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Geschichte und Definition von Banken

Geschichte und Definition von "Banken"

Der Begriff "Bank" stammt von den Oberitalienischen Geldwechslern die bereits im 12 Jhd. ihre Tische ( ital. Banca) mit den Wechselmünzen an den Handelswegen und Märkten aufstellten. Mi Einführung des Wechsels und des Bargeldlosen Zahlungsverkehrs entstand das Bankgewerbe. Große Namen stehen für diese frühe Blütezeit des Bankgewerbes, etwa die Medici im 15. und 16. Jhd. In Florenz oder zur selben Zeit das Augsburger Bankhaus Fugger.

Banken gehören zum Finanzsektor der einer Volkswirtschaft. Sie sind durch die Eigenart ihrer Leistungserstellung in der Gesamtwirtschaft sowie dadurch gekennzeichnet dass der größte Teil ihrer Aktiva Geldvermögen ist im Gegensatz zu den Produktionsunternehmen, bei denen Sachvermögen dominiert.

Im Mittelpunkt des Bankbetriebes steht das Kreditgeschäft, dh die Bank leiht Geld auf bestimmte fristen anderen aus ( = Aktivgeschäft) und beschafft sich die hierfür notwendigen Mittel, indem sie ihrerseits von dritten leihweise Geld einnimmt ( = Passivgeschäft) daneben übernimmt die Bank Dienstleistungsgeschäfte, indem sie gegen Gebühr Verwaltungsaufgaben übernimmt.

Zu den Aktiven Bankgeschäften gehören



langfristige Kredite ( Hypotheken),

Kontokorrentkredite ( = Kreditgewährung in laufender Rechnung gegen zusätzliche Sicherheit),

Diskontgeschäfte ( Ankauf von Wechseln vor Verfall unter Abzug des Diskonts),

Lombardkredite ( = Kredit gegen Verpfändung von beweglichen Werten wie Wertpapieren, Wechsel oder Waren),

zu den passiven Bankgeschäften gehören

Einlagen ( = Depositen),

Annahme von Spargeldern

Ausgabe von Schuldverschreibungen und Pfandbriefen;

zu den Dienstleistungsgeschäften zählen

Geldwechsel

Effektengeschäfte ( An- und Verkauf von Wertpapieren),

Depotgeschäfte ( Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren),

Beratung, .

Laut des Kreditwesengesetzes von 1961 sind Banken Unternehmen die Bankgeschäfte in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.


Zentralbank:

Die deutsche Bundesbank ist die Zentralbank der BRD mit Sitz in Frankfurt. 1957 wurde diese als Nachfolgeinstitut für die Bank deutscher Länder gegründet. Sie ist die Zentralnotenbank der BRD, dass heißt sie ist die Bank der Banken und des Staates, sie hat das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten und ist Trägerin der Währungspolitik. Die Hauptverwaltung der Bundesbank in jedem Bundesland heißt Landeszentralbank LZB. Organe der dt. Bundesbank sind der Zentralbankrat, das Direktorium und die vorstände der LZB. Die Währungs- und Kreditpolitik wird vom Zentralbankrat bestimmt. Die deutsche Bundesbank ist autonom, dass heißt soviel wie die Unabhängigkeit von Staat und gesellschaftlichen Gruppen ist rechtmäßig abgesichert. Sie ist an Weisungen der Regierung nicht gebunden und unterliegt keinerlei Kontrolle. Zu den Aufgaben der Deutschen Bundesbank gehören:

die Versorgung der Wirtschaft mit Geld

die Abwicklung des bankmäßigen Zahlungsverkehrs im Inland und Ausland

die Mitwirkung bei der Bankaufsicht

und sie ist die Hüterin der Geldwertstabilität


Seit 1.1.99 wurde die dt. Bundesbank zu einem Ausführungsorgan der Europäischen Zentralbank EZB, ebenfalls mit Sitz in Frankfurt. Die Aufgabe der Dt. Bundesbank gingen im wesentlichen auf die der EZB über.


In der BRD dominieren im Gegensatz zu anderen kontinentaleuropäischen Ländern wie z.b. Frankreich und  England die Universalbanken.


Geschäftsbanken:

Geschäftsbanken kann man generell in 2 Gruppen einteilen: Die Universalbanken und die Spezialbanken.


Universalbanken:

Universalbanken führen alle wesentlichen Bankgeschäfte aus:

sie nimmt also Einlagen in verschiedener Höhe, Form und Fristigkeit entgegen

( = Dispositionsgeschäft)

legt Kredite jeder Fristigkeit aus ( Kreditgesellschaft)

führt den bargeldlosen Zahlungsverkehr

den Handel mit Wertpapieren aller Art

und außerdem führt sie die Verwaltung von Wertpapieren für Kunden

Zu den Universalbanken gehören z.b.:

Die privaten Geschäftsbanken, die einlagen in jeder Höhe und verschiedenen Fristen annehmen. Sie geben kurz-, mittel-, und langfristige Kredite aller Größenklassen, betreiben das Wertpapiergeschäft, wickeln den Zahlungsverkehr ab und handeln mit Devisen, Sorten, Münzen und Edelmetallen. Die privaten Geschäftsbanken nehmen einen Anteil von 30 % der gesamten Geschäftsvorfälle der Geschäftsbanken ein.

Die genossenschaftlichen Kreditinstitute dagegen konzentrieren sich auf Sparanlagen, sowie kurz- und mittelfristige Kredite an Mitglieder vor allem aus dem unselbstständigen Mittelstand. . Diese Geschäftsbanksorte haben einen Anteil von 20 % an allen Geschäftsvorfallen der Geschäftsbanken zu den Genossenschaftlichen Kreditinstituten gehören z.b. Volksbank und Raiffeisenbank. Diese sind Selbsthilfe Einrichtungen des gewerblichen und ländlichen Mittelstands. Zu den zielen der Volks- und Raiffeisenbank gehört die Erfüllung des genossenschaftlichen Förderungsauftrags und nicht das Prinzip der Gewinnmaximierung.

Die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute dagegen haben den größten Anteil mit 50 % der Geschäftsvorfälle. Bei ihnen dominiert das Einlagengeschäft. Zu ihnen           gehören Staatsbanken, Landesbanken, Gemeindebanken und z.b. Beispiel Sparkassen. Diese Wiederum besteht aus einem 3-stufigen System.Die Sparkassen die jeweils nur im Bereich ihrer Stadt oder Landkreis tätig sing. Dann die regional und im wesentlichen auf Länderebene arbeitenden Girozentralen die den Sparkassen als Zentralinstitute dienen und zugleich die Funktion von Landesbanken wahrnehmen. Und zuletzt noch die Deutsche Girozentrale die das Spitzeninstitut der Sparkasse ist


Spezialbanken:

Spezialbanken dagegen sind Kreditinstitute die sich auf bestimmte Arten des Bankgeschäfts beschränken. Sie spielen gegenüber Universalbanken nur eine ergänzende Rolle, nur etwa ¼ der zusammengefassten Bilanzsumme fällt auf sie. Zu den Spezialbanken gehören z.b.:

die Depositionsbanken, die sich vorwiegend auf die verzinsliche Annahme und Verwaltung von Kundschaftsgeldern beschränken

die Effektenbanken, die sich mit der Finanzierung von Unternehmen, Anleihe- Emissionen, Gründungen und Effektenverkehr befassen

die Hypothekenbanken und Pfandbriefbanken, die gegen Sicherung von Grundstücksrechten langfristige Kredite einräumen und sich das hierfür notwendige Kapital durch Ausgabe von Pfandbriefen beschaffen

Realkreditinstitute, auch bekannt unter Boden-, Grund- und Immobilienkreditinstitute gewähren Hypothekenkredite und bekommen ihre Mittel durch Ausgabe von Rentenbriefen und Pfandbriefen

Bausparkassen sind darauf spezialisiert und der Grundlage geschlossener Bausparverträge Gelder von bauwilligen zu sammeln und aus de angesammelten Fonds nach einem bestimmten Zuteilungsplan Darlehen an die Bausparer zu geben.








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