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Erorterung Todesstrafe, Pro oder Contra



Erörterung: Todesstrafe, Pro oder Contra?

 Schon so lange wie wir denken können, wird die Todesstrafe verhängt. Früher wurden vor allem Hexen, Kräuterfrauen, also alles, was irgendwie übersinnlich, fremd und nicht alltäglich war, zum Tode verurteilt. Die Menschen wurden damals entweder auf dem Scheiterhaufen verbrannt, erhängt oder geköpft. So glaubte man, die Hexen vom Bösen zu 'reinigen', in dem man sie verbrannte.Aber egal in welchem Jahrhundert und an welchem Ort, man vermied bei jeder Ausübung der Todesstrafe den direkten Kontakt mit dem Opfer, um sich keiner ,,Blutschuld" zu beladen.Es gab aber noch etliche andere Methoden. Die Todesstrafe wird heute noch in einigen Ländern, z.B. in einigen Staaten der USA oder in Ländern des Islam praktiziert. So ist es möglich zu sagen, dass die Todesstrafe keine jüngste Erscheinung ist, sondern schon immer praktiziert wurde. Ist die Todesstrafe aber auch noch heute notwendig, um gegen Sexualverbrecher und Mörder vorzugehen, oder sollte man diese Art der Bestrafung abschaffen? Um die Forderungen der Opfer und Angehörigen nach der Todesstrafe und die immer wieder geforderte Abschaffung der Todesstrafe von Politikern und Menschenrechtsorganisationen zu verstehen, ist es notwendig die pro- und contra Argumente ohne Ergreifen einer Partei zu erarbeiten.



Das häufigste Argument für die Todesstrafe ist ihr Abschreckungswert. Ein Vergewaltiger, Mörder oder Kinderschänder muss bestraft werden, damit andere abgeschreckt werden ein Verbrechen zu begehen. Denn was könnte einen Menschen mehr dazu bewegen ein Verbrechen nicht einzugehen, wenn er für eine Straftat mit seinem Leben bezahlen muss.

Dies trifft aber häufig nicht zu, da diejenigen, die eine Straftat begehen oft im Rausch von Drogen, bewegt von Gefühlen oder in Panik und so nicht mit dem Verstand handeln. Die Straftat wird so ohne dem Hintergrund einer Bestrafung- der möglichen Todesstrafe-begangen. Es ist auch häufig der Fall, dass physisch labile und kranke Menschen nach einer Straftat als unheilbar gelten und nach einer Einweisung in eine Anstalt nur in den wenigsten Fällen geheilt werden.

Der Schutz vor Rückfalltätern ist für viele in der heutigen Gesellschaft ein Argument für die Todesstrafe. Um eine Wiederholungstat nach Absitzen der Haftstrafe zu verhindern, muss der Täter mit der Todesstrafe bestraft werden. Die Wiederholungstat ist dabei zwar ausgeschlossen, aber es ist für den Ausführenden der Todesstrafe- den Staat- doch unmöglich ein Wiederholungstat vorauszusehen. Um eine Wiederholungstat aber trotzdem nach Ende der Haftstrafe oder Vergehen der Straftat ohne Ausführen der Todesstrafe auszuschließen, wäre es vermutlich am besten den Täter in eine Anstalt oder weiterhin in ein Gefängnis einzuweisen, zum Schutz der Gesellschaft vor einer Wiederholungstat.

Ein anderes Argument das für viele Menschen für die Vollstreckung der Todesstrafe spricht ist der Ruf nach Gerechtigkeit und Vergeltung für die Opfer. Doch ist dem Opfer oder den angehörigen wirklich geholfen, wenn der Täter getötet wird? Die Straftat kann dadurch nicht gemindert oder ungeschehen gemacht werden. Der Anschein, dass die Opfer dadurch gerächt werden und dem Opfer geholfen wird, wird zwar häufig als richtig und gerecht empfunden, doch ist es heutzutage noch möglich für einen Staat über den Tod eines Menschen zu entscheiden, um Rachegelüste der Angehörigen der Opfer zu befriedigen. Wie kann ein Staat entscheiden, wer von denjenigen, die eine Straftat begehen mit der Todesstrafe bestraft werden muss. Oft und nicht unbewusst spielen hier Faktoren wie Hautfarbe, Gesellschaftsschicht, Anwälte, Richter, Geschworene usw. eine entscheidende Rolle dafür, ob eine Todesstrafe vollstreckt wird oder nicht, wie man am Beispiel des O.J. Simpson Prozess sieht.

Ein weiteres Argument der Befürworter der Todesstrafe ist die Kostenersparnis. So ist die Annahme weit verbreitet, das eine Hinrichtung im Gegensatz zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe billiger ist.Ist es überhaupt möglich einen Straftäter nur zu töten, weil es billiger ist. Der Wert eines Menschen wir in diesem Fall keine Bedeutung geschenkt. Der Tod eines Menschen kann doch nicht von der Kostenfrage bestimmt werden. Dagegen ist immer wieder zu lesen, dass viele Menschen glauben, dass die Todesstrafe eine schnelle und schmerzlose Art der Strafe ist. Die Erfahrung in der Todeszelle auf die eigene Hinrichtung warten zu müssen ist grausam und unmenschlich und kann auch nicht durch die Entwicklung "humanerer" Exekutionsmethoden aufgewogen werden. Der Verurteilte wird lange vor der Hinrichtung gezwungen, mit der Vorstellung zu leben, an einem festgesetzten Tag exekutiert zu werden. Im Laufe des Berufungsverfahrens steht er ständig zwischen Lebenswillen und Hoffnung einerseits und sich auf den drohenden Tod vorbereiten zu müssen andererseits. Die Ungewissheit den Tag X nicht zu kennen macht dem Verurteilten jede Nacht zur Hölle und das über einen so langen Zeitraum hinweg. Das ist für einen normal lebenden Menschen unvorstellbar.

Auch schrecken die Hinrichtungsmethoden die Menschen von heute immer wieder auf, wenn sie eine Zeitung lesen oder die Nachrichten im Hörfunk bzw. verfolgen. Man stellt sich immer wieder die Frage, ob die Methoden trotz der Straftat nicht gegen die Menschenrechte verstoßen? Der elektrische Stuhl, die Gift- Injektion, Erhängen, Erschießen, Gaskammer oder Steinigen (im Iran) sind Hinrichtungsmethoden, die nicht nur für Organisationen wie Amnesty International oder ECAP (European Coalition to Abolish the Death Penalty) z.B., die sich gegen die Todesstrafe einsetzt, sondern auch für Politikern, Bürgern, usw. zum Widerstand aufrufen. Sie sehen in diesen Methoden eine Menschenrechtsverletzung. Die Giftinjektion ist für viele die mildeste Art der Hinrichtung und erscheint auch am hygienischsten. Die Person, die hingerichtet wird scheint ruhig und sanft einzuschlafen ohne Anzeichen von äußerlicher Gewalt. Doch der Eindruck trügt, da die Arzte an der Hinrichtung beteiligt sind und so gegen ihren Eid: ,,Leben zu schützen und niemandem aus eigenem Entschluss oder auf dessen Verlangen eine tödliche Dosis Gift zu verabreichen' verstoßen. Außerdem erinnert der Tod durch die Giftspritze an das Euthanasieprogramm im Dritten Reich, durch das kranke und behinderte Menschen zu Tausenden mittels einer Giftinjektion getötet wurden.



Zusammenfassend kann ich sagen, dass ich gegen die Todesstrafe bin, da sie eindeutig gegen eines der wichtigsten Menschenrechte, das Recht auf Leben, verstößt. Ich habe mir immer wieder die Frage gestellt ob die abschreckende Wirkung den Tod eines Lebens rechtfertigt.

,,Wenn ein Mensch einer meiner Familienangehörigen tötet, soll er selbst sterben". Ist es denn nicht in Wahrheit ein Rachebedürfnis der Gesellschaft, zu vergleichen mit dem Prinzip,,Auge um Auge, Zahn um Zahn". Aber warum verbietet der Staat dann das Töten und nimmt sich selbst das Recht heraus zu töten? Wenn wir in einer Gesellschaft leben wollen, die ihre Bürger vor Mord schützt, dann darf das Töten für niemanden ein Mittel zum Zweck sein, das schließt auch den Staat ein. Es ist an sich deutlich, dass die Bibel Mord als ein Verbrechen bewertet, für das die Todesstrafe die angemessene Strafe ist (das 5. Gebot lautet: 'Du darfst nicht töten')..

Was ist mit den Angehörigen des Täters? Warum sollen sie durch die Todesstrafe leiden, obwohl sie an der Tat ihres Angehörigen nicht schuld sind und ihn nicht beeinflussten. Sind diese Angehörigen des Täters dann nicht auch ,,mitbestraft"! Der Satz des französischen Schriftstellers und Philosoph sollte einem zu denken geben: Die Todesstrafe ist ,, der vorsätzliche Mord, mit dem kein geplantes Verbrechen verglichen werden kann. Um einen Vergleich zu ziehen: Die Todesstrafe müsste einem Verbrecher bestrafen, der sein Opfer vorher genau über dem Zeitpunkt seines Todes informieren würde und es von diesem Zeitpunkt an auf Gnade und Ungnade ausgeliefert wäre. Im gewöhnlichen Leben aber findet man eine solche Bestie nicht."

Das Argument der Todesstrafbefürworter, dass die Bestrafung human ist, trifft meines Erachtens nicht zu. Es ist doch nicht humaner, dass Todesstraktinsassen oft zehn, zwanzig Jahre oder länger auf ihre Hinrichtung warten und die Zeit mit der Angst und dem Ungewissen absitzen, wann und ob man hingerichtet wird. Die Tatsache, dass es immer wieder zu Justizirrtümer, Fehlurteilen und zu Unschuld hingerichtete Menschen kommt, ist auch ein Grund die Todesstrafe zu verbieten. Denn jeder Unschuldig hingerichtete ist zu viel!!! Der Standpunkt, dass die Todesstrafe billiger im Gegensatz zu einer lebenslangen Strafe trifft in den meisten Fällen nicht zu. Um nämlich eine Todesstrafe vollstrecken zu können, bedarf es z.B. in den U.S.A zweimal 4 verschiedener Gutachten von Geistlichen, Psychologen und Psychiatern. Das laufende Verfahren, zusätzliches Wachpersonal, Isolierung der Verurteilten in Hochsicherheits-Todestrakten und Aufschübe machen die Todesstrafe teurer. Ein Todesurteil kostet im Durschnitt in den U.S.A mehr als 2 Millionen $. Das heißt: die Todesstrafe kostet ungefähr drei mal soviel wie ein Häftling, der 40 Jahre lang in einer Einzelzelle sitzt.

Das Argument , dass eine tödliche Todesspritze beispielsweise humaner ist trifft auch nicht immer zu. Leider passiert es immer wieder, dass Schwierigkeiten bei der Ausführen der Todesstrafe passieren. Ob fehlerhafter Mischung der Giftinjektion oder ungewolltes Wiederholen Stromstöße (einer-2000 Volt) um das Opfer nach misslungenen Versuchen hinzurichten. Wenn solch ein Fall eintritt werden dem Opfer unermessliche Qualen und Schmerzen beigefügt, die nicht vorgesehen sind.

Zum Abschluss möchte ich noch mal betonen, dass es unsere Aufgabe darin besteht Leben zu bewahren, auch das Leben von Menschen, die zum Verbrecher geworden sind.














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