" Demokratie birgt die Gefahr einer Diktatur. Denn mit der Ignoranz der Minderheiten, werden die ersten Grundsätze der Demokratie mißachtet, so daß diese reine Form in einem großen Staat Gefahr läuft sich  selbst zu zerstören, indem ein einzelner über das Gemeinwohl bestimmt.

Die zweite Demokratieform hat mehrere Namen, welche zusammengenommen die Grundzüge dieser Theorie ergeben. Wie in der Aufgabenstellung schon erwähnt heißt sie zum einen Repräsentations- bzw. Pluralismustheorie zum anderen aber auch Konkurrenztheorie. An ihrer Spitze steht wiederum der Volkswille, welcher aber diesmal nicht einheitlich ist, sondern mehrere Interessen treten in Konkurrenz zueinander, indem sie sich zu Gruppen zusammenschließen. Da nun ein Volk in einem Staat meist zahlenmäßig zu groß ist um sich selbst zu regieren, wählt jeder Teil des Volkes einen Vertreter, der die Interessen dieses Teil des Volkes im Parlament vertreten soll. Der Pluralismusgedanke bei dieser Theorie setzt voraus bzw. fordert regelrecht die Existenz von verschiedenen Interessen bei der Wahl der Vertreter. Somit setzt sich solch eine Volksvertretung aus den unterschiedlichsten Interessen in Form von Parteien zusammen, bei der eine Interessensrichtung (auch mehrere Parteien) die Mehrheit stellt. Der große Unterschied zur Identitätstheorie ist, daß Minderheiten hier akzeptiert und in die Entscheidungsfindung integriert werden. Garantiert wird das durch einen ausgeprägten Minderheitenschutz in den Grundwerten solcher Demokratieformen, welcher die Tyrannei der Mehrheit verhindern soll. Das macht die Anwendbarkeit der Demokratie auf ein flächenmäßig großes Land erst möglich. Der Bürger wählt zwischen mehreren Parteien aus, welche unter dem Zwang stehen, den Willen dieses Wählers so gut wie möglich Folge zu leisten, um nach einer bestimmten Zeit wieder die Mehrheit der Wähler auf sich vereinigen zu können. Die Konkurrenz zwischen den Parteien schafft eine gewisse Wahrung des Eingangs genannten Volkswillen und der Herrschaft des Volkes über sich selber, wenn auch nicht direkt. Doch auch bei dieser Form gibt es Probleme. Die Herrschaft des Volkes ist durch die periodische Wahl von Vertretern begrenzt und die vom Volk legitimierten Herrscher entsprechen einer Gruppe von Eliten. Sie herrschen mit Zustimmung des Volkes und sind fast die einzigen im Land, die das nötige Wissen haben um solch ein Land zu führen. Die Parteien können den zum Wählerwillen mutierten Volkswillen nur noch in verschiedenen Versionen anbieten. Eine direkte Willensbildung des Volkes findet nicht mehr statt. Vielmehr erfolgt eine pragmatisches Angebot von Programmen, unter denen man wählen muß, welche seinem Willen am ehesten entspricht. Das hierbei der eigentliche Wille vieler Menschen nur teilweise erfüllt wird ist vorprogrammiert. Politikverdrossenheit ist eine Reaktion darauf in den heutigen Demokratien. Doch wenn man sich die Alternative der Identitätstheorie, in der der Wille des Einzelnen sogar ganz als egoistische Einzelinteresse unberücksichtigt bleiben kann, ist die Konkurrenzform im demokratischen Sinne idealer, wenn man den Erhalt der demokratischen Grundsätze in einem großen Flächenstaat gewährleisten will. Denn je kleiner ein Staat ist, desto mehr läßt sich der Einzelwille einer Gruppe in Form von Kompromissen berücksichtigen.

Die Demokratie in ihrer Urform als Herrschaft des Volkes über sich selbst läßt sich heutzutage nicht mehr in flächenmäßig und Einwohnerzahlmäßig immer größer werdenden Staaten realisieren. In Stadtstaaten zu Zeiten Kleisthenes wie Athen war es noch möglich den Willen eines jeden Bürgers anzuhören und so gut wie möglich in anfallende Entscheidungen einzubeziehen. Heutzutage kann man nur darauf achten, daß so viele Interessen wie möglich durch Kompromisse berücksichtigt werden, damit keine Volksgruppe die andere beherrscht. Mischformen zwischen beiden Theorien erhöhen den Mitbestimmungsgrad des Volkes etwas, lassen aber im Interresse der Regierbarkeit viele Möglichkeiten einer idealen Demokratie außen vor.

























Quellen: Ludwig Helbig - Politik im Aufriß; Informationen zur politischen Bildung - Demokratie;

Waldemar Besson/Gotthard Jasper - Das Leitbild der modernen Demokratie; Der große    

Coron - Lexikon; diverse Arbeitsblätter