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Budget und Steuern


Budget und Steuern in Österreich




Inhaltsverzeichnis:



Das Budget → Der Haushaltsplan des Staates



Das Bundesbudget ist zentral für die Erfüllung staatlicher Aufgaben. Es dient der Deckung des Bedarfs einer Gesellschaft an öffentlichen Gütern wie etwa Sicherheit, Rechtssprechung und sozialer Sicherheit.




Es dient der Umverteilung von Einkommen und Vermögen und dem Ausgleich konjunktureller Schwankungen. Der Voranschlag ist von der Bundesregierung vorzubereiten dem Nationalrat als Gesetzesantrag vorzulegenDie sogenannte Genehmigung dieses Entwurfes eines Bundesfinanzgesetzes durch den Nationalrat stellt einen Gesetzesbeschluss dar.


Von der Budgetpolitik, die mit der Steuerpolitik eng verknüpft ist, wird die Wirtschaft des Landes maßgeblich beeinflusst.


Es wird zwischen privaten(Kammern, Sozialversicherungsträger, usw.) und öffentlichen Haushalten(Bundes-, Landes-, und Gemeindeebene)



Funktionen des Budgets


Allokationsfunktion: Deckung des Bedarfs an öffentlichen Gütern und Diensten

Distributionsfunktion: Umverteilung von Einkommen und Vermögen

Wirtschaftspolitische Funktion Beeinflussung von Wirtschftsablauf und Wirtschaftsstruktur

Stabilisierungsfunktion: antizyklische Besteuerung, Ausgleich von Konjunkturwellen;



Grundsätze der Budgeterstellung:


1. Grundsatz der Einjährigkeit:


Nach dem Bundesverfassungsgesetz ist das Budget für ein Jahr (Finanzjahr) aufzustellen. Ein Finanzjahr einspricht einem Kalenderjahr.


2. Grundsatz der Einheit:


Das Bundesverfassungsgesetz verlangt, dass dem Nationalrat ein Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Bundes vorzulegen ist. Der Staatsvorschlag soll der einzige Voranschlag sein und ein Gesamtbild des Bundeshaushaltes vermitteln.


3. Grundsatz der Vollständigkeit:


In dieses eine Budget sind alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes aufzunehmen.


4. Grundsatz des Bruttobudgets:


Einnahmen und Ausgaben sind voneinander getrennt und in voller Höhe(brutto) zu veranschlagen.

5. Grundsatz der Budgetwahrheit:


Die Einnahmen und Ausgaben sind möglichst genau zu veranschlagen. Die Voranschlagsbeträge sind zu errechnen, wenn dies nicht möglich ist, zu schätzen.


6. Grundsatz des Gleichgewichts:


Das Budget soll für die Aufrechterhaltung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sorgen.




Vorbereitung, Erstellung, Aufbau und Beschluss des Budgets



1) Die Vorbereitung des Budgets:


Einzelne Haushaltsleitende Organe (im wesentlichen die einzelnen Bundesministerien) arbeiten für ihren Bereich Voranschlagsentwürfe aus und übermitteln diese dem Bundesministerium für Finanzen. Den Voranschlägen sind jedenfalls Erläuterungen sowie weitere Unterlagen wie Wirtschaftsdaten anzuschließen.


2) Erstellung und Vorbereitung des Budgets


Der Finanzminister hat die Voranschlagsentwürfe unter Bedachtnahme auf die finanziellen Leistungsmöglichkeiten des Bundes zu überprüfen und dann den sogenannten Bundesvoranschlagsentwurf zu erstellen. Nun ist alles der Bundesregierung vorzulegen. Die Bundesregierung hat dem Nationalrat spätestens zehn Wochen vor Ablauf des Finanzjahres den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr vorzulegen.


3. Inhalt und Aufbau des Budgets


Das Budget hat den Gesamthaushalt darzustellen. Dieser besteht aus dem allgemeinen Haushalt und dem Ausgleichshaushalt. Allgemeiner Haushalt und Ausgleichshaushalt sind gesondert darzustellen.


Die Darstellung des Haushaltes hat durch eine aufgegliederte Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben zu erfolgen.


Allgemeiner Haushalt: Personalausgaben

Sachausgaben

Einnahmen


Ausgleichshaushalt: Ausgaben für die Rückzahlung und Einnahmen aus der Aufnahme von Finanzschulden;


Der Bundesvoranschlag ist in Kapitel unterteilt. Die Einnahmen und Ausgaben innerhalb eines Kapitels werden weiter in Voranschlagsansätze untergliedert. Die Gliederung der Voranschlagsansätze erfolgt nach finanzwirtschaftlichen Kriterien

4. Beschluss des Bundesfinanzgesetzes

Der Nationalrat beschließt das jährliche Budget des Bundes in Form des Bundesfinanzgesetzes. Diesem Beschluss gehen die Budgetrede des Bundesministers für Finanzen sowie parlamentarische Beratungen im Budgetausschuss und im Plenum des Nationalrates voraus.


Die Budgetrede

Der Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat die Budgetentwürfe 2003 und 2004 am 7. Mai 2003 dem Hohen Haus präsentiert.
Er stellte seine Budgetrede unter den Titel 'Erfolgsmodell Österreich: Den Staat reformieren! Den Bürger entlasten!'


Einige Textauszüge aus seiner Rede:

Jeder Haushalt, jedes Unternehmen hat eine Budgetbeschränkung. Niemand kann auf Dauermehr ausgeben als einnehmen. Das gilt auch für den Staat! Dauerhafte Defizite – dies hat sich immer wieder gezeigt – führen zu:


höheren Staatsschulden,

höheren Zinsen auf die Staatsschuld,

höheren Steuern,

weniger Investitionen,

langsamerem Strukturwandel,

geringerer internationaler Wettbewerbsfähigkeit

geringerem Wirtschaftswachstum bei steigender Arbeitslosigkeit.


Unser Ziel: Wir wollen mehr Investitionen, mehr Wachstum und mehr Beschäftigung. Ein über den Zyklus ausgeglichenes Budget (das Nulldefizit) ist daher kein numerisches Dogma, sondern ein grundvernünftiges wirtschaftspolitisches Konzept. Mit dem heute vorgelegten Doppelbudget werden wir diesen Weg mit aller Konsequenz weitergehen.


Hohes Haus!

Der Entwurf für den Bundesvoranschlag 2003 und 2004 sieht Einnahmen in der Höhe von 57,5 Mrd. Euro bzw. 59,1 Mrd. Euro und Ausgaben in der Höhe von 61,5 Mrd. Euro bzw. 62,6 Mrd. Euro vor. Das für die Finanz- und Wirtschaftspolitik relevante und wichtige gesamtstaatliche Defizit beträgt daher heuer 1,3% und im kommenden Jahr 0,7% des BIP.


Für einzelne Schwerpunktbereiche stehen zusätzliche Mittel zur Verfügung:


Die Universitäten erhalten deutlich mehr Mittel.

Die Budgetmittel für Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit werden im Ausmaß von 30 Mio. € aufgestockt.

Die Transferleistungen für familienpolitische Maßnahmen steigen 2004 gegenüber 2003 um 115 Mio. €.

Steuern → Die Haupteinnahmequelle Österreichs



Um seinen wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen Aufgaben nachzukommen, braucht der Staat Einnahmen in Form von Abgaben. Die Steuern sind der Preis, den die Bevölkerung für die öffentlichen Leistungen bezahlen muss, die Bund, Land und Gemeinde ihren Bürgern bieten. Grundsätzlich kann alles besteuert werden. Die jeweilige Steuerpolitik eines Staates bestimmt den Grad der Besteuerung.

Man unterscheidet zwischen direkten und indirekten Steuern:


direkte Steuern: Diese Steuern werden von den Steuerpflichtigen “bewusst und selbst getragen”. Sie werden vom Einkommen im Wege der Lohnverrechnung (Lohnsteuer bei Unselbständigen) oder im Wege der Gewinnermittlung (Einkommenssteuer der Selbständigen) bezahlt.


indirekte Steuern: Sie sind schon im Preis von Gütern und Dienstleistungen erhalten und werden vom Konsumenten, also dem Letztverbrauchter, bezahlt. Die wichtigste indirekte Steuer ist die Mehrwertsteuer aber es gibt auch die Tabaksteuer oder die Mineralölsteuer. In Österreich gibt es drei verschiedene Mehrwertsteuersätze (10 % für Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte, 20 % für die übrigen Produkte und Dienstleistungen und 32 % Luxussteuer nur mehr für Boote und Flugzeuge)



Abgaben zählen zu den wichtigsten wirtschaftspolitischen Instrumenten. Durch sie können die Wirtschaft gefördert oder gebremst und die Einkommen umverteilt werden. Unter Abgaben im fiskalischem Sinn versteht man nicht nur Steuern sondern auch Gebühren und Beiträge.




Zusammenfassend noch die Abgabenarten wie sie im Finanzverfassungsgesetz eingeteilt sind:

Bundesabgaben

  • Ausschließliche Bundesabgaben, deren Ertrag ganz dem Bund zufließt (z.B. Tabaksteuer, Stempelgebühren).
  • gemeinschaftliche Bundesabgaben, die durch den Bund erhoben werden und aus denen dem Bund und den Ländern (Gemeinden) Ertragsanteile zufließen (z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Mineralölsteuer);

Ausschließliche Landesabgaben

  • Ausschließliche Landesabgaben, deren Ertrag ganz den Ländern zufließt (z.B. Feuerschutzsteuer, Jagd- und Fischereiabgaben);

Ausschließliche Gemeindeabgaben

Ausschließliche Gemeindeabgaben, deren Ertrag ganz den Gemeinden zufließt (z.B. Kommunalsteuer, Grundsteuer).



Quellennachweis:




Bundesministerium für Finanzen, Himmelpfortgasse 4-8, 1010 Wien, http://www.bmf.gv.at


Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrecht, 8. Auflage, 3. Teil,   Kapitel 4, Walter-Mayer, Manz Kurzlehrbücher, Wien 1996;


Diverse Skripten, von Mag. Hannes Tatschl, Steuerberater, Wien/Hietzing;


Budgetrede 7. Mai 2003, Mag. Karl-Heinz Grasser, Finanzminister


http://www.univie.ac.at/steuerrecht/







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