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Der Nominativ mit Infinitiv

Der N.c.i.

Der Nominativ mit Infinitiv


Der N.c.i. ist eine Konstruktion, die von einem übergeordneten Verb abhängt. Hierbei sind das Subjekt des abhängigen Infinitivs und das Subjekt der passivischen Form identisch.

Der N.c.i. kann auch als Umformung des A.c.i. aufgefaßt werden, bei der das regierende Verb ins Passiv gesetzt und der Akkusativ des A.c.i. Subjekt wird:


A.c.i.:

Caesar milites pontem facere iussit.

Cäsar befahl den Soldaten, eine Brücke herzustellen.

N.c.i.:

Milites a Caesare pontem facere iussi sunt.

Den Soldaten wurde von Cäsar befohlen, eine Brücke herzustellen.


Der N.c.i. tritt mit Verben der Wahrnehmung, der Mitteilung und des Befehlens auf. Diese Verben stehen immer im Passiv, z. B.: videri, dici, putari, demonstrari, iuberi, vetari. Auch tradere und ferre treten mit dem N.c.i. auf, aber nur in der 3. Person Passiv.


Milites desperare videbantur.

Die Soldaten schienen zu verzweifeln.



Der N.c.i. wird zumeist mit einem Gliedsatz ("., daß") wiedergegeben, wobei das Prädikat dann unpersönlich gebraucht wird:



Romani Germanos timuisse dicuntur.

Man sagt, daß die Römer die Germanen gefürchtet haben.


Manchmal ist es einem hier selbst überlassen, wie man einen Satz übersetzt. Man kann die passivische Verbform in der Übersetzung berücksichtigen oder auch nicht.




Thales primus defectionem solis praedixisse fertur.



Thales soll als erster eine Sonnen-finsternis vorausgesagt haben.

Es wird berichtet, daß Thales als erster eine Sonnenfinsternis vorausgesagt habe.








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