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Romisches Recht



Römisches Recht



Das römische Recht ist über Jahrhunderte entstanden und hat auch heute noch Auswirkungen auf den gesamten europäischen Raum. Das römische Recht hat deshalb so großen Einfluss, weil die Priester keinen Einfluss haben und es somit unabhängig von der Religion ist.


Die älteste niedergeschriebene und zusammenfassende Quelle ist das Zwölftafelgesetz.

Die 12 Tafeln sind ein Ergebnis des Ständekampfs zwischen den Patriziern und den Plebejern und bemühten sich um soziale Schlichtung. Die Aufzeichnung des Rechts durch ein speziell eingesetztes Zehnmännerkollegium (decemviri legibus scribundis) sollte vor allem die Plebejer, die wirtschaftlich und sozial Schwächeren, vor Übergriffen der Partrizier schützen. Das 12-Tafelgesetz bildete das Grundgesetz des römischen Staates, auch wenn es keine vollständige Kodifikation (=Zusammenfassung) des geltenden Rechts war .



Die 12 Tafeln sind nur in Fragmenten erhalten und wurden damals, beschrieben mit den Gesetzen, öffentlich ausgestellt.



Unsere Kenntnis des römischen Rechts beruht im wesentlichen auf drei Sammlungen des Kaisers Justinian (527-565 n.Chr.). Er ließ das gesamte juristische Schrifttum durcharbeiten und teils gekürzt, teils geändert zusammenfassen. Dadurch sollte eine abschließende und rechtsgültige Regelung im Rechtsleben herbeigeführt werden. Das Gesamtwerk, das seit dem 16.Jh. Corpus iuris civilis genannt wird, besteht aus folgenden Hauptteilen:



  • Codex (Iustinianus):umfasst Verordnungen der Kaiser seit Hadrian   
  • Institutiones: dient als Anfängerlehrbuch; beruht hauptsächlich auf dem

gleichnamigen Werk des Juristen Gaius aus dem 2.Jh.


(Institutiones des Gaius: erörtert ius civile: gilt ursprünglich nur für

römische Bürger und beruht auf mündlich überlieferten

Rechtsvorstellungen und den 12 Tafeln; ius gentium: wird

zwischen Römern und Nichtrömern angewandt und beruht laut Gaius

auf dem ius naturale, einem natürlichen Rechtsempfinden, das allen

Völkern zu Grunde liegt)


  • Digesta: bedeutendster Teil; Zusammenstellung von Auszügen aus den Werken von

40 bedeutenden Juristen; an dieses Werk, das eigentlich für den



Rechtsunterricht geschaffen wurde, waren aber auch die Richter gebunden



Diesen 3 Teilen verlieh Justinian Gesetzeskraft und setzte alle älteren, nicht aufgenommenen Verfügungen außer Kraft. Diese 3 Teile wurden später durch Novellae ergänzt.


Novellae: sie umfassen die vom Kaiser seit dem Abschluss des codex Iustinianus bis knapp

vor seinem Tod erlassenen Konstitutionen.




Das römische Recht beeinflusste auch die modernen Zivilgesetzbücher wesentlich, die seit dem 19.Jh in den meisten Ländern die Geltung des römischen Rechts außer Kraft setzen, so z.B. das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) in Österreich



Die größte Rechtsschule war in Bologna. Der bedeutendste Jurist der damaligen Zeit war Ulpinian, der ursprünglich Leiter der Prätorianer Kohorten (=Leibwächter des Kaisers) war.



Privat- und Strafrecht war Aufgabe des Prätors. Der Prätor entschied über die Zulassung der Klage und bestellte einen Richter. Wenn der Prätor bei diesem Vorgang eine Ausnahme macht, muss er das in einem Edikt niederschreiben. Das Edikt enthält Kundmachungen verschiedener Art, insbesondere Ankündigungen, unter welchen Voraussetzungen der Prätor eine Klage gewährt. Prätor und Richter waren nicht juristisch ausgebildet und mussten sich daher jeweils auf den Ratschlag oder das Gutachten eines Juristen verlassen.

Die Gutachten der Juristen wurden gesammelt, publiziert, diskutiert und kommentiert und wurden auch bei Entscheidungen späterer Fälle herangezogen.



Mit zunehmendem Einfluss des Kaisers auf den Senat, schwand die Bedeutung des Senatsbeschlusses gegenüber dem Antrag des Kaisers. Hadrian verbietet später das Edikt und somit die Tätigkeit der Beamten, damit der Kaiser mehr bestimmen konnte als der Richter obwohl dem Kaiser nach der Verfassung  nach eigentlich keine Gesetzgebungsmacht zukam.











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