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Osterreich

Österreich ist:

Eine Demokratie: Das Recht geht vom Volk aus.

Eine Republik: Keine Monarchie

Ein Bundesstaat: Organisation Länder- Bund



Ein Rechtsstaat: Alle Bürger sind in gleichem Maße dem Gesetz unterworfen.


Das Rechtsstaatliche Prinzip


Die Gesamte staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden. Sowohl in Straf-, als auch in Zivilprozessen wirken Laien an der Rechtsprechung mit. Geschworene und Schöffen bzw. Laienrichter bei Arbeits-,

und Handelsgerichten. Richter sind gegen.

Versetzung und Kündigung geschützt.









Aufgrund der Gesetze erlassen Verwaltungsbehörden (z.B. Finanzamt Verordnungen und fällen Entscheidungen in Einzelfällen durch Bescheide. Gerichte fällen Urteile bzw. fassen Beschlüsse. Im  Rechtsmittelverfahren wird ein Urteil durch die nächsthöhere Instanz überprüft. Als höchste Instanz überprüft der Verfassungsgerichtshof, ob Gesetze verfassungskonform und Verordnungen gesetzeskonform sind. Die letzte Instanz in Entscheidungen in Einzelfällen ist der Verwaltungsgerichtshof. Berufung gg. Bescheid: Finanzamt - Finanzlandesdirektion - BM - Verwaltungsgerichtshof.




Wie entsteht ein Bundesgesetz?


Gesetzesantrag an NR: a) Die gr. Mehrheit der Anträge legt die Regierung vor.

b) Initiativanträge: 5 Nationalratsabgeordnete: Unterschrift.

c) Volksbegehren mit mehr als 100.000 Stimmen


NR beschließt einfache Gesetze mit einfacher Mehrheit, Verfassungsgesetze mit 2/3 MH.

Bundesrat genehmigt (oder erhebt Einspruch: nochx Abstimmung im NR; IF positiv THEN Beharrungsbescheid.) BR hat aufschiebendes Veto.

Beurkundung d. d. BK und Unterschrift des BP

Kundmachung im BGB öffentl. Einsicht möglich.

Gesetz tritt in Kraft.


Bestimmte gesellschaftliche Bereiche wie z.B. Jugendschutz, Jagd, Fischerei, Bauordnung a.o.s. sind Landesgesetzen unterworfen werden mit sehr ähnlicher Prozedur im LT beschlossen.

Wahlrecht


Wahlberechtigt sind alle Österreicher nach Vollendung des 18. Lebensjahres (Passiv: 19; BP passiv: 36).


Das Wahlrecht ist: 

Direkt: keine WahlmännerInnen

Persönlich: kein Vertreter

Allgemein

Gleich

Geheim


Der Bundespräsident


wird alle 6 Jahre direkt gewählt.

Aufgaben:

Oberbefehlshaber des Heeres

Ernennung und Entlassung der Regierung


Kann jeden LT auflassen

Kann Notverordnungen erlassen

Vertretung der Republik nach außen

Abschluß von Staatsverträgen

Begnadigung rechtskräftig Verurteilter

Ist bei der Ausübung seines Amtes der BVS verantwortlich. Diese kann wegen Verletzung der BVV gg. ihn Anklage erheben.






















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