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STAATSWIRTSCHAFT



STAATSWIRTSCHAFT

Budgetleitfaden

Das Bundesbudget ist zentral für die Erfüllung staatlicher Aufgaben. Es dient der Deckung des Bedarfs einer Gesellschaft an öffentlichen Gütern wie etwa Sicherheit, Rechtssprechung und sozialer Sicherheit.

Es dient der Umverteilung von Einkommen und Vermögen und dem Ausgleich konjunktureller Schwankungen. Von der Budgetpolitik, die mit der Steuerpolitik eng verknüpft ist, wird die Wirtschaft des Landes maßgeblich beeinflusst.

Wie kommt das Budget zustande, wie wird es vollzogen und wer kontrolliert?




Gliederung des Budgets

Der Bundesvoranschlag, dh. die zahlenmäßige Darstellung des Budgets, besteht aus dem Allgemeinen Haushalt und dem Ausgleichshaushalt.  Jede Ausgabe wird entweder durch Einnahmen (Steuern, Gebühren etc.) oder durch Aufnahme von Finanzschulden finanziert.




Wenn von einem Budgetdefizit (Abgang) oder einem Budgetüberschuss gesprochen wird, so ist daher nicht der Saldo des Gesamthaushalts sondern der Saldo des Allgemeinen Haushalts gemeint.

Der Bundesvoranschlag ist in Kapitel unterteilt. Die Einnahmen und Ausgaben innerhalb eines Kapitels werden weiter in Voranschlagsansätze untergliedert. Die Gliederung der Voranschlagsansätze erfolgt nach  finanzwirtschaftlichen Kriterien.

Den Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlags werden nach funktionellen Gesichtspunkten Kennziffern zugeordnet. Damit kann auch eine Darstellung nach Aufgabenbereichen vorgenommen werden.

Budgetgrundsätze

Verfassungsrechtliche Grundsätze des Haushaltsrechtes des Bundes

  • Einjährigkeit des Budgets
  • Bindung der Verwaltung an die einzelnen Budgetansätze: bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist eine bundesfinanzgesetzliche Ermächtigung erforderlich
  • Budgeteinheit: keine selbständigen Nebenhaushalte
  • Vollständigkeit: Alle Einnahmen und Ausgaben sind aufzunehmen
  • Bruttobudgetierung: getrennte Veranschlagung von Einnahmen und Ausgaben und Veranschlagung in voller Höhe
  • Budgethoheit des Nationalrates: Der Nationalrat beschließt das jährliche Bundesfinanzgesetz (BFG). Dem Bundesrat kommt dabei keine Mitwirkung zu.
  • Aufrechterhaltung des Gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts

Maastricht-Defizit

Das Maastricht-Defizit ist für die Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs gegenüber der EU relevant.

Wesentliche Unterschiede zum Budgetdefizit

Das Budgetdefizit (=administratives Defizit oder Abgang) wird um Buchungen bereinigt, die zwar Einnahmen und Ausgaben im Budget nach sich ziehen, aber ökonomisch keine Verschlechterung/Verbesserung der Haushaltssituation bedeuten:

  • den getätigten Zahlungen stehen Forderungen/Verbindlichkeiten in gleicher Höhe gegenüber (Darlehen, Haftungen) oder
  • außerhalb des Budgets werden Reserven erhöht oder abgebaut oder
  • die Ursache der Zahlungen fällt in eine Vor- oder Nachperiode (z.B. bei Zinsen)

Das Maastricht-Defizit ist das Gesamtstaatsdefizit und umfasst alle öffentlichen Budgets:

  • das Budget des Bundes
  • der Bundesfonds
  • der Länder und Gemeinden
  • der Sozialversicherungsträger

Das Maastricht-Defizit wird in Millionen € oder in Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) dargestellt. Maastricht-Defizit und -Schuldenstand werden der Europäischen Kommission von Österreich zu bestimmten Stichdaten gemeldet ('budgetäre Notifikation').

Maastricht-Defizit (in % des BIP) 1988-2002


Budget 2002

Vorläufiges Ergebnis 2002

Budget und EU-Erweiterung

Zehn neue Mitgliedstaaten

Mit den Beschlüssen des Europäischen Rates von Brüssel am 12. und 13. Dezember 2002 wurden die Beitrittsverhandlungen für zehn neue Mitgliedstaaten ab 1. Mai 2004 abgeschlossen.  



Für die entsprechenden Ausgaben des EU-Haushaltes wurden bereits beim Europäischen Rat in Berlin (März 1999) Mittel in der Finanzplanung 2000-2006 ('Finanzielle Vorausschau') vorgesehen. Der in Berlin fixierte Rahmen wurde nicht zur Gänze ausgeschöpft.

Einbeziehung in die Gemeinschaftspolitiken

  • Die neuen Mitgliedstaaten werden ab ihrem Beitritt in die Politiken der Gemeinschaft einbezogen. Sie erhalten - teilweise mit Einschleifperioden - Leistungen aus dem EU-Haushalt wie die bisherigen Mitgliedstaaten. 
  • In der Anfangsphase bis 2006 werden auf Grund von Anlaufeffekten die Rückflüsse relativ niedrig sein. Um zu vermeiden, dass einzelne neue Mitgliedstaaten mehr Beiträge leisten, als sie an Rückflüssen aus dem EU-Haushalt erhalten sind 2004 - 2006  pauschale Zahlungen vorgesehen.
  • Im Zuge der Erweiterung werden auch die Verwaltungsausgaben der Gemeinschaft steigen.

Auswirkungen auf Einnahmen und Nettopositionen

  • Die neuen Mitgliedstaaten (N10) leisten ab dem Beitritt uneingeschränkt ihren Anteil an der Finanzierung des EU-Haushaltes. Sie werden jedoch mehr Rückflüsse aus dem EU Haushalt erhalten, als Beiträge leisten. 2004-2006 wird sich dieser positive Saldo auf rund 1% des Bruttonationaleinkommens (BNE) der N 10 belaufen.
  • Dieser Ausgabenüberhang muss durch die anderen Mitgliedstaaten finanziert werden. Die österreichischen Eigenmittelleistungen werden daher erweiterungsbedingt im Zeitraum 2004 - 2006 um rd. 0,1% des BNE steigen.

Auswirkungen der Erweiterung auf Österreich

Österreich wird unter den derzeitigen Mitgliedstaaten zu den größten Nutznießern der Erweiterung zählen, weil seine wirtschaftliche Verflechtung mit den neuen Mitgliedstaaten weit überdurchschnittlich ist. Einerseits werden die bereits durch die Ostöffnung beträchtlichen Gewinne durch die Erweiterung abgesichert, andererseits wird die österreichische Wirtschaft mittelfristig um bis zu einem Prozentpunkt rascher wachsen als ohne Erweiterung.

Was die Kosten der EU-Erweiterung betrifft, ist es durch den konsequenten Hinweis Österreichs und anderer Nettozahler, allen voran auch Deutschland, auf das Erfordernis allgemeiner Budgetdisziplin gelungen, diese weit unter den Befürchtungen und Erwartungen noch vor einigen Jahren zu halten.

Nach voller Einbeziehung aller Kandidatenstaaten in die EU-Politiken in ihrer derzeitigen Form würde der auf Österreich entfallende Anteil an den Erweiterungskosten in der Größenordnung von 0,1% bis 0,2% seines BIP liegen. Auch dieser Wert kann und soll durch effizienzsteigernde Reformen, vor allem der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Strukturfondspolitiken, noch weiter abgesenkt werden.



Steuern


Um seine Aufgaben erfüllen zu können, braucht der Staat Einnahmen. Zu diesem Zweck erhebt er Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Alle Bürger haben die Pflicht, im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Gesetze ihren Anteil zur Finanzierung öffentlicher Leistungen beizutragen - auch dann, wenn sie nicht unmittelbar selbst in den Genuss der Leistungen kommen oder kommen wollen. Etwa 30% des gesamten erwirtschafteten Bruttoinlandsprodukts werden von den Österreicherinnen und Österreichern als Steuern an die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden eingezahlt (Sozialversicherungsbeiträge sind dabei nicht berücksichtigt).









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