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Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland



„Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland“




Vorwort







In der heutigen Zeit ist es schwer eine richtige Arbeitsstelle zu finden.

Vor allem Jugendliche bekommen heutzutage kaum noch eine richtige Lehrstelle

oder eine die sie sich eigentlich vorgestellt hätten.

Auch verlieren Festangestellte plötzlich ihre Arbeitsstelle und sitzen wortwörtlich auf

der Straße.

Die Zahl der Arbeitslosen in der BRD steigt immer weiter an. Immer mehr

Leute, Bekannte oder sogar Freunde in unserem Umfeld betrifft es, die arbeitslos werden und nicht wissen wie es weitergehen soll ohne Arbeit.


Woran das alles liegt und wie der Arbeitsmarkt zurzeit aussieht, dass wird Ihnen in dieser Hausarbeit zum aktuellen Thema „Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland“ nahegelegt.

Insbesondere werde ich Sie in die Entstehung sowie in die Folgen der Arbeitslosigkeit

einführen. Auch bereits angeordnete Gegenmaßnahmen werden hier ausführlich angesprochen werden. Unter anderem beinhalten diese Themen Unterpunkte, wie z.B.

die Ursachen der Arbeitslosigkeit oder was bzw. wer die Hartz- Kommission ist.


Die Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland ist ein mittlerweile sehr ernstes

Thema, welches tagtäglich in der Politik zu großen Diskussionen führt. Auch wird mehr Kritik an dem Bundeskanzler und seiner Partei geübt, da die Zahl der Arbeitslosen weiter steigt.


Aus Erfahrung kann ich sagen, dass es heutzutage eine richtige Glückssache geworden

ist, wenn man seinen gewünschten Job bekommt. Die Anforderungen der Arbeitgeber

an die Arbeitnehmer sind gestiegen, so werden doch Studienabbrecher und Abiturienten deutlich stärker einer Lehrstelle vorgezogen als Jugendliche mit einem nicht so hochwertigem Schulabschluss, wie z.B. der mittleren Reife. Die Zahl der zu vergebenden Ausbildungsstellen schrumpft täglich weiter wobei die Zahl der Arbeitssuchenden täglich ansteigt.





Zum besseren Verständnis, hier die Definitionen der Arbeitslosigkeit:


„Arbeitslos im Sinne des § 16 SGB III ist, wer vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht, dabei den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zur Verfügung steht und sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hat.“


„Langzeitarbeitslose sind gem. § 17 SGB III Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind. Zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt das Arbeitsamt unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung.“










2. Entstehung der Arbeitslosigkeit





Dass die Arbeitslosigkeit mittlerweile ein ernstzunehmendes Problem für die Einwohner der BRD darstellt, ist bekannt. Im Dezember 2002 konnte die BRD leider schon eine Arbeitslosenzahl in Höhe von 4.225.104 vorweisen.



Hierzu eine Tabelle über die Arbeitslosenzahlen in den Jahren 1991 – 2003.

(Stand: Oktober 2002 | Quelle: Zeitschrift „Der Spiegel Nr. 39“)




Jahr

Arbeitslose (in Mio.)




























Dass die Zahlen der Arbeitslosigkeit gestiegen sind, lässt sich deutlich aus der

Tabelle entnehmen.


Die Arbeitslosenquote liegt derzeit in der BRD bei 10,1 Prozent (Stand: Oktober 2002).

Die Arbeitslosenquote lässt sich wie folgt errechnen:



















Ursachen der Arbeitslosigkeit



Es gibt zahlreiche Ursachen, welche die Arbeitslosigkeit so wachsen ließen.

Einige dieser Ursachen wären z.B. die Automatisierung durch Maschinen,

konjunkturelle Ursachen (Nachfrage nach Gütern sinkt), Arbeitsunwilligkeit,

Arbeitsplatzmangel und der Überschuss an Arbeitskräften, Doppelerwerbstätige,

u.s.w.


Einige Studien über die Ursachen der Arbeitslosigkeit haben ergeben,

dass man diese in 4 Formen unterteilen kann.






Formen der Arbeitslosigkeit



Es gibt 4 Formen der Arbeitslosigkeit:




T a) Die saisonale Arbeitslosigkeit:


Diese entsteht durch klimatische Faktoren und ist leider nicht zu stoppen.

Zum Beispiel kann ein Wintersportbetrieb im Sommer weniger Umsatz verbuchen

als im Winter. Dadurch fallen wiederum Arbeitsplätze weg. So entsteht die saisonale

Arbeitslosigkeit.



T b) Die friktionelle Arbeitslosigkeit:


Diese Form der Arbeitslosigkeit entsteht, wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz

aus privaten Gründen aufgeben und später einen neuen Arbeitsplatz antreten.

Da sie nach einem kurzen Zeitraum wieder Arbeit haben, liegt die Dauer der

friktionellen Arbeitslosigkeit meist zwischen 1,5 und 3 Monaten.



T c) Die konjunkturelle Arbeitslosigkeit:


Konjunkturelle Arbeitslosigkeit entsteht, wenn die Nachfrage nach Dienstleistungen

oder Gütern sinkt. Bei dieser Form handelt es sich allerdings nur um eine

vorrübergehende Schwäche des Arbeitsmarktes, welche durch Verbesserung der

allgemeinen Wirtschaftslage wieder gesenkt werden kann.



T d) Die strukturelle Arbeitslosigkeit:


Durch die Struktur der Wirtschaft entsteht auch die strukturelle Arbeitslosigkeit.

Da sie direkt damit verbunden ist, kann sie sich über Jahre hinziehen. Durch eine

wirtschaftliche Veränderung, ein unausreichendes Arbeitsangebot oder der fehlenden

Mobilität erhält man als Schluss den Wachstumsprozess. Leider dauert diese Art von

Arbeitslosigkeit länger und ist so schnell nicht wieder abbaubar.







Weitergehend gibt es noch andere Formen der Arbeitslosigkeit:




T e) Technologische Arbeitslosigkeit


Sie entsteht, wenn Arbeitsplätze durch technologischen Fortschritt ersetzt werden.

Ein typisches Beispiel wären Roboter, welche anstatt Menschen nun Autos in großen

Automobilfirmen zusammenbauen. Durch diesen Fortschritt gingen und gehen auch

heute noch viele Arbeitsplätze verloren.



T f) Verdeckte Arbeitslosigkeit


Nicht alle Personen die arbeitslos sind und Arbeit suchen erfüllen die Kriterien der

Bundesanstalt für Arbeit und werden daher nicht als arbeitslos gezählt.

(Damit liegt die Arbeitslosenzahl höher als sie offiziell genannt wird)






2.3 Geschichtliche Hintergründe



Historische Ereignisse haben die heutige Arbeitslosigkeit beeinflusst.

Schon im 18. Jahrhundert wurden die Menschen zum ersten Mal mit dem Problem

der Arbeitslosigkeit konfrontiert. Zunächst gab es nur eine sehr geringe Arbeitslosenzahl und Arbeitslosenquote, doch das Problem bestand.


Nach dem 1. Weltkrieg im Jahr 1919 trat fast weltweit das Problem der Arbeitslosigkeit

auf. Hervorgerufen wurde diese durch die Umstellung der Wirtschaft von Krieg- auf Friedensproduktion, durch Umschichtung des internationalen Handels und der Kreditverhältnisse und auch durch die damalige Inflation.


Durch den plötzlichen Wegfall der Erzlieferungen in Oberschlesien stieg im Jahr 1918

die Arbeitslosenquote auf mehrere Millionen. Die durch den Versailler Vertrag geregelten

Reparationszahlungen im Jahr 1920 trugen zu diesem Problem nur noch negativer bei.


Man erkannte das Problem und erfand 1927 die Arbeitslosenversicherung.

Diese sollte die schon früher eingeführte Arbeitslosigkeitsversicherung der Gewerkschaften und die im Jahr 1918 eingeführte Arbeitslosenunterstützung ablösen.

Sie wurde jedoch wieder abgeschafft, da sie sich als unzureichend ergab.


In Deutschland führte die Arbeitslosigkeit zu einer großen wirtschaftlichen Krise,

welche im Jahr 1932 mit ca. 6 Millionen Arbeitslosen eine nie zuvor erreichte Grenze

markierte.


Im Jahr 1975 stieg die Zahl der Arbeitslosen erstmals auf 4,8% und in den folgenden 80er Jahren auf bis zu 10%. Seit Einführung der Marktwirtschaft nahm in der DDR am 1.7.1990 die Zahl der Arbeitlosen auch drastisch zu, obwohl dort zuvor bzw. früher keine Arbeitlosen gemeldet wurden.







Folgen der Arbeitslosigkeit




Eine solch hohe Arbeitslosenquote wie sie in der Bundesrepublik Deutschland ihren Platz gefunden hat, zieht dementsprechend ihre Folgen mit sich.




Finanzielle Folgen



Da wären zunächst die finanziellen Folgen für Betroffene und den Staat.


Die Betroffenen der Arbeitslosigkeit müssen sich auf einen anderen Lebensstil einstellen.

Da sie nun vorerst kein Einkommen mehr haben, müssen sie auf vieles im Leben verzichten.


Der Staat hat durch die Arbeitslosigkeit jedoch auch hohe Verluste erlitten, da er z.B.

durch Steuerausfälle (Einkommenssteuer, Sozialversicherungssteuer, usw.) und durch

die Zahlung von Arbeitslosengeld (ca. 25 Milliarden Euro pro Jahr) viel Geld verloren hat

und weiter verliert. Auch Aspekte wie der Kaufkraftverlust der Arbeitslosen lässt den Staat nicht reicher werden. Da sich hinzukommend viele Arbeitlose noch für Schwarzarbeit entschieden haben, hat der Staat weitergehende Verluste zu verzeichnen.



Außer den finanziellen Folgen gibt es noch die psychosozialen Folgen für die Betroffenen der Arbeitslosigkeit. Wird z.B. der Vater einer Familie arbeitslos, entstehen mehrere Probleme, wie z.B. dass die Frau von nun an die finanzielle Versorgung der Familie übernehmen muss. Auch kommt es durch den Arbeitsverlust oft zu Streitigkeiten in

der Familie, sowie der Abschottung der Familie nach Außen hin. Vielen Familien ist die Situation der Arbeitslosigkeit peinlich, daher ziehen sie sich aus der Öffentlichkeit zurück.

Auch den Kindern einer Familie wird das Problem der Arbeitslosigkeit bewusst, wenn sie

z.B. aus Kostengründen an keiner Klassenfahrt mehr teilnehmen können. Auch solche Situationen führen zu den heftigsten Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Familie.





3.2 Schwarzarbeit



Zu den Folgen der Arbeitslosigkeit zählen jedoch nicht nur finanzielle und psychosoziale Folgen, sondern auch die Schwarzarbeit, die immer mehr zu einem großen Problem geworden ist.





Was bedeutet Schwarzarbeit ?


Schwarzarbeit liegt vor, wenn die Arbeit ohne die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung bei der zuständigen Behörde ausgeführt wird. Schwarzarbeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro bestraft werden kann.




Schwarzarbeit ist unter anderem durch folgende Formen gekennzeichnet:



a)     Personal ohne Arbeitserlaubnis beschäftigen

b)     Arbeitnehmer, für welche der Chef keine Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer bezahlt (obwohl es für beide beteiligte eine Pflicht ist)

c)     Ein Gewerbe unangemeldet betreiben / Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte betreiben

d)     Ein Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben ohne in die Handwerkrolle eingetragen zu sein.



Für derartige Vergehen können Auftraggeber sowie Subunternehmen, welche Personal

illegal beschäftigen, belangt werden. Jedoch ist die Vorstellung für Arbeitgeber interessant, keine Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuern zahlen zu müssen.




Doch was ist so schlimm an Schwarzarbeit ?



Schwarzarbeit verhindert erheblich den Abbau der Arbeitslosigkeit und gefährdet zudem noch bereits bestehende Arbeitsplätze. Würde es z.B. keine Schwarzarbeit mehr geben,

wären im Handwerk mehr als eine halbe Millionen Arbeitsplätze zu besetzen. Doch leider lohnt sich die Schwarzarbeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer so sehr, dass niemand der sie betreibt daran denken würde sie abzuschaffen.


Zudem gibt es noch Personen, die als arbeitslos gemeldet sind, aber dennoch nebenbei

illegale Arbeit leisten. Das wiederum belastet den Staat finanziell, da er sich an solchen

Personen das Arbeitslosengeld einsparen könnte.



Was kann gegen Schwarzarbeit getan werden ?



Es werden z.B. hohe Strafen und Bußgelder an Schwarzarbeiter verteilt.

Auch die Arbeitgebern sowie Subunternehmen erhalten eine hohe Strafe bzw.

ein Bußgeld. Um Schwarzarbeit aufzudecken sind jedoch Tipps aus der Bevölkerung

ein wichtiger Bestandteil.





Gegenmaßnahmen




Selbstverständlich gibt es bei einem solch enormen Problem wie der Arbeitslosigkeit auch bereits entwickelte Gegenmaßnahmen, die zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dienen.

Was es da nun alles gibt wird im folgenden besprochen.





Leistungen



Für Betroffene der Arbeitslosigkeit gibt es nun folgende Leistungen:


Arbeits- und Berufsberatung


Hat eine Person ihre Arbeit verloren, so kann sie sich vom Arbeitsamt

über Arbeiten und Berufe ausführlich beraten lassen. Diese Beratungen sind

kostenlos.



Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen


Das Arbeitsamt gibt nach erfolgreicher Berufsberatung ausgeschriebene

Stellenangebote direkt an die arbeitssuchende Person weiter.

Nach Erhalt der Stellenangebote kann diese Person sich dann bei den jeweiligen Firmen bewerben.



Arbeitslosengeld


Arbeitslosengeld können nur Personen beantragen, die mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet haben, d.h. die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Arbeitslosengeld können somit nur diejenigen beziehen, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben, arbeitslose Beamte zum Beispiel nicht.


Das Arbeitslosengeld wird jedoch nicht gleich, sondern erst zu einem späteren

Zeitpunkt gewährt. Erst wenn das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst ist, kann

Arbeitslosengeld in Anspruch genommen werden. Man kann sich zwar schon früher als arbeitslos melden, bekommt jedoch erst später das Geld ausgezahlt.


- Wie meldet man sich arbeitslos ?


Um sich arbeitslos zu melden, muss man beim örtlichen bzw. am nächst-

gelegenen Arbeitsamt melden. Dort erhält man dann ein Antragsformular



und eine Liste der Nachweise und Unterlagen, welche man wieder ausgefüllt

beim Arbeitsamt abgeben muss. Alle Unterlagen werden innerhalb mehrerer

Wochen bearbeitet und man bekommt die Entscheidung des Arbeitsamtes dann

mitgeteilt. Arbeitslosendgeld wird dann im Falle der Zustimmung des Antrages

überwiesen.






- Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man ?


Das Arbeitslosengeld ist abhängig von folgenden Faktoren:


Höhe des Einkommens vor Arbeitsverlust

Zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse

Familie, also ob die betreffende Person Kinder hat oder nicht



Durch diese Faktoren wird dann vom Arbeitsamt ein wöchentliches

Arbeitslosengeld berechnet.




Ist eine Person Bezieher des Arbeitslosengeldes, so gelten für sie einige Vorschriften,

wie z.B. die Meldepflicht. Diese besagt, dass man während der Zeit in der man

Arbeitslosengeld bezieht, beim Arbeitsamt oder einer anderen Dienststelle der

Bundesanstalt für Arbeit persönliche Visite leisten muss.


Eine weitere Vorschrift ist, dass die betroffene Person ihren Sozialversicherungsausweis

beim Arbeitsamt hinterlegen muss.





Was Parteien denken



Da Parteien eine wichtige Rolle in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit spielen,

ist es natürlich auch wichtig, was sie zu diesem Thema denken bzw. sagen.



a) SPD


- Ein breiter Mix von Weiterbildungsangeboten aller Qualifikationsstufen und

Berufsbilder mit jeweils klarer Zukunfts- und Marktorientierung.

- Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Arbeitslose verzahnen; keine Senkung der

Leistungen auf Sozialhilfeniveau

- Flexible Arbeitszeitpolitik, die nicht zu Lasten sozialer Sicherheit geht

- Neuorganisation der Bundesanstalt für Arbeit

- Berufsberatung als fester Bestandteil des Schulunterrichts

- Eine Mrd. Euro jährlich zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit




b) CDU/CSU


- Mehr Jobs im Niedriglohnsektor

- Anreize, wie geringe Abgaben, sowie Lohnzuschüsse bei Niedrigverdienern

- Grundsätzlich sollen Arbeitnehmer mehr Einkommen haben als Empfänger von

von Sozialleistungen. Wer staatliche Hilfe bezieht, muss nachweisen, dass er

sich auch um Arbeit bemüht.

- Zeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse erleichtern, indem das Arbeitsrecht

flexibler gestaltet wird

- Arbeitsämter reformieren




c) FDP


- Steuern senken

- Arbeitsmarktkompetenzen ins Bundeswirtschaftsministerium verlagern

- Private Arbeitsvermittlung stärken. Die Bundesanstalt für Arbeit soll langfristig

Versicherungsanstalt werden, welche Vermittlungsgutscheine ausgibt.

Landesarbeitsämter abschaffen; arbeitsmarktpolitische Programme öffentlich

ausschreiben

- Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld auf 12 Monate senken, um Anreiz auf

Jobannahme zu erhöhen.

- Entscheidungen über Löhne, Gehälter und Arbeitszeiten in den Betrieben treffen





d) Bündnis90/Die Grünen


- Steuerentlastung und gezielte Anreize zur Arbeitsaufnahme

- Einsatz von Jobrotation, Jobsharing und Lebensarbeitszeitkonten

- Teilzeitarbeit fördern

Nachgelagerte Besteuerung aller Sozialabgaben; Steuern werden nicht während

der Beitragszahlung, sondern während des Leistungsempfangs erhoben




e) PDS


- Umverteilung von Arbeit durch Abbau von Überstunden; Höchstarbeitszeit von

40 Stunden und Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit bei vollem Lohn-

und Gehaltsausgleich

- Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor ausbauen

- Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns

- Statt pauschaler Subventionen für Niedriglöhne öffentliche Zuschüsse für Pflege-

und Betreuungsarbeiten








Die Hartz- Kommission




Die Hartz- Kommission ist die Einrichtung einer Kommission für „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. Benannt wurde sie nach ihrem Vorsitzenden

Dr. Hartz. Gegründet wurde sie am 22. Februar 2002 von der Regierung. Diese Kommission soll es schaffen bis Ende 2005 eine Halbierung der Arbeitslosigkeit auf ca. 2 Million zu erreichen.


Am 21.08.2002 hat diese Kommission 15 Eckpunkte für eine neue Ordnung auf

dem Arbeitsmarkt beschlossen. Das Motto lautet:

„Neue Beschäftigung – schnelle Vermittlung – erstklassiger Service“.





Folgende 15 Eckpunkte wurden beschlossen:




Einführung von Personal Service Agenturen in dem Arbeitsamtbezirk


Diese PSA Agenturen arbeiten wie private Zeitarbeitsfirmen. Für eine bestimmte

Zeit finden so Arbeitnehmer einen Job, werden jedoch später wieder zurück an die

PSA übergeben. Mit diesem Verfahren hofft man auf eine Übernahme beim Arbeitgeber. Auch Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen, sowie das Durchführen von Bewerbungsgesprächen und dem entwerfen von Sozialplänen sollen diese Agenturen übernehmen.



Förderung von Beschäftigung in privaten Haushalten


Zukünftig sollen Privatpersonen Personalausgaben von der Steuer absetzen können, so müssen sie es nicht mehr selbst aufbringen. Außerdem soll die Geringfügigkeitsgrenze im Bereich Haushaltsdienstleistung auf bis zu 500 € angehoben werden. Und: Für Arbeitnehmer soll die Beschäftigung steuerfrei

bleiben.



Einführung der Ich-AG bzw. Familien-AG als neue Form der Erwerbstätigkeit


Die sogenannte Ich-AG soll eine neue Form der Selbständigkeit mit Sozialversicherungsschutz darstellen. Die Einkommensgrenze darf jährlich nur bei 25.000 € liegen; Einnahmen werden mit 10% pauschal besteuert.



Nutzung und Entwicklung regionaler Portale in Ostdeutschland


Regionale Portale in Ostedeutschland sollen zukünftig weiter entwickelt und genutzt werden.



Einführung des Job-Floater als innovatives Instrument


Der Job-Floater ist ein Optionsrecht auf ein Darlehen von bis 100.000 € für Arbeitslose, damit ihnen die Möglichkeit geboten werden kann sich selbstständig zu machen.  Auch bei Einstellung eines Arbeitlosen kann einem Unternehmen dieses Darlehen gewährt werden.



Einführung von Beschäftigungsbilanzen und Prämierung von Beschäftigungssteigerungen


Dies bedeutet nichts anderes als die Einführung von Erfolgsprämien für Jobvermittler. Auch ein Leistungsvergleich unter den einzelnen Amtern

ist unter diesem Punkt vorgesehen.



Einführung von flächedeckenden Jobcentern


Man benennt das Arbeitsamt in Job-Center um und wird diese flächendecken in der BRD verteilen.






Vereinfachung des Leistungsrechts, Einsetzen von Beratungsteams und Einführung von Meldepflicht bei Kündigung




Anfangs sollen die zukünftigen Leistungen pauschal berechnet werden.

Beschäftigungsagenturen sollen durch professionelle Managementmethoden effizienter gemacht machen. Sobald einem Arbeitnehmer gekündigt wurde, muss er sich arbeitslos melden. Spätere Meldungen erhalten auch erst später das Arbeitslosengeld.



Ausbauung des Angebotes für Kinderbetreuung


Damit es für Eltern einfacher und unkomplizierter wirdl, den Beruf und die Erziehung des Kindes unter einen Hut zu bringen, soll das Angebot für Kinderbetreuung ausgebaut werden.



Umkehr der Beweislast für Arbeitslose und Schaffung von flexiblen Sanktionsmöglichkeiten


Zukünftig müssen Arbeitslose belegen, warum ein Jobangebot nicht zumutbar ist.

Außerdem soll es ein Belohnungs- und Bestrafungssystem geben, damit Behörden, Unternehmer und Arbeitlose helfen können, freie Stelle schneller mit einer Arbeitskraft zu besetzen.



Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung für Jugendliche


Eine Förderung von Ausbildungsplätzen für Jugendliche ist vorgesehen.

Auch regionale Beratungs- und Unterstützungsangebote soll es geben.

Für Menschen mit beruflicher Ausbildung soll es leichter werden, einen

Zugang zur Hochschule zu bekommen.



Aufbau eines Bridgesystems in Beschäftigung für ältere Menschen


Nehmen ältere Menschen eine Beschäftigung auf, so soll das Gehalt durch die Bundesanstalt für Arbeit aufgestockt werden. Dies gilt aber nur, wenn die Beschäftigung geringer entlohnt wird, als die vorherige.



Vereinfachung der Instrumente der Arbeitsförderung und Stärkung des Wettbewerbs


Die Vermittlung des Arbeitsamtes soll durch Abschaffung von unnötiger

Bürokratie schneller werden. Durch pauschale Auszahlung der Leistungen

wären mehr Angestellte in der Lage sich um die Arbeitslosen zu kümmern.

Durch den Leistungsvergleich der Arbeitsämter könnte somit der Wettbewerb gefördert werden, was die Arbeit effizienter macht.








Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe


In Zukunft sollen Sozial- und Arbeitslosenhilfe zusammen ausgezahlt werden.

Es spart viel Zeit und Aufwand, da sie nicht mehr getrennt berechnet werden müssen.



Effektivere Gestaltung der Aufgabenerledigung und des Controlling bei der Bundesanstalt für Arbeit


Leistungsorientiertes Arbeiten und weniger Bürokratie umfasst dieser Punkt.







Quelle des Bildes: www.spiegel.de











Jugendarbeitslosigkeit



Auch die Jugendarbeitslosigkeit ist heutzutage leider nichts seltenes mehr.

Als es früher noch ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsstellen gab, kannte man dieses Problem nicht. Doch heute weiß jeder Jugendliche, um was es geht.

Betriebe bilden aus Kostengründen weniger Lehrlinge aus, übernehmen diese auch oftmals nicht in den Betrieb als Festangestellte. Die Angebote für den Wunschberuf eines Jugendlichen sind oft schon vergeben oder durch einen schlechten Schulabschluss nicht zu erlangen.






Doch was kann man dagegen machen ?


Schon im Jahr 1999 hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm zum Abbau der

Jugendarbeitslosigkeit vorgelegt, welches unter dem Namen „100.000 Jobs für Junge“ – auch unter dem Namen „JUMP“ bekannt – läuft.


Dieses Programm ist speziell für Jugendliche bis 25 Jahre gedacht, welche noch nach einem Ausbildungsplatz suchen bzw. nach der Ausbildung ohne Arbeit sind. Durch Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote werden ihnen Chancen auf

eine Ausbildung oder Beschäftigung geboten.



Durch folgende Punkte soll dieses Programm wirken:


a)     Durch Lohnkostenzuschüsse bei Einstellung arbeitloser Jugendlicher

auf dem ersten Arbeitsmarkt

b)     Durch Förderung lokaler und regionaler Projekte zur Ausschöpfung und Erhöhung des betrieblichen Lehrstellenangebotes

c)     Durch außerbetriebliche Lehrstellen (Ausbildungsplätze)

d)     Durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit integrierter beruflicher Qualifizierung

e)     Durch das nachholen des Hauptschulabschlusses




Im Jahr 2002 wurde das Programm mit 137.568 Jugendlichen fortgesetzt.

Durch Punkt a) konnten 50.515 Jugendliche Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt finden.

Durch Punkt d) konnten 20.044 Jugendliche vorbereitet werden bzw. wurden sozial betreut. 19.838 Jugendliche haben erfolgreich mit Trainingsmaßnahmen begonnen,

14.553 mit Nach- und Zusatzqualifizierungen. In ABM Maßnahmen konnten sich 18.827 Jugendliche weiterqualifizieren.




























5. Schlusswort



Meiner persönlichen Meinung nach ist die Lage des Arbeitsmarktes in Deutschland wirklich enorm schlecht geworden. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es wirklich eine Glückssache ist, wenn man seinen Wunschberuf als Ausbildungsstelle in Zeiten wie diesen erhält. Zum einen weil Betriebe nicht mehr so viele Ausbildungsstellen anbieten wie früher und zum anderen gibt es nun mehr bessere Mitbewerber als früher.


Ich finde das Programm der Hartz- Kommission sehr überzeugend und bin auch der Meinung, dass dieses Programm Erfolge feiern wird. Die Eckpunkte des Programmes klingen sehr gut ausgearbeitet und bedacht. Ob sich alle Punkte realisieren lassen, bleibt der Zeit und den ausführenden Menschen überlassen.


Interessant ist auch die Entstehung der Arbeitslosigkeit, welche ich in dieser Hausarbeit

kennen gelernt habe. Auch die auftretenden Formen der Arbeitslosigkeit sind mir vorher nicht geläufig gewesen. Aber das ist ja auch einerseits ein Hauptziel, wenn man eine Hausarbeit zu schreiben hat, dass man sich intensiv mit dem Thema befasst und es bestmöglichst versteht und wiedergibt.


Ich, für meinen Teil, hoffe sehr, dass die ganzen Vorschläge und Möglichkeiten zur Bekämpfung der (Jugend-)Arbeitslosigkeit bald Früchte tragen werden und sich die Arbeitsmarktsituation wieder entspannt. Das nicht jeder eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle bekommen kann ist nur logisch, aber wenigstens die Zahl der (jugendlichen) Arbeitslosen sollte baldmöglichst drastisch gesenkt werden.








6. Literaturverzeichnis




Die Informationen für dieses Thema bzw. für die Hausarbeit habe ich aus folgenden Quellen bezogen:



Privater Schulordner einer 12. Klasse (Gymnasium) zum Thema „Arbeitslosigkeit“


Internet:


a)     www.google.de

b)     http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/gem/13327.html

c)     http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/pos/908.html

d)     www.bundesregierung.de

e)     www.spd.de











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