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Programme, Konzepte und Instrumente, speziell zugunsten der Raumentwicklung in den neuen Ländern

Programme, Konzepte und Instrumente, speziell zugunsten der Raumentwicklung in den neuen Ländern

Die Sonderproblematik der Raumentwicklung in den neuen Ländern zwingt in der Raumordnungs- und Raumentwicklungspolitik zu für West- und Ostdeutschland unterschiedlichen Zielrichtungen.

Dabei wird allerdings darauf geachtet, daß auch die Entwicklung in den westlichen Ländern nicht stehenbleibt, allein schon deshalb, weil Deutschland langfristig seine Position in der Weltwirtschaft und im europäischen Binnenmarkt zu wahren hat. Es muß aber darum gehen, in den neuen Ländern die Entwicklungsdefizite möglichst rasch abzubauen. In den alten Ländern bleiben Anpassungsmaßnahmen erforderlich.

Programme, Konzepte und Instrumente der Raumordnungspolitik des Bundes und der Länder

Das 'Raumordnerische Konzept für den Aufbau in den Neuen Ländern' (1991) Gleich nach der Wiedervereinigung begann in den zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder eine Überprüfung der neuen Raumsituation, und es wurden speziell auch erste Überlegungen darüber angestellt, was aus raumordnungspolitischer Sicht bei der Entwicklung der neuen Länder beachtet werden müßte. Schon Ende 1991 veröffentlichte das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau einen Orientierungsrahmen speziell für die räumliche Entwicklung in den neuen Ländern und in Berlin ('Raumordnerisches Konzept für den Aufbau in den Neuen Ländern', BMBau 1991). Damit wurden aus raumordnungspolitischer Sicht erste Anhaltspunkte für die von Bund und Ländern im Gebiet der ehemaligen DDR zu treffenden Maßnahmen moderner Entwicklungspolitik gegeben.


Neue Programme der Raumordnung für Gesamtdeutschland
Mit dem 'Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmen' (ORA, BMBau 1993a) wurden nach Jahren der raumordnungspolitischen Zurückhaltung erstmals wieder auch Impulse für die räumliche Entwicklung des nun größeren Bundesgebietes insgesamt gegeben. Anschließend wurde darüber hinaus mit dem 'Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen' (HARA, MKRO 1995) versucht, die der im ORA formulierten Leitbilder zur gesamträumlichen Entwicklung zu operationalisieren (Mehwald 1993, Krautzberger/ Mehwald 1994). Mit diesen Programmen wird auch die Problematik der räumlichen Disparitäten und der künftige Umgang mit ihnen in veränderter Weise angesprochen.
Der 'Raumordnungspolitische Orientierungsrahmen'
Vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau erarbeitet und von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) einstimmig beschlossen, zeigt der ORA neue Richtungen bzw. Schwerpunktverlagerungen für die Raumordnungspolitik auf. Zum ersten Mal liegt damit eine raumordnerische Konzeption für die Entwicklung Gesamtdeutschlands vor, wobei die Entwicklung der neuen Bundesländer besondere Berücksichtigung findet. Inhaltlich sind Schwerpunktverlagerungen vorgenommen worden, vor allem in den Bereichen Siedlungsentwicklung und Raumnutzung. Aspekte der Vernetzung und der Entlastung der großen Städte sowie die Stärkung der regionalen Eigenentwicklung stehen im Mittelpunkt. Die Problematik ländlicher Räume erscheint in den Hintergrund gerückt.
Der 'Raumordnungspolitische Handlungsrahmen' Der HARA von 1995 hatte insbesondere die Aufgabe, die Leitbilder des Orientierungsrahmens zu konkretisieren. Die MKRO hatte diesbezüglich vorrangige Themenschwerpunkte definiert. Klärung inhaltlicher Fragen wurde Vorrang gegeben gegenüber einem in sich geschlossenen Programm, wodurch ein Eindruck von programmatischer Lückenhaftigkeit bzw. der Einseitigkeit der Schwerpunktsetzungen bei bestimmten Politikbereichen entstehen kann. Es werden handlungsorientierte Maßnahmen behandelt. Im Zusammenhang mit der Anforderung, bestehende Instrumente auf ihre Eignung und Leistungsfähigkeit hin zu überprüfen, werden eine Reihe von Überlegungen zusammengetragen, so zu den Stichworten Effektivität/Effizienz, Flexibilität, Stärkung informeller Instrumente, Ausbau regionaler Entwicklungskonzepte, Abstimmung regionaler Förderkonzeptionen, Ausgleich regionaler Interessen, neue Wege grenzüberschreitender Zusammenarbeit usw..
Verändertes Verständnis von raumbezogener Planung und ihrer Aufgaben Mit dem ORA und dem HARA soll das traditionelle Verständnis von Raumordnung als eine Form von Planaufstellung, wissenschaftlich geleitet mit Hilfe von Indikatoren bzw. anhand von Systemen 'Laufender Raumbeobachtung', endgültig überwunden werden. Im Zuge der Beschleunigung des ökonomisch-technologischen Wandels und der fortschreitenden internationalen Arbeitsteilung waren die Grenzen einer nationalen Raumordnungspolitik immer deutlicher sichtbar geworden. Dem Bundesraumordnungsprogramm von 1975 lag noch - bei allerdings anderen Rahmenbedingungen - die Voraussetzung von Steuerungsmöglichkeiten zugrunde. Mit dem ORA wird ein Anspruch auf Steuerung der Raumentwicklung weder direkt noch indirekt mehr erhoben.
Demgegenüber wird in der Stärkung regionaler Akteure, d. h. auch in dezentralen Planungsansätzen, eine zeitgemäßere Antwort auf die Probleme der Steuerungsfähigkeit gesehen. Dieser Philosophie entspricht es auch, daß dem Aufbau von städtischen Vernetzungen und der interkommunalen Zusammenarbeit ein besonders hoher Stellenwert für die aktive Gestaltung der räumlichen Entwicklung zugeschrieben wird.
Es wird ferner darauf hingewiesen, daß Entwicklungs- und Ordnungsaufgaben keine strikten Gegensätze darstellen, daß in den alten Ländern die Ordnungsaufgaben tendenziell überwiegen, während in den neuen Ländern vorrangig raumordnerische Entwicklungsaufgaben bestehen. Für die Zukunft wird eine verstärkte Harmonisierung der deutschen Strukturpolitik mit den EG-Strukturfonds sowie dem sog. Kohäsions-fonds gefordert. Damit soll sichergestellt werden, daß die neuen Länder aufgrund ihrer gravierenden Strukturschwäche auch längerfristig Hilfen in breitem Umfang von der EG zur Bewältigung ihrer Entwicklungsprobleme erhalten.

Von besonderem Belang für die Entwicklung der Raumstruktur und damit für den Abbau der großräumigen interregionalen Disparitäten zwischen den Regionen in den neuen Ländern sind die siedlungsstrukturbezogenen Konzepte im ORA. Im Fall ihrer Verwirklichung würden sie in besonderem Maße zur Weiterentwicklung der Raumstrukturen im östlichen Teil Deutschlands beitragen. Dies gilt vor allem etwa für das Beispiel des Konzepts der Städtenetze, mit dem im Westen Ausbaubedarf, im Osten aber insbesondere Entwicklungsbedarf entsprochen werden sollte. Der Ausbau bei der Entwicklung der städtischen Vernetzung und der Kooperation zwischen Städten sollte dazu beitragen, daß Stadtregionen ihre Standortvorteile besser entfalten können, die Nutzung der großräumigen Infrastruktur verbessert wird und zusätzliche Entwicklungsimpulse über die engeren Regionalgrenzen hinaus gegeben werden. Hiermit wurde ausgedrückt, daß in der Bereitschaft auf Seiten städtischer Kommunen, verstärkt und vermehrt zu kooperieren statt zu konkurrieren, eine wichtige Voraussetzung für Regionalentwicklung zu sehen sei.
Inzwischen sind aus diesem Grundkonzept der Städtenetze bereits umfangreiche, vom Bund geförderte Projektfelder entstanden.

Veränderungen in der Perzeption von Disparitäten ?
Speziell im 'Leitbild Ordnung und Entwicklung' des ORA sind alle jene Gesichtspunkte zusammengetragen, die als allgemeiner Maßstab für die künftige Raumordnung als besonders wichtig angesehen werden. Es wird dort aber erstmals auch darauf hingewiesen, daß durch die großen Unterschiede zwischen dem westlichen und dem östlichen Teil Deutschlands eine Diskussion zur Neubestimmung des Gleichwertigkeitsziels erforderlich sei. So heißt es (BMBau 1993a, S. 21):
- daß Gleichwertigkeit der Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen eine situationsabhängige, dynamische Zielrichtung und kein absoluter Maßstab sei und
- daß stärker als bisher mit langfristigen Übergangszeiten in den neuen Ländern gerechnet werden müßte, ohne daß damit das Ziel der Gleichwertigkeit aufgegeben werde,
- daß bei der Verfolgung des Ziels der Gleichwertigkeit verstärkt nach sachlicher und zeitlicher Prioritätensetzung zu unterscheiden sei und
- daß der Staat die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nur noch in bestimmten Bereichen - Rechtsordnung sowie Sicherung und Daseinsvorsorge im infrastrukturellen Bereich - unmittelbar sichern könne.
Außerdem wird hervorgehoben, daß der Abbau der räumlichen Ungleichheiten sich langfristig nur durch die gezielte Förderung der regionalen Eigenentwicklung erreichen läßt. Hierbei fällt - bei aller staatlichen Verantwortung - den privaten Investitionen die Schlüsselrolle zu. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen hier neu geschaffen und die Unterstützungsmaßnahmen fortgeführt werden, um regionale Entwicklungsprozesse in Gang zu setzen, die tendenziell zu einer Angleichung der Lebensverhältnisse führen (BMBau 1993a, S. 21).

Einsatz neuer Konzepte der Raumordnung: Das Konzept der 'Europäischen Metropolregionen' in Deutschland In Deutschland zuerst im HARA in die Öffentlichkeit gebracht, wird seit einigen Jahren - vor allem im Rahmen der MKRO (u.a. BMBau 1997) - die Ausweisung und spezifische Förderung von Europäischen Metropolregionen in Deutschland diskutiert. Mehrere Länder haben derartige Regionen auch bereits abgegrenzt. In den neuen Ländern liegen zwei Gebiete dieser Raumkategorie, und zwar die Metropolregion Berlin/Brandenburg sowie die (potentielle) Metropolregion Halle/ Leipzig - Sachsendreieck (BMBau 1997, S. 59, hier Abb. 8.5). Ein wesentliches Kennzeichen soll ihre gute Erreichbarkeit auf interkontinentaler Ebene sein. Mit diesem Konzept soll aber außerdem der Disparitätenaspekt berücksichtigt werden, indem damit auch eine aus nationaler Sicht angemessene räumliche Ausgewogenheit (HARA 1995, S. 27) anzustreben sei. Dieses Konzept kann unter Umständen - langfristig - auch dazu beitragen, die Entwicklungsunterschiede zwischen Ost und West zu verringern. Hierzu würde aber unbedingt gehören, die in den neuen Ländern ausgewiesenen Metropolregionen relativ stärker zu fördern als diejenigen in Westdeutschland.
Allerdings könnten mit der Verwirklichung dieser Raumkategorie auch einige als negativ einzuschätzende Veränderungen der räumlichen Disparitäten in Deutschland einhergehen: In den vergrößerten Raummaschen des interurbanen Netzes der deutschen Europäischen Metropolregionen können sich später (wie schon u.a. in west- bzw. südwesteuropäischen Ländern) in größerer Zahl ausgesperrte Regionen befinden, die - wie Castells (1993) es ausdrückt - dann die schwarzen Löcher der neuen Regionalpolitik darstellen werden, mit all den Auswirkungen auch negativer Art auf die künftigen Lebensbedingungen dort.

Die 'Zentrale-Orte-Systeme' der Länder als Ausgleichsinstrument
Damit Prozesse, wie zuletzt im Zusammenhang mit dem Ausbau der Metropolregionen genannt, letztlich nicht eintreten, ist nicht nur seit langem in Westdeutschland, sondern inzwischen auch in Ostdeutschland das Zentrale-Orte-Konzept im Einsatz. Dessen Hauptaufgabe - neben vielen anderen Funktionen (s. u.) - besteht immer noch darin, eine möglichst flächenhafte Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Und dies leisten die Zentrale-Orte-Systeme (ZOS) auch, wenn man von kleineren Versorgungsdisparitäten absieht, und das nicht nur im Westen, sondern auch bereits in den neuen Ländern. Wie die schon zitierte Befragung der Raumplanungsinstitutionen der Länder ergeben hat (Stiens/Pick 1999), sind die deutschen Bundesländer durchweg für die Beibehaltung des Zentrale-Orte-Konzepts in der Form eines integrierten Bestandteils des Systems landes- und regionalplanerischer Ziele und Instrumente. Eine Reihe von Ländern sieht im Zentrale-Orte-Konzept zudem einen unverzichtbaren Baustein für eine Siedlungsstrukturplanung, die am Prinzip der Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Doch werden Innovationen und eine Flexibilisierung der Anwendung für nötig erachtet.
Über die bereits angesprochene spezielle Versorgungsfunktion hinaus, dient das ZOS auch in vielfach weiterer Hinsicht als Steuerungsinstrument raumbezogener Planungen und Maßnahmen. In einer Reihenfolge nach Zahl der Nennungen durch die befragten Länderinstitutionen sind folgende anzuführen (Stiens/Pick 1999):
In allen Bundesländern spielte und spielt das ZOS bei der Genehmigung großflächiger Einzelhandelsprojekte eine zentrale Rolle. Mit Hilfe des ZOS wird versucht, Fehlentwicklungen des großflächigen Einzelhandels - etwa die Erosion gewachsener innerörtlicher Zentren - zu verhindern. Die Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen wird dabei - um den Zielen der Landesentwicklungspläne zu entsprechen - an die Ausweisung als Zentraler Ort gebunden.
Ein weiteres Feld der steuerungspolitischen Anwendung des ZOS besteht im Rahmen der Struktur- und Standortpolitik, beispielsweise bei diversen infrastrukturellen Maßnahmen - wie z. B. dem Bau von Schulen und in der Verkehrsinfrastruktur -oder in der Bauland- und Gewerbeflächenausweisung. Dabei werden (nach interkommunaler Abstimmung) verstärkt in Ober- und/oder Mittelzentren Bauland- und Gewerbeflächen ausgewiesen. Darüber hinaus sollen in ländlichen Räumen mit Verdichtungsansätzen bestimmte zentrale Orte Entlastungsfunktionen für hochverdichtete Räume übernehmen. Mit Blick auf die Gewerbeflächenausweisung muß berücksichtigt werden, daß sich unternehmerische Standortentscheidungen nur bedingt an landesplanerischen Kriterien orientieren. Landesentwicklungspläne sehen in der Regel eine weitgehende Kopplung von Standortentscheidungen an Zentrale Orte vor.
Der Steuerung von Maßnahmen zur Siedlungsentwicklung anhand des ZOS wird ein ähnliches Gewicht wie im voranstehenden Fall zugemessen. Mit dem Grundgerüst des ZOS bemüht sich hier die öffentliche Planung, die Qualität der Siedlungs- und Raumstruktur zu erhalten bzw. weiterzuentwickeln.
Auch liegt in vielen Bundesländern bei der Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs ein zentralörtlicher Ansatz vor. Danach erhalten zentrale Orte für die Wahrnehmung zentralörtlicher Aufgaben in ihren Verflechtungsbereichen Zuweisungen für sog. übergemeindliche Aufgaben. Die Art der Festlegung der Zuweisungen ist in den Landern unterschiedlich. Ein zentralörtlicher Ansatz beim kommunalen Finanzausgleich birgt allerdings das Problem von Auf-stufungswünschen in sich, weshalb der Einsatz des ZOS auch kontrovers beurteilt wird.
Ein weiteres verhältnismäßig wichtiges Anwendungsfeld der ZOS als Steuerungsinstrument ist in einigen Bundesländern die Steuerung des Einsatzes von Fördermitteln: Die Fördermittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur sind in diesem Zusammenhang besonders hervorzuheben. Über die Zweckmäßigkeit der Verbindung von Ordnungs- und Förderpolitik bzw. von Raumordnungspolitik und regionaler Strukturpolitik besteht unter den Experten keine einhellige Meinung.
In etlichen Bundesländern war das ZOS bei der Gemeindeverwaltungs- und Kreisgebietsreform von Bedeutung.
Als weitere Anwendungsfelder sind zu erwähnen: die Anwendung bei
- der Entwicklung nachhaltiger Raum- und Siedlungsstrukturen,
- der Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten nach dem Schwerpunktprinzip,
- der Umsetzung des Leitbildes der dezentralen Konzentration,
- der Hierarchieausweisung für Verkehrsverbindungen.
Vereinzelt fand und findet das ZOS auch Anwendung bei
- der Aufstellung eines Stadtentwicklungskonzeptes,
- Maßnahmen der Behördenverlagerung,
- den Zuweisungen zur Unterbringung von ausländischen Arbeitnehmern und Aussiedlern,
- der Schaffung von Wohneigentum und im Zusammenhang mit Maßnahmen im sozialen Mietwohnungsbau.
Modellvorhaben der Raumordnung: ein neues Mittel persuasiver und kooperationsbezogener Raumplanung
Das aktuell dominante Paradigma der Raumordnungspolitik des Bundes ist das einer aktions- und projektorientierten Raumordnungspolitik (Gätzweiler 1999). In diesem Rahmen bilden Modellvorhaben ein wichtiges Instrument. Sie dienen der Konkretisierung und Erprobung neuer raumordnungspolitischer Konzepte und Handlungsansätze, wie z. B. die verschiedenen Modellvorhaben der Regionalkonferenzen.
Mit diesen Modellvorhaben sollen
- über den Einzelfall hinaus gültige, übertragbare Erkenntnisse gewonnen werden,
- Vorbildfunktionen für die Nachahmung in vergleichbaren anderweitigen regionalen Kontexten ausgeübt werden und
- Empfehlungen für Veränderungen staatlicher (gesetzlicher oder finanzieller) Rahmensetzungen ermöglicht werden.
Neben a) dem erwähnten Mittel bzw. Programm der Regionalkonferenzen, die hier nicht weiter behandelt werden sollen, gibt es weiterhin b) das Programm Städtenetze, mit dem in 12 Modell vorhaben (Modell-Städtenetze) interkommunale Kooperation praktisch erprobt und dieses gleichzeitig wissenschaftlich begleitet wurde (BfLR 1997, Melzer/Langosch/ Wittekind 1999). Vier dieser Modellvorhaben liegen teils oder ganz auf dem Gebiet der neuen Länder. In allen Modellvorhaben dieses Förderprogramms 'Städtenetze' zeigt sich ein charakteristisches Handlungsfeld übergreifender Themenstellungen; es sind die Kooperationsthemen:
- politische Außenvertretung, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing;
- Wirtschaft, Technologie, Ausbildung;
- Siedlungsentwicklung, Flächenmanagement;
- Verkehr;
- Tourismus.

Hinzu kommt, daß einige Modellvorhaben den Bereich nachhaltige Entwicklung explizit als künftiges Aufgabenfeld definiert haben (Adam 1998).
Und schließlich gibt es c) das Programm Regionen der Zukunft, in dessen Rahmen ein Wettbewerb zur Auswahl von 26 Regionen geführt hat, die - vermittels interner interkommunaler Kooperation - als Modellvorhaben eine Regional- bzw. Raum- und Siedlungsentwicklung zu verwirklichen versuchen, mit der die Kriterien von Nachhaltigkeit erfüllt würden (Adam 1998). Sieben dieser ausgewählten Regionen der Zukunft befinden sich auf dem Gebiet der neuen Bundesländer.

Raumentwicklungsbezogene Instrumente aus anderweitigen Politikbereichen

Von anderen Politikbereichen geht, zumindest für die mittlere Zukunft der sozio-ökonomischen Regionalentwicklung in den neuen Ländern, vermutlich eine weit größere Raumwirksamkeit aus als von den - abgesehen vom Zentrale-Orte-Konzept - eher indikativen Instrumenten der Raumordnungspolitik, die bisher aufgeführt wurden.
Im folgenden werden ausgewählte raumwirksame Maßnahmen derjenigen Bundesressorts gezeigt, die besondere Wirkungen in den neuen Bundesländern entfalten sollen (BMBau 1993b) und die in der Mehrzahl vor allem auch raumspezifisch wirksam werden.
Finanzhilfen an die neuen Länder Durch das Gesetz zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums in den neuen Ländern (Investitions-förderungsgesetz Aufbau Ost) erhalten die neuen Länder Finanzhilfen nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes. Durch diese Finanzhilfen werden u. a. folgende strukturverbessernde Investitionen gefördert:

- Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (insbes. Umweltschutz, Energie, Trinkwasser, Verkehr, Gewerbeflächenerschließung, Fremdenverkehr);
- Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus;
- Maßnahmen zur Förderung des Städtebaus;
- Maßnahmen zur Förderung des Aus- und Weiterbaus im beruflichen Bereich unter Einschluß der Hochschulen und Fachhochschulen;
- für die wirtschaftliche Entwicklung bedeutsame Maßnahmen zur Förderung kommunaler Investitionen, insbesondere Investitionen zum Aufbau und zur Erneuerung sozialer Einrichtungen;
- Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung.

Beiträge aus dem Bereich der Wirtschaftspolitik Von diesen Instrumenten gehen die größten Investitions- und Arbeitsplatzeffekte aus. Eine zentrale Rolle bei der Förderung privater Investitionen spielen - die Investitionszuschüsse der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur,
- die ERP-Kredite sowie
- die steuerlichen Hilfen in Form von Investitionszulagen und Sonderabschreibungen.
Die regionale Strukturpolitik der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zielt auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Standortbedingungen und die Schaffung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze durch Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und von wirtschaftsnaher kommunaler Infrastruktur in strukturschwachen Regionen. Zur Beurteilung wirtschaftlicher Förderbedürftigkeit werden in der Bund-Länder-Regionalförderung Regionalindikatoren verwendet, mit denen Beschäftigungsprobleme und Arbeitsplatzentwicklung, Einkommenssituation sowie Infrastrukturausstattung in Arbeitsmarktregionen gemessen werden können. Auf dieser Grundlage werden die räumlichen Prioritäten für die regionale Wirtschaftsförderung festgelegt, und zwar in Form publizierter Gebietskulisse für diese Förderung.
Die Investitionszulage stellt eine allgemeine Grundförderung mit Rechtsanspruch dar, und zwar für die Anschaffung und Herstellung von bestimmten Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens im Fördergebiet. Die Investitionszulage kann mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur kumuliert werden.
Aus Mitteln des ERP-Sondervermögens werden zinsgünstige Darlehen zur Verfügung gestellt, und zwar mit dem Zweck der Förderung von Investitionen, die von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie - in den neuen Ländern -auch von Angehörigen der freien Berufe (mit Ausnahme der Heilberufe) vorgenommen werden. Gefördert werden schwerpunktmäßig Investitionen
- im Zusammenhang mit der Gründung einer selbständigen Existenz,
- in regionalen Fördergebieten sowie
- im Bereich des Umweltschutzes.
Eine Förderung nach dem ERP-Regionalprogramm ist nur in Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur möglich. Eindeutiger Schwerpunkt der ERP-Förderung sind die neuen Länder, in denen besonders günstige Konditionen geboten werden.
Regionale Wirtschaftsförderung durch die EU-Strukturfonds schließlich - Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Sozialfonds (ESF), Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) -hatte und hat die Aufgabe, den Aufholprozeß für Regionen mit Entwicklungsrückstand (Ziel-1-Gebiete) sowie die wirtschaftliche Umstellung in Regionen mit rückläufiger industrieller Entwicklung (Ziel-2-Gebiete) und in ländlichen Regionen (Ziel-5b-Gebiete) finanziell zu unterstützen. Seit Herstellung der deutschen Einheit hat sich das Schwergewicht, mit dem sich die EU und insbesondere das EFRE an der deutschen regionalen Wirtschaftsförderung beteiligt, auf die neuen Länder verlagert. Die neuen Länder sind Fördergebiet der EU-Strukturpolitik sui generis. Die EU-Strukturfonds befinden sich allerdings auf dem Wege zu einer gravierenden Neugestaltung.

Regionale Flankierung der Konversion Im Hinblick auf die regionalwirtschaftlichen Folgen von Abrüstung und Truppenverminderung gibt es seit 1991 ein gemeinsames (Bund-Länder-)Förderprogramm. Freiwerdende Flächen und Liegenschaften stellen z. B. ein bedeutsames Potential für die Regionalentwicklung dar. Der Bund unterstützt die Verwirklichung ziviler Anschlußnutzungen in erheblichem Maße durch den verbilligten Verkauf ehemals militärisch genutzter bundeseigener Liegenschatten. Zwecks Förderung von Gewerbe-und Industrieansiedlungen wurden in den neuen Ländern bundeseigene Grundstücke, die als Flächen für gewerbliche und industrielle Ansiedlungen ausgewiesen sind, um bis zu 50 v. H. unter dem vollen Wert veräußert.

Verlagerung von Behördenstandorten Entscheidungen über Standorte für Behörden und sonstige öffentliche Einrichtungen haben für die räumliche Entwicklung deshalb Bedeutung, weil durch ihren direkten Beschäftigungseffekt als auch durch Investitionen und laufende Sachausgaben zu einer Entwicklungsbeschleunigung beigetragen werden kann. Entscheidungen über Behördenstandorte können Anreize zur Schaffung neuer Arbeitsplätze auch im privatwirtschaftlichen Bereich darstellen.

Bundesverkehrswegeplan Den steigenden Anforderungen an den Verkehr nach der Herstellung der Einheit Deutschlands wird auch mit der Bundesverkehrswegeplanung entsprochen. Der Aus- und Neubaubedarf des Schienenwegenetzes und der Bundesfernstraßen werden damit gesetzlich festgelegt.

Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin wurde für die neuen Länder ein befristetes Sonderrecht mit Blick auf die Planungsverfahren eingeführt. (Das Planungsvereinfachungsgesetz bezweckt die Vereinfachung und Beschleunigung der Planungen für Schienenwege, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Flughäfen, Straßen- und U-Bahnen im gesamten Bundesgebiet.)







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