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Hypothekarkredit Realkredit, Hypothekendarlehen, mortage loan

Thema: Hypothekarkredit (Realkredit, Hypothekendarlehen, engl.: mortage loan)

Was ist ein Hypothekarkredit ?

„Unter gewerblichem Realkredit versteht man die Gewährung von Mitteln durch gewerbliche              Hypothekarkredite an kreditwürdige Darlehensnehmer, entweder Einzelpersonen oder Gesellschaften. Ein gewerblicher Hypothekar­kredit ist eine langfristige Finanzierung, üblicherweise in Form eines langfristi­gen (im Regelfall bis zu 10(evtl.15) Jahren laufenden) Darlehens gegen Verpfändung einer rechtlichen Sicherheitenleistung in Form einer Hypothek an einem der­zeit Ertrag bringenden Objekt zu einem festgelegten Zinssatz und rückzahlbar in regelmäßigen periodenbezogenen Mischraten von Kapital und Zins, das über einen Zeitraum von bis zu 25 – 35 Jahren getilgt wird.“ Das heißt wenn ein Darlehen durch ein Grundstück gesichert ist, spricht man von einem Hypothekarkredit.




Euroumstellung durch reine Umrechnung ( 1€=1.95583DM )

Zweck des Hypothekarkredits:

- Ankauf von bestehenden Objekten

- Zum Hausbau und Hauskauf

- Zum Erwerb von Grundstücken und Eigentumswohnungen

- Zur Sanierung


Gründe für die Aufnahme eines Hypothekarkredits:

- Vermögensbildung

- Schaffung eines Eigenheims

- Altersvorsorge

- Steuervorteile

- Keine wesentliche mehr Belastung im Vergleich zur Miete(aber Eigenkapital nötig)


Vorteile des Hypothekarkredits:

- Kalkulierbare Belastung durch feste Zinsen und Tilgung (Zinsbindung)TPlanungssicherheit

- Festgelegte Zeitspanne

- Hohe Sicherheit für den Kreditgeber

- Relativ niedrige Zinsen


~ Kredithöhe:


- Maximaler Belastungswert des Gründstücks (Nach §11 II HypBankG, max 60% des     

Grundstückswertes).


Laufzeit: - Bis zu 35 Jahre


~ Zinsen:

1. Festzinsvereinbarung TZinsbindung (evtl. Unterteilung in Festzinsabschnitte )

Sicherheit vor Zinsanstieg(aber kein Profit bei Zinssenkung) (Festzins meißtens.10 Jahre)


2.Vereinbarung eines variablen ZinsesTBank reagiert auf Kapitalmarktsituation

Darlehensnehmer trägt Zinsänderungsrisiko


~ Abwicklung:


- Durch die Einigung Zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer mit notarieller

Beurkundung T Grundbucheintragung nach §873 beim zuständigen Amtsgericht von

Grundpfandrechten:


a., Einer Hypothek §1113ff (heute selten)

Tbeschränktes dingliches Recht an Grundstück für eine bestimmte     

Forderung(=akzessorisch)


b., Einer Grundschuld §1191ff

Tdingliches Recht an Grundstück, nicht an bestimmte Forderung

gebunden(nicht „zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden

Forderung“).


c., Auch Rentenschuld



~ Rückzahlung:


Durch die vereinbarte Tilgung und die fallende Zinsbelastung


1.Fordersumme wird bezahlt

Darlehensnehmer wird Eigentümer ,Grundbuch muß berichtigt werden.


2.Fordersumme wird nicht bezahlt

Gläubiger leitet Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amts-bzw.Volstreckungsgericht

ein, Folge:


a., Zwangsversteigerung(gerichtliche Urkunde mit Vollstreckungsklausel

§725 ZPO)


b., Zwangsverwaltung d.h. ein vom Vollstreckungsgericht bestimmter

Zwangsverwalter nimmt das Grundstück in Besitz und verteilt die Erträge

Des Grundstücks(z.B. Miete, Pacht) an die Glaubiger.

Die Zwangsverwaltung endet nur mit der Aufhebung des Beschlusses

über die Zwangsverwaltung durch das Vollstreckungsgericht.


~ Beispielsfinanzierung










Quellenangabe: - www.credit-suisse.de

- „Rechtskunde“ Verlag bsv

- „Betriebswirtschaftslehre“ Verlag bsv

- Deutsche Bank/SEB Bank






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