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Referat Urheberrecht

Urheberrecht


Das Urheberrecht wurde 1965 als Gesetz verfasst und ist seit dem gültig.

Das Urheberrecht dient dem 'Erfinder' (Urheber) und deren Schutz des

Produkts. Vor allem wird es benutzt für Literarische Werke, Wissenschaft

und Kunst. Nach § (Paragraph) 2 des Uhrheberrechtsgesetzes werden

Sprachwerke, wie Schriften und Texte, sowie Soft- und Hardware als

'Shützungsobjekt' unter dem Urheberrecht anerkannt. Außerdem für



Wissenschaft werden wie Skizzen und Pläne z.B. für Maschinen, Tabellen

z.B. für Umrechnung.


Urheberrecht bedeutet nichts anderes als: Wer das Produkt erfindet, und

sich als rechtsmäßiger Besitzer / Erfinder eintragen läßt, hat die

Vollmacht es zu Verkaufen (§17), es Auszustellen z.B. auf Messen

(§18)vorzführen, und zu Produzieren (§16). Er hat außerdem das Recht

Lizenzen für Verkauf, Fremdproduktion und Ausstellungen zu vertreiben.


Nur mit Lizenz kann dieses 'Urhebergeschütztes Produkt' weitervermarktet

werden, ansonst kann gegen den Mißbrauch auf Schadensersatz verklagt

werden.


Das Urheberrecht schützt die Rechte des Erfinders sowohl schränkt sie

sie ein. Z.B. ein Bierkrug, man kann zwar das Design und den Namen

urheberrechtlich shützen jedoch nicht das Porzellan, Metall und

Herstellungsverfahren.


Wenn Lizenzen erteilt / verkauft werden dann hat der Urheber einen

Vergütungsanspruch. Diese Vergütung bezahlt derjenige der die Lizenz

erhalten hat.

Es wird ein gewisser Leitsatz vom Gesetzgeber gegeben der als

'angemessen' gilt, dies kann jedoch ohne maß varieiren:


von 2 bis 12 Vervielfältigungen je Minute: 75,00 DM (US$ 44)

13 35 : 100,00 DM (US$ 59)

36 70 : 150,00 DM (US$ 88)

über 70 : 600,00 DM (US$ 353)


Damit der Urheber einen größeren Überblick hat wer seine Lizenz hat wird

eine theoretische 'Zweit Vollmachtslizenz' an eine

Verwertungsgesellschaft erteilt, die gegen eine Honorar, Lizenzen

Verkauft und deren Rechte überprüft.






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