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Verhaltensregeln in Naturschutzgebieten

Verhaltensregeln in Naturschutzgebieten

In den Naturschutzgebieten, z. ß. am Bclchen oder am Feldberg, werden Besucher von der Baden-Württemberger

Nalurschutzrwnltung um einige Verhaltensregeln gebeten:
Bitte mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen.
Im Gebiet selbst auf den ausgewiesenen Wegen bleiben, mit dem Fahrrad nur auf befestigten Wegen von mindestens 3 m Breite fahren. Uni die Tiere nicht zu stören, bitte auf jeglichen Lärm rzichten.


Verboten ist im Naturschutzgebiet das Glcitschirm und Drachenfliegen, auch Flugmodelle dürfen nicht aufsteigen. Lagern, Camping und Feuermachen ist nur auf den vorgesehenen Plätzen erlaubt, das Pflücken, Ausgraben oder Beschädigen von Pflanzen ist ganz rboten, da im Naturschutzgebiet grundsätzlich alle Pflanzen geschützt sind.

Tiere dürlen selbstrständlich nicht gefangen oder gar getötet werden. Mitgeführte Hunde müssen an die Leine.

Alle Abfälle mit nach Hause nehmen.









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