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Jean Jacques Rousseau 1712-1778

Jean Jacques Rousseau (1712-1778)



1. Biographie


geboren am 28. Juni als Sohn eines Genfer Uhrenmachers und einer Calvinistin problematische



Kindheit

Aufenthalt bei Madame de Warens in Annecey (mütterliche Freundin und Geliebte)

Zeit intensiver Lektüre und Musikstudien

Ab 1742 Hauskehrer in Paris, vorübergehend Diplomat in Venedig

Freie Ehe mit Thérèse Levasseur alle 5 Kinder an Waisenhaus gegeben

Anschluss und Mitarbeit bei Enzyklopädisten (Diderot, Voltaire)

Ab 1748 Arbeit als Komponist

Ruhm durch preisgekrönte Abhandlung, ob die Wissenschaft etwas zur Läuterung beigetragen habe

Über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen

lebt vom Notenabschreiben

überwirft sich mit fast allen Gönnern und Freunden

Julie oder die neue Heloise (tragische Liebesgeschichte)

Der Gesellschaftsvertrag (Staatstheorie)

Emilie, oder über die Erziehung (Erziehungstheorie)

Verbot der beiden letzteren Werke, Flucht über Schweiz (1762-66), England (1766-67)

Ab 1770 Rückkehr nach Paris, zurückgezogenes Leben in menschenscheuer Einsamkeit

Niederschrift Bekenntnisse (Memoiren), Selbstgespräche auf einsamen Spaziergängen (Dialoge)

Tod

Überführung in Pantheon



2. Arten des Willens


Allgemeiner Wille     frz. volonté général = Gemeinwille

Inhalt & Ziel der Staatspolitik

entsteht durch Beratung und Abstimmung der Gemeinschaft "wirkliches" Interesse

am Gemeinwohl orientiert (Erhalt der Gemeinschaft, öffentliches Wohl)

Aufhebung der Einzelinteressen souverän, unfehlbar, unteilbar

Von Minderheit für Mehrheit vertretbar

o

Wille Aller                 frz. volonté de tous = Gesamtwille, Wille der Mehrheit

Gesamtheit aller (verschiedener) Einzelwillen

meist unausgeglichen (unterschiedliche bzw. gegensätzlichen Wünschen)


Einzelwille                 frz. volonté particulière = Sonderwille der Einzelnen

Sonderinteresse jedes Teils der Gemeinschaft

abhängig vom persönlichen Standpunkt



3. Gesellschaftsbild und Staatsauffassung


Naturzustand              "guter Wille": Individualität, gesunde Selbstliebe, gefühlsmäßiges Mitleid


Einbruch des Privateigentums (an Boden, Gütern, Sklaven, Arbeitskräften, Produktionsstätten

bürgerliche Gesellschaft       bürgerlicher Gesellschaftsvertrag: Eigentumsrechte, Rechtsordnung, Staatsgewalt

="Betrugsmanöver"

soziale Ungleichheit, Neid, Egoismus, Dekadenz


Republikanischer Gesellschaftsvertrag        wechselseitige, völlige Selbstunterwerfung und Selbstregierung,

Übertragung aller Freiheitsrechte, Kräfte, Eigentumswerte


Rousseaus Republik   geringer Umfang des Staatsgebietes interne Kommunikation möglich (angelehnt an

antikes Polis-Modell)

hohe sittlich-moralische Reife der Bürger vorausgesetzt

unbeschränkte Selbstregierung: Staatsgewalt = Volonté Général = unteilbar, unveräu-

ßerlich

egalitäre Marktplatzrepublik (Vollversammlung als Souverän)

radikale Volkssouveränität: jeder schreibt und stimmt über Gesetze ab keine Gewaltenteilung im gemeinen Sinn, kein Widerstandsrecht

Verbot von Parteien u.ä. Organisationen

Erschaffung einer Zivilreligion mit Pflichtcharakter (u.a. zur Aufopferung)



4. Argumentation: "Rousseaus Theorie ist die Rechtfertigung einer Erziehungsdiktatur."


Pro - kaum Möglichkeiten zum Widerstand kein Widerstandsrecht

- Möglichkeiten zur Veränderung des Gemeinwillen durch Manipulierung, Wertewandel, Umerziehung

selbst Rousseau forderte Institutionen zur Förderung von Tugenorientierung und Volksaufklärung

- Rechte und Interessen von Minderheiten ohne Tragfähigkeit etwa Behinderte ohne generellen

Anspruch auf Hilfe zur Selbsthilfe

- alles Staatsfeindliche (auch abweichende Lehren & Ideen) verboten

- staatliche Vorgeben (Mittellohn, Luxusbekämpfung) Bildungsegalität

- Zwang zur Staatsreligion Pflichtdogmatismus und Androhung der Todesstrafe

- "Zwang zur Freiheit" jeder musste mit Volonté Général übereinstimmen


Contra - nicht in größeren Staaten anwendbar, weil Vollversammlungen kaum möglich

moralisch-sittlich reifer Bürger vorausgesetzt verantwortungsvolle, nachsichtige Selbstregentschaft

jeder mit gleichen Rechten, Pflichten, Besitztümern beim Beschluss des Gesellschaftsvertrages

staatliche Institutionen nicht zwangsweise mit Indoktrinationscharakter auch heute noch öffentliche Bildungseinrichtungen mit staatlichem Erziehungs- und Aufklärungsauftrag

im privaten Bereich Praktizierung der eigenen Konfession möglich

Sinn der Erziehung sind Schutz vor negativen Einflüssen und Verwirklichung persönlicher Anlagen



5. Quellen


- Unterlagen Frau Rockstroh

- Abitur-Wissen Ethik   Politische Ethik; Stark Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Freising; 2002

- Brockhaus Enzyklopädie, Band 18, 23; Brockhaus GmbH, Mannheim; 1992, 1994

- dtv-Atlas Weltgeschichte; Deutscher Taschenbuchverlag GmbH & Co. KG, München; 2000






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