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Aktien

Aktien:

Unterscheidungsmerkmale:


  • Emission: Ausgabe der Aktien
  • Urkunde: Zeichnen der Aktie Erwerben der neuen Rechte
  • Laufzeit: nicht vorhanden
  • Kurs: unvorhersehbar

Beim Kauf einer Aktie bin ich Investor und trage Risiko.




Unternehmen: Eigenkapital wird aufgebessert und breite Eigentümerbasis


2 Arten der Aktien:

  1. Stammaktie: Stimmrecht, Auskunftsrecht, Bezugsrecht, Recht auf Liquidationserlös, Recht auf   Dividende
  2. Vorzugsaktie: Auskunftsrecht, Bezugsrecht, Recht auf Liquidationserlös, recht auf Dividende, Recht auf Dividendenvorzug

3 Hauptorgane:

  1. Aufsichtsrat: Beruft Vorstand
  2. Vorstand: operatives Geschäft
  3. Eigentümer: wählen Aufsichtsrat

Börse:

Ist der Sekundärmarkt für Wertpapiere

Ein Kaufauftrag kann anonym oder unter Namen gemacht werden. Bei anonymem Kauf (Effektkassageschäft =EKG) bekommt man einen Bon damit kann man Aktie verkaufen.

Kaufpreis der Aktie wird festgelegt dann über Primärmarkt (Bank,) verkauft

2Aufträge: Auftrag bestens: Aktie auf jeden Fall kaufen Geld ist egal

Auftrag limitiert: Aktie nur bis zu gewissem Preis kaufen

Depoterlag: Aktie bleibt beim Kauf in der Bank und die Bank klärt alles.

Börse kann eigentlich alles sein: Warenbörse Gemüsemarkt, Kleintierbörse, .


Jede Börse hat Merkmale: Selbstständig, unabhängig, untersteht Börsenkammer, Einhaltung der Vorschriften kontrolliert das Finanzministerium


EU:

Nationale Monopole werden beseitigt um einen gemeinsamen Standart zu erreichen. EU machte Rahmengesetzgebung. 1990 freier Wettbewerb. EU will völlige Liberalisierung. Im Informationszeitalter ist gleicher Stand wichtig um zusammenwachsen zu können Eu gegründet konkurrenzfähig.

Bessere: Verkehr, Gesundheitswesen, Weiterbildung, Behörden Umwelt.


Geschichte der EU beginnt 1946 als Winston Churchill sagte: Wir müssen etwas die Vereinigten Staaten in Europa schaffen. Idee wird später wieder aufgegriffen.


zu OEEC (Organisation f. European Economic Cooperation)

Gründung d. Europarates. Russland gründet gleichzeitig Warschauer Pakt =Rat gegenseitiger Wirtschafts-

hilfe

europ. Gemeinschaft f. Kohle -Stahl(EKGS) gegründet. D und F rufen das ins Leben. Gründungsmitglied-

er auch die Benelux Länder und Italien

außereurop. Staaten treten EGKS bei OECD genannt(Organisation f. Economic Cooperation & Development) Sitz in Paris.

GB gründen Gegenorgan. EFTA (Europ. Freihandelszone) Ziel: keine Zölle. Mitglieder waren GB, Norwegen, Schweden, CH, O, Finnland, Island, Dänemark, Portugal

OECD EG(europ. Gemeinschaft)

Komkurenzdenken zwischen EFTA und EG hört auf Freihandelsabkommen

Dänemark, Irland, GB zur EG

Europ. Währungssystem tritt in Kraft(EWS) Ecu als europ. Rechenwährungseinheit eingeführt

erster Schritt der EG Süderweiterung. Griechenland tritt bei

2.Teil der Süderweiterung: Portugal und Spanien treten bei

Österreich gibt Beitrittserklärung ab

EG Und EFTA beschließen zusammen europ. Wirtschaftssystem EWR. Ch und Liechtenstein treten nicht bei. Vertrag von Mostrich: EG wird EU

europ. Binnenmarkt tritt in Kraft

: Schweden, Finnland und Österreich treten der EU bei.

Agenda 2000 Weichen für Osterweiterung gestellt gestellt. Finanz und Landwirtschaftspolitisch alles okay. Aus Vertrag von M. wird Vertrag von Amsterdam.

begin der Beitrittsverhandlungen von Polen, Estland, Szo, CZ, H und Zypern








Österreich


EU

Staatsoberhaupt

Bundespräsident 6 Jahre, 1 mal Wiederholungswahl, direkt


Ratspräsident alle 6 monate, nach plan


Regierung

Bundesrepublik .Minister und Staatssekretäre


EU Kommission



Volksvertreter

Parlament, nationalrat


EU = Parlament


Landesrat

Bundesrat, durch landesregierung bestimmt


EU Rat 1 Staats und Regierungschef, Miniaturrat


Eu Parlament


a)     Gesetzgebung: Nutzwirkungsrecht, kein Initiativrecht darf nicht handeln sondern

nur abstimmen.

b)     Budget: Europ. Parlament ist Haushaltsbehörde der EU es überprüft Ausgaben. Entscheidet bei nicht obligatorischen Ausgaben mit

c)     Kontrolle: EU Kommission wird durch mündl. Und schriftl Anfragen kontrolliert Auskunftspflicht und Einsichtspflicht

d)     Außenbeziehungen: EU Parlament ist das entscheidende Organ für erweiterungen

e)     Sonderaufgaben: Eine Person aus EU Parlament wird zu Bürgerbeauftragtem gewählt






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