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Schritte zur Unternehmensgrundung

Schritte zur Unternehmensgründung



1. Voraussetzungen


Persönliche Voraussetzungen

Finanzierung

Marketing



Gewerberechtliche Voraussetzungen



1.1 Persönliche Voraussetzungen


Um ein erfolgreicher Unternehmer zu werden (zu sein) muß man einige Eigenschaften mitbringen und einige Situationen geklärt haben:



Persönliche Eigenschaften:


Der Glaube an die eigene Idee

Keine Scheu vor Streß, Krisen, Konflikten, Risiko, Gefahr

Lust und Wunsch auf Eigenständigkeit, Flexibilität, Erfolg, Zusammenarbeit

Kreativität

Selbstvertrauen




Fachliche Qualifikationen:


Fachkenntnis

Branchenerfahrung

Kaufmännische Grundkenntnisse



Familiäre Situation



1.2 Finanzierung


Kapitalbedarf

Kapitalbeschaffung

Liquidität

1.2.1 Kapitalbedarf


Unter dem Kapitalbedarf  versteht man das benötigte Kapital für:


Investitionen


Beinhalten Kosten für Maschinen, Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, usw.
Weiters sollten hier die entstehenden Nebenkosten erfaßt werden (Notariatskosten, Grunderwerbssteuer, ). Eine gewisse Reserve (ca. 10%) sollten in jedem Fall mit einbezogen werden.



Waren und Materiallager


Produktionsbetrieb:

Vom geplanten Jahresumsatz muß man den notwendigen Materialverbrauch ableiten und dann die 'Lagerumschlagshäufigkeit' ermitteln.


Einzelhandelsgeschäft:

Um den Wert des notwendigen Warenbestandes zu ermitteln, ist es notwendig, den Umfang der Ladenausstattung festzustellen und mit den Einkaufspreisen zu kalkulieren.



den laufenden Bedarf


Unter den laufenden Kapitalbedarf fallen:


Betriebs- und Hilfsmittelbedarf

Lagerhaltungskosten

Überbrückungskosten von Auftragseingang und Zahlungseingang

Personalkosten

Außenstände

Miete, Leasing, Pacht

Energie-

Fahrzeugkosten

Zinsen



1.2.2 Kapitalbeschaffung


Um das benötigte Kapital, das der Kapitalbedarf angibt, kann auf verschiedene Wege beschafft werden:


Eigenkapital

Fremdkapital

Investitionskredit

Leasing

Kontokorrentkredit

Lieferantenkredit

Förderungen



1.2.2.1 Eigenkapital


Das Eigenkapital ist das private 'Reichtum', das man flüssig machen und selbst aufbringen kann. Darunter fallen Spareinlagen, Wertpapiere, Wertgegenstände, aber auch Werte die belehnt werden können, wie zum Beispiel Lebensversicherung, Grundbesitz,

Vergrößern kann man das Eigenkapital zum Beispiel durch 'Billigeres Leben', oder durch Zusammenschluß mit einem Partner zu einer Gesellschaft.



1.2.2.2 Fremdkapital


Da üblicherweise das Eigenkapital zur Unternehmensgründung und -Führung nicht ausreicht, ist man gezwungen, Fremdkapital zu beschaffen.



Investitionskredit


Dient zur Finanzierung des Anlagevermögens. Sie werden mittel- bis langfristig gewährt, d. h. sie haben eine Laufzeit von etwa 4 bis 20 Jahre.



Kontokorrentkredit


Der Kontokorrentkredit dient dem laufenden Geschäfts- und Zahlungsverkehr. Alle betreffenden Geldbewegungen werden über dieses laufendes 'Konto' geführt. Bis zu einem gewissen Betrag, der mit der Bank ausgemacht wurde, kann das Unternehmen frei verfügen.



Lieferantenkredit


Dieser Kredit wird formlos gewährt. Er entsteht dadurch, daß eine Ware oder Dienstleistung nicht sofort, sondern erst später bezahlt wird. Der Lieferant räumt eine gewisses Zahlungsziel ein z.B.: 'Zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skontoabzug, innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug'.

Nach diesen 30 Tagen werden bereits Zinsen verrechnet. Der Jahreszinssatz ergibt sich aus folgender Formel:


Skonto (%) * 360

Jahreszinssatz = ----- ----- ---------

Kreditdauer (Tage)


z.B.:

2 (Skonto) * 360

Jahreszinssatz = ----- ----- --------- ----- -------- = 36%

30 (Zahlungsziel) - 10 (Skontoziel)

Leasing


Eine beliebte Finanzierungsalternative ist Leasing. Hier werden Investitionsgüter angemietet und nach einiger Zeit zum Restkaufwert übernommen. Das hat den Vorteil, daß das Eigenkapital geschont wird. Beim Kfz-Leasing ergeben sich auch geringere Versicherungsprämien.



1.2.3 Liquidität


Die Liquiditätsrechnung zeigt, ob auch in den nächsten Monaten nach der Unternehmensgründung noch genügend Mittel flüssig sind oder gemacht werden können um weiterarbeiten zu können.

Dabei ist zu beachten, daß auch ein rentabel arbeitender Betrieb zahlungsunfähig werden kann, z.B. weil die Kunden später als erwartet bezahlen, usw.

Deshalb:         Liquidität vor Rentabilität!



Finanzplan


Gegenüberstellung von Zahlungsein- und Ausgängen.


Beispiel:


1. Monat

2. Monat


1. Zahlungsmittelanfangsbestand




2. Geplante Einzahlungen




Umsätze (inkl. USt)




Aus Kreditzusagen




Privateinlagen




Sonst. Einzahlungen (inkl. USt)




Summe Einzahlungen (1) + (2)




3. Geplante Auszahlungen




Auszahlungswirksame Kosten lt.

Kostenplan (inkl. USt)




Auszahlungen für Investitionen

(inkl. USt)




Auszahlungen für Material

(inkl. USt)




Privatentnahmen




Zahlungen an Finanzamt




Zinszahlungen/Bankspesen




Sonst. Zahlungen (inkl. USt)




Summe Auszahlungen



Unter-/Überdeckung (1) + (2) + (3)




Deckung des Fehlbetrages



Kontokorrent/Darlehen




Privateinlagen




Sonstiges




Verwendung des Mehrbetrages




1.3 Marketing (siehe Referat Wiesenhofer)


Bevor man ein Produkt überhaupt auf den Markt bringt sollte man sich überlegen


wem das Produkt Nutzen bringt

in welchen Regionen und Bevölkerungsschichten man diesen Personenkreis findet

wieviel ein Kunde bereit dafür zu zahlen ist

wie man an die Kunden herankommt

die zukünftigen Verkaufschancen

Konkurrenz



Das heißt man muß folgende Punkte analysieren:


Marktumfeld

Kunden

Konkurrenz



Marketinginstrumente


Angebotsgestaltung    (Produkt)

Preisgestaltung           (Price)

Warenverteilung         (Place)

Marktbearbeitung       (Promotion)



1.4 Gewerberecht


Gewerbe sind Tätigkeiten, die


Gewerbsmäßig ausgeübt werden,

Nicht verboten sind und

Nicht ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Gewerberechts ausgenommen sind (Bergbau, Betrieb von Kinos, Theater, ).



1.4.1 Einteilung der Gewerbe


Anmeldungsgewerbe

Freie Gewerbe (kein Befähigungsnachweis)

Handwerke (Befähigungsnachweis = Meisterprüfung, Matura für das betreffende Handwerk)

Nicht bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe (Befähigungsnachweis anderer Art; z.B. Gastronomie)

Bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe (Bewilligung notwendig; z.B. Drogist, Waffenhändler)

Gewerbe, die in Form eines Industriebetriebes ausgeübt werden (grundsätzlich kein Befähigungsnachweis notwendig; Ausnahmen z.B. Baumeister)


1.4.2 Voraussetzungen für Ausübung von Gewerben


1.4.2.1 Allgemeine Voraussetzungen


Vollendung des 19. Lebensjahres

Mangel an Ausschließungsgründen (vor allem gerichtliche erfolgte)

Bei Waffengewerben und Rauchfangkehrer: österreichische Staatsbürgerschaft


1.4.2.2 Besondere Voraussetzungen


Befähigungsnachweis (falls benötigt)

Persönliche Zuverlässigkeit für die Ausübung des Gewerbes

Bedarf nach der Gewerbeausübung bei Rauchfangkehrern und Bestattern

Keine Bedenken bezüglich Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit (Sprengunternehmen im Ortsgebiet?????)



1.4.2.3 Wer muß die Voraussetzungen erbringen?


Beim Einzelunternehmen


muß der Unternehmer persönlich alle Voraussetzungen erfüllen



Bei Gesellschaften


muß die Gewerbeberechtigung auf die Gesellschaft lauten.

Die Prüfung auf Zuverlässigkeit erfolgt auf alle Gesellschafter.



1.4.3 Wer kann gewerberechtlicher Geschäftsführer sein?


Bei Personengesellschaften (auch EEGs)


Ein persönlich haftender Gesellschafter oder ein Arbeitnehmer, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit und vollversichert ist.



Bei juristischen Personen


muß der Geschäftsführer eine zur Vertretung befugte Person, oder ein Arbeitnehmer, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit und vollversichert ist, sein.



Der Geschäftsführer muß neben den persönlichen Voraussetzungen seinen Wohnsitz im Inland haben, den Befähigungsnachweis erbringen und in der Lage sein, sich im Betrieb zu betätigen.

2. Einflußfaktoren


Die wichtigsten Einflußfaktoren sind:


Standort

Gesellschaft oder Einzelunternehmen?

Unternehmensbezeichnung

Betriebsübernahme

Gewerbliche Sozialversicherung

Unternehmer als Nebenberuf

Steuern

Betriebliches Rechnungswesen

Mitarbeiter

Gewährleistung - Garantie - Produkthaftung

Außenhandel

Betriebliche Versicherungen

EDV-Unterstützung



2.1 Standort


Grundstückskosten

Verkehrslage

Kanal, Strom, Gas, Wasser,

Verfügbarkeit von Arbeitskräften

Nähe zu Rohstoffen

Entfernung zu Lieferanten und Kunden




Neben diesen allgemeinen Faktoren sind noch branchenspezifische Faktoren zu beachten:


Lebensmittelhändler in Wohngegenden

Papierwarenhändler in Schulnähe


2.2 Gesellschaft oder Einzelunternehmen? (siehe Referat Kneisz)


Vor der Unternehmensgründung muß man entscheiden, welche Rechtsform das Unternehmen aufweisen soll. Die dabei zu hinterfragenden Aspekte sind:


Bin ich alleine, oder habe ich Partner

Kenne ich meinen Partner und warum will ich mit ihm zusammenarbeiten (weil er Kapital mitbringt, )?

Führung und Vertretung nach Außen

Mitsprache- und Kontrollrechte

Haftungsbegrenzung

Kapitalbeteiligung

Steuerliche Belastungen

Kosten der verschiedenen Rechtsformen



2.3 Unternehmensbezeichnung


Der Firmenname ist von der Rechtsform des Unternehmens abhängig. So ist zum Beispiel bei der GesmbH der Zusatz 'GesmbH' oder 'GmbH' zwingend vorgeschrieben. Man kann aber eine zusätzliche Geschäftsbezeichnung, die Etablissementbezeichnung, führen, um das Unternehmen besser zu vermarkten. Diese darf logischerweise nicht täuschend sein oder zu Verwechslungen führen.



2.4 Betriebsübernahme


Möglichkeiten der Betriebsübernahme:


Schenkung

Übernahme gegen festen Kaufpreis

Unternehmensübertragung gegen Rentenzahlung

Kaufpreisrenten

Versorgungsrenten

Verpachtung



2.5 Gewerbliche Sozialversicherung


Pflichtversichert sind:


Einzelunternehmer

Vollhafter in Personen- und Erwerbsgesellschaften

GesmbH - Geschäftsführer

Unter die gewerblichen Sozialversicherungen fallen die:


Krankenversicherung

Pensionsversicherung

Unfallversicherung



Die Beitragshöhe der Kranken- und Pensionsversicherung errechnet sich aus der Beitragsgrundlage (=Gewinn) und dem vorgegebenen Prozentsätzen. Die Unfallversicherung wird als Pauschalbetrag von ATS 983,- bezahlt.



2.6 Unternehmer als Nebenberuf


Grundsätzlich kann jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, als Nebenberuf Unternehmer sein. Natürlich entsteht mit der Gewerbeanmeldung auch die gewerbliche Versicherungspflicht (siehe 2.5). Weiters muß der Arbeitgeber davon unterrichtet werden. Die Einkommenssteuer wird hierbei von der Summe der beiden Einkommen berechnet.



2.7 Steuern


Abgabe

Höhe

Fälligkeit

Abzuführen an:

Umsatzsteuer

10% oder 20%

15. des übernächsten Monats und Sondervorauszahlung am 15.12

Betriebsstätten - Finanzamt

Einkommenssteuer

10-50% vom Einkommen


Wohnsitz - Finanzamt

Körperschaftssteuer

34% vom Gewinn

Dito

Betriebsstätten - Finanzamt

Lohnsteuer

10 - 50% vom Lohn/Gehalt abzgl. SV und Freibeträge

15. des Folgemonats

Betriebsstätten - Finanzamt

Kommunalsteuer

3% der Bruttolohnsumme

Dito

Gemeinde

DB, DZ

4,5% + 0,45 bis 0,53% der Bruttolohnsumme

Dito

Finanzamt

Abzugssteuer für Werkverträge


Dito

Finanzamt



2.8 Betriebliches Rechnungswesen


Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine ordentliche Buchhaltung zu führen, Belege 7 Jahre aufzubewahren und Aufzeichnungen zu führen.

Grundsätzlich kann man auf drei verschiedene Varianten Buch führen:


Einnahmen - Ausgaben - Rechnung


Einnahmen und Ausgaben werden aufgezeichnet, die Differenz von Einnahmen und Ausgaben stellen den Gewinn dar.

Pauschalierung


E - A - Rechnung mit Durchschnittssätzen.


Einnahmen

- Wareneinkauf

- Personalaufwand

- 12% Betriebsausgaben


= Gewinn



Doppelte Buchführung


Kontoführung mit Erstellung von Bilanz, GuV - Rechnung, Kassabuch und Inventur.



Freiwillig kann auch eine Kostenrechnung geführt werden. Sie dient hauptsächlich zur Ermittlung der Selbstkosten.



2.9 Mitarbeiter


Hierbei geht es darum:


Wie finde ich neue Mitarbeiter? (Kontakte, Stellenbeschreibungen)

Wie motiviere ich meine Mitarbeiter? (Sanktionen, Verantwortungsübertragung, )

Dienstvertrag - Kollektivvertrag

Lehrlingsausbildung (Ausbilderprüfung)

Sozialversicherung der Mitarbeiter (wer zahlt wofür wieviel?)



2.10 Gewährleistung - Garantie - Produkthaftung


Gewährleistung


Der Auftragnehmer muß seine Leistung in der vereinbarten Weise und Zeit und am vereinbarten Ort in der vereinbarten Qualität erfüllen. Ist dies nicht der Fall, so führt dies zur Rechtsfolge der Gewährleistung. Trägt der Auftragnehmer Verschulden, kann der Auftraggeber sogar Schadensersatzansprüche stellen. Voraussetzung für die Gewährleistung sind


das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäftes und

das Vorhandensein eines Mängels.



Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen betragen für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche 3 Jahre.

Mängelrüge:

Bei einem Handelskauf (beide Vertragspartner Unternehmer) kann der Käufer das Gewährleistungsrecht nur unter den verschärften Bedingungen des Handelsrechtes in Anspruch nehmen.



Garantie


Zusätzlich zur Gewährleistung kann eine auf vertraglicher Basis beruhende Garantie vereinbart werden. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur kostenlosen Beseitigung eines möglicherweise auftretenden Fehlers.


Beispiel:

Der Auftragnehmer garantiert ein fehlerfreies Arbeiten der Heizung über einen Zeitraum von 5 Jahren (Gewährleistung nur 3 Jahre!).



Produkthaftung


Für Personen- und Sachschäden haftet der Unternehmer. Auch wenn er den Fehler des Produktes nicht verschuldet hat. Für Produktschäden haften der Hersteller, der Importeur und der Unternehmer.

Ersatzansprüche können dann geltend gemacht werden, wenn der Betroffene den Fehler nachweisen kann und dieser Fehler den eingetretenen Schaden verursacht hat.



2.11 Außenhandel


Wenn man sich entschließt Außenhandel zu treiben, muß man sich laufend zusätzliche Informationen über ausländische Märkte und Informationen über Zölle und Steuern verschaffen. Außenhandel ist zwar sehr riskant aber außerordentlich chancenreich.



2.12 Betriebliche Versicherungen


Im Allgemeinen gibt es 3 Arten von betrieblichen Versicherungen:


Sachversicherungen


Sie sollen vor Substanzverlust schützen.

Dazu zählen insbesondere: Feuer-, Diebstahl-, Sturmschaden-, Leitungswasserschaden-, Maschinenbruch-, Elektrogeräte- und Computerversicherungen.



Vermögensschadenversicherung


Dienen zur Abdeckung von entgangenen Erträgen (z.B. durch Maschinenstillstand) oder zur Abdeckung zusätzlicher Kosten (z.B. Anwaltskosten).



Personenversicherung


Darunter fallen z.B. Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen. Sie können zusätzlich zu den gesetzlichen Sozialversicherungen abgeschlossen werden.



2.13 EDV-Unterstützung


In heutigen Unternehmen ist eine EDV-Unterstützung nicht mehr wegzudenken. Bestimmte Vorgänge können automatisiert werden:


Finanzbuchhaltung

Lohnabrechnung

Fakturierung

Auftragsbearbeitung




Bevor man ein EDV-System anschafft, sollte man jedoch sorgfältig planen, welche Voraussetzungen das System haben soll (Netzwerk - kein Netzwerk, ).


Benutzt ein Unternehmen ein EDV-System muß auf allen Geschäftspapieren die Datenverarbeitungsregisternummer angegeben sein.

Diese Nummer muß beim Datenverarbeitungsregister beantragt werden.






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